Bekommen die Großel...
 
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Bekommen die Großeltern Sorgerecht?

 
(@hasenmama)
Schon was gesagt Registriert

In Vertretung eines guten Freundes  :wink

Ich fang mal an:

Mein "guter" Freund hat eine Tochter (fast 6 Jahre), sie lebt seit etwa 3 Jahren bei den Großeltern.
Trennungsgrund: Mutter ist psychisch gestört, hat Kind vernachlässigt, Partner betrogen...

Er selbst lebt schon seit mehreren Jahren in Trennung und die Scheidung ist fast durch, kann sich aber
wegen seiner Arbeitszeiten (nachts) nicht um das Kind kümmern. Sieht sie am Wochenende.
Seine Ex lebt 300 km weiter und hat bereits eine neue Beziehung und neues Kind, hat ihre Tochter die letzten 3
Jahre vielleicht 2 oder 3 mal gesehen, sonst keinen Kontakt.

Das Problem: Er möchte das ASR oder wenigstens das ABR!
Es besteht , aus gutem Grund (Drohungen, Andeutungen) die Sorge dass die Großeltern ihm nach
der Scheidung versuchen werden den Zugang zur Tochter zu verweigern, bzw das ASR wollen

]st das überhaupt mgl.???
(es besteht eine allseitige schriftl. Einigung: Kind bleibt, bis es selbst bestimmen kann, bei den Großeltern)

Könnte die Kleine im Zweifelsfall sogar zur Mutter zurück kommen???( Wie die Ambitionen da aussehen weiß keiner)

Kann mir jemand helfen, oder mal nen Tipp geben wo ich Rat bekomme? Biiitteeee!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2007 20:18
(@PhoeniX)

Moin

Es ist fast alles möglich im deutschem Land.

Aber ich gehe mal nicht davon aus, das die Großeltern das SGR bekommen. Beim ABR bin ich mir da nicht so sicher. Das wäre möglich. Oder das das Kind unter Amtsvormundschaft gestellt wird und die dann bestimmen wo das Kind zu leben hat.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2007 00:57
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Mein "guter" Freund hat eine Tochter (fast 6 Jahre), sie lebt seit etwa 3 Jahren bei den Großeltern.

(...)

Er kann sich aber wegen seiner Arbeitszeiten (nachts) nicht um das Kind kümmern.

(...)

(es besteht eine allseitige schriftl. Einigung: Kind bleibt, bis es selbst bestimmen kann, bei den Großeltern)

Er hat SR inkl. ABR und muß sich mit der KM einigen. Die Großeltern haben kein SR und somit keinen Anspruch, es sei denn, die Vereinbarung ist so gefaßt. Die Großeltern haben hier aber einen Anspruch auf intensiven Umgang. Kann er sich mit der KM nicht einigen, muß er die Übertragung des kompletten ABR auf sich beantragen. Was er aber damit will, wenn er aufgrund seiner Arbeitszeiten sich nicht kümmern "kann" bleibt mir verborgen. Da hat die KM weitaus bessere Karten.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2007 10:51
(@stephan34)
Schon was gesagt Registriert

Hmmm Hy Du also ich kann Dir aus erfahrung und einem Fall in meiner Umgebung sagen das dort die Großeltern das ASR bekommen haben. Deutschland halt! Beide an die 70 aber halt noch fit, Opa Sonderschulrektor im Ruhestand etc... Ich würd mir hier auf jeden Fall einen Anwalt zur Seite nehmen um auf Nummer sicher zu gehen. Er ist der Vater und wenn er will bekommt er alles hin er soll nur nicht anfangen und dann "Muffensausen" bekommen und alles schmeißen. Wenn dann von Anfang bis Ende..... wünsch Ihm auf jeden Fall viel Glück.

Lg Stephan

Herr gib mir die gelassenheit
Dinge zu akzeptieren die ich nicht ändern kann.
Den Mut Dinge zu ändern die ich nicht akzeptieren kann und den Intellekt das eine vom andern zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2007 22:11