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Beantragung des alleinigen Sorgerechtes

 
(@andi71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich haben mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin einen gemeinsamen Sohn (7), den ich über alles liebe. Seit ca. 2 Jahren sind wir getrennt. Die Entcheidung sich zu trennen ging von ihr aus. Sie hat das alleinige Sorgerecht.
Schon während unserer Beziehung hatte sie psychische Probleme, die immer ausgeprägter wurden und 2006 in einer Depression endeten, die stationär behandelt wurde.
Kurz nach unserer Trennung heiratete sie. Bereits 3 Monate später mußte sie wieder stationär in die Psychatrie. Dort war sie ca 10 Monate (ja Monate). Nach knapp 2 Wochen zuhause ist sie nun wieder in der Psychatrie.
Mit ihrem Mann ist sie nicht mehr zusammen. Sie hat einen neuen Freund. Bis jetzt war unser Sohn immer bei seiner Oma, die meiner Meinung nach einen guten Job als Ersatzmutter macht.

Nun meine Frage. Habe ich in meinem Fall eine Chance das Sorgerecht zu bekommen ? Ich denke nicht dass sich der gesundheitliche Zustand in naher Zukunft ändert.

MfG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2009 00:10
(@rainbow76)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo...

also mein Rat wäre Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und gleichzeitig einen Anwalt aufsuchen. Da du geschrieben hast, dass sie das alleinge SR hat gehe ich davon aus , dass ihr nicht verheiratet wart... von daher Chancen... schlecht einzuschätzen... nimm Kontakt mit einen Anwalt auf... ein Erstgespräch/Beratung ist nicht so teuer... aber der kann dir eine bessere und genauere Antwort geben.

Nimm aber einen Fachanwalt für Familienrecht und keinen "normalen" Rechtsanwalt... 😉

MfG

Rainbow


AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 00:05
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Du benötigst SCHRIFTLICHE Diagnosen der Ex, sonst wirst Du nix.

Streng Dich an, laß Dir was einfallen, denn nur was Du schriftlich hast -Abschlussdiagnose der Klinik- gilt, sonst fällst Du mit jedem Antrag, bei dem Dir Rechtsanwälte vieles versprechen auf den Rücken. . . .
sei wolle nGeld verdienen, haben keinen sozialen Auftrag. . . .

Und bedenke: Bis Du ein psych Gutachten über die Dame angeordnet bekommst, ist euer Sohn erwachsen. . .

sry, Erfahrung 


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 00:16
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich sehe schwarz für eine SR-Übertragung auf Dich. Das gibt unser Rechtsstaat in dieser Konstellation nur in seltenen Fällen her.

Wie die anderen schon schreiben, benötigst Du zudem für die psychischen Geschichten absolut wasserdichte Belege - Krankenakten, Diagnosen, etc pp. Wie Du da dran kommen willst -auf legale Weise- weiss ich nicht. Beschaffst Du es illegal, so wird man Dich dafür zerreissen.

Klüger scheint mir, sich mit der Oma gut zu stellen und ihr tatkräftig bei der Betreuung zu helfen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 00:49
(@Joanna)

Hm so wie du schreibst, scheinst du mit der Oma kein Problem zu haben, oder?

Ist sie freiwillig in die Klinik gegangen oder wurde sie zwangseingewiesen? (wäre vl. auch noch von Bedeutung.)

Ist es vl. möglich, dass ihr das GSR angeht?

Oder dass du mit der Oma eine Besuchsregelung vereinbarst?

Wie stehen da die Chancen?

Liebe Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 01:02