meine Fragen:
meine geschiedene Ehefrau und ich haben
gemeinsames Sorgerecht; leider ist Sie schwerst und
unheilbar krank und nicht mehr handlungsfähig (ALS 100%
Pflegefall), die gesetzliche Vertreterin von ihr ist ihre
Mutter
a) Wie kann ich Auskunft ueber meine Kinder
erzwingen? Geht es nur ueber einen Anwallt?
Ich habe bereits mehrmals schriftlich zur Auskunft aufgefordert!
Moin, wo sind die Kinder denn jetzt und wie alt sind sie?
Wie lange ist die Mutter schon so krank?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
11 und 14 Jahre, sind bei der Mutter, leider!
Und wer verweigert dir die Auskunft?
Ihr habt das GSR. Der Teil der KM geht nicht automatisch auf die Großmutter über, nur weil diese Betreuerin der KM ist.
Wie ist der Kontakt zu den Kindern? Hast du schon drüber nachgedacht die Kinder zu dir zu nehmen? Spätestens mit dem Tod der KM erlangst du das ASR und bist für die Kinder zuständig und nicht die Großmutter. Der kann auch nicht duch Vollmacht das GSR übertragen werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn sie handlungsunfähig ist, müsstest du die Kinder auch jetzt schon zu dir holen können.
Dem kann sich die Großmutter nicht in den Weg stellen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe das gemeinsame Sorgerecht beantragt bin damit aber gescheitert, da die Verfahrenspflege vollkommen inkompetent und ingnorant mit der Problematik umgegangen ist. Auch das Familiengericht ist mit der Sache sehr zum Nachteil meiner Töchter umgegangen. Ich habe nicht einmal den Umgang. Die Familie setzt sich über alle Bestimmungen und Grundsätze hinweg.
Meine Töchter müssen die Betreuung ihrer schwerstkranken Mutter Nachts übernehmen, auch auf die Gefahr hin das ihre Mutter plözlich Ateminsuffizenz bekommt und verstirbt. Aber alles kein Problem nach Stellungnahme der Verfahrenspflege.
meine geschiedene Ehefrau und ich haben
gemeinsames Sorgerecht;
Ich habe das gemeinsame Sorgerecht beantragt bin damit aber gescheitert,
Ja was denn nun? Hast du das GSR oder leigt das ASR bei der KM?
Wenn du es beantragt hast und gescheitert bist, woher kommt dann das GSR?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
habe natürlich Blödsinn geschrieben.
Ich habe das alleinige Sorgerecht beantragt.
Sorry.
Wenn es eheliche Kinder sind, musst du das GSR nicht beantragen. Du hast es dann automatisch.
Es kann dir nur ganz oder in Teilen (nur) von einem Gericht entzogen werden.
So ganz reimt sich das alles noch nicht.
Hole bitte mal etwas weiter aus, sonst stochern wir hier Nebel.
Edit: überholt!
das alleinige Sorgerecht brauchst du dafür auch nicht.
Es reicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR).
Dieses solltest du aber bekommen können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Beim Sorgerechtsverfahren habe ich leider zugestimmt das ABR auf die KM übertragen zu lassen, um nochmals ein Zeichen meiner Bereitschaft zu signalisieren das Thema gütlich zu regeln. Die KM und ihre Familie schert sich aber einen Scheiß darum, obwohl die KM bei Gericht zugestimmt hat die Kinder entsprechend zu motivieren.
Auch bei einem JA-Termin die gleiche Show. Gespräche und Gespräche und Abmachungen, aber es interessiert sie wie gesagt einen Scheiß. Das JA, das sich äußerst professionell und engagiert gezeigt hat und viel Aufwand investiert hat, hat daraufhin auch eine klare Empfehlung an das Familiengericht geschrieben. Das Familiengericht ist aber der Empfehlung der Verfahrenspflege gefolgt und hat den Umgang bis auf weiteres ausgesetzt(dagegen habe ich Beschwerde eingelgt, was dem Richter so garnicht recht war), wobei die Verfahrenspflege lediglich ein Gespräch (1/2 Stunde) mit meinen Töchtern geführt hat. Das JA dagegen allein 3 Gespräche (Dauer ca 2 Stunden pro Gespräch) mit mir und mehrere Gespräche mit der KM und den Kindern.
Unabhängig davon muß ich doch mein Recht auf Auskunft durchsetzen können.
Unabhängig davon muß ich doch mein Recht auf Auskunft durchsetzen können.
Ich habe von dem Thema nicht viel Ahnung aber diesen Anspruch hast du vermutlich gegenüber der Mutter, nur wenn sie selbst diesem nicht mehr nachkommen kann, nützt dir das ja nichts.
Ich denke auch, dass sich das Problem der Kinder ja nicht mit einer Auskunft klären lässt.
Wenn die Zustände so sind, wie du sie andeutest, musst du die Kinder zu dir holen.
Hat sich der Zustand der Mutter, seit der ABR Übertragung nennenswert geändert?
Nur dann hättest du die Chance auf einen neuen Antrag.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sagt dir "ALS amyotrophe Lateralsklerose" etwas. Wenn ja, dann könnt ihr die Situation meiner Töchter besser einschätzen.
Bei Gericht wurden sogar geschönte Atteste eingereicht, von Ärzten deren Zulassung von der Krankenkasse entzogen wurden. Sogenannten "Wunderheiler". Eine dieser Personen hat die Krankheit sogar als "Totstellreflex" bezeichnet und ihr vollkommene Heilung versprochen. Es war bisher fast alles dabei (Borreliose, Totstellreflex, Impfschaden, psychische Belastung)
Anmerkung es gibt 8 Gutachten von renommierten Neurologen zur Krankheitssituation und dennoch ist hier vollkommene Ignoranz angesagt
Könntest du bitte trotzdem die gestellten Fragen beantworten?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, der Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.
Sie kann nicht nun überhaupt nicht mehr reden, kann weder Hände, Arme noch Beine bewegen. Ist also komplett handlungsunfähig.
Ich habe bei Gericht auch einen neue Überprüfung der Erziehungsfähigkeit beantragt.
Die Verfahrenspflege gibt in ihrem Bericht aber nur die Aussagen meiner Töchter wieder, das ihre Mutter jetzt allein schon wieder einige Schritte mit dem Rollator gehen kann und auch einen Arm wieder bewegen.
Also völliger Blödsinn!!!
Also das eine ist die Auskunftspflicht, die ist üner § 1686 BGB geregelt.
Sie richtet sich hier gg. die KM, da diese eine gesetzliche vertreterin hat, muß dann diese im Namen der KM Auskunft erteilen.
Wenn du dich auf diesen § beziehst, stelle möglichst genaue Fragen.
Z.B. In welcher schule, welche Lehrer u.s.w.. Dann kannst du bei der Schule selbst Auskufnt verlangen, bei GSR müssen sie mit dir reden.
Welche Ärzte behandeln die Kinder, welche besonderen Behandlungen sind/waren nötig. Sind die Kinder in psychologische Behandlung, um besser mit der Gesundheitssituation der KM zurechtzukommen. Auch die Ärzte kannst du dann selbst kontaktieren.
Sind die Kinder evtl. bei dir in der KK, dann kannst ud bei der KK die behandelnden Ärzte dieser erfahren.
Die andere Sache ist die Sache mit dem Gesundheitszustand. Da würde ich zum einen ein Gutachten und nicht irgendwas Hören-Sagen anfordern. Evtl. kann auch die Pflegestufe Auskunft über die Fähigkeiten der KM geben.
Zudem würde ich durchaus das JA einschaltn, wenn die Kinder nachts die Betreuung der Mutter übernehmen müssen. Das geht schonmal gar nicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
du hast kein Anrecht darauf zu erfahren, wie es der Ex geht. Du hast das GSR und nicht mehr das ABR. Damit kann das ABR nur noch durch das Gericht oder den Tod der Ex auf dich übergehen.
Du hast ein Recht darauf zu erfahren, wie's den Kindern geht. Dass sie angesichts der schweren Erkrankung durch Dritte betreut werden ist üblich und erträglich. Wäre die Ex für vier Wochen im KKH, wärest du nicht so aufgewühlt.
Hier spielt mit rein, dass die Ex sicherlich über kurz oder lang versterben wird. Die Frage nun ist, ob die Kinder bis dahin ernstlich Schaden nehmen können. Wäret ihr in einem gesunden Familienkontext, würdest du die Frage anders beantworten.
Dass die Kinder die nächtliche Pflege und Überwachung übernehmen ist in höchstem Maße schädigend. Im Rahmen deiner elterlichen Fürsorgepflicht müsstest du die Kinder aus dieser Situation befreien. Nur, was die beiden dazu?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Leider habe ich lernen müssen das irgenwie alles geht.
Das JA ist eingeschaltet und hat klar Stellung bezogen, dass die Kinder mit der Situation überfordert sind und die Verantwortung nicht altersgerecht ist. Selbst die Rektorin hat sich an das JA gewendet und die Überforderung meine Ältesten angezeigt, da meine geschiedene Ehefrau unsere Tochter Mitteilungen von ihr hat unterschreiben lassen um den Schein zu wahren, was der Schule dann auch aufgefallen ist als ich auf die Problematik hingewiesen habe.
Ich lauf an der Stelle echt nur gegen Mauern. Unser ehemals betreuender Hausarzt hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben, die die Überforderung meiner Töchter massiv deutlich macht.
Der Krankheitszustand ist nicht fraglich, da ich meine geschiedene Ehefrau erst vor 3 Wochen beim Unterhaltsverfahren erlebt habe. Sie ist eigentlich nicht mehr prozeßfähig, deshalb hat der Richter auch ihre gesetzliche Vertreterin geladen. Meine Exfrau ist aber von ihrer Familie dennoch im Rollstuhl vorgeführt worden.
Sie kann sich definitiv nicht mehr artikulieren (sind nur noch vollkommen unverständliche Laute). Die Pflegestufe habe ich bei ihrer Anwältin bereits angefragt, aber natürlich keine Antwort erhalten.
