Hallo zusammen,
ich möchte zuerst kurz die Sachlage erklären damit mir der eine oder andere vielleicht etwas helfen kann:
Ich bin seit 2 Jahren von meiner Frau geschieden, wir haben zwei Kinder (5 und 7 Jahre). Ich lebe in Bayern, meine Ex-Frau ist während der Trennung zurück nach Sachsen gezogen (Entfernung: 400 km). Es besteht das gemeinsame Sorgerecht, da wir zum Zeitpunkt der Geburt beider Kinder verheiratet waren und nichts anderes gerichtlich festgelegt wurde. Der Umgang mit den Kindern ist auf alle 14 Tage festgelegt per Vereinbarung. Am Umgangswochenende treffen wir uns auf halber Strecke, was ebenfalls gerichtlich vereinbart wurde.
Unsere beiden Söhne sind schwer herzkrank, sind also ständig auf entsprechende Medikamente angewiesen. Seit meine Ex-Frau wieder nach Sachsen gezogen ist, ist es für mich schwierig bis unmöglich, von Ärzten und Behörden Auskünfte über den Gesundheitszustand der Kinder zu bekommen. Meine Ex-Frau spricht kaum mit mir, von ihr kann ich auch keine Auskünfte erwarten.
Im aktuellen Fall ging es um eine Teilsportbefreiung für die Schule (unser 7-jähriger Sohn besucht die 1. Klasse). Bei uns in Bayern reicht hierfür ein Attest vom Hausarzt, welches auch hier vor Ort vom damaligen Hausarzt sofort ausgestellt wurde. In Sachsen wird allerdings dieses Attest nicht anerkannt, da eine (Teil-)Sportbefreiung nur durch das Gesundheitsamt ausgestellt werden kann.
Die zuständige Ärtzin beim Gesundheitsamt in Sachsen hat die Teilsportbefreiung abgelehnt, da mein Sohn "uneingeschränkt" belastbar ist und seine Medikamente "völlig unnötig sind". Hierzu möchte ich anmerken dass beide Kinder auf die Medikamente angewiesen sind, der kleine wurde bereits einer mehrstündigen komplizierten OP unterzogen und mein großer Sohn konnte noch nicht operiert werden, da abgewartet werden muss bis das Herz annähernd volle Größe erreicht hat. Wenn beide Kinder ihre Medikamente nicht nehmen, kann im schlimmsten Fall einen Herzinfarkt mit Todesfolge auftreten, was auch durch die behandelnde Uni-Klinik, sowie die Kinderherzklinik bestätigt werden kann.
In diesem Fall wollte ich mit der Ärztin des Gesundheitsamtes in Sachsen Rücksprache halten; sie sollte begründen, warum sie a) derlei Aussagen trifft und b) warum die Sportbefreiung abgelehnt wurde.
Es geht bei der Sportbefreiung nicht darum, dass mein Sohn nicht am Sportunterricht teilnehmen muss, es geht darum, dass er entsprechend benotet wird. Der Sportlehrerin sind dabei auch die Hände gebunden, denn wenn kein entsprechend gültiges Attest vorliegt, muss sie ihn wie alle anderen benoten.
Die behandelnde Ärztin wollte sich am Telefon nicht äußern - ihr wisst ja sicher selbst, dass es kein Dokument gibt, das ein gemeinsames Sorgerecht bestätigt, sondern nur eines, welches das alleinige Sorgerecht bestätigt. Allerdings hat die Scheidungsanwältin meiner Ex-Frau mir ein solches Dokument zukommen lassen, aus dem hervorgeht dass wir beide sorgeberechtigt sind. Dieses Dokument habe ich zusammen mit der Geburtsurkunde meines Sohnes, meiner Geburtsurkunde und meinem Personalausweis der Ärztin per Fax zukommen lassen damit ich mich als Vater des Kindes ausweisen kann. Davon wollte sie aber nichts wissen und hat mir, wie alle anderen Ärzte und Behörden in Sachsen mitgeteilt, dass sie mir keine Auskunft geben dürfen.
Auf Grund der Entfernung von 400 km ist es mir einfach nicht möglich, mal eben schnell dort persönlich vorbeizukommen. Hinzu kommt noch, dass ich im öffentlichen Dienst in Schichten arbeite. Laut Jugendamt sind diese Institutionen aber verpflichtet, mir nach Vorlage dieser Dokumente telefonische Auskunft zu erteilen, in Berücksichtigung der Entfernung.
Die erwähnte Ärztin vom Gesundheitsamt möchte aber noch zusätzlich das Scheidungsurteil und meine Ex-Frau mit zum Gespräch hinzuziehen. Die Kindesmutter hat jederzeit die Möglichkeit, persönlich bei der Ärztin vorstellig zu werden, sie bekommt sogar ohne Probleme telefonische Auskünfte. Mir wurde sogar per Schreiben ihrer Scheidungsanwältin mitgeteilt, dass ich mich im ärztliche Auskünfte usw. selbst kümmern soll um meine Ex-Frau nicht mehr "belästigen zu müssen".
Aus einem Schreiben der alten Krankenkasse der Kinder ging auch hervor, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht bei der Krankenkasse angegeben hatte. Es ist mir hier unmöglich, in irgend einer Weise eine Auskunft über meine Kinder zu bekommen und dieser Zustand muss sich unbedingt ändern.
Auch auf Schreiben meiner Anwältin wurde nicht reagiert, hier wurde auf die ärztliche Schweigepflicht verwiesen wobei ich mir denke, die Kinder sind minderjährig und ich bin sorgeberechtigt, hier gibt es einfach keine Schweigepflicht.
Bei jedem Versuch, mir ärztliche oder behördliche Informationen einzuholen, bekomme ich zur Antwort dass ich nicht berechtigt bin, Auskunft über die Kinder zu bekommen und unmittelbar darauf wird sofort meine Ex-Frau telefonisch informiert, dass ich mir Auskunft holen wollte.
Was kann ich unternehmen dass dieser Zustand endlich ein Ende hat?
Hi,
auch hier ist wieder die beliebte und immer öfter zu beobachtende Auswahl des Kommunikationsmittel mit entscheidend. Du bist dort nicht "identifizierbar". Ein Fax trägt keine rechtsgültige Unterschrift und ist somit unbrauchbar.
Der gute alte Einschreibebrief, entsprechend formuliert und in diesem Fall mit den aussagekräftigen Dokumenten (die ich in diesem Fall amtlich beglaubigen lassen würde), sollten der guten Dame den Wind aus den Segeln nehmen. Gerade das Scheidungsurteil ist doch hier von wichtiger Bedeutung, da dort doch meist formuliert wird, dass in Sachen der elterlichen Sorge keine Änderungen erfolgt sind.
Ansonsten ist diese Amtsärtztin auch in eine behördliche Hierarchie eingebettet und hat auch eine vorgesetzte Stelle, die im weiteren Verweigerungsfall einschalten würde. Interessant könnte auch die Frage sein, warum Dein Gespräch mit einer Ärztin über einen medizinischen Sachverhalt der KM kommentarlos weitergemeldet wird. Hier sehe ich auch die ärztliche Schweigepflicht berührt. Gruß Ingo
Hallo Ingo und vielen Dank für deine Antwort,
ich denke der Ärztin geht es weniger darum, dass die Dokumente per Fax eingegangen sind. Ihre Sekretärin teilte mir mit, dass das Schreiben über das GSR ja "schon zwei Jahre alt ist". Kann ich in keinster Weise verstehen, da ich ja auch nicht jedes Jahr eine neue Geburtsurkunde bekomme aber gut.
Das mit den Einschreiben werde ich mir merken und über den Sachverhalt, dass die KM kommentarlos informiert wird, kann ich nur spekulieren dass sie auch hier das ASR angegeben hat...
Danke trotzdem!
Gruß Roland
Moin Roland!
Bei Behörden (auch Gesundheitsamt) würde ich nochmal schriftlich (Einschreiben) darauf hinweisen, dass GSR besteht, und deshalb die Auskunft nicht verweigert werden darf. Ich würde dann dazu schreiben, dass bei weiterer Auskunftsverweigerung unverzüglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgt. Das sollte helfen.
Bei "normalen" Ärzten würde ich die Weigerung, Auskunft zu erteilen schriftlich bestätigt verlangen. Auf das GSR hinweisen, und darauf dass dir die Auskunft nicht verweigert werden darf. Für den Fall fortgesetzter Auskunftsverweigerung Klage androhen. Hat bei mir vor vielen Jahren mal gut funktioniert. Nach der Klageandrohung rief mich der Doc an und ich bekam jegliche Auskunft. Es wurde dann ein richtig gutes Gespräch. Er hatte halt grosse Angst, einem nichtsorgeberechtigtem Auskunft zu erteilen. Ich gab ihm dann den Tip, in Zukunft von Frauen, die behaupten allein sorgeberechtigt zu sein, dieses nachgewiesen zu verlangen (weil es dafür ja immer ein Dokument gibt) anstatt sich von den Vätern nachweisen zu lassen, dass GSR besteht.
Auf die Idee war er noch garnicht gekommen... :knockout:
Ich wünsch dir viel Erfolg und besonders für die Gesundheit deiner Kinder alles Gute!
Gruß
Anm.: Name nach Gruß auf Userwunsch entfernt
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hi Roland,
den rechtlichen "Sachverstand" einer Sekretärin (der hier wohl gegen Null geht) sollte Dich nicht abhalten. Gibt es jetzt TÜV-Plaketten fürs GSR, die alle 2 Jahre erneuert werden müssen? Wäre ja mal coole Idee 😉
Wie schon geschrieben musst du das ganze neu als Einschreiben aufsetzen. Gruß Ingo
@kruemelmonster: Ich verstehe es natürlich voll und ganz, dass nicht jeder x-beliebige daherkommen kann um sich über irgendjemanden beim Arzt zu erkundigen aber ich hatte auch der behandelnden Kinderärztin diese Dokumente zukommen lassen aber sie wollte einfach keine Auskunft erteilen. Daraufhin habe ich bei der Landesärztekammer Sachsen eine Beschwerde eingereicht, zu der sie auch Stellung nehmen musste. Hier hat sie dann einfach die Tatsachen verdreht und behauptet, sie hätte mir dies und das persönlich mitgeteilt - ich habe diese Frau noch nie gesehen und bisher noch immer nicht gesprochen. Nachdem ich noch immer keine Auskunft bekomme, teile ich zeitnah meiner Ex-Frau mit, dass ich nicht mit einer Weiterbehandlung durch diese Ärztin einverstanden bin (ich habe für GAR NICHTS schriftlich mein Einverständnis erteilt, darauf bestehe ich aber zukünftig und hoffe, dass das Problem mit den Auskünften dadurch beseitigt wird.
@Ingo: Das wäre ja noch schöner wenn wir jetzt alle noch zum Väter-TÜV müssten :knockout:
Anm.: Name nach Gruß auf Userwunsch entfernt
Servus Roland,
diese Mitteilung hier:
Nachdem ich noch immer keine Auskunft bekomme, teile ich zeitnah meiner Ex-Frau mit, dass ich nicht mit einer Weiterbehandlung durch diese Ärztin einverstanden bin (ich habe für GAR NICHTS schriftlich mein Einverständnis erteilt, darauf bestehe ich aber zukünftig und hoffe, dass das Problem mit den Auskünften dadurch beseitigt wird.
solltest Du besser erst einmal bleiben lassen.
Es ist nämlich die(!) Steilvorlage für manche Exen, sich die Alleinsorge zu sichern, nach dem Motto: Verbohrter Exmann verhindert notwendige ärztliche Behandlung des Kindes. So ein Vorwurf kann schneller kommen als Du glaubst.
Viele Grüsse
@bagger1975: Ich kann deinen Einwand schon verstehen aber ist es nicht theoretisch so, dass beim GSR das Einverständnis beider sorgeberechtigter notwendig ist?
Hi Roland,
du solltest das ganze mal vom Kopf wieder auf die Füße stellen.
Nicht DU mußt das GSR nachweisen, sondern die KM muß das ASR durch geeignetes Papier nachweisen. Kann sie das nicht, muß jede Behörde/Arzt etc. davon ausgehen, das das GSR besteht. Und genau das würde ich den entsprechenden Personen auch schriftlich geben. Sie mögen bitte nach dem Nachweis des ASR der KM fragen.
Vielleicht soltlest du dir doch mal ein paar Tage Urlaub nehmen und in Sachsen die entsprechenden Menschen persönlich aufsuchen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo!
Und die beglaubigten Kopien kannst du dir kostenlos bei deiner Krankenkasse einfordern. Somit entstehen dir keine weiteren Kosten, außer für das Einschreiben.
LG Burzel
Hallo Burzel und Tina, danke für die Tipps. Bei den beglaubigten Kopien denke ich mal, dass diese das zuständige Jugendamt in Sachsen ausstellt. Hier ist leider wieder das Problem, dass sogar das Jugendamt mir als Antwort gibt, dass ich über diese Kinder (meine) keinerlei Auskunft bekomme. Es ist ein Teufelskreis...
Das sind doch so ein paar Armleuchter. Welches JA betrifft es? - Chemnitz?
Beschweren kannst du dich auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung, zumindest mal anrufen, ob du da an der richtigen Adresse bist. Oder du fragst dir Ärztin mal, ob ihr über skype telefobieren wollt, da sieht sie dein Gesicht zum Perso 😉
Hallo,
das einfachste wäre es natürlich wenn du persönlich vor Ort sein könntest - verlängertes Wochenende?
Bei wichtigen Sachen müssen die Ärzte dich informieren bzw. deine Zustimmung einholen. Im Zweifelsfall die Ärztekammer anschreiben, die sind da recht gut hinterher. Verbessert nicht unbedingt das Verhältnis zum Arzt bzw. zum anderen Elternteil, aber bei mir hat es funktioniert.
Sophie
Hallo,
ich klinke mich hier rein, weil ich ein ähnliches Problem habe. Nicht mit einem Arzt, aber mit der Krankenkasse.
Diese verweigert mir nämlich die Auskunft über die abgeschlossenen Behandlungen, evtl. Krankheiten - oder, falls unbekannt, zumindest die Namen der Ärzte.
Es besteht das GSR. Es gibt keinen Kontakt mit der KM.
Die Krankenkasse verweist auf §1686 BGB. Demnach sind nur beide Elternteile der Auskunft verpflichtet, nicht aber die Behörden und Institutionen. Danach kommt noch Verweis auf §1687, ist aber fehl am Platze, weil ja nicht "die Angelegenheit des täglichen Lebens" handelt.
Wich kann ich meinen Auskunftsrecht juristisch begründen?
Gar nicht.
Das GSR bedeutet nur, dass sie mit dir reden dürfen aber nicht, dass sie es müssen.
Sie haben ihre Pflicht erfüllt, sobald sie einem Sorgerechtsinhaber alles erzählt haben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Gar nicht.
Das habe ich befürchtet :redhead: Danke für die klare Antwort.
Also kann ich diese Auskunft nur bei der Mutter rausklagen? Das Argument, sie könnte nicht vollständig sein, deswegen besser wäre es an der unabhängigen "Quelle" zu fragen wird nicht greifen?
Nächste Frage: diese KK hat mein Kind aufgenommen, ohne mit mir gesprochen zu haben. Sie haben mich nicht mal informiert (die Exe sowieso nicht). Da das Kind bei mir privat versichert war, habe ich wie blöder weiter gezahlt. Jetzt konnte ich endlich die PKV des Kindes kündigen, aber die zuviel bezahlten Beiträge werden nicht erstattet.
Im Wikipedia Artikel zum SR steht
Verletzt ein anderer das Sorgerecht schuldhaft, so kann der Sorgerechtsinhaber, soweit ihm ein Schaden entstanden ist, Schadensersatz nach § 823 BGB verlangen.
Abgesehen von den vermutlichen Lügen der Exe über das angebliche ASR, hat KK hat mein SR schuldhaft verletzt. Sie hätten prüfen sollen, ob ASR besteht. Haben aber nicht getan. Mir ist ein Schaden entstanden (moralische Seite lasse ich erstmals außen vor).
Wie sieht Ihr die Chancen einer Schadensersatzklage gegen die KK? Bei der Ex ist eh nix zu holen außer UH-Titel 😉
Hi FH,
Du hast Luxusprobleme. Sei doch froh, dass Du Dir die PKV-Beiträge wenigstens jetzt sparen kannst.
Wenn die Mutter fies wäre, würde Sie übrigens Dich auf Schadensersatz verklagen, weil Du dem Kind eigenmächtig den PKV-Schutz entzogen hast. Das war nämlich im Gegensatz zur Doppelversicherung der Mutter wirklich einschneidend und irreversibel.
Für weitere Diskussion eröffne bitte einen eigenen Faden. Danke sehr.
Gruss von der Insel
Nochmal wegen der ärztlichen Auskunftspflicht:
Jeder GSR-Inhaber hat das Recht, die Unterlagen über das eigene Kind beim Arzt einzusehen. Der Arzt hat auch kein Recht, dies abzulehnen. Einzig was sein kann, und wozu er das Recht hat, ist entstandene Kosten für Kopien etc. einzuvordern. Falls sich die Ärzteschafft also weigert, Auskunft zu erteilen:
Schriftlich Kopie der Unterlagen anfordern, Kostenübernahme im üblichen Rahmen erklären
Wenn das nicht klappt:
Schriftlich Frist setzen.
Wenn das nicht klappft:
Klage auf Herausgabe androhen.
Das ist aber, denke ich, nur nötig, wenn der Arzt auf Krwall gebürstet ist.
den Gang zur Kassenärztlichen Vereinigung kann man sich sparen, die sind für sowas der völlig falsche Ansprechpartern.
Beschwerden bei der Ärztekammer kann man sich schenken, denn die ist gegenüber den Ärzten nur bedingt ein Aufsichtsorgan. Erst bei Verstößen gegen die Berufsordnung ist es vorstellbar, dass die aktiv werden. Aber sich nicht, weil jemand sagt: "Der redet nicht mit mir". Die Ärztekammer hat da auch überhaupt keine "Druckmittel" oder Sanktionsmittel.
Gruß, PP
Gruß, PP