Hallo,
mein Mann hat seit einer Woche das alleinige Sorgerecht für seine 7jährige Tochter. Die KM sieht das Kind regelmäßig alle 14 Tage am Wochenende und die Hälfte der Ferien und zahlt auch regelmäßig Unterhalt. Allerdings ist die Kleine krank und die Mutter akzeptiert die Krankheit nicht (deshalb auch alleiniges Sorgerecht meines Manns).
Frage ist nun, was muss bei alleinigem Sorgerecht der KM mitgeteilt werden ?
Bitte keine Aussagen wie: "Zum Wohl des Kindes sollte ..." usw.
Zum Wohl des Kindes hätte sich die KM anders verhalten müssen, aber das ist einfach nicht der Fall. Somit interessiert uns im Moment nur die sachliche und nicht die emotionale Seite
Danke
Hallo hubiu
Ich bin gerade sehr erschüttert, das nun schon wieder das Kind wechseln musste. Wie lange wollt ihr alle das dem Kind noch zumuten?
Weder Kindesmutter, noch Kindesvater sind in der Lage, dem Kind wirklich ein sicheres Zuhause zu geben, aber beide scheinen sich gegenseitig den schwarzen Peter zuzuschieben.
Vorher war das Kind bei euch und die Kindesmutter hat problemlos regelmäßig ihren Unterhalt bezahlt.
Andererseits habt ihr das Kind trotzdem zu ihr gegeben, obwohl ihr der Meinung wart, das sie Besuchstermine und Absprachen nicht einhält.
Dann hat sich die Mutter bemüht, ihre Arbeit und Betreuung des K9indes durch eine Pflegefamilie sicher zu stellen.
Wohlbemerkt, bekam sie zu diesem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss, weil ihr nicht oder nicht in erforderlicher Höhe zahlen konntet.
Dann habt ihr euch aufgeregt, das sie an die Pflegemutter nur Unterhaltsvorschuss und Kindergeld gab.Ihr habt ihr vorgeworfen das das zu wenig ist und das sie auch noch zahlen soll.
Aber erstens gab eiuch das in dem Moment nichts an, weil das Kind bei ihr gemeldet war. zweitens sind die Pflegeeltern erwachsen und müssen selber für ihr Recht einstehen, wenn sie mehr Geld haben wollen. Es gibt bestimmte Sätze für Pflegeeltern.Und ausserdem kann es ja sein das die Mutter Jugendwirtschaftshilfe beantragt hat. Eine Geldleistung für alleinerziehende Elternteile zur Betreuung des Kindes während sie arbeiten.
Und selbst wenn nicht, muss sie ja auch von ihrem Geld noch einiges für das Kind leisten. Die wohnung kostet Geld und auch Kleidung, Schulsachen u.s.w kosten Geld und die Mutter muss das von ihrem Geld erbringen. Also entzog sie sich ihrer Pflicht nicht.
Nun habt ihr wieder das Sorgerecht und streitet nun darüber wie weit die Mutter auskunft bekommen kann.
Glaubt ihr das alles ist im Sinne eines Adhs kranken Kindes???
Das Kind hat zwar Ads ist aber deshalb nicht dumm oder ohne Gefühle und Seelenleben.
Ein gesundes Kind bekäme bei diesem Hin und Her massive Probleme.
Dieses Kind würde man doch besser dauerhaft vor beiden Elternteilen schützen.
Kopfschüttel, und wenns nicht passend oder nachvollziehbar können die Admins es ja löschen.
Alexa
Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.
können die Admins es ja löschen
Warum sollten sie ?
Mir waren die ganzen Hintergründe gar nicht so geläufig. Wenn es sich so zugetragen hat, dann kann ich Alexa nur beipflichten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Bitte keine Aussagen wie: "Zum Wohl des Kindes sollte ..." usw.
Bitte sag mir, dass das nicht dein Ernst ist. Zu wessen Wohl hättest du denn gern Auskunft?
Gruß
eskima
Ich schrieb genau deshalb, dass ich Posts wie die von Alexa eigentlich nicht brauche.
In einem Forum kann man nicht immer die gesamte Lebensgeschichte erzählen, denn das würde doch den Rahmen sprengen.
Nur soviel - Mein Mann wurde vom JA geraten, zum WOhl des Kindes es wieder zu sich zu nehmen, da die KM das Kind zusammen mit der Pflegemutter (die offiziell von der Mutter nicht zur Pflegemutter gemacht wird, sondern nur als Tagesmutter gilt) vernachlässigt hat (gesundheitlich wie auch seelisch, indem es z.B. über nacht allein in der Wohnung der KM eingeschlossen wurde).
Dass es so ausufert konnten wir vorher beim besten Willen nicht ahnen und was sollen wir tun ? Nichts machen nur damit das Kind nicht nochmal hin und her gerissen ist ?
Wenn das Euer ERnst ist - Gute Nacht
Hallo
Das du solche Postings nicht brauchst ist mir klar, trotzdem ist und bleibt es meine Meinung. Deine erneute Antwort und Rechtfertigung ändert daran nichts, das euer Kind hin und her geschoben wird obwohl in Wirklichkeit niemand in der Lage ist dem Kindden sicheren Rahmen und den geregelten Tagesablauf zu geben den es dringend braucht.
Man bekommt halt als Antwort nicht immer exakt das was man gerne hören würde.
Und Sorgerecht hin oder her, ist es für jeden Elternteil wichtig soviel wie möglich über die Entwicklung seines Kindes erfahren zu können.
Es ist traurig genug das dies nicht immer so gehandhabt wird. Aber wenn hier nun noch Tips gegeben werden sollen wie man das aufs absolute Muss reduzieren kann ist das doch ein Hohn für alle nicht sorgeberechtigten Väter, die gerne mehr erfahren würden. Ob Mutter oder Vater spielt da gerade keine Rolle und man sollte doch gleiches nicht mit gleichem vergelten. Das Wohl des Kindes sollte doch wohl vor dem Elternwohl und Elternstreitigkeiten stehen.
Alexa
Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.
Hallo Alexa,
offensichtlich rede ich eine Sprache, die Du nicht verstehst.
Natürlich ist es meine Meinung dass der nicht eriehende Elternteil so viel wie möglich über sein Kind erfahren sollte. So haben wir es ja auch jahrelang gehandhabt (sie war immer bei uns willkommen, bei dem Geburtstag der Kleinen usw.). Seit sie nun dort ist, ist das nicht mehr der Fall. Jeglicher Kontakt mienes Mannes wird im Keim erstickt - sie schreit die Kleine an und heute sagte sie uns, dass die KM gesagt hat, ihr wäre es am liebsten wenn der Papa tot wäre. Toll, zu einem 7jährigem Mädchen.
Problem bei der Mutter ist einfach, dass alles was man ihr sagt, sie sofort um 180° dreht und gegen meinen Mann - vor dem Kind !!! - verwendet.
Deshalb so wenig wie möglich aber so viel wie nötig.
Mir tun genauso wie Dir alle Väter leid, die gern mehr Kontakt und Infos über Ihre Kinder haben, da habe ich selbst so zwei im Freundeskreis, aber bei uns geht es nicht darum, ihr nichts zu sagen, weil wir keine Lust haben, sondern um das Kind zu schützen.
Ich weiss, dass in diesem Forum viel auf Jugendämter und Familienrichter geschimpft wird, aber in unserem Fall war es so , dass das JA von sich aus tätig war und der Familienrichter genauso der Meinung war, dass die KM eine Gefahr für das Kind ist.
Verdammt nochmal, jeder ist der Meinung die KM ist nciht gut für das Kind. Wir haben uns entschlossen, ihr trotzdem ein Umgangsrecht zu gewähren und nun will einfach nur wissen, ob wir ihr beispielsweise sagen müssen, wann Schulfest ist, wie das Zeugnis ausgefallen ist, dass wir in Urlaub fahren usw.
Hubiu
Moin hubiu,
dass alles was man ihr sagt, sie sofort um 180° dreht
Für diesen Fall empfehle ich die schriftliche Kommunikation. Zwar ist man dann nicht vor Interpretationsfehlern gefeit, doch werden sach- und fachkundige Dritte dies schnell entlarven können.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought,
das ist ein guter Tipp. Die ganze Zeit hat sich mein Mann davor gescheut, denn es ist doch bescheuert z.B. schriftlich darüber zu kommunizieren, dass die Kleine schon zu Abend gegessen hat
Auskunft ist über die schulische Leistung, über körperliche (gesundheitliche) Entwicklung und persönliche Entwiclung (Hobbys, Freundschaften, Sport...). Sollten längere Behandlungen oder Operationen nötig sein muss auch darüber informiert werden.
Über Schulfeste oder geplante Urlaube muss man nicht informieren, ausser das Kind wünscht den nichtbetreuenden Elternteil dabei zu haben (klar nur bei irgendwelchen festivitäten 😉
Übringens ist das alles eine Bringschuld des Sorgeberechtigten, keine Sache, die der Nichtsorgeberechtigte erst einklagen muss. Die Auskünfte sind auch gegen den erklärten Willen des Kindes zu leisten, auser es würde zu einer Kindswohlgefährdung führen. Was aber bei den Auskünften so gut wie nicht vorkommen dürfte (Ausnahme wäre z.B. wenn durch die erteilen Angaben zu befürchten wäre das das Kind entführt würde oder so)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
also praktisch wie beim gemeinsamen Sorgerecht auch, wenn ich das richtig verstanden habe ?
Nein nicht ganz (zumindest aus rechtlicher Sicht, praktisch gesehen hast du recht 😉 ). Bei gemeinsamen Sorgerecht haben beide Elternteile ja das Recht die Schule, den Arzt zu befragen. Bei alleinigem SR entfällt ja dieses Recht und wird eben durch die Auskunftspflicht ersetzt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen