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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@pischi)
Schon was gesagt Registriert

ersteinmal hallo an alle hier im Forum.
nun meine Frage.

Wo genau steht geschrieben, wer von beiden Elternteilen das ABR hat?
ich bin seit 10/2003 geschieden und wir haben einen gemeinsamen Sohn (fast 5 Jahre alt).
Wir haben geteiltes Sorgerecht.
In dem Scheidungsurteil kann ich nichts finden, dass das ABR regelt. Wir haben diesbezüglich auch keine Einigung getroffen.
Meine Ex sagt zu mir, dass sie das alleinige ABR hat, da der Kleine bei ihr lebt.
Hat sie damit recht?

Ich verschieb das mal dahin wo es hingehört 🙂
Gruß
Melly

[Editiert am 7/1/2005 von Melly]

iss nie gelben Schnee!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2005 20:11
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

HI Pischi,

das ABR ist Bestandteil des GSR, und wenn es nicht anders geregelt wurde, ist bei GSR auch das ABR bei beiden Elternteilen.

Ich habe hier leider einen dummen Fehler gemacht und mich vom Richter beschwatzen lassen, das ABR doch der KM zu übertragen. Gehe mal davon aus, dass das bei dir nicht so war, denn sonst wäre es schon deutlich nachzulesen, wenn das ABR allein bei der KM wär.

Machs gut :cul:

flyaway

Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2005 23:10
(@steph)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Pischi,

flyaway hat recht, deine Exfrau indirekt aber auch. Da euer gemeinsames Kind bei ihr lebt, hat sie das Recht, in Belangen, die den ganz normalen Alltag des Kindes betreffen, allein zu entscheiden.

Sie kann also z.B. bestimmen, dass euer Kind sein tägliches Mittagessen bei McDonald's einzunehmen hat oder sowas (das war wenige weit hergeholt als ihr glaubt...).

Welche Dinge genau unter das ABR und welche unter diese "Alltagsklausel" fallen, weiß ich jedoch auch nicht so hundertprozentig.

Vielleicht kann dir da jemand anders noch weiterhelfen.

Tatsache ist auf jeden Fall, dass es doch mitunter eine deutliche Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis solcher Bestimmungen gibt, wenn du verstehst, was ich meine.

Steph

Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2005 02:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung zu Steph:

Das GSR und was der Betreuungselternteil alleine entscheiden darf ist in § 1676 BGB geregelt.

Faktisch hat deine Ex das ABR aber nicht rechtlich. Das dir zustehende Recht ist aber ein sehr stumpfes Schwert.

Um es auf die Spitze zu treiben: Wenn dein Sohn anl. eines WE-Umgangs klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt bei dir bleiben zu wollen, kann die Ex nix machen, da ihr beide das ABR habt. Gleiches gilt, wenn du deinen Sohn zu dessen Schutze bei dir belässt. Du solltest hierfür nur sehr sehr sehr gut vorbereitet sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2005 02:23
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Um es auf die Spitze zu treiben: Wenn dein Sohn anl. eines WE-Umgangs klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt bei dir bleiben zu wollen, kann die Ex nix machen, da ihr beide das ABR habt. Gleiches gilt, wenn du deinen Sohn zu dessen Schutze bei dir belässt.

Genau! Ich aber müßte die Kids zurückbringen - auch gegen ihren unmissverständlichen und unbeeinflussten Willen. Ein stumpfes Schwert - kann manchmal auch sehr spitz sein.

😮

flyaway

Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2005 02:28
(@pischi)
Schon was gesagt Registriert

@all
danke leute.
ich hab ja auch nix dagegen, wenn sie entscheidet, dass der kleine heut bei mc doof essen geht. macht er sogar sehr gerne. aber sie verbietet mir zb mit dem kleinen nach polen zu fahren. ich wohne in frankfurt (Oder) und habe 5 minuten autfahrt um in polen zu sein. da kann man billig tanken und lebensmittel kaufen. aber wenn ich den jungen habe, kann ich nicht rüber, weil sie mir den kinderausweis nicht aushändigt.
keine ahnung, ob sie angst hat, dass ich mich mit dem jungen ins ausland absetze oder so. ich denke aber eher, dass das von ihr nur schikane ist um mir mal wieder zu zeigen, wer hier den längeren arm hat.
des weiteren verlangt sie von mir, dass ich ihr bericht erstatten muss, wenn ich mel mit dem kleinen wegfahre.
ansich hätte ich kein problem damit, aber sie macht es ja auch nicht, weil sie meint, dass es ihre privatsphäre ist und es mich nichts angeht, wo sie sich aufhält. aber von mir verlangt sie es.

iss nie gelben Schnee!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2005 08:08
(@optimist63)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ihr getrennt lebt hat die Ex keinen Anspruch zu wissen, was Du machst, meine Ex wollte mich auch kontrollieren. Dazu mein RA: Sie sind ein freier Mann.
Die KM versucht ständig, Bedingungen für die Besuche meiner Tochter bei mir zu stellen.
Auch meine Tochter sagt mir ständig, sie möchte bei mir bleiben, warum ich sie zurückbringe.
Am 19.12.04 war die Tochter - 6J. - bei mir und war krank, sie wiederholte, das sie bei mir bleiben möchte. Ich informierte telefonisch die KM, das die Tochter jetzt zumindest so lange bei mir bleibt, bis sie wieder gesund ist. Daraufhin hat die KM die Polizei beauftragt, die Tochter bei mir zu holen. Der Beamte ( selbst Vater ) sah aber keine Veranlassung, mir die Tochter wegzunehmen. Es wurde vereinbart, das sich das JA am 20.12.04 bei mir meldet. Am 20. rief dann aber nicht das JA, sondern ein Richter vom Amtsgericht bei mir an und wies an, das ich die Tochter bei einer Kinderärztin an die KM zu übergeben hätte. Es wurde angewiesen, das die Tochter am 25.12.04 bei mir sein durfte. Die KM, die beim Richter war, sagte noch zur Tochter am Telefon, sie will nur mit ihr zur Ärztin, dann könne die Tochter wieder zu Papa. Beim Eintreffen auf dem Parkplatz vor der Kinderarztpraxis nahm die KM die Tochter auf den Arm, brachte sie in ein Auto und fuhr weg. Darüber informierte ich die Ärztin und den Richter. Morgen habe ich Gerichtstermin wegen dem ABR. Meine Tochter soll auch gehört werden. Pünktlich gestern ist sie wieder krank geworden. Bin gespannt, ob sie morgen gehört werden kann und was sie da sagt, da sie massiv von der KM beeinflusst wird. Die Tochter sagte selbst auch schon einmal, das sie bei Mama leben muß, weil Mama sonst weint. "Ich kann Dich ja besuchen.
Papa, paß auf, die Mama lügt dich an. Ich habe so ein Gefühl, als ob die Mama mich dir wegnehmen will."
Am 16.01.05 sagte sie wieder, das sie bei mir bleiben möchte, sie will mal mit dem Richter reden.
Ich hoffe, das diese Belastung endlich aufhört und meine Tochter endlich wieder Kind sein kann!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2005 18:01