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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meine Ex und ich haben einen gemeinsamen Jungen. Wir sind seit Dezember 05 getrennt.
Damals bekam sie vom Gericht das ABR übertragen.
Mittlerweile sind wir so weit, dass der Umgang meinerseits im wöchentlichen Wechsel stattfindet.
Unser Sohn wird bald 11 Jahre alt und äußert seit einiger Zeit, dass er ganz bei mir Leben möchte.

Habe heute seine Mutter darauf angesprochen und sie meinte, dass das gar nicht in Frage kommt.
Also sozusagen muss ich das ABR vor Gericht beantragen.
Welche Chancen habe ich da und welche Gründe müssen vorliegen, dass man das ABR bekommt?
Reicht da nur der Kinderwunsch aus?
Er sagt z B wir kümmern uns besser um ihn, bei uns ist es rauchfrei. Aber reicht das aus?

Ich danke schon jetzt für hilfreiche Antworten.

Grüsse

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2014 01:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

warum bestärkst du deinen Sohn nicht in dem Denken, dass es gut ist, wenn er gleich viel Mama und Papa hat?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2014 11:18
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Lieber mitschiii, der Kindeswille wird zwar als gewichtig angehört, aber nein, er reicht nicht aus (und das ist auch gut so!). Das Kindeswohl steht hierbei ebenso zur Debatte und da braucht es ein paar Gründe mehr als Zigarettenrauch (auch wenn den niemand gesund findet bei Kindern). Außerdem denke ich, dass ein wöchentlicher Wechsel doch völlig okay ist, die KM zeigt sich damit ja alles andere als kompliziert oder unwillig. Da hast Du deutlich mehr als viele andere hier. Und ich kann echt gut verstehen, dass Mama Eure Idee ganz und gar nicht prickelnd findet. Soweit ich weiß, wird erst ab einem Alter von 14 nur noch aus sehr eklatanten Gründen gegen den Kindeswillen entschieden, ein Junge von 10 Jahren kann eine solch weitreichende Entscheidung naturgemäß noch gar nicht überblicken.

Überleg Dir also gut, ob Du Deinen Sohn diesem Verfahren aussetzen willst- im Verhältnis zu dem, was das auch für Eure Elternbeziehung bedeutet und damit für´s Kind- bei geringster Aussicht auf Erfolg.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2014 11:30
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Damals bekam sie vom Gericht das ABR übertragen.

WARUM  bekam die KM das ABR ?
Bevor diese Frage nicht geklärt ist, ist alles andere Kaffeesatz leserei...

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2014 20:08
(@martinb2009)
Schon was gesagt Registriert

Wie lang ist es bei euch schon im wöchentlichen wechsel ?
War es vor Gericht entschieden worden ?
Wen ihr sie gleich viel habt ist es doch so das dass ABR ihr Vater und Mutter hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2014 12:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martinb,

Wie lang ist es bei euch schon im wöchentlichen wechsel ?
War es vor Gericht entschieden worden ?

nachdem das Wechselmodell juristisch gar nicht existiert, kann es auch nicht vor Gericht beantragt und von diesem ausgeurteilt werden. Wie schon in Deinem eigenen Thread beschrieben funktionieren Wechselmodelle genau dann und so lange, wie beide Eltern das wollen - und ja: Auch nur dann, wenn die betroffenen Kinder gut damit zurechtkommen, was nicht automatisch der Fall sein muss. In jedem Fall wirst Du Dich bei 6 und 4-jährigen Kindern nirgends berufen können auf "das Kind will es ja so" - denn dann würdest Du (zu Recht) auch die Frage gestellt kriegen, welche Rolle das spielt, falls das Kind nur noch Eis und Pommes essen, bis Mitternacht fernsehen und morgen nicht in die Schule will.

Wen ihr sie gleich viel habt ist es doch so das dass ABR ihr Vater und Mutter hat.

da verwechselst Du wohl ein paar Begriffe: Das ABR ist zunächst automatisch Teil des gemeinsamen Sorgerechts; es hat aber nur mit der Festlegung des Lebensmittelpunkts von Kindern zu tun und nicht mit einem Automatismus von der Sorte "damit kann ich bestimmen, dass das Kind genau die Hälfte der Zeit bei mir lebt, und Kindesunterhalt gibt's dann auch nicht."

Wenn Dir das nicht gefällt, kannst Du zwar einen ABR-Antrag stellen; über den wird auch entschieden. Vorhersehbar allerdings im Sinne von "Dann kriegt's die Mutter" - einfach aus Gründen der Kontinuität". Und die kann damit dann ggf. sogar nach Timbuktu oder zumindest 50 oder 100 km weit weg ziehen ohne Dich fragen zu müssen.

Wenn Du klug bist, lässt Du diese Büchse der Pandora also geschlossen, baust die bestehende Regelung aus und verlässt Dich darauf, dass auch Deine Ex vielleicht mehr Zeit für sich, ihren neuen Partner und ihre Arbeit braucht. Kinderfreie Wochenenden und Zeit für Urlaub können schliesslich etwas ganz Feines sein, was man in "normalen" Familien viel seltener hat.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2014 12:44