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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@matzilie)
Schon was gesagt Registriert

liebe Forum Mitglieder ,

nunmehr habe ich auch den Weg auf diese Website und zu Euch gefunden  🙂

Hier ein kleiner Auszug aus meiner Geschichte zum -Vater sein-

Ich bin mittlerweile Vater einer inzwischen 2 1/2 jährigen Tochter und habe sowohl meine Vaterschaft als auch inzwischen meine Umgangsrechte zu meiner Tochter, über das Gericht eingeklagt

Da die KM bislang alles verweigert hat (sowohl Vaterschaft als auch Umgang ) wurde gerichtlich sowohl meine Vaterschaft & Umgangsrecht, als auch inzwischen eine, durch meinen Anwalt erwirkte Umgangspflegschaft eingerichtet.
Die Umgangspflegschaft soll nunmehr die beschlossenen Umgangs-Zeiten  begleiten und umsetzen.

Da die Umgänge nun übernächste Woche zwischen mir und der KM im Beisein der Pflegschaft besprochen werden sollen und ich jedoch befürchte, die KM könne in die Fremde ziehen habe ich große Sorge dies nicht verhindern zu können

Inzwischen hat auch das Jugendamt meine Sorge erkannt und dem Gericht schriftlich meine Sorge kund getan.
Auch mein Anwalt wird sich diesbezüglich einschalten . Ich bin ( noch nicht) Inhaber des gemeinschaftlichen elterlichen Sorgerecht , dies ist jedoch in Planung .
Da meine Tochter jedoch erstmal eine Bindung zu mir (Kindesvater) erhalten soll, wurde bislang seitens meines Anwalts ( noch) nicht der Antrag auf Sorgerecht gestellt.

Meine Fragen :  1) Kann die Kindesmutter trotz laufendem Umgangs- Verfahren in die ferne ziehen ?

                      2) Reicht das einleiten eines Verfahrens auf ABS bereits schon aus ggf das wegziehen meiner Tochter zu verhindern?

Freue mich sehr über Eure Infos

LG
Matzilie


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2013 14:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Matzilie,

leider kann sie bei alleinigem Sorgerecht hinziehen wo sie möchte.
Wie du dann den Umgang geregelt bekommst, ist ein weiten Teilen dein Problem.

Und auch mit GSR kann sie es i.d.R. auch ohne weitere Probleme zu bekommen und ohne dass sie sich deswegen an den erhöhten Umgangskosten beiteiligen zu müssen.

Und nein, das Einleiten eines ABR Verfahrens ändert auch nichts daran und Gründe, warum dieses erfolgreich sein sollte, kann ich auch keine erkennen.

Das klingt jetzt alles sehr negativ aber die Gerichtspraxis ist leider so.
Es gibt zwar hin und wieder Ausnahmen aber die Regel ist so wie ich es beschrieben habe.

Hast du schon die www.trennungsfaq.de gelesen?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2013 14:37
(@jemmy)
Registriert

Hallo und Willkommen bei VS.de

Deine Fragen lassen sich schnell beantworten:

Meine Fragen :  1) Kann die Kindesmutter trotz laufendem Umgangs- Verfahren in die ferne ziehen ?

Ja, kann sie.

                      2) Reicht das einleiten eines Verfahrens auf ABS bereits schon aus ggf das wegziehen meiner Tochter zu verhindern?

Nein, das reicht nicht. Genau genommen bringt das NICHTS ! Selbst wenn du GSR hättest, stünden die Chancen schlecht.

Jemmy

Beppo war 7 Sekunden schneller  😉


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2013 14:37
(@matzilie)
Schon was gesagt Registriert

Bitte keine Vollzitate.

Na vielen Dank erst mal Für Deinen Beitrag. Ist ja gruselig wie die Rechte der Väter zu sein scheinen
Da bleibt mir dann wohl nur das nachziehen zum Wohlsein meiner Tochter , das ist Einsatz wa?!  😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2013 15:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weißt du denn schon wo es hin gehen soll?
Wie weit ist das weg?
Und wie sicher bist du, dass sie dann nicht weiter zieht?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2013 15:07
(@matzilie)
Schon was gesagt Registriert

ja ich weiß ungefähr wohin die Reise gehen könnte und es sind schon gut 350 km aber warum nicht auch mal als Vater umziehen denn das wäre quasi auch meine Konsequenz wenn das Familienrecht da überfordert wäre 😉

Bislang bewege ich mich jedoch ( noch)  im Raum der reinen Spekulation denn:

es werden lt der Umgangspflegschaft übernächste Woche die weiteren Vorgehensweisen der Umgänge mit den Eltern besprochen

Das lässt mich hoffen, das meine Annahme eines weit weg ziehens der KM , vielleicht sogar unbegründet sind oder vielleicht auch begründet

Aber wie heißt es so schön Holzaugenvater bleib wachsam 😉

Und vielleicht kommt die Kindesmutter die bislang von ALG 2 lebt in der Fremde zu beruflichem Glück


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2013 15:21
(@matzilie)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe eben mal auf der Seite

www.trennungsfaq.de

ein wenig rum gestöbert .

Mein Eindruck scheint jedoch hier zu sein, das die Info zb zu Umgang / Klage nicht auf den aktuellen gesetzlichen Stand zu sein scheint denn selbstverständlich kann man Umgang inzwischen einklagen.

Seltsam finde ich auch die Passage ( wenn ich das richtig gelesen habe ), sich ggf mit Geld bei der KM beliebt zu machen um damit Umgänge zu erhält............ huijuijui das ließe aber tief blicken, findste nicht auch? 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2013 15:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Umgang einklagen kann man immer.

Nur ob das Ergebnis dann auch wirklich Umgang ist, oder nur ein wertloses Stück Papier ist nach wie vor fraglich.

Das hast du ja nun selbst auch ausgiebig erfahren dürfen.

Sehr oft sind gewonnene Umgangsklagen reine Pyrrhussiege.

Nicht alles was in der TFAQ steht muss auch so eintreffen aber absolut möglich.
Und man sollte einfach wissen was einen erwarten kann.

Naja und für manche ist es eben einfacher, sich den Umgang zu kaufen als der Mutter immer hinterher zu ziehen.

Es gibt eben viele Dinge im Leben einfacher gegen Geld.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2013 16:10