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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@senecass)
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Hallo Zusammen,

ich bitte euch folgende Zusammenfassung zu lesen und mir zu sagen wer eurer Meinung nach das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind erhalten sollte.

Für eure ehrliche Antwort bin ich euch sehr dankbar.

Situation:

Eltern bekommen ein Mädchen. Die deutsche Ehefrau arbeitet als Sekretärin. Der indische Ehemann ist erfolgreicher Basketballprofispieler. Nach der Geburt ihrer Tochter setzt der Ehemann seine Tätigkeit für einen Zeitraum  Monaten aus und betreut das Kind zusammen mit seiner Frau. Als das Baby 6 Monate alt ist, nimmt der Ehemann seine Tätigkeit als Profisportler wieder auf und ist an 3 bis 4 Tagen in der Woche nachmittags bis spät abends unterwegs, meistens auch an den Wochenenden. In dieser Zeit betreut und versorgt die Mutter das Baby.

Als das kleine Mädchen gerade anfängt, seine ersten unsicheren Schritte zu machen, entschließt sich der Ehemann kurzfristig zu der Fortführung seiner Spotlerkarriere in seinem Heimatland Indien. Er sieht die Möglichkeit für die indische Olympia-Mannschaft aufgestellt zu werden und will deshalb dort trainieren. Er lässt seine Frau und sein Kind in Deutschland zurück. Die Frau übernimmt die Kindesbetreuung ab diesem Zeitpunkt allein und wird dabei von ihren Eltern liebevoll unterstützt, da sie weiterhin ihrer Tätigkeit als Sekretärin nachgeht und die Tochter noch zu klein ist, den Kindergarten zu besuchen.

Es ist allerdings völlig unklar, wann der Ehemann nach Hause zurückkommt. Der Ehemann legt sich nicht fest, lässt seine Frau und seine Schwiegereltern über seine Rückkehr völlig im Unklaren. Versprochene Rückreisetermine tritt er nicht an, verschiebt diese dann immer wieder um Wochen und Monate, ohne Rücksicht auf seine in Deutschland lebende Familie. Die Ehefrau und ihre Eltern kümmern sich fortwährend vollumfänglich um das Kind, lernen ihm beide Sprachen, unternehmen Arztbesuche, besuchen Kinderturngruppen, melden es im Kindergarten an. Dem Vater schicken sie immer wieder Fotos von seiner Tochter über E-Mail. Erst nach 1,5 Jahren, als das Kind schon fast 3 Jahre alt und im Kindergarten ist, kehrt sein Vater, den das Kind zu
diesem Zeitpunkt gar nicht mehr kennt, zu der Familie zurück.

Die Ehegatten leben wieder zusammen, beide gehen arbeiten. Die Ehefrau kümmert sich wie gewohnt um ihr Kind.
Morgens, wenn ihr Ehemann noch schläft, weckt sie ihre Tochter, wäscht sie, bereitet ihr das Frühstück, zieht sie an. Auf dem Weg zur eigenen Arbeit bringt die Mutter ihr Kind in den Kindergarten. Der Ehemann holt sie vereinbarungsgemäß um 14.00 Uhr dort ab und verbringt mit ihr die Zeit bis 17.00 Uhr. Da er wieder für einen neuen Basketballverein 3 bis 4 Mal unter der Woche und an den Wochenenden unterwegs ist, und ab 17.00 Uhr das Haus verlässt, geben sich die Ehegatten unter der Woche nur die Klinke in die Hand. An den Wochenenden ist der Ehemann meistens irgendwo auf wichtigen Sportveranstaltungen. Die Ehefrau ist mit ihrer Tochter oft bei ihren Eltern. Etwas mehr als 1 Jahr nach Rückkehr des Ehemannes trennen sich die Eheleute. Die Ehefrau zieht mit der Tochter in eine Wohnung, in der sie auch ihre Arbeit hat. Der indische Ehemann zieht in eine andere Wohnung. Während eines Zeitraumes von ca. 4 Monaten sprechen sie sich gut ab und beide wechseln sich in der Betreuung ab, bis der Ehemann sich dazu entschließt, seine Karriere end gültig im Ausland fortzuführen. Die Ehefrau hat dafür Verständnis, weil er im Ausland ein Mehrfaches von dem verdient, was er in Deutschland verdient. Keinesfalls ist die Ehefrau aber damit einverstanden, dass der Ehemann ihr ohne Rücksicht auf das Wohl ihrer Tochter das Kind wegnehmen und es mit zu einer ausländischen Spielstätte nimmt. Nach den Vorstellungen des indischen Ehemannes gehören Töchter zu ihrem Vater. Nach seinen Vorstellungen soll seine Mutter aus Indien zu ihm ziehen. Sie kennt zwar das Enkelkind kaum, aber das sieht der Ehemann nicht als Problem. Die Ehefrau verweigert sich diesem Vorhaben, sieht aber noch keine konkrete Gefahr, weil es noch kein Angebot eines ausländischen Vereins gibt.

Alarmiert ist die Ehefrau aber, als sie im April 2010 einen Anruf ihres Ehemannes erhält, in welchem er seiner Frau mitteilt, am Flughafen zu sein und mit der gemeinsamen 4 Jahre alten Tochter gleich nach Indien abzufliegen. Der Ehemann schaltet nach dieser kurzen Mitteilung das Telefon ab und ist für die Ehefrau nicht mehr erreichbar. Über die unverzüglich eingeschaltete Polizei, die den Ehemann mit der Tochter in seiner Wohnung aufspürt, erfährt die Ehefrau erstmals, dass der Ehemann auch ein Rückreiseticket für sich und das Kind hat und seine Großmutter gestorben ist, er zur Beerdigung und zu einem Familienbesuch nach Indien fahren will. Die Ehefrau will ihrem Ehemann in dieser Situation keine Steine in den Weg legen und stimmt der Ausreise des Kindes zu. Später erklärt der Ehemann, er habe nicht vorher mit seiner Frau gesprochen, weil man mit dieser ohnehin nicht kommunizieren könne.

Nach Rückkehr von seinem Indien-Aufenthalt verweigert der Ehemann zunehmend den Umgang des Kindes mit seiner Frau und stellt einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Nur dann, wenn seine Frau ihm zusagt, ihm das Kind nach einer von dem Ehemann festgesetzten Zeit wieder zurückzubringen, gibt er das Kind überhaupt noch an diese heraus. Weigert sich die Ehefrau, sich dem Diktat zu beugen, bringt er das Kind einfach nicht an den Übergabeort, schließt sich mit dem weinenden Kind in der Wohnung ein und nimmt das Telefon nicht ab oder taucht für mehrere Tage einfach ab.

Das Familiengericht entscheidet dennoch nicht zügig.

Der Ehemann verweigert auch eine Ferienregelung. Er bestimmt, dass und wann seine Tochter bei der Mutter sein darf und wie lange. Das Kind leidet unter dem Gezerre seiner Eltern und versteht die Welt nicht mehr. Der am Verfahren beteiligte Verfahrensbeistand spricht sich für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Ehefrau aus, weil diese seiner Ansicht nach Gewähr dafür bietet, dass das Kind zu beiden Eltern Kontakt hat, was beim Verbleib des Kindes bei dem Ehemann nicht der Fall sei. In den gerichtlichen Verfahren redet sich der Ehemann immer wieder damit heraus, wegen seiner mangelnden Sprachkenntnisse missverstanden worden zu sein. Er meint, er sei die Hauptbezugsperson seiner Tochter. Außerdem spreche auch die dunkle Hautfarbe des Kindes dafür, dass das Kind bei ihm lebe, seine Ehefrau sei schließlich weiß. Ohne seine Tochter wolle er nicht mehr sein.

Nach 5 Monaten sind schon 4 bis 5 Verfahren bei Gericht anhängig und eine Lösung nicht in Sicht, da der zuständige Richter überfordert ist. Es ist eine Anhörung des Kindes bei diesem sichtlich belasteten Richter angesetzt. Die Ehefrau setzt alles daran, ihrem Kind den Gang zu diesem Richter zu ersparen. Sie möchte für ihr Kind die schlimme Situation nicht noch unerträglicher machen und ist deshalb bereit, ihre Anträge in den Eilverfahren zurückzunehmen und ihre Tochter bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens dem Ehemann zu 60 % zu überlassen, damit auch er der Rücknahme der anhängigen summarischen Eilverfahren zustimmt.
Die Ehefrau unternimmt darüber hinaus laufend Versuche, die sehr stressige Situation so entspannt wie möglich zu machen. Sie bezieht den Ehemann des halb in viele Aktivitäten mit ein, lädt ihn auch ein, mit ihr und dem Kind das christliche Weihnachtsfest zu feiern, den Geburtstag des Kindes gemeinsam zu verbringen etc.
Zugeständnisse von Seiten des Ehemannes gibt es zu keinem Zeitpunkt. Er klammert das Kind und sorgt dafür, dass die Tochter von seinen Freunden und Bekannten betreut wird, wenn er das Kind einmal nicht mitnehmen kann.

Seiner Frau überlässt er die Tochter in solchen Fällen nicht. Diese darf die Tochter nur in dem Umfang haben, wie für die Dauer des Verfahrens vereinbart. Keine Minute länger. Anfragen der Ehefrau, ob sie die Tochter nicht an bestimmten Tagen, an denen er ohnehin verreisen muss, bei sich betreuen kann, beantwortet der Ehemann
entweder gar nicht oder weist diese mit kurzer Verneinung ab.

Der indische Ehemann wechselt seine Pläne während des 13 Monate andauernden gerichtlichen Verfahrens laufend.

In Deutschland sehe er absolut keine Möglichkeit zu bleiben, weder persönlich, noch beruflich, noch finanziell.
Auch spricht er nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland die deutsche Sprache noch nicht ausreichend. Bei Gerichtsterminen benötigt er einen Dolmetscher für die indische Sprache. Mal lässt er vortragen, mit dem Kind ins
europäische Ausland umsiedeln zu wollen, aber keinesfalls in seine Heimat nach Indien, dann sieht er doch wieder keine andere Perspektive, als nach Indien zurückzukehren, dann ist es doch wieder das europäische Ausland, schließlich sei es doch so, dass er in Deutschland bleiben wolle. Aber egal wohin er letztendlich gehen möchte, seine Tochter möchte er mitnehmen, ohne Rücksicht darauf, dass der bisherige Lebensmittelpunkt seiner Tochter bei der Ehefrau in Deutschland war und sie hier ihre Mutter und Großeltern hat.
Seine Miete hat der Ehemann seit Monaten nur unregelmäßig bezahlt. Nach der Kündigung durch die Vermieter
kommt es zu einem Räumungsverfahren, in welchem der indische Ehemann unterliegt. Die berufliche und räumliche, aber auch die persönliche Situation des Ehemannes ist völlig unklar. Die Ehefrau glaubt ihrem Mann nicht, dass er wirklich in Deutschland leben wird. Sie kennt ihn zu gut und weiß, dass er seine Pläne immer wieder ohne Rücksicht auf die Familie ändert. Sie hat auch Anhaltspunkte dafür, dass ihr Ehemann ab September im europäischen Ausland in einer Profi-Liga spielen wird und befürchtet, dass er nicht damit aufhören wird, zu versuchen, ihr die gemeinsame Tochter zu entziehen.

Das Kind ist verunsichert, es erlebt, dass sein Vater am Kindergarten steht und nicht zulassen will, dass es mit
seiner Mutter nach Hause geht. Er klammert das Kind und es weint, versteht nicht, warum es jetzt nicht zu seiner
Mutter darf, so hatte es der Vater doch versprochen. Immer wieder ruft das Kind heimlich bei seiner Mutter an und möchte wieder ganz bei ihr sein. Das Kind beklagt sich, dass es mit dem Vater immerzu in merkwürdige Veranstaltungen gehen muss, wo der Vater auf der Bühne steht und laut singt und schreit und auch die Menschen in den Versammlungen anfangen zu schreien, was ihm Angst macht. Das Kind fragt seinen Vater, ob es nicht in dieser Zeit bei seiner Mutter sein dürfe, aber das erlaubt der Vater nicht.
Die Ehefrau traut ihrem Mann nicht mehr. Sie hat große Angst, dass das Gezerre um die Tochter weiter geht. Sie
hatte auf eine baldige Entscheidung des Gerichts gehofft und nicht erwartet, dass sich ein solches Gerichtsverfahren über ein Jahr hinzieht. Sie hat Angst um ihr Kind. Befürchtet, dass ihr Mann ihr die Tochter weiter vorenthält. Um dem Kind weiter eine solche ungewisse Situation zu ersparen, drängt sie auf eine endgültige gerichtliche Klärung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 23:58
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Senecass,

willkommen bei vatersein.de

Einer meiner ersten Überlegungen war, welche Rolle Du eigentlich in dieser abenteuerlichen Geschichte spielst?

Ich für meinen Teil werde mich sicherlich nicht auf A oder B als ABR-Inhaber festlegen.
Dazu ist die Geschichte sicherlich zu umfangreich und wohl auch zu verfahren, als dass ich aus allein Deinem Bericht ein Urteil bilden könnte.

Die Mutter beugt sich dem Diktat des Mannes, geht scheinbar mit allen gerichtlichen Mitteln gegen ihn vor und zieht dann aus falscher Angst vor einer Befragung des Kindes durch den Richter vielleicht wieder zurück.
Verbunden mit der Hoffnung, dass dann auch der Vater zu Zugeständnisen bereit ist.

Beste Voraussetzungen dafür, dass der Streit unnötig weiter in die Länge gezogen wird und somit das Kind weiter in einer unsicheren Situation zu leben hat.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 11:26
(@senecass)
Schon was gesagt Registriert

Michael vielen Dank für deine Einschätzng...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 12:25
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja, eingeschätzt habe ich ja nicht viel...

Wenn sich die Elternteile nicht einigen können im Interesse des Kindes, dann muss es eben ein Gericht für die Eltern übernehmen.

Einmal angeleierte Verfahren sollten dann anber durchgezogen werden.
Nicht mit fadenscheinigen Argumenten irgendwelche Anträge wegen unbegründeter Hoffnungen wieder zurückziehen, um sie dann ein paar Wochen später wieder neu einzureichen.

Auf alle Fälle haben in Deutschland in aller Regel die Mütter die besseren Karten bei Gericht.
Gleich noch mehr, wenn eine mögliche Gefahr im Raum steht, dass das Kind in einen möglicherweise völlig unbekannten Kulturkreis umziehen müsste.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 12:31
(@senecass)
Schon was gesagt Registriert

das ist mir vollkommen bewusst...

Um ehrlich zu sein habe ich bei der Geschicht nicht ganz die Wahrheit gesagt, im prinzip ist die Geschichte zwar eins zu eins richtig wiedergegeben, allerdings habe ich die Geschlechter vertauscht.
Ich bin der deutsche Vater und meine Frau ist Ausländische Profisportler.

Hintergrund ist, dass das Gericht zwischenzeitlich angedeutet hat das ABR  der Mutter zu übertragen. Ich wollte hier im Forum nur Meihnungen hören, da ich nicht nachvollziehen kann, warum in unserem Fall die Mutter sich alles erlauben darf und meine Tochter letztlich die leittragende ist.

ICh finde es einfach nicht fair das ich als Mann aufgrund meines Geschlechts so sehr benachteiligt werde. Letzlich habe ich seit geburt unserer Tochter die eigentliche Mutterrolle ausgefühlt und war auch immer der vernüftig wenn es um das Kindeswohl ging.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 12:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann darfst Du nicht davor zurückschrecken, dass ein Richter das Kind befragt. Ein Gericht ist nicht die heilige Inquisition und das wird auch sonst kein Trauma hinterlassen.

Du musst die Prioritäten mit dem Kopf, nicht mit dem Herzen setzen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 12:54
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine interessante Wendung  :puzz:

Bleib doch bitte künftig gleich bei der Wahrheit!
Dann ist es für die User hier auch einfacher, Dir gute Ratschläge zu geben.

Bleib aber dabei, die Sache nun entgültig durch ein Gericht klären zu lassen.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 12:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Senecass,

und was glaubst Du mit solchen Spielchen zu erreichen? Wunschantworten? Spätestens bei einer gerichtlichen Klärung kannst Du keine Rollen mehr vertauschen - und da wird es durchaus von erheblicher Bedeutung sein, wer der Vater und wer die Mutter ist. Mit Deinen persönlichen Definitionen von "Fairness" gewinnst Du dort keinen Blumentopf.

Ihr habt Eure Ehe an die Wand gefahren - gemeinsam. Eure Tochter kann nichts dafür. Deshalb müsst Ihr gemeinsam (!) Lösungen für die Zukunft finden. Aber wenn Du stattdessen lieber über Fairness philosophieren und Dich in der Rolle des Gutmenschen sonnen willst, der alles richtig macht, ist Dir das natürlich unbenommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 12:57
(@senecass)
Schon was gesagt Registriert

Ich wollte hier bestimmt niemand kränken... Ich wollte mit dieser Fragestellung einzig und alleine eine Große unabhängige MAsse an Menschen ansprechen. Letztlich geht es mir hier nicht darum mich toll darzustellen sondern anhand von euren Meihnungen zu erfahren ob in meinem Fall mein Geschlecht der Haken ist.

Ich bin mir durchaus bewusst das ich nicht Perfekt bin und das meine Schilderung rein subjektiv ist, aber letztlich geht es mir auch um einem Objektive Meihung meiner subjektiven Darstellung.

Mir ist auch bewusst das ich hier keinen Rechtsbeistand finde, dass will ich auch nicht sondern mir geht es darum in meiner Verzweiflung Meihungen von unbeteiligten MEnschen zu hören.
Den der Freundes- oder Familienkreis. Ist natürlich zu 100% auf meiner Seite.

Ich entschuldige mich nochmal dafür die Geschlechter in meiner ersten Variante ausgetauscht zu haben, aber ich war der Meihung das ich so eher eine Geschlechtsneutrale Meihung bekomme. Den lt. Gesetz sollte die Entscheidung des Gerichts auch Geschlechtsneutral sein. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 13:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Senecass,

leider ist es eben nur in der Theorie so. In der Praxis herrscht leider noch viel zu oft die Meinung ,das Kinder zu ihren Müttern gehören, auch wenn diese die Kinder mit nach Timbuktu nehmen möchten und der Vater dadurch keinen Kontakt mehr haben wird.

Neutral betrachtet hat das Kind einige Zeit alleine bei einem Elternteil gelebt und hatte in dieser Zeit keinen Kontakt zum anderen. Da greift das Kontinuitätsprinzip und eigentlich sollte das Kind bei diesem Elternteil verbleiben und die Bindung zum anderen langsam auf- und ausgebaut werden, incl. häufigem Umgang.

Nun lebt das Kind aber, warum auch immer, bereits wieder etlich Zeit bei dem vorher abwesenden Elternteil. Also beginnt hier auch wieder die Kontinuitätsuhr zu ticken und behindert zudem den Umgang zum bisher betreuenden Elternteil.

Es kommt zu einer Verhandlung, der derzeit nichtbetreuende Elternteil zieht aber zurück, weil dieser vor einer Befragung des Kindes zurückschreckt. Ergebnis ist das das Kind weiter beim ausländischen Elternteil lebt, der nun gerne zurück in die Heimat möchte. Also muß eine Entscheidung her.

Entweder wird per Gutachten eruiert bei welchem Elternteil das Kind besser aufgehoben ist. Dazu gehört zu welchem es die intensivere Bindung hat, welcher Elternteil die Entwicklung besser fördern kann und welcher Elternteil den Umgang zum anderen fördert.

Wenn nun das Gutachten zu dem Schluß kommt, das das Kind besser beim Erstbetreuunden Elternteil aufgehoben wäre, kann der Richter aber immer noch entscheiden diesem Gutachten nicht zu folgen. Dabei reicht dem Richter dann, das dieser Elternteil eben ein Dreibein ist und keine Brüste besitzt.

Mit anderen Worten, du wirst den Prozeß bis zum Ende durchfechten müssen und du solltest auch auf ein Gutachten bestehen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 13:23




(@senecass)
Schon was gesagt Registriert

@ Tina

Vielen dank für deine Stellungnahme.

Ein Gutachen ist bereits erstellt. In diesem wird beiden Eltern grundsätzliche Erziehungsfähigkeit bescheinigt. Die Punkte Bindungstoleranz und Förderungsprinzip werden klar mir zugeschrieben. Die Gutachterin empfiehlt dem Gericht auch die Übertragung des ABR auf mich dem Vater.

Das Gericht (Richterin) hat in der letzten Verhandlung zur Erörterung des Gutachtens allerdings ganz klar gesagt das sie einen großes Problem damit hat einer Mutter das Kind wegzunehmen, da sie selbst Mutter ist.

Ich finde diese Aussage einfach nur krass... Vorallem es geht mir hier auch keineswegs darum der Mutter das Kind weg zu nehmen sondern vielmehr sicherzustellen das usere Tochter auch in Zukunft beide Eltern hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 13:33
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Gericht (Richterin) hat in der letzten Verhandlung zur Erörterung des Gutachtens allerdings ganz klar gesagt das sie einen großes Problem damit hat einer Mutter das Kind wegzunehmen, da sie selbst Mutter ist.

Ich finde diese Aussage einfach nur krass... Vorallem es geht mir hier auch keineswegs darum der Mutter das Kind weg zu nehmen sondern vielmehr sicherzustellen das usere Tochter auch in Zukunft beide Eltern hat.

Dann erklär es auch der Richterin so - auch wenn sie ein Vollpfosten ist und sich mit dieser Aussage für ihr Richteramt eindeutig disqualifiziert.

Besteh auf ein Urteil und lasse dich auf nichts ein.
Notfalls gehst Du damit dann gleich weiter zum OLG.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 30.06.2011 13:37
(@senecass)
Schon was gesagt Registriert

@ Stängler

Du hast ja keine Vorstellung was wir der Richterin schon alles erklärt haben... Es ist zum Verzweifeln, letzte Woche gar hat das Gericht uns Angeschrieben, dass Sie vor hat den Antrag abzuweisen da Sie gar keinen anlass zu einer Entscheidung mehr sieht. Absolut unverständlich...

Ich gehe auch davon aus das wir in die zweite Instanz gehen müssen... leider...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 13:45
(@diskurso)
Registriert

Das Gericht (Richterin) hat in der letzten Verhandlung zur Erörterung des Gutachtens allerdings ganz klar gesagt das sie einen großes Problem damit hat einer Mutter das Kind wegzunehmen, da sie selbst Mutter ist.

Falls das schriftlich vorliegt, ist das ein glasklarer Grund für einen Befangenheitsantrag!
Da das jedoch die Richterin genau wissen wird, wird man diese Begründung vermutlich im Sitzungsprotokoll vergeblich suchen ...
Wird also nur das OLG übrig bleiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 15:45