Hallo,
In erster Instanz über das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich das Recht bekommen. Es wurde auch ein Gutachten erstellt und versucht anzufechten was bislang erfolglos war.
Nun geht es in die 2Instanz mit neuem Anwalt von der Gegenseite der das Gutachten schwer anfechtet und alles bisher gesagte umdreht.
Wie viel Chancen bestehen für die Gegenseite ein neues Gutachten zu fordern?
Wie viel Chancen bestehen das Urteil aus erster Instanz zu kippen?
Anschuldigungen gegen mich sind eine echte Frechheit und an der Situation hat sich auf der Gegenseite nichts verbessert oder geändert.
Moin.
Hatten wir Dir das nicht schon mal erläuertert??
Wie viel Chancen bestehen für die Gegenseite ein neues Gutachten zu fordern?
Wie viel Chancen bestehen das Urteil aus erster Instanz zu kippen?
grundsätzliche und pauschale Aussagen sind gar nicht möglich.
Ob es ein neues Gutachten gibt, hängt iW davon ab, ob beim erstenGA offensichtliche Fehler gemacht wurden oder ob der Richter für neue Fragestellungen, die wiederum ein Gutachten nach sich ziehen, erwärmt werden kann.
Ob das Urteil der ersten Instanz "gekippt" werden kann, hängt iW davon ab, ob der Richter dort schlecht gearbeitet/ begründet hat.
Mach Dich nicht verrückt. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hast Du die erste Instanz sauber gewonnen. Was sind denn nun die neuen(!) Aspekte der Gegenseite?
Gruß. Toto
Die neuen Gründe sind das sie die Betreuung vor der Trennung alleine übernahm was gelogen ist da sie die Kinder Ständig abschob.
Ich würde viel zu lange arbeiten was nicht richtig ist
Die Kinder müßten sich bei mir unterordnen.
Meine Eltern die die Kinder manchmal mitbetreuen würden die Kinder schlagen.
Ich währe für die Kinder nie da, das sollen die Kinder gesagt haben.
Sie hätte noch ein Jahr elternzeit die sie nehmen könnte.
Ich würde mich nicht um die medizinische Versorgung kümmern zb Zahnpflege.
Ich stelle meine Interessen in den fordergrund.
Und sie hätte auch die Möglichkeit auf fremdbetreuung, Nachbarin!
Es sind 10 Seiten ihres neuen Anwalts alles diese Art der Anschuldigungen.
Auch das ich bindungsuntolerant währe was das Gutachten aber anders sieht.
Vor einem Monat kam das J Amt und ich musste Blut abgeben weil ich alki sein sollte was sich als eine Lüge herausstellte.
In erster Instanz war der Gutachter geladen und es war alles in Ordnung.
Ich weiß zwar das ich im Moment nichts tun kann.
Ich muss es wahrscheinlich wieder einfach so hinnehmen.
Solche Anschuldigungen obwohl den Kindern nichts, aber auch garnichts fehlt ziehen mich schon sehr runter.
Naja- das liest sich ja fast, als ob der neue(!) Anwalt in die Schublade mit den Standardtextbausteinen gegriffen hat.
Offensichtlich wird das GA nicht angegriffen, was gut ist. denn dann scheint selbst der Anwalt dies für einigermaßen "wasserdicht" zu halten.
2. Instanz ist der legitime Rechtsweg. Insofern musst Du Dich beizeiten vermutlich mit den Vorwürfen auseinander setzt - wenn der Richter diese denn zu lässt.
In der Tat - derzeit gibt es nix zu tun. dies hier
Solche Anschuldigungen obwohl den Kindern nichts, aber auch garnichts fehlt ziehen mich schon sehr runter.
scheint weiterhin Dein vordergründiges Problem zu sein.
Lass Dir helfen! Mehr Selbstvertrauen hilft Dir in Deinem Auftreten in der zweiten Instanz, in Deinem Vatersein ggü den Kindern und auf deinem weiteren Lebensweg!
frohe Ostern, toto
Naja mit Aussagen das der Gutachter genauer fragen hätte müssen und es zu schnell gemacht wurde greift es die Gegenseite schon irgendwo an. Genauso wie es werden nicht alle befragt denn dann hätte man gesehen das alle anderen lügen.
Macht macht eigentlich kaputt das keine Ruhe reinkommt obwohl alle, verfahrensbeistand, J Amt und Gutachter ruhe für die Kids reinbringen wollen.
Macht macht eigentlich kaputt das keine Ruhe reinkommt obwohl alle, verfahrensbeistand, J Amt und Gutachter ruhe für die Kids reinbringen wollen.
Naja, die einzige Person die dies ändern kann fehlt... das sollte dich aber nicht kaputt machen.
und ansonsten leben wir in einem Rechtsstaat und da sollte man sich nicht über die Möglichkeit einer 2. Instanz beschweren - dadurch ändert sich der Sachverhalt auch nicht.
Toto
Danke,
Wenn man es so sieht kann sich nicht viel ändern denn der Sachverhalt bleibt nach wie vor der selbe.
Ich kümmere mich um die Kinder und will nur ihr bestes und von der Gegenseite werden wieder nur Steine in den Weg gelegt.
An der Situation der Gegenseite hat sich nichts geändert außer das sie jetzt noch ein Jahr elternzeit nehmen könnte.
Und mal eine andere Frage, würde mir diese elternzeit nicht auch zustehen oder können die nur Mütter nehmen?
Und wie würde sie dann die Kinder versorgen wollen?
Hi,
sind eure Kinder noch arg klein? Wie sind sie denn betreut und wie lange klappt das schon gut? Hier spielt Kontinuität auf jedenfall eine Große Rolle.
LG
nadda
Und mal eine andere Frage, würde mir diese elternzeit nicht auch zustehen oder können die nur Mütter nehmen?
Auch Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit, wenn a) das Kind noch keine drei Jahre alt ist und b) in Deinem Haushalt lebt und von Dir betreut wird.
Je nach Arbeitgeber können die Ansprüche noch weiter gehen. Wir haben zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung, nach der Elternzeit und Elternteilzeit praktisch unbeschränkt möglich sind, bis das jüngste Kind sechs Jahre alt ist, was ich seit einigen Jahren in Anspruch nehme und jedem empfehlen kann.
Der Knackpunkt ist halt, dass das Kind bei der leben muss und Du Dir Verminderung oder Wegfall von Einkommen leisten können musst.
Gruss von der Insel
Die Kinder müssten lt. Ursprungsbeitrag nun knapp 4 und 6 Jahre alt sein. Unbezahlte Elternzeit kann man m. W. bis zum 8. Geburtstag nehmen.
Da stellt sich dann die spannende Frage, wer das bezahlen soll. Enthält das Pamphlet dazu auch schon Ideen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja die Kinder sind jetzt knapp 4und 6Jahr.
Mit lucjenloser Betreuung klappt es jetzt schon seit 11Monaten und auch ohne Schwierigkeiten.
Die Kinder stehen in ihrer Entwicklung nichts nach.
Und Ideen wer diese elternzeit bezahlen sollte gibt es von der Gegenseite nicht.
Aber ich denke mal das entweder Amt oder ich es zahlen sollte.
Und Ideen wer diese elternzeit bezahlen sollte gibt es von der Gegenseite nicht.
Aber ich denke mal das entweder Amt oder ich es zahlen sollte.
Also heisst der Vorschlag an den Richter:
"Die Kinder sollten zur KM, da diese sich bereiterklärt, in Elternzeit zu gehen und sich diese Zeit vom KV, der weiterhin die Kohle heranscheffelt, finanzieren lässt" - Merkst Du was?! :knockout:
Ich würde mich weder jetzt noch später auf eine Diskussion zur Elternzeit einlassen. Es sollte mittlerweile jedem Richter klar sein, dass 2 berufstätige Elternteile heutzutage bei Kindern in diesem Alter weder den Kindern schaden, vielmehr - gerade in Trennungssituation finanziell notwendig und gesellschaftspolitisch sogar eher gewünscht sind!
Wenn das ganze später thematisiert, dann würde ich an Deiner Stelle darlegen, wie gut die "lückenlose Betreuung" auch trotz Deiner Vollzeittätigkeit klappt. Dabei brauchst Du Dich auch nicht Fremdbetreuung durch Dritte (Kita, Hort) oder Familie zu schämen!
Aber bis dahin: Leg Dich hin! Kümmere Dich um Dich!!
Toto
Hi,
gut, aber dann will sie ja eine Elternzeit die ihr jemand anders bezahlen soll - sowas kommt nie gut an! Ich würde mich vor allem darauf festlegen zu belegen das die Kinder lückenlos und gut betreut sind und dieses Betreuungsmodell schon seit (bis zur Verhandlung wohl über einem Jahr) langem gut läuft.
Die Kinder sind glücklich, sie haben Kontakt zu beiden Eltern, es läuft alles gut, gibt keine Probleme. Die Kontinuität, die ja so gerne beschworen wird um Änderungen unmöglich zu machen liegt in diesem Fall bei dir. Diese Karte würde ich deshalb auch ganz entspannt spielen.
Wenn sie etwas angreifen will das gut läuft dann muss sie auch Argumente haben. Was für Argumente hat sie denn genau genannt? Zweifelt sie das Gutachten direkt an? Irgendwie ist das was du beschrieben hast relativ substanzlos.
Aja, und warst du mit den Kindern regelmäßig beim Zahnarzt? Hier lässt sich leicht belegen, dass du die Zahnpflege total im Griff hast.
LG
nadda
Ja klar gehe ich und die Kinder regelmäßig zum Zahnarzt.
Ich stelle auch nicht meine Interessen vor die Kinder.
Ich habe ihr noch nie Umgang verweigert ect.
Ich gebe auch Bescheid wenn Termine bei Ärzten anstehen.
Solche Beschwerden wie Kinder müßten sich unterordnen sind alles andere als richtig.
Kinder brauchen eben regeln und eine Richtung, haben aber doch immernoch ihren eigenen Willen was auch gut so ist.
Und alles auf absagen kleiner Kinder zu stützen finde ich unmöglich, zb Kind sagt es will nicht heim und schaut traurig oder redet die Fahrt nicht mehr.
Oder ich beeinflusse die Kinder massiv, würde mir im Traum nicht einfallen!
Ga soll lückenhaft sein, wurde aber in erster Instanz widerlegt.
Naja, neuer Anwalt, alte Beschuldigungen.
(Ga wurde jetzt in 2Instanz nicht geladen) warum?
Die Gegenseite argumentiert auch damit das es bei so kleinen Kindern bei der Kontinuität nicht darauf ankommt wo sie leben (Umfeld, Kindergarten ect) sondern wer sie vor der Trennung betreut hätte und laut Gegenseite sollte das ausschließlich sie gewesen sein.
Die Gegenseite argumentiert auch damit das es bei so kleinen Kindern bei der Kontinuität nicht darauf ankommt wo sie leben (Umfeld, Kindergarten ect)
Was das Umfeld und Kita betrifft und einen mögl. Umzug (hier wird ja häufig das gewohnte Haus, Kinderzimmer genannt) würde ich der Gegenseite tatsächlich iT Recht geben! Ein Umzug, auch verbunden mit einem Kita-/Schulwechsel muss nicht pe se verteufelt werden. Ein Haus ist letztlich nur ein Haufen gestapelter Steine! Umzug passiert regelmäßig jeder Menge von kleinen wie großen Kindern, ohne dass diese nachhaltigen Schaden erleiden! Aber natürlich muss eine solche Zäsur nicht grundlos erfolgen! Insb. wenn dadurch die Kontinuität bzgl. des gelebten Umgangsmodells od. des BET/ UET in Frage gestellt wird! Und hier muss die Argumentation bzgl. der Kontinuität ansetzen! Und das ist nach meiner Beobachtung auch durchaus akzeptierte Praxis in der Rechtsprechung!
sondern wer sie vor der Trennung betreut hätte und laut Gegenseite sollte das ausschließlich sie gewesen sein.
Das würde ich so alleine nicht stehen lassen wollen. Kontinuität ist die Fortschreibung der derzeit gelebten Praxis! offensichtlich - warum auch immer? und ob überhaupt richtig!? - wurde dies in der ersten Instanz anders beurteilt. Dh die Argumentation der Gegenseite kann nicht darauf fußen, dass das gelebte Rollenmodell von vor der Trennung weiterzuleben hat. Sondern muss sich meines Wissens konkret mit der Entscheidungsfindung in der ersten Instanz auseinandersetzen, also dass mögliche Aspekte nicht/ prozessual falsch bewertet wurden etc.
Man möge mich korrigieren!!
toto
Ich weiß das das hier kein Form für hellseherei ist.
Aber vielleicht könnte mir jemand eine grobe Einschätzung geben zu meinem Fall, also wieviel Chancen hat die Gegenseite mit der Beschwerde durchzukommen?
Danke
M. E. hat die Gegenseite nur eine Chance, wenn sie grobe Verfahrensfehler beweisen könnte. Und so wie ich das verstanden habe war das doch längst durch das letzte Verfahren vom Tisch?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
