Aufenthaltsbestimmu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@wolfshund)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

eine frage an euch.

Meine Frau haben uns im November 2006 getrennt.Eigentlich sollte alles friedlich sein und zunäst eine Trennung auf zeit.

Nun habe ich aber gestern Post vom Amtsgericht bekommen wo ein beschluss gefasst wurde auf alleiniges ABR seitens meiner Frau.Beziehungsweise 14Tage Zeit gelassen wird um sich zu äussern.

Habe heute ruhig mit meiner Frau geredet und ihr mit geteilt das ihre befürchtungen blödsinn sind.Sie meinte ich könne bei einen der nächsten Besuchs WE mit meinem Sohn ihr das Kind entziehen.

Habe ihr vorgeschlagen das ABR auf das JA zu übertragen falls dies möglich ist, so dürfte wohl beiden seiten geholfen sein da eigentlich keiner von beiden dem Kind 6jahre alt einen Prozess zumuten möchte.

Also die Frage ist.Ist es möglich, wenn beide Elternteile sich einigen das ABR auf das JA zu übertragen??

Frisch getrennt und enttäuscht von den deutschen Gesetzen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 20:55
(@romyh)
Registriert

genaugenommen MUSS das ABR nichtmal geregelt werden...

sie hat angst dass du ihr Kind wegnimmst? und was macht sie?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 20:58
(@wolfshund)
Schon was gesagt Registriert

Etwas verfahren die sache....

letzte woche war wieder Besuchs WE für ich, sie hatte mir auch per Anwalt jedliche Freiheiten gegeben mit meinem Sohn.Ich war überascht und sagte ihr, falls der kleine Probleme macht melde ich mich und bringe ihn zurück.Aber alles ging gut und ich rief sie am WE 2x am Tag an um zu berichten wie es dem Kind geht und was wir machen.

Aber jetzt hat sie plötzlich den Anwalt gewechselt und dreht irgendwie durch.Werde morgen mit meiner Anwältin reden wie oder was sie eigentlich bezwecken möchte.Habe niemals erwähnt das ich ihr den kleinen wegnehmen möchte oedr dergleichen.

Aber was heisst jetzt das ABR müsste nicht neu geregelt werden??

Frisch getrennt und enttäuscht von den deutschen Gesetzen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 21:07
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun habe ich aber gestern Post vom Amtsgericht bekommen wo ein beschluss gefasst wurde auf alleiniges ABR seitens meiner Frau.Beziehungsweise 14Tage Zeit gelassen wird um sich zu äussern.

Also die Frage ist.Ist es möglich, wenn beide Elternteile sich einigen das ABR auf das JA zu übertragen??

Hallo, Wolfshund
willkommen bei uns.
Du stehst noch ziemlich am Anfang - richte dich darauf ein, dass du sehr viel lernen musst (wirklich im Sinne von Büffeln) insbes. was das Familierecht angeht.

1.) Voraaugeschickt sei dringend: Nicht das ABR auf das JA übertragen - es kann sein das das JA meint euer Sohn sei in einer Pflegefamilie besser aufgehoben, und steckt ihn ohne triftige Gründe in eine solche. Das wäre Rechtens und ihr könntet nichts dagegen unternehmen. Google mal unter den Begriffen: "Kinderklau" "Kinderklaubeghörde""Jugendamt(s)opfer". Dir werden dir Ohren schlackern.

Abgegesehen davon, kann das ABR nicht übertragen werden (auch auf mit Zustimmung nicht - gegen die könnte man innerhalb 14 Tage auch Beschwerde einlegen), wenn es keine Meinungsverschioedenhewiten über den Aufenthaltsort des Jungen gibt!

So, du schreibst, das Gericht habe einen Beschluss gefasst.
Das kann nicht sein. Wahrscheinlicher:  Deine Frau beantragt beim Familiengericht das ABR (welches Teil des gemeinsamen Sorgerechts ist). Es wird ein Verfahren eröffnet. Antragstellerin (Ex) hat ja ihre Argumente bereits in der Begründung geschrieben. Nun hast du Zeit dazu Stellung zu beziehen. Wenn dir die 14 Tage zu wenig sind beantrage eine Verlängerung der Frist. Einfach das Fam-Gericht anschreiben, unter Angabe des Aktenzeichens. Du brauchst in dieser Sache keinen Anwalt.

Ich würde folgenden Text vorschlagen:
------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Richter xy

zu dem Antrag meiner lieben Ex, ihr das alleinige ABR zu übertragen nehme ich wie folgt stellung:

Seit Nov leben meine FRau (Antragstellerin) und ich getrennt. Unser gemeinsamer Sohn Z lebt seither hauptsächlich bei seiner Mutter (AS). Auch über den Umgang und meine Betreuungszeiten haben wir uns einvernehmlich geeinigt. Z. ist jedes Wochende von Fr. 18:00 bis Sonntag 19:00 Uhr (Bsp) bei mir.
Ich trage mich mit keinerlei Wegzugsgedanken und auch meine Exfrau hat mir gegenüber niemals angedeutet wegziehen zu wollen. Es besteht kein von meiner Seite aus Grund, die bestehende Regelung des Sorgerechts in Frage zu stellen und auch keine Rechtfertigung für einen derartigen Eingriff, wie es die Zuweisung des alleinigen Aufenthaltsbetimmungsrechts darstellt.
Z ist schon jetzt so kurz nach der Trennung seiner Eltern zusehr seelisch belastet, als dass man diese sich derzeit bewährende gültige Aufenthaltsbestimmung in Frage stellen sollte. Grundsätzlich soll es auch nach unserer Trennung uneuingeschränkt bei der gemeinsamen Sorge bleiben, weil unser elterliches  verantwortungsvolle Zusammmenwirken am Besten garantiert, das die Interessen unseres Kindes differenziert wahrgenommen und umgesetzt werden.
Ich beantrage daher den Antrag Geschäftszeichen der Frau XY zurückzuweisen, und das ABR als Teil der gemeinsamen Sorge bestehen zu lassen. 
------------------------------------------------------------------------------------------

@ all: natürlich ist der Text nicht fertig ausformuliwert, wenn ihr Anmerkungen habt: her damit.

Nochmal zum ABR:

über das ABR ist nur zu entscheiden, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht und einer der beiden Sorgeberechtigten den ständigen Aufenthaltsort des Kindes verändern will, ohne dass der andere Elternteil zustimmt.

Wenn ein Gericht eine andere Auffassung verträte, wäre das ein Fall der Rechtsbeugung.

Eine Entzug des ABR darf nur entschieden werden, wenn Vater oder Mutter das Kind an einem anderen Ort anmelden wollen, als da, wo es zum Zeitpunkt des Beschlusses gemeldet ist. Wenn die Elternteile daran nichts ändern wollen, ist eine Entscheidung zum ABR nicht nötig (weil überflüssig) und deshalb auch nicht zu treffen.

Nur wenn Vater oder Mutter ABR-Übertragung betreiben, und der andere Elternteil dem (entnervt, oder übereilt) zustimmt, kann ihm wegen dieser Zustimmung (eigene Willenserklärung) hin, das ABR entzogen werden. Der das ABR entziehende Beschluss ist aber trotzdem mit der innerhalb 2 Wochen zu ergehenden Beschwerde angreifbar und der ABR-Entzug wieder aufzuheben.

Dass Richter und der eigene Anwalt des das ABR verlierenden Elternteils darüber nicht aufklären, hat scheinbar Methode und ist leider genauso üblich wie falsch, wie ich hörte.

Also: Schon der Antrag auf ABR-Entzug ist rechtsmißbräuchlich, wenn keine Wegzugsabsicht besteht, die dann zu beweisen ist, wenn sie bestritten wird.

Übrigens: Mit der Regelung des Umganges hat das ABR als Teil der elterlichen Sorge nichts zu tun

Wie kommt deine Ex eigentlich dazu, ohne auch nur einen Versuch der Vermittlung oder des Gespräches eigentlich gleich zum Gericht zu rennen. Das haben Richter auch nicht gern.

Grüße

Haddock

Grüße
haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 22:43
(@wolfshund)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal danke für die Antworten.

Als zusatz muss ich hinzufügen das meine Frau unter der Aufsicht des Ja steht und seit 1 Woche eine Familienhilfe bekommt.Beim ersten Treffen wurde meine Ex vom JA so sehr gelobt das mir der Kragen platze und ich vor lauter Wut und im Affekt sagte das ich das Sorgerecht beantragen werde.Dies habe ich aber 2 Tage später beim JA klargestellt.

Versucht die nun es gegen mich zu verwenden, zumal meine Ex nun weiss das ich eine neue Partnerin habe.Bei der ich auch das letzte WE mit meinem Sohn verbracht habe.Muss aber dazu sagen das ich und meine Partnerin dem Sohn nicht angedeutet haben das wir eine Beziehung haben.Habe zusammen mit meinem Sohn in einem Zimmer geschlafen und auch sonst dem Sohn keinen Anlass gegeben etwas falsch zu deuten.Dies möchte ich auch in nächster Zeit vermeiden.

Frisch getrennt und enttäuscht von den deutschen Gesetzen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2007 00:06
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Wolfshund!

In Haddocks Post versteckt sich ein Trick!

Wenn Du gar nicht vorhast zu erreichen, daß Kiddie bei Dir wohnt sondern Du damit einverstanden bist, daß es bei der KM wohnt und Du "einfach nur" guten Umgang haben willst - dann hat das Gericht eigentlich keine Basis um Dir das ABR zu entziehen. Denn dann seid Ihr Euch ja einig über den hauptsächlichen Aufenthaltsort des Kindes.

Grüße,
Milan

PS: Und für die Zukunft verkneiffst Du Dir Ausraster oder wütende Ausbrüche. Bleib cool, korrekt und nett.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 03:53
(@wolfshund)
Schon was gesagt Registriert

Den Trick hatte ich schon entdeckt.. :thumbup:

Heute ist um 12Uhr der Termin bei meiner Anwältin, werde eure Tips mal ausdrucken und ihr vorlegen.Bin mal gespannt was sie dann sagt.

Meine Ex hat heute auch schon angerufen und bittet um ein Treffen heute, sie möchte nun doch versuchen sich friedlich zu einigen...... :question:

Nun, da sie in letzter Zeit oft nicht zu ihren Worten gestanden hat, werde ich es sein lassen und lieber mit Anwalt vorgehen.Die Chancen die Klage abzuschmettern stehen ja anscheinend ganz gut, zumal mein Sohn bei seiner Mutter immer Begeistert von den Wochenenden erzählt und er ja wohl immer pünklich und gesund wieder bei der Mutter abgeliefert wurde.

Ich habe ausserdem bei uns in der Stadt wieder neue Arbeit gefunden und sehe deshalb auch keine Gründe warum ich wegziehen sollte, wie meine Ex anscheinend befürchtet :knockout:

Ich werde gleich mal nach dem Termin beim RA kurz berichten wie es weitergeht :thumbup:

Frisch getrennt und enttäuscht von den deutschen Gesetzen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2007 11:08
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

kleiner Einspruch:

Das Gesprächsangebot solltest du unbedingt annehmen, sonst

1. verbaust du dir selber die Chance, dass sie den Antrag zurückzieht (das kann sie ohne weiteres, und das wäre dann auch so, als sei der Antrag nie gestellt worden)
2. gibst du ihr das Argument in die Hand, sie hätte ja alles versucht mit dir ins Gespräch zu kommen, aber du blockst immer nur ab.

Eine aussergerichtl. Einigung ist immer allem anderen vorzuziehen, wenn sie tragbar ist !!

Alles Gute beim Anwalt.

Gruß
Haddock

PS: Warum steht deine Ex unter Beobachtung des JA?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 11:41
(@wolfshund)
Schon was gesagt Registriert

Also folgendes ist jetzt beim Gespräch mit dem RA rumgekommen.

Meine Ex macht sich zur Zeit mehr als Lächerlich wenn sie versucht das ABR zu beantragen, zumal sie eine Eidesstattliche abgegeben hat mit Vörwürfen gegen mich die mehr als lächerlich sind und ganz leicht zu wiederlegen.

Nachdem ich meiner Anwältin den Leidensweg der Ehe schilderte, genauer den der letzten 3 Jahre sagte sie ich solle mich mal langsam darauf gefasst machen den kleinen ganz zu mir zu nehmen.

Sie meinte meine Ex müsse erstmal eine Therapie machen um ihr eigenes Leben in den Griff zu bekommen und könne dann mal drüber nachdenken was sie mir und den Kindern angetan hat.

Das jetzt alles hier aufzuführen würde wohl den Rahmen sprengen, aber das werde ich wohl mal irgendwann tun um andere rechtzeitig warnen zu können wann es besser ist den Schlusstrich zu ziehen.

Wir gehen jetzt wie folgt vor,

Einspruch gegen die Klage der Ex...Logo

Bestellung einen Psychichologischen Gutachtens meiner Frau und der Tochter..die auch in die machenschaften verstrickt ist

Versuch meiner Ex einen Vormund durch das Gericht zu verpassen

Beweislage ist laut Anwältin eindeutig gegen meine Frau

Auf die Frage warum meine Frau unter Aufsicht des JA steht kurz...

Sie hat die Wohnung verwahrlosen lassen, hat es geschafft das die Tochter,15..fast 2 jahre nicht zur Schule ging, mir wurde gefälschte Zeugnisse vorgelegt.

Der kleine war bis vor 3 Monaten nirgendwo im KIndergarten

Die Kinder hatte sie so im Griff das sie genauso gut Lügen konnten wie die KM...

Das hatte ich als ich alles Beweisen konnte dem JA mitgeteilt, seitdem bekommt sie die Hilfe oder Aufsicht...

Zu dem Gespräch mit der Ex was heute auch stattgefunden hatte schreibe ich gleich etwas, war etwas kurios und bin zur Zeit noch selbst am grübeln was sie nun eigentlich möchte.

Bis Später

Wolf

Frisch getrennt und enttäuscht von den deutschen Gesetzen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2007 19:25