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aufenthaltsbestimmung

 
(@andreas-dj-schrotti)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
ich bin neu hier und habe folgendes problem:
Scheidung war im märz 2007 im november 2007 hat meine kleine tochter mir gesagt das sie bei mir leben will und nicht bei der mama das wurde dann bei gericht ab gewimelt und zu einen umgangsrecht gemacht jetzt seit mai 2009 will sie wieder zumir dieser wille hat eigentlich nie aufgehört
ich habe wieder klage eingereicht weil ich denke das ich genung matrial habe um es jetzt durch zu bekommen ,
erstens ist sie als es bekannt wurde von ihrem stiefbruder der 21 jahre alt ist geschlagen worden was die abstreiten und sagen das hätte sie sich nur ausgedacht desweiteren habe ich ton aufnahmen dmit dem wort laut " PAPA BITTE HOL MICH HIER RAUS ICH WILL NICHT MEHR BEI MAMA LEBEN " seit dem vorfall wo sie geschlagen wurde ist sie nun bei mir habe sie dort mit der polizei rausholen lassen das jugendamt will nur einem ausgeprägten umgangsrecht zustimmen .
meine tochter hat mir gesagt wenn sie zurück zumama muss haut sie ab sie ist 11 jahre sie hat dem jugendamt und dem verfahrenspflegrer mit aus druck gesagt das sie nicht bei der mama leben will was für möglichkeiten hab ich noch um ihr diesen wunsch zu ermöglichen?

Danke schonmal für eure mithilfe
gruß andreas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2009 23:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Schrotti,

sie hat dem jugendamt und dem verfahrenspflegrer mit aus druck gesagt das sie nicht bei der mama leben will was für möglichkeiten hab ich noch um ihr diesen wunsch zu ermöglichen?

Woher weißt du das?
Nur von ihr oder auch von denen?

Mit 11 wird sie vor Gericht evtl. gehört aber in wieweit das Gehör findet, ist offen.

JA und Verfahrenspfleger sind nicht nicht gerade als Interessenvertreter der Väter bekannt.
Sie werden vor Gericht sicher gehört werden, nur wenn die sich nicht in deinem Sinne äußern, sieht das schlecht für dich aus.

Kennst du die?
Wie schätzt du die ein?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 23:47
 elwu
(@elwu)

seit dem vorfall wo sie geschlagen wurde ist sie nun bei mir habe sie dort mit der polizei rausholen lassen das jugendamt will nur einem ausgeprägten umgangsrecht zustimmen . meine tochter hat mir gesagt wenn sie zurück zumama muss haut sie ab sie ist 11 jahre sie hat dem jugendamt und dem verfahrenspflegrer mit aus druck gesagt das sie nicht bei der mama leben will

Hallo,

mal ganz kurz und knackig: vor allem musst du ab sofort stets dafür sorgen, dass für etwaige Besuche des JA und ggf. der Polizei oder eines Gutachters die Wohnung in einwandfreiem Zustand ist, und noch mehr die Tochter - äußerlich (Klamotten, Gesundheit, Körperpflege etc,) und natürlich auch mental, schulisch usw. Ihre Betreuung (am besten Gaztagsschule, eh klar - und ich gehe davon aus, dass sie nach wie vor in diesselbe Schule geht) muss gesichert sein. Du brauchst für alles und jedes Belege (Arztbesuche, größere Anschaffungen für sie etc.), die können dir später sehr nützlich werden. Es ist zudem enorm hilfreich, wenn sich nun ihre schulischen Leistungen verbessern.

Zum rechtlichen: wenn die gemeinsame uneingeschränkte elterliche Sorge besteht und keine offizielle Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes, kann sie bei dir bleiben, da brauchst du nichts zu machen. Außer der Ummelderei, die Kindsmutter wird sich da sicher querlegen. Denn nur wenn das Kind bei dir mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, bist du für das Kindergeld empfangsberechtigt. Das Jugendamt hat in der Sache keine Ansage zu machen - solange nicht eine der Parteien vor Gericht geht oder der Zustand und das Verhalten des Kindes einen Anlaß zur Sorge gibt, etwa in der Schule.

Aber sei dir darüber bewusst, du musst als alleinerziehender Vater vieeeeel besser sein als eine alleinerziehende Mutter, wenn es denn zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Die wird aber eh nicht ausbleiben, wenn du Kindesunterhalt von der Mutter verlangen solltest.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2009 00:10
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Andreas,
habe ich das richtig verstanden. Aktuell lebt deine Tochter bei dir. Die Mutter stimmt dem nicht zu, duldet es aber derzeit. Gemeldet ist sie noch bei der Mutter. KG bekommt ebenfalls die Mutter.

Wenn das ist besteht erst mal kein Grund  zu übertriebener Eile. Die Zeit läuft für dich. Entweder du einigst dich gütlich mit der Mutter oder du suchst dir einen Anwalt deines Vertrauens und stellst einen Antrag auf Übertragung des ABR.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2009 09:46