Guten Tag,
zur Vorgeschichte: Meine Ex und ich haben eine 1 1/2 Jährige Tochter zusammen. Anfang des jahres haben wir uns dann getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht zusammen. Sie ist dann zu ihrer Mutter mit unserer Tochter gezogen.
Es war bis jetzt immer ein ziemliches hin und her mit ihr. Immer wenn Sie jemanden neues kennen gelernt hatte rückte unsere gemeinsame Tochter in den Hintergrund und ich sollte mich größten teils um sie kümmern (was ich auch sehr gerne gemacht habe) Ihre Vater (Eltern von KM getrennt) hat sich von ihr abgewand und auch ihre Großeltern, was auf das Verhalten gegenüber unserem Kind und mir zurückzuführen ist. Ich sollte vielleicht noch dazu sagen das KM dieses Jahr 19 geworden ist und jetzt wohl in die Phase kommt wo sie ihre Jugend genießen will. Die bindung zum Vater der KM und den Großeltern der KM ist sehr gut. Da durch bin ich dann, wenn ich meine kleine Maus hab eigentlich nur unterwegs und besuche Oma und Opa Väterlicher Seite und Mütterlicher Seite und die Großeltern meiner Tochter.
Nun hat wir eine mündliche Vereinbarung, welches den Umgang mit unserer Tochter regelte. Ich arbeite 2 Fach Schicht. In meiner Frühschicht Woche hab ich sie dann Mo, Di, Do Nachmittag, Fr, Sa, So und bring sie dann Montag früh in die Kita.
Dies wollte die KM dann schriftlich bei einem Anwalt festhalten. Ich willigte dem ein. Nun bekam ich 2 Wochen später ein schreiben in dem der Anwalt mir mitteilte das ich meine Tochter alle 2 Wochen am Wochenende sehen darf. Genauso auch an welchen Feiertagen (Silvester hab ich sie , ein Schelm wer da böses denkt ^^) Ausserdem wurde mir mitgeteilt das der Aufenthalt unseres Kindes grundsätzlich bei der KM liegt.
In dem Moment dacht ich erstmal was jetzt schon wieder los ist. Ich Telefonierte darauf hin mit der KM und sie meinte so hätte sie das nicht bei ihrem Anwalt gesagt.. Naja wer es glaubt ...
Sie sagte sie kümmere sich darum und ich schickte dem Anwalt ein schreiben mit der bitte um Aufschub der Stellungnahme. Die Zeit verging und nichts tat sich. KM lernte mal wieder jemand neuen kennen und legt den Schalter um...
ca. 1 Monat später rief ich ihren Anwalt an und fragte ob KM sich gekümmert hätte um das richtig zustellen. Hat sie natürlich nicht.
Ich hab ihren Anwalt dann geschrieben das ich mit der Regelung nicht einverstanden bin und ein Wechselmodell anstrebe ( zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Schna**e voll) ausserdem antwortete ich ihm auf seine Äusserung mit dem Aufenthalt der bei der Mutter liegt mit folgenden :
"Korrigieren sie mich gerne wenn ich jetzt falsch liege. Der Aufenthalt wird doch über das Aufenthaltbestimmungsrecht geregelt? Da wir gemeinsames Sorgerecht haben, haben wir auch geteiltes Aufenthaltbestimmungsrecht. Solange kein Gericht dies anders entschieden hat ist also auch nicht grundsätzlich geregelt das der Aufenthalt bei Frau ********* liegt sondern lediglich von mir erlaubt?"
Ausserdem andere Sachen so das ich auf einen 3 Seitigen Brief gekommen bin.
Nun bekam ich Post von ihrem Anwalt, das die KM das Aufenthaltbestimmungsrecht für sich alleine beansprucht. Ein Gerichtstermin hier für steht auch schon.
Nun meine Fragen:
Kann sie mir das einfach so entziehen? Ich hab hier viel gelesen und auch im Internet recherschiert Recherchiert und dort gelesen das es sich in etwa so wie mit dem Sorgerecht verhält? Also es garnicht so einfach ist dies entzogen zu bekommen.
Dann versteh ich aber nicht warum der KM Prozesskostenbeihilfe gewährt wird?
Ich bedanke mich erstmal im vorraus fürs Lesen und für die eventuellen Antworten 🙂
Hallo Pierre,
du liegst richtig, wenn es darum geht, das die Hürden für den Entzug des GSR recht hoch liegen.
Allerdings liegt dies beim ABR anders.
Sind die Eltern sich überdas Betreuungskonzept einig bleibt das ABR in der Regel bei beiden. Dazu kann auch gehören, das der KV sich damit einverstanden erklärt, das der Lebensmittelpunkt bei der KM liegt.
Du hast das aber im Schreiben an den RA angezweifelt. Daraufhin hat die KM wohl Klage eingereicht, um das ABR auf sich zu übertragen lassen. Darüber wird nun auf jeden Fall entschieden. Du hast die Möglichkeit das ABR für dich selsbt zu beantragen. Sobald das ABR strittig ist wird es, anders als beim GSR, höchstwahrscheinlich auf einen Elternteil übertragen.
Angesichts des Alters des Kindes wahrscheinlich auf die KM.
Ein WM kann gerichtlich nur bedingt ausgeurteilt werden, da es gesetzlich nicht existiert. Es benötigt aber auch die Zusammenarbeit beider Elternteile. Gegen den WIllen eines Elternteils dürfte es mehr als schwierig zu leben sein.
Natürlich kannst du mit der Begründung ein WM zu installieren die Übertragung des ABR auf dich beantragen. Soltle dem gefolgt werden ,wirst du verpflichtet das WM auch stattfinden zu lassen. Sollte aber die KM dann sagen: Och nö. Soll er sich mal ganz kümmern und ich nehme das Kind nur zum Umgang, wirst du sie nicht zu mehr zwingen können.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke erstmal für die Antwort.
Ich hab nie angezweifel bzw will auch nicht das ABR für mich alleine. Ich habe ihren Anwalt nur drauf hingewießen das ich es grundsätzlich dulde und gestatte.
Bis jetzt gab es da auch keine Probleme (dachte ich zumindestens)
Was das WM angeht ist es so, das ich ihr das vorgeschlagen habe um mehr zeit mit meiner Tochter zu verbringen. Wenn ich meine Tochter in der Spätschicht Woche in der Kita abgebe sehe ich sie eine Woche nicht.
Die KM wohnt Luftlinie vielleicht 500m entfernt. Ich hab ihr auch vorgeschlagen das ich überhaupt kein Problem habe das ´KM unsere Tochter aus der Kita abholt wenn sie das dann mal möchte und sie mir dann bringt, was immer wieder abgelehnt wurde. Ich war dann auch bei der Jugenführsorge und suchte das Gespräch. Das hat KM immer wieder abgelehnt und keinem Termin dort zugestimmt.
Das einzigste was ich von ihr immer als Argument höre, warum ich das WM möchte ist, das ich keinen Unterhalt zahlen will...
Ich führe auch seit der Trennung ein Tagebuch in welchem ich festhalte wer wann unsere Tochter hatte und zum Wechselmodell fehlen da nicht wirklich viele Tage...
Wenn unsere Tochter Krank ist oder KM viel in der Schule zu tun hat dann soll/muss ich sie jedesmal nehmen ( was ich auch gerne mache)
Das Argument mit dem KU kannst du leicht entkräften. Es ist nämlich ein Gerücht und trifft nur zu, wenn beide Elternteile etwa gleich viel Einkommen haben.
Beim WM sind beide Elternteil auch Barunterhaltspflichtig. Ihre Einkommen werden addiert und der Bedarf ermittelt. Dann wird die Haftungsquote errechnet und geschaut, ob sie zu gleichen Teilen haften oder ob ein Elternteil dem anderen noch anteilig etwas zahlen muß.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich hab auch kein Problem damit weiterhin Unterhalt zu zahlen. Ich hab ihr gegenüber und auch bei der Jugendführsorge gesagt, dass ich den Unterhalt gerne weiterhin bezahle. Mir geht es hier nicht um
das Geld. Nur um meine Tochter. Ich will genauso meinen Rechten und Pflichten nachgehen aber auch mehr Zeit mit meiner Tochter haben.
Dann hab ich noch eine Frage zwecks Urlaub.
Es wurde ein Urlaub geplant zwischen KM und Großeltern. daraufhin wurde alles Gebucht (Flug, Hotel für Großeltern, Kind, KM) nun ist dann ziemlich vorgefallen und KM hat Kontakt abgebrochen bzw. findet nicht mehr statt wie im ersten Beitrag beschrieben. Daraufhin wurde vorgeschlagen das ich mit unserer kleinen Maus den Urlaub wahrnehme. Dies wird von der Mutter boykottiert.
Gibt es da möglichkeiten das ich sie doch dafür bekommen könnte um den Urlaub wahrzunehmen?
Ihre Oma und Opa (von KM) sind mittlerweile so erboßt das sie überlegen das Geld bei KM einzuklagen und ich dabei bin sie zu besänftigen, weil ich immer noch hoffe das KM dem zustimmt. Ich hab ihr auch gesagt das sie hierfür natürlich Tage als ausgleich bekommt. Aber es ist keine Einigung zu erzielen 🙁
Hallo Pierre.
Mit ein Einschaltung des Anwalts hat deine Ex den Krieg gegen dich eingeläutet.
Und selbst wenn sie selbst das gar noch so sieht, ihr Anwalt wird schon dafür sorgen, "dass der Krieg totaler und radikaler wird, als du es dir bisher vorstellen kannst."
Du wirst im Verlauf dieses Krieges feststellen, dass deine vermeintlichen Rechte überwiegend nur auf dem Papier bestehen bzw. dir entzogen werden, sobald du sie anwenden willst.
Das gilt auch und gerade für das ABR.
Wenn du dem Verbleib des Kindes bei der Mutter nicht zustimmst, wird dir das ABR vom Gericht entzogen.
Und wenn du Pech hast, das gemeinsame Sorgerecht gleich mit.
Entsprechendes gilt für das im Grundgesetz verbriefte Menschenrecht, dass du dich gleichberechtigt um euer Kind kümmern darfst und sollst.
Wenn deine Ex es nicht will, kannst auf dich auf den Kopf stellen, du wirst das WM nicht bekommen.
Die primäre Aufgabe der Gerichte ist es, dem Vater die Kinder und all sein Geld zu nehmen um damit der armen Mutter zu helfen.
Und diese Aufgabe erfüllen die Gerichte mit aller Gewalt.
Wenn du das ABR nicht verlieren möchtest, solltest du daher dem regelmäßigen Aufenthalt des Kindes bei der Mutter zustimmen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Lebensmittelpunkt unserer Tochter ist bei der KM, damit hab ich kein Problem. Genauso wenig will ich das alleinige Sorgerecht. Vielleicht bin ich altmodisch aber ich bin der festen überzeugung das ein Kind beide Elternteile braucht.
Ich hab noch nichtmal einen Gedanken daran verschwendet meiner Tochter die Mutter wegzunehmen. Geld interessiert mich auch nicht. Das was ich an Unterhalt zahle ist ein Bruchteil von dem was ich noch extra bezahle (das geht schon los wenn ich unsere Tochter bekomme und die Wechselsachen viel zu klein sind oO, dann renn ich halt los und kauf neue und geb sie der Mutter mit).
Vielleicht muss man das auch erst erlebt haben was viele hier schildern um abzustumpfen. Ich hab noch Hoffnung das zum Wohle des Kindes entschieden wird.
Natürlich könnte ich jetzt eine Schlammschlacht beginnen. Ich hab seit 6 Monaten alles dokumentiert. Ich könnte fast ein Buch darüber schreiben. Ihr Vater würde aussagen, ihre Großeltern würden aussagen. Alles Menschen die eigentlich zu ihrer Familie gehören. Bis jetzt hab ich dies immer verneint. Sie ist halt ziemlich jung, grad in ihrer Ausbildung und ich kann mir gut vorstellen das es die KM genauso belastet. Es bringt mir aber nichts wenn sie vielleicht ihre Ausbildung dadurch verliert, sich evt. gehen lässt. Sie soll in erster Linie all ihre Kraft aufbringen um eine gute Mutter für unsere Tochter zu sein.
Das einzigste was ich möchte, ist mehr Zeit mit meiner Maus zu verbringen...
Hi,
uns brauchst du nicht zu überzeugen.
Mit diesem hier:
...ihren Anwalt dann geschrieben das ich mit der Regelung nicht einverstanden bin und ein Wechselmodell anstrebe ( zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Schna**e voll) ausserdem antwortete ich ihm auf seine Äusserung mit dem Aufenthalt der bei der Mutter liegt mit folgenden :
"Korrigieren sie mich gerne wenn ich jetzt falsch liege. Der Aufenthalt wird doch über das Aufenthaltbestimmungsrecht geregelt? Da wir gemeinsames Sorgerecht haben, haben wir auch geteiltes Aufenthaltbestimmungsrecht. Solange kein Gericht dies anders entschieden hat ist also auch nicht grundsätzlich geregelt das der Aufenthalt bei Frau ********* liegt sondern lediglich von mir erlaubt?"
hast du dem RA und deiner Ex erklärt: Solange und nur so lange ich es erlaube darf das gemeinsame Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der KM haben. Finde ich das irgendwann nicht mehr gut (und ich vermute du hast in dem Schreiben an den RA auch eingei der Vorkommnisse geschildert) nichtmehr gut, bestimme ich, das das Kind bei mir leben wird.
Und genau deshalb möchte nun die KM die alleinige Bestimmgewalt überden Aufenthalt eures Kindes.
Sonst hättest du schreiben müssen: Bei GSR steht auch das ABR beiden Eltern zu gleichen Teilen zu. Ich erkläre mich damit einverstanden, das unser Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der KM hat. Möchte aber mit der KM eine Vereinbarung über eine großzügige Umgangsregelung bzw. eine gleichberechtigte Betreuung (WM) unseres Kindes treffen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der Lebensmittelpunkt unserer Tochter ist bei der KM, damit hab ich kein Problem.
Dann schreib das dem RA bzw. dem Gericht, wenn es soweit kommen sollte.
Vielleicht bin ich altmodisch aber ich bin der festen überzeugung das ein Kind beide Elternteile braucht.
Diese altmodische Meinung haben die meisten hier auch.
Die Justiz ist allerdings oft der Meinung, dass ein Kind nur seine Mutter braucht.
Vielleicht muss man das auch erst erlebt haben was viele hier schildern um abzustumpfen.
Wir möchten keinesfalls, dass du abstumpfst. Wir möchten nur, dass du nicht aus Unkenntnis zu viele Fehler machst.
Ich hab noch Hoffnung das zum Wohle des Kindes entschieden wird.
Wird es auch. Nur versteht die Justiz darunter eben in der Regel was völlig anderes als du oder ich.
Z.B. dass du eigentlich nur dafür da bist, der Mutter möglichst viel Geld zu geben, damit sie nicht der Sozialkasse auf der Tasche liegt.
Natürlich könnte ich jetzt eine Schlammschlacht beginnen.
Tu es nicht.
Ich hab seit 6 Monaten alles dokumentiert. Ich könnte fast ein Buch darüber schreiben. Ihr Vater würde aussagen, ihre Großeltern würden aussagen. Alles Menschen die eigentlich zu ihrer Familie gehören. Bis jetzt hab ich dies immer verneint. Sie ist halt ziemlich jung, grad in ihrer Ausbildung und ich kann mir gut vorstellen das es die KM genauso belastet. Es bringt mir aber nichts wenn sie vielleicht ihre Ausbildung dadurch verliert, sich evt. gehen lässt. Sie soll in erster Linie all ihre Kraft aufbringen um eine gute Mutter für unsere Tochter zu sein.
Interessiert dort niemanden.
Das einzigste was ich möchte, ist mehr Zeit mit meiner Maus zu verbringen...
Und versuchen dir zu zeigen, wie du das am besten hin bekommst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also hab ich den Kampf schön verloren bevor es überhaupt los geht? So kommt das jetzt
Irgendwie rüber oO
Es kommt doch vor dem Gerichtstermin noch zu einem treffen beim ugendamt oder?
Welchen Zweck hat das?
Das JA wir din solchen Fällen routinemäßig eingeschalten. Es soll bzw. muss eine Stellungnahme dazu abgeben.
Es will sich mit diesem Treffen ein Bild von der Situation machen.
Als Vater habe ich dort erlebt, dass freundliches Nicken des JA-Mitarbeiters bedeutet, dass er die Übertragung des ABR auf die Mutter befürwortet.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ich habe dort ja schön mal vor gesprochen als ich mit der KM das Thema Wechselmodel Erörtern wollte. Ich hab auch dort angerufen als der Anwalt mir geschrieben hatte und gefragt wie ich das handhaben soll. Der Mitarbeit vom JA der für uns zuständig ist ist Männlich. Er machte auch nicht den Eindruck auf mich das er da irgendwie parteiisch ist. Er hat ja selber mit bekommen das die Mutter nicht Gesprächsbereit ist, als ich dort schon einen Termin ausmachen wollte bevor es mit Gericht los ging.
Bist du denn schon vom Gericht geladen worden, bzw. hast eine Klageschrift erhalten?
Dieses Verfahren verlierst du sicher wie das Amen in der Kirche, wenn du dem Aufenthalt des Kindes bei der Ex nicht zustimmst.
Ebenso sicher würdest du ein Verfahren verlieren, in dem du auf das WM klagst.
In dieser Beziehung bist du rechtlos.
Worum du kämpfen kannst und sollst, ist der regelmäßige Umgang mit deinem Kind und dass du beim Unterhalt nicht über den Tisch gezogen wirst.
Zur Einstimmung solltest du vielleicht mal www.trennungsfaq.de durchlesen.
Aber vorsicht. Auch das kann einem Vater die Laune ziemlich vermiesen.
Dennoch ist das, was da steht leider ziemlich wahr.
Das heißt nicht, dass jede bTrennung so blutig ablaufen muss aber wenn es unblutig bleibt dann i.d.R. weil beide Eltern so vernünftig waren, sich ohne Justiz zu einigen.
Wenn die Justiz erstmal ihre gierigen Finger rein gesteckt hat, wird es schwierig.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
