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Aufbewahrungsrecht für Kinderausweis

 
(@grabu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier und habe natürlich erstmal eine Frage/Problem:

Ich habe einen nichtehelichen Sohn (7 Jahre), der bei seiner Mutter lebt.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Das Verhältnis zwischen den Elternteilen ist schlecht. Ich kann nicht vernünftig mit ihr reden. Sie will mich immer mit Belangen  bezüglich unseres Sohnes ärgern/ bestrafen.

Wer hat das Aufbewahrungsrecht für den Kinderausweis des Sohnes?

Sie hat mir den Ausweis erst am ersten Tag des Urlaubes gegeben, den ich mit meinem Sohn in der Schweiz zum Zelten verbracht habe. Sie hat den Ausweis bis zuletzt als Druckmittel benutzt.
Ich wusste bis zuletzt nicht, ob ich mit meinem Sohn in den geplanten Urlaub fahren kann.

Kann ich den Ausweis behalten, oder muss ich ihn an die Mutter zurückgeben?

Übrigens ist die Mutter vorher dieses Jahr, ohne mir etwas zu sagen, mit unserem Sohn in den Urlaub verschwunden.
Unser Sohn durfte nachweislich mir nichts sagen.
Von einer Freundin der Mutter wurde mir mitgeteilt, dass sie für eine Woche in den Urlaub fahren wollte.
Drei Wochen hat niemand was gehört von ihr, dann kam sie wieder.
Ich war bei der Polizei, weil niemand wusste wo sie verblieben ist.
Die Polizei hat mir mitgeteilt, dass sie nichts machen können.
Soviel zum gemeinsamen Sorgerecht.
Ein tolles Land ist das hier geworden!

Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir hier helfen?

Gruß

grabu


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2007 23:03
(@PhoeniX)

Moin

Der Kinderausweis ist ein Ausweisdokument des Kindes. Es muß somit beim Kind verbleiben bzw bei dem Sorgeberechtigten bei dem sich das Kind aufhält. Die deutsche Justitz geht davon aus, das sich auch getrennt lebende Sorgeberechtigte erst einmal untereinander einigen. Wenn sich die ET's nicht einigen können muß ein Richter darüber entscheiden.
Das die Polizei damals nichts machen konnte liegt daran, das die Polizei ein ausführendes Organ zur Wahrung von Recht und Ordnung ist. Das ist auch gut so, denn donst befänden wir uns in einem Polizeistaat. Sie dürfen also in der Grauzohne in der du dich bewegst nicht entscheiden wer jetzt im Recht ist.

Wenn du jetzt den Ausweis nicht rausrückst, gießt du Öl in ein Feuer das du so nicht haben möchtest.

Ein Vorschlag meinerseits wäre: Laß dir beim nächsten Mal schriftlich bestätigen, das deine Ex den Urlaub befürwortet. Sollte sie ihn dann verhindern kannst du Schadensersatz fordern. Wenn sie es dir nicht schriftlich geben möchte kannst du das auch übers JA lären lassen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 07:21
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Übrigens ist die Mutter vorher dieses Jahr, ohne mir etwas zu sagen, mit unserem Sohn in den Urlaub verschwunden.

Die KM ist Dir keine Rechenschaft schuldig wenn das Kind bei Ihr ist...Sie alleine bestimmt was gemacht wird...mit wemm Sie sich trifft...wo Sie hinfährt...das Gleiche trifft andersrum auch zu.

Zwischenmenschlich ist es nartürlich traurig...

Unser Sohn durfte nachweislich mir nichts sagen.

Menschlich gesehen ärgerlich, zumal sich Junior bestimmt auf den Urlaub freut...und Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude...besonders wenn man Sie teilen kann.

Lass der KM mal die 20 Wünsche von Scheidungskindern zukommen.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 10:43
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Also das mit dem Urlaub ist in eurem Fall sicher unschön. Abhilfe kann da sicher eine gegenseitige Vereinbarung treffen, indem man Urlaube, längere Wegfahrten schon vorher plant und regelt. Auf beiden Seiten -
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 10:52
(@PhoeniX)

Moin

@ nichtaufgeber

Du scheinst was falsch verstanden zu haben. Grabu hatte die Ex vorher informiert und die Ex hat ihn nach der Buchung mit der Einbehaltung des Ausweises gedroht wenn Grabu nicht lieb ist; ala dann fahrt ihr halt nicht in die Schweiz.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 17:06
(@grabu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Zitat: "....keine Rechenschaft schuldig......."    Ich  will auch keine Rechenschaft.  Würde mir aber bei sogenanntem "gemeinsamen Sorgerecht" eine Art Informationspflicht wünschen. Ansonsten kann man sich das gemeinsame Sorgerecht sparen.(Wie es schon oft hier zu lesen war).

"Der Ausweis soll beim Sorgeberechtigten bleiben, bei dem das Kind ist."
Ich glaube euch natürlich, aber hat jemand die Quelle, wo dies steht.

Zitat: "Ein Vorschlag meinerseits wäre: Laß dir beim nächsten Mal schriftlich bestätigen, das deine Ex den Urlaub befürwortet. Sollte sie ihn dann verhindern kannst du Schadensersatz fordern. Wenn sie es dir nicht schriftlich geben möchte kannst du das auch übers JA klären lassen."

Das einzige, was sie mir schriftlich gibt ist, dass sie mich fertig machen will.
Über das JA lacht sie nur.  Zurecht, wie ich denke. Kann mir nicht vorstellen, dass sich das JA dafür interessiert, ob ich meinen Urlaub schriftlich von der KM genehmigt bekomme oder nicht.

Danke nochmal

Gruß
grabu


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2007 21:14
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Grabu!

Mönsch... unsere Geschichten gleichen sich, als hättest Du bei mir abgeschrieben.

Ich kenne keine Quelle, in der der Aufenthalt des Ausweises geregelt ist. Aber ich könnte dafür wetten, wenn Mama versucht ihn vor Gericht von Papa zurück zu klagen, dass sie bei 9 von 10 Richtern Recht bekommt.

Auch ich bekam den Pass für unseren bei Mama lebenden Sohnemann erst am Tag der Abfahrt. Nun möchte Mama den Pass zurück haben. Ich werde ihn ihr geben und das würde ich auch Dir raten um das Verhältnis zu ihr nicht noch weiter zu verschlechtern. Wenn Du ein anderes Mal in den Urlaub möchtest, dann bittest Du sie einfach um den Pass - SIE ist nämlich verpflichtet ihn Dir zu geben, so Du zu Deiner Umgangszeit ins Ausland möchtest. Sollte sie ihn nicht heraus geben, dann kannst Du selbst klagen und hast gute Aussicht auf Erfolg.

Aber: der kluge Vater versucht zu deeskalieren und sich auf die Zunge zu beissen. Gib ihr den Pass zurück und schlucke diese Ungerechtigkeit hinunter.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 22:05
(@PhoeniX)

Moin

Der Pass ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates. Pässe dienen zur Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen.

Ergo: Der Kinderpass ist ein Ausweisdokument das dem Kind ausgestellt wird. Hierfür müssen die sorgeberechtigten Eltern den Antrag stellen, da das Kind noch nicht geschäftsfähig ist.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 00:57