Nun was ja heissen würde das ich mich darauf shonmal nicht Stützen kann?! MMh.....
Ich weiss das das Jugendamt ja eine Stellungnahme schreiben muss dazu und das es dort berücksichtigt wird.
Aber danke für den Hinweis
Moin,
das ich mich darauf shonmal nicht Stützen kann?!
Richtig, nicht darauf stützen. Du kannst mit diesem Wissen aber agieren und ggf. selbst Anträge stellen und du ahnst ja schon, auf welches Ergebnis ein Gerichtsgutachten hinauslaufen kann. 😉
Ich weiss das das Jugendamt ja eine Stellungnahme schreiben muss dazu und das es dort berücksichtigt wird.
Auch richtig. Ein Gerichtsgutachten hat hingegen eine deutlich höhere Glaubwürdigkeit. Es wird nicht einfach ein Eindruck aufgrund von Gesprächen zur Ergebnisbildung herangezogen, sondern anhand von Testverfahren plus den Einschätzungen einer Fachkraft eine Einschätzung geliefert. Immer unter der Voraussetzung, dass ein Gutachten durch das Gericht in Auftrag gegeben wird und der Gutachter wirklich neutral ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen,
Du hast nun einmal keine Möglichkeit, das Sorgerecht (und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht) für Deinen Sohn einzuklagen.
das ist prinzipiell richtig - aber wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt (und so scheinen es ja Schule und Jugendamt zu sehen) ist ein Entzug des Sorgerechtes oder Teile davon durchaus möglich. Und dann muss das Sorgerecht ja irgendwo hin - entweder zum Vater oder zum Jugendamt.
Von JA und Co hast du m.E keine Hilfe zu erwarten. Bevor die deinen Sohn dort rausholen und zu dir bringen stecken sie ihn lieber in ein Heim.
Dem muss ich widersprechen. Wenn Bollocks unter den gegebenen Umständen das Sorgerecht einklagt, wird das Jugendamt dazu befragt. Und ohne eine positive Stellungnahme des Jugendamtes ist der Sorgerechts-Antrag ziemlich aussichtslos.
In Zeiten der Finanzkrise sind auch Behörden dazu angehalten, (öffentliches) Geld zu sparen. Ein Aufenthalt beim Vater ist für den Staat finanziell viel günstiger als eine Heimunterbringung bzw. Unterbringung in einer Wohngruppe / Pflegefamilie.
Wenn also nichts gegen einen Aufenthalt des Kindes beim Vater spricht, hat ein Sorgerechts-Antrag unter den gegebenen Umständen durchaus Erfolgsaussichten. Ich kenne einen vergleichbaren Fall, wo das Sorgerecht auf den Vater (vorher ohne Sorgerecht) übertragen wurde bei weit weniger "heftigen" Verhältnissen wie hier geschildert.
Zieh das "Ding" weiter so durch! Ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall tun. Auch wenn du vor Gericht nicht erfolgreich bist, so kannst du dir hinterher nicht vorwerfen (und auch nicht vorwerfen lassen), nicht alles zum Wohle eures Sohnes versucht zu haben.
Gruß
Martin
Hallo zusammen, und ein Hallo an Schmusepapa,
vielen Dank für die aufmunternden Worte, wie hier Sicher jeder nachvollziehen kann ist es nie einfach so etwas zu durchleben und erst Recht nicht wenn man von allen Seiten immer nur Hört: Hoffnungslos und ohne aussicht auf Erfolg!!
Ich kann aber auch verstehen das es für aussenstehende immer sehr schwer ist eine Meinung abzugeben und eine Einschätzung der ganzen Sache zu machen, da man ja nie die ganze Geschichte kennt.
Glaubt mir ich könnte Bücher damit füllen. 🙂 Aber wer liest sich hier einen 1236 tausend Seiten Beri9cht durch (überzogen)
Ich bin allen hier dankbar und finde es gut das ich soviele Meinungen und Antworten hier bekomme. Und das man nicht immer das Hórt oder liest was man gerne möchte ist mir auch klar. Das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert.
Danke an alle.............
Jetzt tut sich bei mir eine andere Frage auf........wer beantragt dieses Gerichtsgutachten? Muss ich das machen? Macht das Gericht es sowieso?
Vielen Dank für eure Hilfe.........
Bollocks
wer beantragt dieses Gerichtsgutachten? Muss ich das machen? Macht das Gericht es sowieso?
Das Gericht entscheidet, ob ein Gutachten zur Beweisführung durchgeführt werden soll. Du kann einen Antrag stellen, so wie es auch möglich ist, dass das Gericht die Notwendigkeit von sich aus erkennt. Ich würde abwarten, weil der Antrag auf Durchführung eines Gutachten zunächst eine finanzielle Entscheidung (>= 5.000 €) und auch eine Kampfansage ist.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
