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(@holsteiner)
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Hallo Forum,

ich habe mal eine frege wie es bei Arztbesuchen ausschaut.
Kind lebt bei KM wir haben GSR da Eheliches Kind.

In wie weit hat die KM die Pflicht mich zu informieren?
Bei jedem Arztbesuch?
Mir geht es genauer um Antibiotikum und die häufigkeit der einnahme.
Da das Kind nur Gesund in den KiGa kann greift KM relativ schnell zu solchen mitteln.
Ich habe das letztes jahr 2x durch zufall rausgefunden.

was kann ich machen wenn ich nicht informiert werde?

danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2014 23:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Holsteiner,

Als erstes könntest  die KM darauf ansprechen. Z.B. könntest Du fragen wie gesund bzw. krank Dein Kind denn ist und ob es gerne in den Kiga geht. Außerdem könntest Du Hilfe im Krankheitsfall anbieten.

Zu frontal solltest Du nicht vorgehen. Da Antibiotika verschreibungspflichtig sind, ist der Zungenschlag "darauf greift die KM gerne zurück" nicht gerade glücklich.
Du könntest "einfach so" mal einen Termin beim Kinderarzt machen und Dich über den Gesundheitszustand Deines Kindes informieren. Grundlage dafür wäre das gemeinsame Sorgerecht und dort könntest Du Deine Bedenken hinsichtlich Antibiotika anbringen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2014 23:27
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Holsteiner

Aus meiner Erfahrung heraus gibt es viele Ärzte, die schnell Antibiotikum verschreiben. Da gegen wehren kann man sich nicht, es ist vorrangig die eigene Einstellung dazu und die eigene Abschätzung ob es verabreicht werden sollte oder nicht.

was kann ich machen wenn ich nicht informiert werde?

Gegen solche Informationen, die an dir vorbei gehen, kannst du nichts machen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2014 23:34
(@holsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Als erstes könntest  die KM darauf ansprechen. Z.B. könntest Du fragen wie gesund bzw. krank Dein Kind denn ist und ob es gerne in den Kiga geht. Außerdem könntest Du Hilfe im Krankheitsfall anbieten.

Klar spreche ich sie darauf an und biete hilfe an.
Wurde auch schonmal angenommen als mal wieder was im KiGa im umlauf war
und es bei mir beruflich passte. Da durfte unser Kind ein paar Tage bei mir bleiben.

Zu frontal solltest Du nicht vorgehen. Da Antibiotika verschreibungspflichtig sind, ist der Zungenschlag "darauf greift die KM gerne zurück" nicht gerade glücklich.

Das größere problem besteht eher darin das eine gute Freundin von KM ohne großen Arztbesuch ein Rezept mitbringt.
Beweisen wird schwer, aber ich weiss wie es früher lief 😉

Du könntest "einfach so" mal einen Termin beim Kinderarzt machen und Dich über den Gesundheitszustand Deines Kindes informieren. Grundlage dafür wäre das gemeinsame Sorgerecht und dort könntest Du Deine Bedenken hinsichtlich Antibiotika anbringen.

Wie sieht es dann mit der Krankenkassenkarte aus, muss die KM mir die mitgeben?
Ich hatte sie schon ein paar mal darauf angesprochen, dass es sinnvoll wäre, falls mal was sein sollte.
Sie wollte mir die aber nicht mitgeben, mit der begründung, dass sie angst hätte ich würde vergessen sie zurückzugeben.  :knockout:

Da gegen wehren kann man sich nicht, es ist vorrangig die eigene Einstellung dazu und die eigene Abschätzung ob es verabreicht werden sollte oder nicht.

Bei dieser Einstellung gehen unsere meinungen leider komplett auseinander...

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2014 22:48
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nabend

Bei dieser Einstellung gehen unsere meinungen leider komplett auseinander...

Macht ja nix, dagegen tun kannst du trotzdem nichts. :undschuldig:

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2014 23:18
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Mit dem GSR hast du ein Informationsrecht - allerdings nicht gegenüber der KM, sondern gegenüber den entsprechenden Stellen.
Also z.B. gegenüber dem Kinderarzt.

Die KM hat also keine Pflicht, dich von normalen Arztbesuchen in Kenntnis zu setzen, der Kinderarzt aber muss dir Auskunft geben, wenn du sie erfragst.
Das musst du aber eben auch tun - fragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 14:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Hampelchen,

nein, so stimmt das nicht. Laut § 1686 hat der Elternteil bei dem das Kind lebt die Pflicht den anderen Elternteil nach Aufforderung angemessen zu informieren.

Natürlich hat ein Elternteil bei GSR auch die Möglichkeit sich bei Ärzten, Schule o.ä. persönlich zu informieren. Allerdings muss der Arzt/Lehrer o.ä. nicht Auskunft geben, er kann aber. Er darf aber auf den bereits informierten Elternteil verweisen und darauf hinweisen ,dass man sich ja dort erkundigen kann.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2014 14:42