Moin moin,
ich habe mal eine generelle Frage zur Antragstellung ABR/SR:
Wenn GSR und ABR besteht und die Parteien vermuten, der andere könnte den Antrag auf alleiniges ABR oder sogar ASR stellen, ist es da wichtig, wer "erster" ist? (nehmen wir mal an, es besteht WM)
Kann auf den Antrag eines Elternteils, das ABR/ASR auf ihn zu übertragen ein gleicher Gegenantrag gestellt werden oder kann man nur darauf klagen, diesen Antrag abzuweisen? Oder gibt es auch die Möglichkeit, den Antrag abzuweisen und alles so zu belassen, wie es ist und hilfsweise das ABR/ASR zu beantragen?
Danke, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
'n Abend,
puh... mit wenigen Sätzen bzw. Fragen schlägst du in die tiefsten Tiefen des Prozess- und Familienrechts durch.
Einen Antrag auf ASR hilfsweise ABR zu stellen ist immer so eine Sache. Es kann hiermit, egal ob erster oder zweiter Antragsteller, jede Menge Erde verbrannt werden.
Hilfsweise steht für "wenn ich schon den Hauptsacheantrag nicht durchkriege, bin ich gern bereit Abstriche zu machen, aber dies oder jenes will ich auf jeden Fall zugesprochen bekommen".
Auf einen Antrag ohne Gegenantrag zu reagieren halte ich für fahrlässig, da, so ein Hauptsacheverfahren ins Laufen kommt, nur selten noch was nachgeschoben werden kann.
Grds. gilt, dass auf einem Antrag Stellung zu nehmen ist. Bei Anträgen zum SR ist dies i.A. die Klageabweisung. Das Gericht soll sich also erst gar nicht damit beschäftigen und den Antrag kostenpflichtig ablehnen. Mit dem Antrag auf Klageabweisung geht ein Gegenantrag auf ASR hilfsweise ABR , wenn man denn möchte. Die Unrechtsprecher haben nun drei Anträge auf dem Tisch liegen (SR, Abweisung, Gegenantrag) und beginnen in böser Ahnung bzgl. der aufkommenden Arbeit mit dem Fall Rauchwolken abzusondern und in Gedanken spielen absonderliche Sanktionen gegen ihren Hund durch, weil er nächtens wieder auf Teppich gesch... hatte..
Erfahrungsgemäß haben die die Kinder betreuenden Mütter bessere Karten - auch wenn sie den Antrag als Reaktion stellen. Auf drei Beinen stehen Männer halt sicherer als Frauen, denen die Kinder als Standhilfe angeflanscht werden. Hinzu kommt das Kontinuitätsprinzip: "Wer bisher zahlte, zahlt auch kontinuierlich weiter". Bindungstoleranz ist frei übersetzt zu verstehen im Sinne von "Wer die Kinder stärker an sich binden kann" und das Förderungsprinzip hat seine ganz eigenen Regeln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep!
Danke für die Ausführung, das hilft mir schon mal sehr gut weiter. Es geht dabei jetzt lediglich um die Erweiterung meines "Rechtverständnisses".
Ich stehe vor dieser Thematik "Antrag ABR/ASR" immer vor der Frage, ob der, der den ersten Antrag stellt, eher das "clevere Kerlchen" oder der "Unruhestifter" ist. Ich finde es einfach grottenschwierig, in dem Moment die richtige Entscheidung pro oder contra "ersten Schritt" zu treffen.
Danke,
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ob der, der den ersten Antrag stellt, eher das "clevere Kerlchen" oder der "Unruhestifter" ist.
Das komtm auf die Begründung an und wie der Unrechtsprecher geneigt ist, dieser zu folgen. Wir Väter müssen schon bald den Totschlag eines Kindes beklagen, während der Mutter die Meinung "Der hat mich ganz böse angeguckt" zum Vorteil gereicht.
Klar, das ist sehr grob skizziert - drückt aber das Grundsätzliche aus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also ist das Nonplusultra ein Schwarzkittel, der es schafft, präzise und kurz die optimale Begründung fürs Gericht zusammenzaubert.
Und dann kannste nur hoffen.
Na das ist doch wirklich ermutigend.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LBM,
Ich stehe vor dieser Thematik "Antrag ABR/ASR" immer vor der Frage, ob der, der den ersten Antrag stellt, eher das "clevere Kerlchen" oder der "Unruhestifter" ist.
wie Deep schon schrieb, gibt es da keine "feststehende Betrachtungsweise", sondern eher Tendenzen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass ein solcher Antrag entsprechend begründet wird: Wenn ein Gericht das Gefühl hat, hier zum Helfer einer ganz anderen Thematik eingespannt zu werden, wird es vorhersehbar anders reagieren als dann, wenn die Begründung eines Antrags ein stringentes Ziel verfolgt, besipielsweise ein schon länger dauerndes Hin- und Her endlich zu beenden. Selbst wenn das im Einzelfall bedeutet, dass der Antragsteller mit seinem ursprünglichen Antrag nicht "durchdringt" (schreckliches Juristenwort), kann es doch einen salomonischen Beschluss zur Folge haben, der seinen Zielen zumindest näher kommt als es bei blossem Abwarten der Fall wäre.
Aber wie gesagt: Man muss gute Gründe für einen Antrag liefern; vor allem, wenn der ABR/ASR-Begehrende ein Mann ist. Und diese Gründe liegen am besten in der Zukunft und sind ausschliesslich am Wohl der betroffenen Kinder orientiert. Das Verhalten des Ex- oder Noch-Partners in der Vergangenheit ist meist kein guter Grund.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
ja, so bekommt das für mich langsam Form... Ist schon klar, dass jeder Fall irgendwie anders ist. Bleibt also fraglich, ob das stringente Ziel (zB Ruhe in ständiges Hin- und Her) reinzubekommen vom Richter ebenso als Ziel empfunden wird. Zu einer vernünftigen und zielorientierten Begründung sollte ein Rechtsanwalt ja wohl in der Lage sein.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LBM!
Ich denke aus prozesstaktischer Sicht ist es eher besser, wenn man die Partei ist, die den Gegenantrag raushaut, weil ich ja durch den 1ten Antrag der Gegenseite weiß, was mir vorgeworfen wird und auf welchen Weg sie sich machen wollen. Da ist es etwas leichter gegen zu argumentieren.
Derjenige, der den 1ten Antrag raus schickt, argumentiert ja in gewisser Weise "ins Blaue hinein".
Eigentlich liegt die Beweislast auch bei demjenigen, der die Vorwürfe erhebt. Aber hier müssen wir wohl das Familienrecht leider verlassen. Da kümmern die sich nämlich nicht sonderlich um die Verteilung der Beweislast. Obwohl sie es müssten.
Greetz,
Milan
Guten Morgen in die Runde,
was heißt das genau?
...., vor allem, wenn der ABR/ASR-Begehrende ein Mann ist. Und diese Gründe liegen am besten in der Zukunft und sind ausschliesslich am Wohl der betroffenen Kinder orientiert. Das Verhalten des Ex- oder Noch-Partners in der Vergangenheit ist meist kein guter Grund.
Soll das heißen, dass frühere, teilweise auch schwere Versäumnisse wie z. B. verschimmeltes Geschirr im Backofen gefunden und regelmäßig verschimmeltes aus dem Kühlschrank gefischt;- Nicht für die Vergangenheit gelten?
Nur weil die Mutter Besserung verspricht?
----------
with compliments
Thomas
Nur sofern zu befürchten ist, das diese Missstände auch in Zukunft noch bestehen.
Wenn der/die Andere glaubhaft versichert, abgewaschen und geputzt zu haben, dann kann das vom Tisch sein.
Krokodilstränen können da oft weit mehr bewirken, als die Schmutzwäsche oder das verschimmelte Käsebrot der letzten Woche.
Natürlich können Verfehlungen in der Vergangenheit ein Indiz für zukünftiges Fehlverhalten sein aber eben kein Beweis!
Es geht eben nicht um die Bestrafung vergangener Fehler, sondern um die Vermeidung zukünftiger.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Allerdings könnte dann auch die Frage auftauchen warum das früher so geduldet wurde und nicht früher eingeschritten wurde und evtl. Hilfe geholt wurde. Als Vater hat man meist eben die A-Karte
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen