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Antrag auf GSR - eure Einschätzung?

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(@papaohnesorge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle,

hab mich hier angemeldet in der Hoffnung, von erfahreneren Vätern eine (oder auch gern mehrere) Meinungen zu hören.

Was sind eure Erfahrungen mit dem Antrag auf GSR? Macht das noch Sinn, wenn der Sohn in gut 18 Monaten volljährig wird? Ex hat es mir stets verweigert und ihre Macht ausgespielt (mehrmonatiger Umgangsboykott z.B.), Umgang wurde 2006 auf meinen Antrag mit einem Vergleich geregelt, die Verhandlung war das Schlimmste, was ich je erlebt habe. Will nicht nochmal vor Gericht und mir die Lügen der Ex anhören müssen.

Konkret geht es darum, dass mein Sohn (geb. 1998) seit 2 Jahren bei uns lebt, die Ex sich aber weiterhin weigert, mir das GSR zu geben. Polizeilich umgemeldet hat sie ihn auch nie. Ich müsste es also beantragen und nachdem, was ich hier so gelesen habe, könnte sie das Verfahren locker so lange hinauszögern, bis mein Sohn volljährig ist. Was sie auch tun würde, davon bin ich überzeugt.

Meine RÄ meinte, das wäre heutzutage ein Spaziergang…. aber könnt ihr das bestätigen? Oder gibt es wieder eine Anhörung vor Gericht? Bzw. welche Steine könnte mir die Ex dann wieder in den Weg legen? Bin seit meiner schlechten Erfahrung vor 8 Jahren wirklich desillusioniert von diesem Rechtssystem

Danke schonmal und schönen Gruß

Papaohnesorge

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2014 21:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

polizeilich ummelden musst du ihn als Wohnungsgeber. Wenn der Junge bei dir lebt, würde ich den Antrag stellen, unter Abwägung, ob das noch was bringt, kurz vor knapp....

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2014 21:53
(@papaohnesorge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

polizeilich ummelden musst du ihn als Wohnungsgeber. Wenn der Junge bei dir lebt, würde ich den Antrag stellen, unter Abwägung, ob das noch was bringt, kurz vor knapp....

LG LBM

Ja das ist genau die Frage, die ich mir stelle. Ich habe vor 2 Jahren beim Bürgeramt angerufen, dort wurde mir die Auskunft erteilt, dass ich als nichtsorgeberechtigter Vater das Kind eben NICHT ummelden kann, sondern dass das der Elternteil mit alleinigem SR (ergo die Ex) machen muss. Habe sie darum  gebeten, aber warum sollte sie das tun? Sie hat ja nichts zu befürchten. Ich bitte sie auch seit März darum, Unterhalt für ihren Sohn zu zahlen, so wie ich es all die Jahre zuvor auch getan habe - keine Reaktion. Brief von meiner Anwältin - keine Reaktion. Auf das JA habe ich ehrlich gesagt keine Lust, die konnten mir damals auch schon nicht helfen. Haben mich nur mitleidig angeschaut, mehr nicht.

Vielleicht sitze ich das einfach aus, die 18 Monate schaffen wir jetzt auch noch irgendwie…

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2014 22:00
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Papa ohne Sorge!

Ich würde dir empfehlen, ein Papa mit Sorge zu werden, also das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.
Auch wenn Sohn bereits 16 1/2 Jahre alt ist, können 18 Monate doch sehr lang sein.

Er wohnt bei dir und das GSR sollte schnell durchgehen. Vertraue da auf deine Anwältin.

Ob ich jetzt noch einen KU-Krieg anfangen würde? Wenn die Mittel reichen, würde ich es sein lassen, da ich gerne unabhängig bin.
Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.

Alles Gute!

Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2014 22:37
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Was will sie denn vor Gericht noch lügen?  Schaffe doch mal klare Fakten und trete deiner Anwältin mal in den Hintern,  du bezahlst sie ddoch auch.....

CU, bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2014 22:41
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Papa ohne Sorge.

Ich schließe mich Daniels Meinung an. Angesichts der Tatsache dass Dein Sohn bereits seit 2 Jahren bei Dir wohnt, dürfte der Antrag auf das GSR wahrscheinlich problemlos durchgehen.
Den Antrag musst Du aber dennoch bei Gericht stellen. Die KM wird dann angeschrieben und gefragt ob sie Gründe gegen das GSR hat. Die dürften ihr angesichts der Sachlage wohl kaum mehr einfallen.

Das Gericht wird Dir daher wahrscheinlich das GSR ohne mündliche Anhörung übertragen.

Die Frage ist vielmehr, ob sich das noch lohnt? Steht eine Ausbildung an?

Mit Umgangsboykott kann sie Dir eigentlich auch keine Probleme bereiten, da bei Gericht die Aussagen Deines Kinder erhebliches Gewicht haben.

Ummelden kannst du ihn ohne GSR nicht.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2014 22:56
(@papaohnesorge)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Antworten. Hier noch ein paar Fakten.
Mein Sohn hat gerade eine Ausbildung begonnen, die ich finanziere. Mit ihrer Vollmacht war es kein Problem für mich, den Vertrag zu unterzeichnen. Da es eine private Akademie ist, muss sie einkommensabhängig bezahlt werden, was ich gerne tue, mein Sohn fühlt sich wohl und scheint auf dem richtigen Weg.

Da meine Ex auf mehrere Briefe nicht reagiert hat, bin ich im September zu meiner RÄ, um die Sachlage zu besprechen. Mir missfällt die Willkür, der ich ausgesetzt bin, wenn sie mir das KG nur weiterleitet. Hatte sie um KU gebeten (ich weiss, sie verdient weniger als ich, aber wenigstens mal eine Summe nennen, die sie zahlen könnte, hätte ich mir gewünscht), aber keine Reaktion. Auch bat ich sie, ein Konto für unseren Sohn zu eröffnen, damit er lernt damit umzugehen. Meine Bank hat den Antrag abgelehnt, weil ich kein SR habe. Deshalb riet mir meine RÄ dazu, erst das GSR anzustreben und später dann ggf. den KU, wobei ich davon ausgehe, dass meine Ex ihr Einkommen so gering halten wird, um drumherum zu kommen. Den brief von meiner RÄ, in dem sie gebeten wird, die Erklärung für die gemeinsame Sorge beim JA abzugeben, hat sie ebenfalls ignoriert.

Ich stehe jetzt vor der Entscheidung, ob ich den Antrag stelle oder nicht. Das ist auch eine Kostenfrage für mich. 250 EUR bin ich schon los für das Beratungsgespräch und den Brief. Beim Antrag würden nochmal ca. 800 EUR hinzukommen. Insofern hat meine RÄ den Auftrag noch nicht, sondern wartet auf meine Entscheidung.

Das Problem ist: Die Ex war 2 Jahre in einer anderen Stadt arbeiten, ist aber Anfang des Jahres zurückgekehrt. Mein Sohn äußerte den Wunsch, trotzdem bei mir wohnen zu bleiben. War alles ok soweit, bis auf die Unterstützung, die ich von der Mutter erwarte.

Seitdem sie den Brief von der RÄ bekommen hat, schläft mein Sohn plötzlich entweder bei Kumpels oder bei ihr. Auf mein Nachfragen tut er so, als hätte das nichts zu bedeuten, aber ich bin mir nicht sicher. Sie hat ihm den Brief wohl gezeigt und ich habe ihm dann die Situation erklärt und dass er meine Position natürlich schwächt, wenn er ausgerechnet jetzt wieder überwiegend bei ihr lebt. Auf einmal, war ja vorher gar keine Rede davon.

Ich bin unsicher, was mein Sohn eigentlich will? Er wird mir nicht die Wahrheit sagen, aber ich höre raus, dass sie Druck ausübt, damit er plötzlich wieder mehr bei ihr übernachtet als bei mir. Ich finde das sehr schade, aber ihre Macht ist wohl doch noch zu groß. Als sie weg war, hatten wir 2 Jahre lang ein enges Verhältnis, wir haben uns um alles gekümmert, waren für ihn da. Seitdem sie zurück ist, entfremdet er sich mir/uns auch wieder. Das war schon immer so in der Vergangenheit und wird wohl noch dauern, bis er sich davon freimachen kann.

Deshalb bin ich gerade gar nicht so sicher, ob das Ganze vor diesem Hintergrund überhaupt Sinn macht. 1000 EUR sind kein Pappenstiel. Und wenn ich hier so lese, dass Anträge locker bis zu ein Jahr und länger verzögert werden können….

Stichwort Ummeldung: Ich habe vorhin gesehen, dass es wohl möglich ist, sich ab 16 selber ohne Einverständnis des Sorgeberechtigten umzumelden, muss da am Montag mal beim Amt anrufen.

Schöne Grüße papaohnesorge

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2014 00:21
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Also, ich finde es gerade nicht so nett, dass du erst jetzt mit Details kommst. Jetzt sieht es etwas anders aus.
Zuerst wollte ich nachfragen, warum er überhaupt nicht mehr bei der Mutter wohnt. Da dachte ich, naja Kind >14, wollte wohl zu Papa.
Dann wollte ich fragen, warum erst jetzt Interesse am GSR. Dachte da an "war wohl bisher nicht nötig, da Umgang wohl geklappt hat".

Jetzt würde mich das aber doch mal interessieren.

Das GSR kannst du auch ohne Anwalt beantragen. Vorlagen dazu findest du hier im Forum, in dem du ja schon "geschnüffelt" hast.

Schläft dein Sohn jetzt gar nicht mehr bei dir?
Auch das klingt für mich suspekt... Mein 16 jähriger Sohn dürfte nicht so großzügig die Nächte eigenmächtig planen.

Mir kommt das vor, als ob er dich an der Nase herumführt.
Ohne klare Stellungnahme inklusive entsprechendes Verhalten von Sohnemann würde ich hier erstmal nicht aktiv werden.

Wo war Sohnemann eigentlich gemeldet?
KM wechselte berufsbedingt den Ort... war er bei ihr dann gemeldet? Komische Geschichte, naja...

Sicherlich wirst du hier gleich oder später mehrere Meinungen dazu hören.

Gruß,

Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2014 01:04
(@papaohnesorge)
Schon was gesagt Registriert

Also, ich finde es gerade nicht so nett, dass du erst jetzt mit Details kommst. Jetzt sieht es etwas anders aus.
Zuerst wollte ich nachfragen, warum er überhaupt nicht mehr bei der Mutter wohnt. Da dachte ich, naja Kind >14, wollte wohl zu Papa.
Dann wollte ich fragen, warum erst jetzt Interesse am GSR. Dachte da an "war wohl bisher nicht nötig, da Umgang wohl geklappt hat".

Sorry, war nicht böse gemeint. Ist alles etwas komplizierter bei uns, haben eine lange Vorgeschichte. Wollte euch nicht damit langweilen. Beantworte aber gerne deine Fragen.

Das GSR kannst du auch ohne Anwalt beantragen. Vorlagen dazu findest du hier im Forum, in dem du ja schon "geschnüffelt" hast.

Ähm ja… ich würde es querlesen nennen…

Schläft dein Sohn jetzt gar nicht mehr bei dir?
Auch das klingt für mich suspekt... Mein 16 jähriger Sohn dürfte nicht so großzügig die Nächte eigenmächtig planen.

Ich sehe das grundsätzlich lockerer, war bei mir damals auch so. Ich vertraue ihm und bis jetzt hat er dieses Vertrauen nicht missbraucht. War immer da, wenn ich ihn zu einer bestimmten Uhrzeit nach Hause gebeten habe.

Blöderweise war ich seit dem Brief der RÄ beruflich bedingt die letzten 2 Monate wenig zuhause. Das war vom Timing schlecht, was mir aber erst später aufgefallen ist. Wie gesagt, vorher war er überwiegend bei uns und hat ab und zu mal bei einem Kumpel übernachtet. Seitdem die Ex den Brief bekommen hat UND ich wochentags nicht zuhause war, hat er kaum noch hier übernachtet. Wobei meine Frau und unsere gemeinsamen Kinder immer da sind und das in den letzten 2 Jahren ja auch kein Problem war, wenn ich mal wegmusste. Da war er dann eben bei meiner Frau und alles war ok. Seitdem die Ex aber wieder hier ist, hat er schon ab und zu bei ihr übernachtet. Wollte nichts dagegen sagen, denn ich finde es ja gut, wenn er wieder Nähe zu ihr bekommen kann bzw. diese braucht. Leider heisst das automatisch auch immer Entfremdung von mir… so wie jetzt auch.

Vielleicht hängt das auch mit der damaligen Umgangsregelung zusammen. Meine Ex hat damals durchgesetzt, dass unser Sohn auf keinen Fall nachts von meiner Frau betreut werden darf, sollte ich an meinen Umganstagen mal beruflich wegmüssen (ist manchmal nur eine Nacht). In den Fall musste er immer zu ihr zurückgebracht werden. Stand so im Vergleich drin. Und ich habe das Gefühl, dass das noch so in ihm drin ist seit damals: Wenn Papa nicht da ist, muss ich zu Mama...

Mir kommt das vor, als ob er dich an der Nase herumführt.
Ohne klare Stellungnahme inklusive entsprechendes Verhalten von Sohnemann würde ich hier erstmal nicht aktiv werden.

Das ist ja schonmal eine Aussage. Ich denke zwar nicht, dass er mich an der Nase herumführt. Ich denke eher, dass er verunsichert ist, weil sie ihm wieder Geschichten über mich erzählt und Druck ausübt. Da läuft ganz viel subtil ab zwischen den beiden, da muss sie gar nicht viel sagen, er spürt ganz genau, was sie von ihm erwartet.

Wo war Sohnemann eigentlich gemeldet?
KM wechselte berufsbedingt den Ort... war er bei ihr dann gemeldet? Komische Geschichte, naja…

Die ganze Zeit durchgehend bei ihr, da hat sie sich auch auf keine Diskussion eingelassen. ich wollte damals auch nicht allzuviele Bedingungen stellen, falls sie wieder auf blöde Ideen kommt. Wollte den Jungen nehmen und gut is. Hab den KU eingestellt, das wars. Vollmacht hat sie mir damals gegeben, das reichte erstmal. War froh, dass sie weg war, ehrlich gesagt. Ich habe es auch immer begrüßt, dass sie sich immerhin stets um Arbeit bemüht hat, und auch in den Jahren davor war er schonmal für einige Zeit bei uns gewesen, weil sie wegmusste. Einmal, als ich als Bedingung das GSR gestellt habe, ist es nach hinten losgegangen: Da kam der Junge kurzerhand zu seiner Oma statt - wie vereinbart - zu uns. Die hatte er vorher 2 Jahre nicht mehr gesehen. Aber bevor die Ex das SR teilen muss, wird sie eben erfinderisch… Das nur als Info, mit was für einer Sorte Ex wir es hier zu tun haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2014 01:30
(@papaohnesorge)
Schon was gesagt Registriert

Hier noch ein Nachtrag:
Ex erklärte mir vor 2 Jahren, dass sie hier keinen Job findet und deshalb in einer anderen Stadt was gefunden hat und ob ich unseren Sohn dann nehmen würde. Insofern hatten wir beide (er und ich) keine Wahl. Aber da er auch vorher schon ein paar Mal seit Beginn der Pubertät spontan für mehrere Wochen bei uns lebte, war es ok für mich, ich freue mich immer, wenn ich ihn bei mir habe.

Die Ex hat gute und schlechte Phasen. Letztere kamen vor allem seit Beginn der Pubertät zum Tragen, als die beiden sich fast die Köpfe einhauten. Entweder rief er dann an, er wolle zu mir, oder sie bat mich heulend am Telefon darum. Meine Tür steht immer für ihn offen, ich will nicht riskieren, dass die beiden sich was antun, er kann immer herkommen, wenn er nicht mehr bei ihr sein möchte. Und vor 2 Jahren dann eben für längere Zeit wegen Jobwechsel der Ex. Wir hatten eine wirklich gute Zeit, wo er sich auch mal auf uns eingelassen hat als Familie, weil sie ja weg war. Die beiden hatten in der Zeit auch nur sporadisch Kontakt.

Seitdem sie wieder da ist, war vorerst auch alles ok, erst seitdem ich den Brief über meine RÄ (Aufforderung, die gemeinsame Sorge beim JA zu erklären) schickte, kam er plötzlich immer seltener zu uns… das kann kein Zufall sein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2014 01:50




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Zwar sollte es selbstverständlich sein, dass man als leiblicher Vater auch GSR von Geburt an hat, leider muss Mann sich das häufig gerichtlich erkämpfen, was aufgrund der geänderten Rechtslage mittlerweile einfacher geworden ist.

Auf der anderen Seite zeigt sich bereits bei jüngeren Kindern, dass das GSR nicht das allein entscheidende ist. Vielmehr ist Umgang wichtig. Ohne Umgang (bzw Umgang der vom anderen ET boykottiert/ manipulier wird) ist GSR  nicht viel Wert. Bei vernünftigem Umgang und Miteinander der Eltern ist GSR gar nicht so wichtig bzw. eigentl die eingangs genannte Selbstverständlichkeit.

Warum ich das schreibe? Dein Sohn wird in 1 1/2 Jahren volljährig. Welche  Sorgerechts-relevanten Entscheidungen stehen denn bis dahin noch an? Und glaubst Du, KM trifft aufgrund ihrer Alleinsorge die falschen bzw. die Entscheidungen nicht?

Alter ist kein Thema, die Zeit in der GSR relevant ist läuft Dir weg, Du selbst scheust den Weg zum Gericht, das finanzielle ist auch ein Thema und offensichtlich ist Sohnemann mit 16(!) Jahren auch noch sehr von Mama beeinflussbar.

Ich würde Geld, Zeit und Nerven zum Wohl des Jungen investieren, ihn zu selbständigen, kritischen Denken und verantwortlichem Handeln erziehen (so das noch durch Dich möglich ist).

Warum Du nicht schon früher das Thema GSR angegangen bist, erschließt sich nicht. Offensichtlich hat es nicht gefehlt...  :puzz: Es jetzt durchsetzen zu wollen erscheint mir doch sehr ego-getrieben oder durch Deine Anwältin.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2014 09:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so sehe ich es auch.

Mit dem letzten Statement klingt es auch ein wenig so, als wolltest du deinen Sohn damit binden.

Ich denke dafür ist das GSR nicht das richtige Mittel.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2014 09:56
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Was sind eure Erfahrungen mit dem Antrag auf GSR? Macht das noch Sinn, wenn der Sohn in gut 18 Monaten volljährig wird? Ex hat es mir stets verweigert und ihre Macht ausgespielt (mehrmonatiger Umgangsboykott z.B.), Umgang wurde 2006 auf meinen Antrag mit einem Vergleich geregelt, die Verhandlung war das Schlimmste, was ich je erlebt habe. Will nicht nochmal vor Gericht und mir die Lügen der Ex anhören müssen.

Oh, das ist schön, dass du dich angemeldet hast. Ich hab deiner Frau in "unserem" Forum dazu dringend geraten. Herzlich willkommen!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2014 10:04
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oh, das ist schön, dass du dich angemeldet hast. Ich hab deiner Frau in "unserem" Forum dazu dringend geraten. Herzlich willkommen!

Jetzt wird es interessant  🙂 😉

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2014 10:19
(@psoidonuem)
Registriert

Ja das ist genau die Frage, die ich mir stelle. Ich habe vor 2 Jahren beim Bürgeramt angerufen, dort wurde mir die Auskunft erteilt, dass ich als nichtsorgeberechtigter Vater das Kind eben NICHT ummelden kann, sondern dass das der Elternteil mit alleinigem SR (ergo die Ex) machen muss.

Das ist kompletter Dummfug. Bürgerämter gehen wie selbstverständlich davon aus, dass Mütter nach der Trennung das alleinige Sorgerecht haben, egal ob man verheiratet war oder nicht. Unabhängig davpn dass da natürlich falsch ist, geht es auch am Problem vorbei.

Diese Anmeldung hat mit der Elternschaft überhaupt nicht das Geringste zu tun, sondern das macht man als Wohnungsgeber, man handelt als solcher für sich selbst und nicht für das Kind und braucht daher weder alleiniges noch geteiltes oder überhaupt ein Sorgerecht.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2014 12:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Diese Anmeldung hat mit der Elternschaft überhaupt nicht das Geringste zu tun, sondern das macht man als Wohnungsgeber, man handelt als solcher für sich selbst und nicht für das Kind und braucht daher weder alleiniges noch geteiltes oder überhaupt ein Sorgerecht.

dieser Unsinn ist aber tatsächlich kaum auszurotten. Eine Anmeldung an einem bestimmten Wohnort bildet lediglich einen bereits bestehenden Zustand namens "Mensch X wohnt an Adresse Y" ab; das hat tatsächlich keinen sorgerechtlichen Bezug, sondern umfasst nur die Frage "Wo hat das Kind de facto seinen Lebensmittelpunkt?" Ein 16-Jähriger könnte sie leicht selbst beantworten; ggf. nimmt man ihn zur Anmeldung mit...

Es mag trotzdem Mitarbeiter bei Einwohner-Meldeämtern geben, die aufgrund schlechter Erfahrungen mit Eltern, die versuchen, auf diese Weise Wohnsitze von Kindern zu verändern/zu erzwingen, die Anmeldung ohne "Erlaubnis" des (zweiten) Sorgeberechtigten ablehnen. In diesem Fall verlangt man eine schriftliche Bestätigung für diese Weigerung und/oder ein Gespräch mit dem Vorgesetzten, womit man im Zweifelsfall belegen kann, der eigenen Bürgerpflicht/Meldepflicht nachgekommen zu sein. An diesem Punkt lenken nach meiner Erfahrung die meisten EMA-Mitarbeiter ein. Schliesslich hängt an der polizeilichen Anmeldung einiges: Kindergeldbezug, Schulbezirk, zuständiges JA etc.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2014 12:55
(@papaohnesorge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Toto,

Zwar sollte es selbstverständlich sein, dass man als leiblicher Vater auch GSR von Geburt an hat, leider muss Mann sich das häufig gerichtlich erkämpfen, was aufgrund der geänderten Rechtslage mittlerweile einfacher geworden ist.

Das GSR war bei uns seit der Trennung alleiniges Machtmittel, welches die Ex bei jeder Gelegenheit ausgenutzt hat. Wenn sie sauer auf mich war, wurde morgens an meinem Umgangstag die Kita angerufen und gesagt, dass man mir das Kind nicht übergeben darf, wenn ich komme. Ich stand dann da und musste dem Jungen erklären, warum ich ihn nicht mitnehmen darf…

Auf der anderen Seite zeigt sich bereits bei jüngeren Kindern, dass das GSR nicht das allein entscheidende ist. Vielmehr ist Umgang wichtig. Ohne Umgang (bzw Umgang der vom anderen ET boykottiert/ manipulier wird) ist GSR  nicht viel Wert. Bei vernünftigem Umgang und Miteinander der Eltern ist GSR gar nicht so wichtig bzw. eigentl die eingangs genannte Selbstverständlichkeit.

Ds sehe ich genau so wie du und damit bestärkst du auch die Meinung des JA damals mir gegenüber: Das GSR würde in unserem Fall gar keinen Sinn machen, wenn überhaupt wäre damals das alleinige SR eine Option gewesen, aber vor diesem Kampf hatte ich einfach Angst. Wir haben ja Suizidversuch der Ex mit anschließendem Aufenthalt in der Psychiatrie hinter uns, das ganze Programm. Ich hatte teilweise wirklich Angst um mein Kind, dass sie ihm was antut, nur um mir wehzutun. Insofern war ich einfach immer nur froh, wenn ich den Jungen bei mir haben konnte. Das hat sie natürlich ausgenutzt, dass mir der Junge nicht egal war. Sie war damals eine tickende Zeitbombe, das bestätigte mir auch die Verfahrenspflegerin (natürlich nur unter 4 Augen, nicht im Gutachten). Einen Mediationsversuch vom JA brach die Ex nach 15 Minuten wütend ab, als sie merkte, dass die JA-Mitarbeitern mir wohlgesonnen war. Also nahm ich Abstand von dem SR, stellte aber Antrag auf geregelten Umgang. Den habe ich mir 2006 vor Gericht erkämpft, den hat sie aber später trotzdem willkürlich boykottiert oder an absurde Bedingungen geknüpft. Eilanträge beim Gericht verliefen im Sande. Sie saß eigentlich immer am längeren Hebel. Vor Gericht kam damals wohl einiges zusammen: Ein eher lascher Anwalt (obwohl damals vom VAfK empfohlen), eine ätzende Anwältin der Ex und eine unambitionierte Richterin, die der Ex alles glaubte und eigentlich eh viel lieber pünktlich zum WM-Spiel wieder vorm Fernseher sitzen wollte… Die vom Gericht dringend empfohlene Mediation lehnte die Ex ebenfalls ab, weil sie sich niemals einigen wollte. Es war wirklich der Horror, das Ganze hätte ich mir sparen können und von den 5000 EUR einen schönen Urlaub mit der ganzen Familie und meinem Sohn machen sollen. Hinterher ist man meistens schlauer.

Warum ich das schreibe? Dein Sohn wird in 1 1/2 Jahren volljährig. Welche  Sorgerechts-relevanten Entscheidungen stehen denn bis dahin noch an? Und glaubst Du, KM trifft aufgrund ihrer Alleinsorge die falschen bzw. die Entscheidungen nicht?

Das ist eine berechtigte Frage, die ich mir in diesem Zusammenhang eben auch stelle. Als es um den Ausbildungsplatz ging, schickte sie mir eine Vollmacht und sagte: "Kümmer du dich drum, er lebt ja bei dir" Ehrlich gesagt war mir das auch lieber, denn mit ihr gemeinsam ist es mir unangenehm, weil sie einfach kein Benehmen hat und die Menschen vor den Kopf stößt und auch mal anbrüllt, wenn ihr was nicht passt. Da mache ich das dann lieber alleine mit meinem Sohn, ist ihm übrigens auch lieber, wie er mir sagte. Wir haben gemeinsam nach einem Platz gesucht und was Passendes gefunden, ich hab mit der Vollmacht den Vertrag unterschrieben und bis jetzt ist er sehr zufrieden mit der Entscheidung. Sie hat dann zwar noch einen Versuch gestartet, ihm das madig zu machen (wahrscheinlich, weil ich das für ihn gefunden hatte) und wollte ihm was anderes schmackhaft machen, aber er blieb dabei. Ich glaube auch wirklich, dass ich den besseren Blick auf ihn und sein Wesen habe, dass sie das oft gar nicht checkt, wie er eigentlich ist und was er braucht, um glücklich zu sein. Aber ohne das SR waren mir all die Jahre die Hände gebunden.

Schlimmstenfalls könnte sie natürlich eigenmächtig den Ausbildungsvertrag kündigen, sowas wäre ihr auch zuzutrauen. Wobei ich sagen muss, dass sie - je älter er wird - immer mehr Rücksicht darauf nimmt, wenn er sagt, dass es etwas so und so haben will. Sie war damals skeptisch wegen der Ausbildung, aber als er sagte, dass er das machen möchte, gab sie nach. Ihr Macht ist natürlich geringer geworden, je älter er wurde. Aber manchmal kriegt sie ihn dann doch noch, indem sie ihm ein schlechtes Gewissen macht z.B.

Alter ist kein Thema, die Zeit in der GSR relevant ist läuft Dir weg, Du selbst scheust den Weg zum Gericht, das finanzielle ist auch ein Thema und offensichtlich ist Sohnemann mit 16(!) Jahren auch noch sehr von Mama beeinflussbar.

Das ist leider so. Ich habe all die Jahre versucht, ihn zu prägen und auch von mir was mit auf den Weg zu geben. Den Umgang, den ich bekommen konnte, genutzt, um ihm MEINE Sicht auf die Welt mitzugeben. Bei uns hat er ein Familienleben mit den zwei Kleinen, was er auch genossen hat in den letzten 2 Jahren, soweit ich das einschätzen kann. Da war sie aber auch nicht präsent in seinem Leben. Sobald sie wieder hier ist, scheint es eine Macht zu geben, gegen die er sich (noch) nicht wehren kann. Er weiss, dass er jederzeit herkommen kann, und als er in die Pubertät kam, hat er sowieso selbst bestimmt, wann er kommen möchte. Ich hab dann keinen Druck mehr gemacht, sie macht genug Druck. Ich möchte ihm die Freiheit geben, selbst zu entscheiden, wann er kommen mag und wann nicht. Wenn es bei uns nicht passt, sag ich ihm das natürlich auch. Wir haben ein gutes Verhältnis, ich vertraue ihm und er weiss, dass er sich auf uns verlassen kann. Aber mehr kann ich auch nicht mehr tun, ich denke, ich habe alle Möglichkeiten genutzt, die ich hatte.

Ich würde Geld, Zeit und Nerven zum Wohl des Jungen investieren, ihn zu selbständigen, kritischen Denken und verantwortlichem Handeln erziehen (so das noch durch Dich möglich ist).

Da sagst du was. Apropos Selbständigkeit: Ich wollte ihm gerne ein u18 Konto eröffnen, jetzt wo er die Ausbildung angefangen hat. Damit er langsam lernt, damit umzugehen und sich das geld selber einzuteilen. Geht aber nicht ohne SR, wie meine Bank mir mitteilte. Auch nicht mit ihrer Vollmacht. Deshalb laufe ich der ex seit Monaten hinterher, dass sie das bitte machen soll. Will sie aber nicht, sie findet es zu "riskant", er sei noch nicht so weit…. Insofern kann ich deine Frage beantworten: Ja, ohne das SR muss man eben akzeptieren, wenn die Ex Dinge anders haben möchte als man selbst und ihn länger in der Abhängigkeit halten will. In diesem Punkt sind mir die Hände gebunden. Das wären so Dinge gewesen, die ich gerne alleine regeln würde mit dem GSR, ohne sie jedes Mal fragen zu müssen. Aber ob es das jetzt noch wert ist für die 18 Monate?

Warum Du nicht schon früher das Thema GSR angegangen bist, erschließt sich nicht. Offensichtlich hat es nicht gefehlt...  :puzz: Es jetzt durchsetzen zu wollen erscheint mir doch sehr ego-getrieben oder durch Deine Anwältin.

Du meinst seit der Gesetzesänderung letztes Jahr? Da war die Ex noch weg und mit der Vollmacht kamen wir gut zurecht, es lag also keine Dringlichkeit vor. Sie hat mich machen lassen und war froh, ihre Ruhe zu haben. Nun ist sie wieder da und will auch wieder entscheiden - das ist eigentlich das Problem. Und ich wollte KU von ihr fordern, weil sie seit 2 Jahren nichts zahlt für ihn. Das KG leitet sie an mich weiter seit 6 Monaten, sobald sie keine Lust mehr hat, lässt sie es eben bleiben. Deshalb war mein eigentliches Anliegen, den Jungen bei mir zu melden um dann das KG an mich auszahlen zu lassen. Und das alles - KU einfordern, Kind ummelden - geht laut meiner RÄ eben nur über das GSR. Deshalb die Idee, sie erstmal zu fragen, ob sie dazu bereit wäre. Ex hat natürlich nicht drauf reagiert, aber dem Jungen beleidigt den Brief der RÄ gezeigt und gesagt: "Wenn du das unbedingt möchtest, dann kümmere dich selbst drum" - das war's.

Aber je mehr ich drüber nachdenke, um so sinnloser erscheint es mir, diesen Antrag jetzt noch zu stellen, da habt ihr alle völlig Recht.

Danke für eure Antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2014 13:46
(@papaohnesorge)
Schon was gesagt Registriert

dieser Unsinn ist aber tatsächlich kaum auszurotten. Eine Anmeldung an einem bestimmten Wohnort bildet lediglich einen bereits bestehenden Zustand namens "Mensch X wohnt an Adresse Y" ab; das hat tatsächlich keinen sorgerechtlichen Bezug, sondern umfasst nur die Frage "Wo hat das Kind de facto seinen Lebensmittelpunkt?" Ein 16-Jähriger könnte sie leicht selbst beantworten; ggf. nimmt man ihn zur Anmeldung mit...

Es mag trotzdem Mitarbeiter bei Einwohner-Meldeämtern geben, die aufgrund schlechter Erfahrungen mit Eltern, die versuchen, auf diese Weise Wohnsitze von Kindern zu verändern/zu erzwingen, die Anmeldung ohne "Erlaubnis" des (zweiten) Sorgeberechtigten ablehnen. In diesem Fall verlangt man eine schriftliche Bestätigung für diese Weigerung und/oder ein Gespräch mit dem Vorgesetzten, womit man im Zweifelsfall belegen kann, der eigenen Bürgerpflicht/Meldepflicht nachgekommen zu sein. An diesem Punkt lenken nach meiner Erfahrung die meisten EMA-Mitarbeiter ein. Schliesslich hängt an der polizeilichen Anmeldung einiges: Kindergeldbezug, Schulbezirk, zuständiges JA etc.

Dann bin ich damals schlichtweg falsch informiert worden. Dann hätten wir das ja schon viel früher machen können, als die Ex noch weg war. Mir wurde immer gesagt, dass es nicht geht ohne die Zustimmung der Ex, was ja irgendwie auch Sinn macht, da sie ja auch das ABR inne hat. Da könnte ja jeder Vater kommen und einfach das Kind ummelden, gibt sicher Väter, die das aus Rache tun oder um der Ex eins auszuwischen. Als mein Sohn zu uns kam, war er ja noch nicht 16, sondern 14, vielleicht lag es daran. Jetzt müsste ich mal versuchen, dass wir das einfach alleine angehen beim Bürgeramt, er und ich. Er sieht ja auch ein, dass das mit dem KG eine wackelige Sache ist mit seiner Mutter.

Danke für diese wichtige Info, das hab ich wirklich nicht gewusst und das ändert die Situation auch nochmal.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2014 13:55
(@psoidonuem)
Registriert

Nun ja. Wenn Du gefragt hast:"Ich möchte ein Kind bei mir anmelden, habe aber weder SR noch ABR" dann ist die Antwort vorhersehbar.

Auch hier gilt das need-to-know Prinzip. Das müssen die vom Bürgeramt gar nicht wissen. Geh hin und versuch ihn anzumelden. Ohne blabla. Und sobald die Frage kommt nach Mutter osä dann sagst Du dass Du als Wohnungsgeber für Dich selbst handelst und keine Zustimmung brauchst aber gerne bereit bist dafür zu sorgen, dass die Mutter eine Einwilligung nachreicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2014 14:22
(@papaohnesorge)
Schon was gesagt Registriert

Nun ja. Wenn Du gefragt hast:"Ich möchte ein Kind bei mir anmelden, habe aber weder SR noch ABR" dann ist die Antwort vorhersehbar.

Auch hier gilt das need-to-know Prinzip. Das müssen die vom Bürgeramt gar nicht wissen. Geh hin und versuch ihn anzumelden. Ohne blabla. Und sobald die Frage kommt nach Mutter osä dann sagst Du dass Du als Wohnungsgeber für Dich selbst handelst und keine Zustimmung brauchst aber gerne bereit bist dafür zu sorgen, dass die Mutter eine Einwilligung nachreicht.

Hab grad mit Bürgeramt UND Kindergeldstelle telefoniert: Sohnemann darf sich ab 16 selber ummelden und den Antrag fürs Kindergeld bekommen wir jetzt zugeschickt und sogar noch rückwirkend Geld ausgezahlt für mein drittes Kind, weil mein Sohn bisher nicht als Zählkind angegeben war - 6 EUR pro Monat rückwirkend für 3 Jahre bekommen wir zurück! Geht also jetzt alles ohne die Ex, Heute ist ein guter Tag!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2014 14:29




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