Antrag auf Feststel...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Antrag auf Feststellung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge

Seite 2 / 2
 
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo,

woher ich die Erkenntnis für mich ableite:
Fälle hier in der Nachbarschaft - Partner/Papa weg - neu verliebt - will keinen Kontakt mehr. 
Weiterer Fall aus meinem Dunstkreis - Trennung - kein Interesse an Kinderkontakt und an Kinderunterhalt auch nicht !!!!
Und noch einer - ab nach Portugal - auf nimmerwiedersehen - Kind und Partnerin bleiben auf den Schulden hängen !!!
Es ist nicht immer so das Männer sich korrekt verhalten !
Tja, das sind mit mir 4 Fälle  = 3 x null bock, o.ä. , 1 x ( ich ) Wunsch nach gemeinsames Sorgerecht !

4 Unverheiratete Männer mit Kinder hab ich angesprochen und auf die Problematik aufmerksam gemacht - i.B. falls Trennung und was dann auf sie zukommt , und , und, und.  Einer  hat die Sorgerechtserklärung mit Partnerin unterschrieben - die anderen 3 ...mmhhh... ???????  ! Wahrscheinlich machen die den gleichen Fehler wie ich , und glauben nicht, das es mal zu einer Trennung kommen kann .

Natürlich soll / kann und will mein Queerschnitt nicht die große Mehrheit repräsentieren .
Gibt es Statistiken darüber ???????

Glaubst Du wirklich das der Druck noch nicht so groß ist - entweder ich liebe oder liebe nicht !
Ich denke eher das Soap Operas, etc. einlullen, lau machen .....

Und das mit dem Bundestagvätern ist ein guter Gedanke - aber wie da ran kommen ?

Ne , ich lass mich nicht entmutigen !

Was mir dunkel einfällt - Boris Becker war oder ist ein entsorgter Vater. Keine Ahnung, was aus seiner Sache  geworden ist !

so long
CS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2009 17:22
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

. Dass deutsche Familienrichter solche Anträge massenhaft an den EMGR weiterleiten, ist eher nicht anzunehmen.

Ist es nicht so - Deutschland hat den Vertrag nicht unterzeichnet ? Ergo werden deutsche Richter Fälle auch nicht an die EMGR weiterleiten.

So long
CS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2009 19:00
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo habe mich mal schlau gemacht i.B. EMGR

Ist es nicht so - Deutschland hat den Vertrag nicht unterzeichnet ?

folgendes : das 12. Zusatzprotokoll der Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. Nov. 2000 wurde von Deutschland unterzeichnet , aber nicht ratifiziert ( mit anderen Worten : es besteht aus dtsch. Sicht keine völkerrechtlich verbindliche Erklärung des Abschlusses).

Dieses Zusatzprotokoll beschäftigt sich mit dem grundsätzliches Diskriminierungsverbot . Das neue Protokoll hob die bisherige Beschränkung auf und legte fest, dass niemand, unter keinerlei Vorwand, von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden dürfe.

Prost - Mahlzeit !!
Gruß
CS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 18:16
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

natürlich ist der Vertrag unterzeichnet. Nur nicht dieses eine Zusatzprotokoll. Es geht auch nicht nur um Art.14, sondern in erster Linie um Art. 8 der EMRK, wenn wir von § 1626a BGB sprechen.
Wäre Art. 14 entscheidend, dann hätte der EGMR die Beschwerde im Fall Zaunegger ./. Deutschland wohl kaum angenommen, oder?

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 19:32
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

Jetzt bin ich verwirrt,

aber wenn Du es sagst !!!
Gruß
CS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 18:56
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo,
nur kurz -
- so können sich manche Dinge schnell ändern.
Auch wenn das Ziel noch nicht erreicht ist - so geht es doch weiter - und kommt manchmal sehr überraschend ( siehe 3.12.2009  Thema des Tages).
Jetzt kommt halt die Feinarbeit!
Und nach der Forderung des euro. Gerichtshof an Deutschland,  seine Gesetzesgebung zugunsten der Väter anzupassen, kommt wahrscheinlich der Weg zum Bundesverfassungsgericht - die Terminforderungen nach Gesetzesänderungen stellen kann .
Wie wir dahin kommen - weiß ich noch nicht.
Sammelklagen - ist das in dieser neuen Situation ein Weg ?

Grüßi
CS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2009 19:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sammelklagen - ist das in dieser neuen Situation ein Weg ?

Sammelklagen sind im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen und daher nicht einmal ein stumpfes Schwert.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2009 19:14
Seite 2 / 2