Antrag auf Feststel...
 
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Antrag auf Feststellung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge

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(@swatonkc)
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Moin moin,
suche unverheiratete Väter  (ohne Sorgerecht für ihre Lütten ) oder Experten hier im Forum, die an der Kampagne ( ca. 2006/7) gegen die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder im deutschen Kindschaftsrecht. teilgenommen haben und einen
"Antrag auf Feststellung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge"
gestellt habe und mir irgendwas dazu vertellen können.
Soweit ich mich erinnere war das eher dazu gedacht die Mühlen in Gang zu halten und die Öffentlichkeit auf die Problematik aufmerksam zu machen.
Die Aussicht auf Erfolg wurde als eher gering angesehen, aber wer nicht handelt kann auch nichts ändern.
Grüßchen
CS

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2009 13:20
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

also mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Vater tatsächlich diesen Antrag eingereicht hätte.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 18:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die an der Kampagne ( ca. 2006/7) gegen die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder im deutschen Kindschaftsrecht. teilgenommen haben

Wann, wer, wo, was ? Mir ist diese Kampagne zunächst nicht bekannt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 18:40
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich könnte mir vorstellen, dass er über dieses hier gestolpert ist:

http://www.vaeternotruf.de/sorgerecht-antrag.htm

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 18:58
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

also mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Vater tatsächlich diesen Antrag eingereicht hätte.

Ich hatte es gemacht, allerdings in einer Situation, in der wir noch im selben Haus lebten.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 19:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun ja,

beantragen kann man viel und wozu man lustig ist. Gerne auch die gerichtliche Feststellung, dass der Mond aus gelbem Käse besteht. Am Ende zählt aber nicht Wunschdenken, sondern die Gesetzeslage - und die ist in Deutschland (leider) eindeutig:

>>>§ 1626a BGB<<<:

Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Das kann man auch nicht "wegbeantragen", nur weil man nicht damit einverstanden ist. Das heisst: Beantragen kann man es natürlich, aber das Scheitern ist vorhersehbar. Dass deutsche Familienrichter solche Anträge massenhaft an den EMGR weiterleiten, ist eher nicht anzunehmen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 19:17
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Am Ende zählt aber nicht Wunschdenken, sondern die Gesetzeslage - und die ist in Deutschland (leider) eindeutig:

Die Ausschöpfung des Rechtsweges ist doch nur die Zulässigkeits-Vorraussetzung für die Verfassungsbeschwerde, und da zählt das Grundgesetz, und das ist auch eindeutig. (Die EMRK und die UN Kinderrechtskonvention übrigens auch)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 19:24
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ papasorglos

Damit gehörst du sicherlich zu einer ganz exklusiven Gruppe. Ich habe kurz drüber nachgedacht und es dann gelassen, eben wegen der absolut sicher erfolglos anfallenden Kosten. Das GG und die EMRK zählen in diesem Lande nicht. Nicht bei diesem Thema.  :knockout:

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 19:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pappasorglos,

Die Ausschöpfung des Rechtsweges ist doch nur die Zulässigkeits-Vorraussetzung für die Verfassungsbeschwerde, und da zählt das Grundgesetz, und das ist auch eindeutig. (Die EMRK und die UN Kinderrechtskonvention übrigens auch)

das stellt ja niemand in Abrede - aber bis man das (unter Einsatz von viel Zeit und noch mehr Geld) erfolgreich durchgeklagt hätte, wären die betroffenen Kinder vermutlich erwachsen und aus dem Haus. Oder zumindest soweit entfremdet, dass das GSR für den Kläger nur noch theoretische Vorteile hätte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass (und wie) eine einzelne Klage ein funktionierendes und vor allem lukratives System namens "deutsches Familienrecht" in seinen Grundfesten erschüttern soll. Zumal man auch bei der EU inzwischen verstanden hat, dass "Harmonisierung um jeden Preis" keine echte Option ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 20:10
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich kann mir nicht vorstellen, dass (und wie) eine einzelne Klage ein funktionierendes und vor allem lukratives System namens "deutsches Familienrecht" in seinen Grundfesten erschüttern soll.

Also bisschen wackeln die Wände doch noch:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-13230.html

Durch eine einzelne Klage.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 20:33




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo pappasorglos,

was wackelt denn da? Da hat sich seither nichts getan. Verurteilung könnte kommen, aber das interessiert dieses Land nicht, schon gar nicht die Schnarre.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2009 20:44
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

Tachchen,

habe den angesprochenen Antrag per Zufall beim Väternotruf gefunden.
Denke mal , es ist okay , wenn ich hier die http Adresse reinpacke:
www.vaeternotruf.de/sorgerecht-antrag.htm

Vielleicht habe ich auch irgendetwas nicht richtig verstanden.

Wäre toll wenn viele entsorgte Väter ebenfalls den Antrag stellen würden.
Probleme sicherlich - a)die Aufforderung an die Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragen zu wollen wird wohl in der Regel unbeantwortet bleiben,
b) wie reagiert das Jugendamt  auf die Sorgeerklärung ? c) die Gerichte werden standardmäßig darauf reagieren - mit Ablehnung ( aber vielleicht auch nicht !!!! ), d) Kosten - die für mich nicht voraussehbar sind,.....etc.pp. .... aber es könnte sogar noch weiter gehen  e) EU Parament und Menschenrechtsorganisationen.

Ich werde mich dahinterknien - der Brief an die KM ist geschrieben.
Vielleicht bin ich einfach auch nur ein Träumer , der hofft , das tausende Leidgenossen ebenfalls diesen Weg gehen - und alles regelt sich von selbst, da das Gericht die Dringlichkeit des Widerspruchs in der Verfassung erkennt , und unsere Gesetzeshüter dazu auffordert Gleichheit zu schaffen.

Immerhin,  in der Schweiz und Luxenburg ist es Realität geworden - und ich denke auch Deutschland kann sich nicht davor drücken, das Väter ihre Pflicht (laut Verfassung) ausüben zu dürfen.

Was wir entsorgten Väter brauchen ist ein eine stärkere Lobby, einen -- äähhmm ... Popstar der auf uns aufmerksam macht, der sich vor unseren Wagen spannen läßt - aber jetzt fange ich wieder an zu träumen - oder etwa nicht ?

Gruß aus Nordhessen
CS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2009 14:56
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin swatonkc,

Wäre toll wenn viele entsorgte Väter ebenfalls den Antrag stellen würden.

Also jetzt mal so unter uns - auch wenn von der Sache her begrüßenswert - aber der Antrag ist doch echt Banane.
Was soll denn da ein Wald - und Wiesenamtrichter mit machen außer ablehnen? Einem Amtsrichter zu erklären, dass
man die gültige Gesetzeslage für verfassungswidrig hält, um man deswegen das GSR doch bitte schön zu bekommen
hat, ist schon mehr als naiv. Abgesehen von den formalen, logischen und sonstigen Schwächen dieses Antrages.
Richtiger Adressat ist das Bundesverfassungsgericht, wo aber ebensolche Klagen von entsorgten Vätern
in schöner Regelmäßigkeit scheitern.

Diese Antwort einer beliebigen Anwältin gibt Dir ohne Wenn und Aber Auskunft über Deine Chancen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/gemeinsames-sorgerecht-unverheirateter-eltern-__f12448.html

Selbige habe ich übrigens auch von meiner - sehr kompetenten - Anwältin bekommen. Aber mach - die Kosten
dürften überschaubar bleiben. Für ne einfache Ablehnung sollten übersichtliche Gerichtskosten anfallen.

Das GSR wird meiner Meinung nach zudem überschätzt. Als mein Kind noch hier in Berlin war, habe ich vieles gemacht,
wofür eigentlich GSR nötig gewesen wäre. Mein Grundproblem, das nämlich die KM einfach 550 km mit meinem Sohn
weggezogen ist, hätte ich auch mit GSR nicht verhindert.

Nix für ungut.
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2009 16:46
(@swatonkc)
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Tachchen Mux,

klar wird das GSR überschätzt ( logisch - viel wichtiger ist der Umgang) - aber ist es nicht die Basis, um überhaupt auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen und Gleichheit zwischen Mann / Frau zu schaffen ?
Und ist es nicht die Grundbasis überhaupt was wir Väter fordern ? Gleichstellung zur Mutter.

Ich denke - ist das Gemeinsame Sorgerecht für entsorgte Väter Realität , so wird sich wohl auch einiges an der Rechtssituation ändern (müssen), z. B. Eltern splitting, da wäre machen schon geholfen ( mir nicht ! )

Wir reden auch immer von Kinderrechte - ist es nicht auch angebracht,  die Rechte der Kinder zu Mama und Papa zu stärken , Kinder mit entscheiden zu lassen? Wir alle haben Kinder - und ich sehe unsere Kinder in unserer heutigen Gesellschaft rechtlich als zu sehr entmündigt ! Beispiel - warum  kein Wahlrecht für Jugendliche  ab 14 / 15 Jahren. Die Kids heute, sind sich viel früher über Problematiken in der Gesellschaft bewusst , als vor 20 - 30 Jahren - so sicherlich auch in der Trennungs - und Scheidungssituation ! Warum dürfen Kinder so wenig in für sie wichtigen Fragen mitreden ? Ist es nicht sinnvoller über Probleme zu reden - als so zu tun,  als ob nix ist ?
( so, nebenbei - das hat mich schon während meiner Kindheit gestört )

Kritische Anmerkung : sicherlich muss es für den Fall , wenn Männer in Deutschland Ihre angestebte Gerechtigkeit i.B. Sorgerecht bekommen,  auch Regelungen geben wie z.B. das ABR . Eine ewige Streiterei um Gesetzeslücken ist für keine Seite sinnvoll !
Nicht zu vergessen die LoserMänner ( die es genauso gibt wie die Loserfrauen) - die davon ausgeschlossen werden sollten, aber wie .. und wo den Hammer ansetzen?
Weiß jemand ob es z:B. in der Schweiz nach der Sorgerechtveränderung eine Flut von Gerichtsverfahren gegeben hat ?

verregnete Grüße
CS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2009 16:58
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Weiß jemand ob es z:B. in der Schweiz nach der Sorgerechtveränderung eine Flut von Gerichtsverfahren gegeben hat ?

Wenn es dort schon gilt, dann hat es keine massenweisen Klagen Verfahren gegeben. Und das würde es wohl auch hierzulande nicht. Aber die Angst davor reicht für´s weitere Stillhalten. Das sagt allerdings niemand offen.

Was unsere neue BMJ-Frau so denkt, liest du hier:

http://www.leutheusser-schnarrenberger.de/medien/reden/reden/bundestagsrede-zu-sorgerechtsregelung-fuer-nichtverheiratete-reformieren

Da wird auch in naher Zukunft nichts geschehen.

Das Bundesjustizministerium hat eine entsprechende
Studie in Auftrag gegeben. Mit den Ergebnissen ist leider
erst in der nächsten Wahlperiode zu rechnen.
Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind jedoch aus Sicht
der FDP-Bundestagsfraktion viele Fragen zu klären, bevor
dem Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung
zur Erlangung der gemeinsamen Sorge
gegen den Willen der Mutter eingeräumt werden kann:

Also ist schon mal eines klar: Es wird höchstens einen einklagbaren Anspruch geben. Automatische gemeinsame Sorge wird es nicht geben. Und Klagen dienen nicht dem Kindeswohl. Punkt.

Wenn die Mutter an und für sich das Kind gut behandelt, dann werden Väter nie eine Chance haben. Wenn sie es nicht tut, dann kannst du nur hoffen, dass die Robenträger nicht sagen: "Bleibt aber trotzdem bei ihr."  :gunman:

Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als
Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht? Was
bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung
und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht?
Was bringt eine solche gemeinsame Sorge insbesondere
dem betroffenen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt
unserer Überlegungen stehen muss, damit
wirklich gedient? Vor der Klärung dieser Grundlagen
ist jedoch nicht zu beurteilen, inwieweit überhaupt Reformbedarf
besteht. Der heute dem Deutschen Bundestag
in zweiter Lesung vorliegende Antrag basiert somit auf
einer nicht ausreichenden Tatsachenforschung.
Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich vor diesem
Hintergrund enthalten und das Thema in der nächsten
Wahlperiode erneut zu Sprache bringen.

Die fragt sich sogar, ob überhaupt Reformbedarf vorhanden ist! Ist aber auch verständlich, denn sie hat die Reform von 1998 als FDP mit auf den Weg gebracht. Was soll man da erwarten?

Grüße

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2009 18:28
(@swatonkc)
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Hallo Ihr da draußen,

bleibt also nur noch diese eine Hoffnung ????

(folgendes ist  ironisch gemeint - oder auch nicht ????? !!!!)

Nehmen wir mal an, eine mächtig bekannte Berühmtheit nimmt sich das Leben weil sie Depressionen hat.
Depressionen wegen fehlenden Sorgerecht für die Kinder, und so weiter, und so weiter............. ( ihr wißt schon)

Plötzlich ist die ganze Menschheit traurig. Jeder liegt sich in den Armen und weint !!!!
Die Bild Zeitung springt in die Presche - "Ach die armen Väter - so geht es nicht weiter!".
Das Volk ruft : "Das haben wir aber nicht gewußt , das es eine solche Ungerechtigkeit hier in Deutschland gibt !"
Frau Merkel sagt : "Mein Mitgefühl an die Hinterbliebenen. Wir werden reagieren !"
BMJ Frau schwafelt : " Über die neue Gesetzesvorlage in diesem Punkt wird in der nächsten Bundestagssitzung abgestimmt ! "
...
naja, den Rest überlasse ich Euch und Eurer Phantasie !!!
(ich bin jedenfalls nicht berühmt , und habe auch nicht vor obrigen Weg anzusteuern !!!)

Leider , leider sind die einzelnen Aussagen hier im Forum zu meinen Hoffnungen für die nahe Zukunft i.B. gemeinsames Sorgerecht, schon sehr erdrückend und bringen mich mächtig in Zweifel.

Aber aufgeben tue ich nicht !!!!!!!!!!!!!!

Die Frage : Wie können wir entsorgten Männer auf uns aufmerksam machen?
Ich glaube das geht nur über das gemeine Volk, aber die interessiert sich doch wohl mehr für Soap- Operas usw.
Selbst ein Großteil der entsorgten Väter interessiert das Thema nicht, zu lau oder froh damit nichts mehr tun zu haben - mit der Erziehung und so.

Ach , ich höre jetzt auf - meine Hoffnungen schwinden.
Und die Hoffnung das die KM meiner Kinder, unsere gemeinsamen Kinder schlecht behandelt will ich nicht haben !!!!!!!

Grüße
Christian

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2009 14:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

auch ein solches Szenario wird nichts ändern. Es gibt da einen durchaus bekannten Schauspieler, der um seine Tochter kämpft. Gebracht hat es ihm, außer diversen Strafen, nichts.

Und die andere Sache. Meist sind Personen auch so solvent, das sie sich so einiges von der KM erkaufen können. Wenn es nicht aufs GEld ankommt, kann man es auch leichtfertiger ausgeben  😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 15:00
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Frage : Wie können wir entsorgten Männer auf uns aufmerksam machen?

Werde ein wichtiges Bundestagsmitglied, bilde eine starke Lobby, komme in die entsprechenden Aussschüsse, lege vorher noch die Prüfung als Rechtsanwalt ab, so dass Du hinterher auch die Gesetzentwürfe mit ausarbeiten kannst und sorge für die richtige Abstimmung im Bundeskabinett und Bundestag.

:rofl2:

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 15:52
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Werde ein wichtiges Bundestagsmitglied, bilde eine starke Lobby, komme in die entsprechenden Aussschüsse, lege vorher noch die Prüfung als Rechtsanwalt ab, so dass Du hinterher auch die Gesetzentwürfe mit ausarbeiten kannst und sorge für die richtige Abstimmung im Bundeskabinett und Bundestag.

Mal ernsthaft: Es kann doch nicht sein, dass im BTag nur verheiratete Familienväter sitzen. Da müssten doch ein paar drunter sein, die auch schon das eine oder andere LEID ertragen mussten, oder?
Wer ist das und sollte man versuchen, an diese Leute mal ranzukommen? Da viele von den Abgeordneten auch Rechtsanwälte sind, ist vielleicht sogar mal der eine oder andere dabei, aus dem man quasi einen solchen Intruder machen Könnte?

Mich würde wirklich interessieren, auf wen das zutrifft...

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 16:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Leider , leider sind die einzelnen Aussagen hier im Forum zu meinen Hoffnungen für die nahe Zukunft i.B. gemeinsames Sorgerecht, schon sehr erdrückend und bringen mich mächtig in Zweifel.

Unsere Worte sollen dich nicht entmutigen, vielmehr auf Mögliches vorbereiten.

Die Frage : Wie können wir entsorgten Männer auf uns aufmerksam machen?

>Hier< z.B.

Ich glaube das geht nur über das gemeine Volk, aber die interessiert sich doch wohl mehr für Soap- Operas usw.

Mag sein. Dann ist bei denen der Druck noch nicht groß genug.

Selbst ein Großteil der entsorgten Väter interessiert das Thema nicht, zu lau oder froh damit nichts mehr tun zu haben - mit der Erziehung und so.

Woraus leitest du diese Erkenntnis für dich ab?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 16:17




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