Antrag auf alleinig...
 
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Antrag auf alleiniges Sorgerecht und falscher Vorwurf des Mißbrauchs

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(@PhoeniX)

Ich denke, dass es mein Sohn derzeit satt hat, von allen Leuten befragt zu werden oder das Thema immer wieder durchdenken zu muessen, dass er leider selbst angefangen hat, aus welchen Gruenden auch immer.
Meine These: Er war aus aktuellen Gruenden (schulische Probleme) derart unter Druck seitens der Mutter und der Schule, dass er durch die Aussagen ein "Ventil" zu haben glaubte. Die KM manifestiert ihre eigenen Missbrauchs-Erfahrungen seit Jahren bei den Kindern. An die Konsequenzen hat mein Sohn natuerlich nicht gedacht...
Jetzt darf er mich auf unabsehbare Zeit nicht mehr sehen (Weihnachten!!!), dazu wird er von allen Seiten befragt (KM, JA, usw.). Er muss tatsaechlich leiden!

Dann unternimm was!!!!!!! So wie du es jetzt laufen läßt leidet er doch noch mehr......

Sorry aber aussitzen bring hier gar nichts.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2007 02:32
(@hessentom)
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Dann würde ich Dir folgendes raten:

Schreib an das JA und beantrage bldigen begleiteten Umgang um den Entfremdungsprozess zu stoppen.

Die werden vermutlich Deinen Sohn fragen, ob er Dich sehen will. In jedem Fall müssen die Dir antworten. Sollten die vor dem Hintergrund der Vorwürfe ablehnen, dann schreib an den Amtsleiter und erzähle denen mal was von der Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung. Die dürfen nicht präjudizieren! Lass Dir da nichts erzählen von denen, diese Macht haben die einfach nicht.

Ob Dein Sohn Dich sehen will, kannst nur Du beurteilen, aber das JA hat die Pflicht darauf hinzuarbeiten. Du mußt nur hartnäckig sein. Sollten die Dir erzählen, die könnten einen begleiteten Umgang aus Personal-oder Zeitgründen nicht leisten, es gibt noch andere Institutionen, die sowas machen.

Und, die haben eine Auskunftspflicht Dir gegenüber, solange das GSR besteht. Nimm das Recht wahr! Sollten die wegen der Vorwürfe eine Zusammenarbeit mit Dir ablehnen, dann mach eine Beschwerde an die Kommunalaufsicht; Hier in Hessen die Regierungspräsidien.

Es kann nicht sein, daß übereifrige JA-Mitarbeiter Väter kaltstellen, weil die KM irgendeinen Sch.... behaupten. So etwas ist alleine Sache der Gerichte. Wehre Dich mit allen legalen Mitteln gegen solche Vorverurteilungen und verlange den begleiteten Umgang. Hab ich auch erfolgreich ohne RA hingekriegt 😉

Zu Punkt 4 Deines letzten Beitrages, ich denke das Dein RA das richtig macht. Abhängig, wie die Umgänge verlaufen, wird das Gericht das dann in die SR-Entscheidung einfliessen lassen. Wenn allerdings Deine EX das ASR  inzwischen beantragt,dann hast Du diese Baustelle auch erst mal am Hacken. So war es bei mir, allerdings hat das nicht geklappt für Mama.

Du hast derzeit noch alle Rechte im Rahmen des GSR, bedenke das bitte. Nur ein Gericht kann das einschränken, keinesfalls ein JA!!!!!!

Nach dem Gesetz ist das JA lediglich Berater für das Gericht,  und "Partei" für das betroffene Kind. Die haben noch keine Exekutivgewalt.

Sollte die KM im laufe des Umgangsverfahren weiterhin blöd machen, beantrage eine Ergänzungs/Umgangspflegschaft. Im Erfolgsfall wird der Mutter dann das ABR für die Zeiten der Umgänge entzogen und auf den Ergänzungs/Umgangspfleger übertragen. Eine gute Sache für umgansverweigernde Mütter ,um mal wieder auf Normaltemperatur zu kommen 😉 Haben wir seinerzeit auch gemacht und auch bekommen.

Du hast noch manche Karte im Ärmel, nutze sie klug!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

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Geschrieben : 25.12.2007 02:44
(@officertommy)
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Danke!!!! Werde ich gleich in Angriff nehmen!  :thumbup:

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Themenstarter Geschrieben : 25.12.2007 11:51
(@officertommy)
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Folgende Frage tut sich noch auf: Anzeige bei der Polizei wegen sex. Missbrauchs gg. mich selbst oder Anzeige gg. die KM wg. Kindesentziehung u. falscher Verdaechtigung? Fuer eine Verleumdung war es m.E. noch nicht oeffentlich genug, fuer die Vortaeuschung einer Straftat fehlt es bislang an Anhaltspunkten, dass die KM dies absichtlich inszeniert hat..

Bei einer Anzeige gg. sie selbst hat sie ein Aussageverweigerungsrecht, bei einer Anzeige gg. mich nicht...

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Themenstarter Geschrieben : 25.12.2007 12:13
(@hessentom)
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Moin,

wenn es eine EV dazu gibt, ist das bereits "öffentlich" Die Frage ist, wem gegenüber hat sie die EV abgegben? Ihrem RA gegenüber, dann ist das juristisch noch keine falsche EV. Eine EV kann wirksam nur einer dazu berechtigten Person gegenüber abgegeben. werden, also Richter, Rechtspleger usw.

Darauf kommt es aber nicht an. Die falsche Verdächtigung steht nun mal im Raum, sie kann also juristisch verfolgt werden. Natürlich kann die Ex die Aussage verweigern, dann muß die StA halt auf anderem Weg ermitteln. Kann sie das nicht, wird regelmäßig das Verfahren eigestellt. Punkt fertig. Von einer Selbstanzeige kann ich Dir nur dringend abraten, wer weiß, was die KM dann auffährt und Du dann der Looser bist.

Vergiß das mit der Kindesentziehung! Damit kommst Du niemals durch. Solange noch ein Umgangs/Sorgeverfahren anhängig ist, wird kein StA hier Anklage erheben.

Also, wem gegenüber wurde die EV abgegeben, wem wurde sie dann vorgelegt? Gericht, Polizei oder JA? Sollte sie Dir z.B. mit dieser EV drohen, um Dich mundtot zu machen oder sonstwie zum Einlenken zu bewegen, käme u.U. noch die strafbare Nötigung hinzu.

Du kannst diese Anzeige auch selbst schreiben und an die StA schicken, die wiederum geben das dann an die zuständige Polizeidienststelle ab. Die Cops stehen nicht auf solche Anzeigen und versuchen schon mal abzuwimmeln. Andererseits müssen die jede Anzeige aufnehmen.

Name, Geb.Dat.,Anschrift der EX, Zeugen mit Anschrift benennen, ggfs. Belege (EV?) beifügen.

Schildere die Fakten, das muß nicht formvollendet sein, lass Emotionen und Beleidigungen raus. Nenn die Aktenzeichen der bisherigen anhängigen Verfahren beim FG, dem JA oder sonstwem.

Beende die Anzeige mit dem Satz, " Ich stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen!"

Sei Dir aber über eins im Klaren, so ne Nummer belastet das Klima zwischen den Eltern.

Es gibt keine Verpflichtung für Dich, das JA vorab über diese Anzeige zu informieren. Die müssen nicht alles sofort wissen 😉

Wenn Du beim JA den begleiteten Umgang schriftlich beantragst, bitte um schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid zur Umgangsfrage an sich. Die Termine können dann auch telefonisch verabredet werden.

Du könntest noch den Zusatz einfügen, " im Falle der Ablehnung behalte ich mir die Überprüfung durch die zuständige Kommunalaufsicht vor!"  Das kommt aber darauf an, wie das Klima zwischen Dir und dem JA aktuell ist. Die sollen merken, daß Du nicht kuschst und als Vater sehr ernst genommen werden solltest. :gunman:

Es ist ein weites Feld, daß Du zu beackern hast. Spann schon mal an.  🙂

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

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Geschrieben : 25.12.2007 12:57
(@officertommy)
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Also die EV hat sie zunaechst dem RA gegeben, der diese dann als " Schutzschrift" bei FamG einreichen sollte, falls ich vorhabe, gerichtlich gg. den verweigerten Umgang zu Weihnachten bis jetzt vorzugehen.
Gleichzeitig gibt man mir auf, keinen irgendwie gearteten Kontakt zu meinem Kind aufzunehmen, damit ich nicht auf ihn und die Wahrheitsfindung einwirken kjann, bei Zuwiderhandlung wird mir mit einer Einstweiligen Verfuegung "gedroht", wobei die EV ja schon beim FamG vorliegt.
Verschaerfend kommt hinzu, dass ihr neuer Ehemann ebenfalls RA ist und die Angaben meines Sohnes in einer eigenen EV bestaetigt hat!

Mit den Polizeibehoerden kenne ich mich sehr gut aus- habe selbst dort gearbeitet-, insofern werde ich mal sehen, wo ich eine Anzeige wegen falscher Verdaechtigung pp.anbringen kann.

Ansonsten besten Dank fuer die Mithilfe Hessentom!!!

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Themenstarter Geschrieben : 25.12.2007 17:13
(@hessentom)
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Das wäre eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz. Hatte ich auch am Backen. Vor dem Hintergrund, daß das bis jetzt alles nur unbewiesene Behauptungen sind, halte ich diese Drohung für den erfüllten Nötigungstatbestand. Hier wird von einem fremden Menschen in das Grundrecht eines Vaters eingegriffen, daß darf nur ein Gericht.

Da das aber vermutlich auf Dich zukommen wird, mach das - sofort(!!) - mit dem begleiteten Umgang. Dem Amtsgericht, daß Dir einen solchen Beschluß nach den Gew.Sch.Ges. aufdrücken wird, hast Du damit schon mal die Luft aus den Segeln genommen.

In einem solchen Beschluß müßte ein schutzwürdiges Interesse Deiner Ex und des Sohnes explizit aufgeführt werden, daß es zu schützen gilt. Die bloße Behauptung, Du könntest Deinen Sohn beeinflussen ist lächerlich. In dem Antrag müßte die Gegenseite benennen und eidesstattlich versichern, daß Du die Umgänge benutzt um Deinen Sohn zu beeinflussen. Üblicherweise wird Belästigung der KM, Bedrohung und Nachstellung behauptet. Das wäre mal was neues

Laß Dich von diesem RA nicht einschüchtern. Wenn ich eins gelernt habe in meiner Sache, daß RAe schlimmer wie KM sein können. Lügen,taktieren, diffuse Drohungen, alles haben die drauf. Nur mit der Wahrheit tun sie sich schwer.

Dieser Mann hat keinerlei Rechte an Deinem Sohn, daher darf er solche Drohungen nicht aussprechen. Du kannst auch eins noch machen: Du gehst zu dem zuständigen Amtsgericht, dort zur Rechtsantragsstelle und läßt Dich kostenlos zu dieser Gew.Sch.Ges.-Bedrohung beraten 😉 Weise darauf hin, daß hier in ein Grundrecht Deines Sohnes und Dir eingegriffen werden soll, Du wüsstest jetzt in Deiner Hilflosigkeit nicht mehr weiter. Auch Du darfst kreativ mit den Tatsachen umgehen. Evtl. dringst Du bis zum zuständigen Richter vor, und Du hättest ohne es zu wollen schonmal die Karten gelegt.

Auch ein Gespräch von Dir mit einem Staatsanwalt kann einen durchgeknallten RA wieder an seine Standespflichten erinnern.

Dringender Hinweis noch: Zu den mandatierten Fällen, die Dein RA bearbeitet, mache nix an ihm vorbei. Vermutlich vertritt er Dich aber bisher nur im Umgangsverfahren.

Good Will ist angesagt, daß solltest Du auch zeigen. Aber kuschen braucht kein Mensch bei Behörden.

Halt mich mal auf dem laufenden.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2007 18:12
(@officertommy)
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Ich habe nochmals überlegt: Die Anzeige gg. die KM kann ich sein lassen, da ich keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorbringen kann, dass sie "wider besseren wissns" Vorwürfe vorbringt. Sie sagt ja, mein Sohn habe es ihr erzählt, und das scheint wohl auch so zu sein. Die Kindesentziehung wird vom StA zunächst nicht weiter verfolgt, da SR-Verfahren anhängig.

Bleibt also die Selbstanzeige wegen Missbrauchs... oder gar nichts.

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Themenstarter Geschrieben : 27.12.2007 16:23
(@PhoeniX)

Moin

Bleibt also die Selbstanzeige wegen Missbrauchs... oder gar nichts.

:puzz: Selbstanzeige?? Das macht nur Sinn wenn du dich schuldig bekennst.

Die Anzeige gg. die KM kann ich sein lassen, da ich keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorbringen kann, dass sie "wider besseren wissns" Vorwürfe vorbringt. Sie sagt ja, mein Sohn habe es ihr erzählt, und das scheint wohl auch so zu sein.

Öhm. Versuchst du gerade Ausreden zu finden, warum du nichts unternehmen möchtest?? Dann reicht ein: Ist mir zu heikel, oder, ich habe daran kein Interresse.......

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2007 17:42
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich muß zugeben, so richtig schlau werd ich inzwischen auch nicht mehr aus der Geschichte. Da steht ein Missbrauchsvorwurf im Raum, und keine StA ermittelt?

Phoenix hat Recht, eine Selbstanzeige bringt Dir nix, wenn Du unschuldig bist. Ich versichere Dir, wenn es zum Umgangsverfahren kommt, wird dieser Vorwurf eine zentrale Rolle spielen. Mach Dir da nichts vor!

Wenn dieser Vorwurf bereits vor Gericht und dem JA gemacht wurde und nix dran ist, verstehe ich Deine Passivität nicht mehr. Die KM hat das ins Verfahren eingebracht und damit eine falsche Verdächtigung begangen. Egal, wo sie das her hat. Die Konsequenzen für Dich sind jetzt schon enorm, wenn Du das auf Dir sitzen lässt, kann es noch echt bitter für Dich werden. Umgangsaußschluß, begleitete Umgänge für sehr lange Zeit, Sorgerechtsentzug usw. In einem Strafverfahren geht es dann richtig ab. Dein Sohn als Zeuge, die KM als Zeugin, das JA als Gegner usw,.........

Und Du willst hilflos zuschauen bei Deiner Vernichtung als Vater, der Zerstörung Deiner Reputation?

Ich bin jetzt ratlos!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2007 19:41




(@officertommy)
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Recht habt ihr ja. Heute kam ein Brief mit Weihnachtsgeschenk und der Bitte zu akzeptieren, dass er keine n Kontakt zu mir in nächster zeit wünscht, dazu alte Fotos...
Das ist harter Tobak. Es reicht, die Anzeige ist fertig und der Bried ans JA auch. :gunman:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2007 14:12
(@PhoeniX)

Es reicht, die Anzeige ist fertig

  :thumbup:

und der Bried ans JA auch. :gunman:

    :thumbdown:

Geh da persöhnlich vorbei und mach ne Sitzblokade oder so was. Briefe sind meißt zu emotional und es braucht Wochen bis diese bearbeitet bzw beantwortet werden.

Heute kam ein Brief mit Weihnachtsgeschenk und der Bitte zu akzeptieren, dass er keine n Kontakt zu mir in nächster zeit wünscht, dazu alte Fotos...

Ich hab meine seinerzeits von meiner Ex liebevoll bearbeitet bekommen. Sie hatte netterweise die Kinder fein säuberlich ausgeschnitten. Fazit: Ich radiere dich aus dem Leben der Kinder.

Was ich dir damit sagen möchte: Sieh das als normal an und mach dir darüber keine Gedanken. Es ist nur Blödsin von deiner Ex und dein Kind hat nix damit zu tun.

Google mal nach PAS (Parental Alienation Syndrome) und Loyalitätskonflikt. Das nur zum Verständnis dafür das dein Kind da nichts für kann. Aber hüte dich so was wie PAS an offizieller Stelle anzubringen. Dann komm ich pesöhnlich vorbei und: wenn ich dich nicht

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2007 14:33
(@hessentom)
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Auch von mir

:applaus1: :band:

Phoenix hat Recht, das mit dem Brief hätte ich auch nicht so gemacht, ich wäre direkt dorthin und hätte ihm dem Amtsleiter auf den Tisch geknallt.

Deine Position in der Strafsache ist jetzt. Du bist Zeuge, kein Beschuldigter, wirst also angehört werden müssen mit all den Verpflichtungen daraus; Wahrheitspflicht, Vollständigkeit usw. Das heißt, Du antwortest nur auf Fragen!

Deine Position beim JA und später im Umgangsverfahren ist die eines um Umgang/Kontakt zu seinem Sohn bemühten Vater, der - wenn Du meinen Rat befolgt hast!!!! -  auch die Belastung eines begleiteten Umganges auf sich nehmen würde um den Entfremdungsprozess zu stoppen. Das würdigt ein FG immer!

Ferner hast Du jetzt das JA zum Agieren verpflichtet. Die müssen jetzt irgendwie die Umgangskontakte herbeiführen, bzw. aufklären, warum Dein Sohn nicht will. Sollte das tatsächlich so sein, haben die die verdammte Verpflichtung dieser traurigen Sache entgegenzuwirken. Wenn die nicht wollen oder zu lange brauchen, Untätigkeitsbeschwerde beim Regierungspräsidium oder wie das in Deiner Gegend heißt ( Kommunalaufsicht)

Folglich: Du bist jetzt endlich aus der passiven Rolle raus, hast ein Stück weit die Entwicklung selbst in die Hand genommen und andere arbeiten für Dich und Dein Ansinnen. :3ertralala:

Officer glaub mir, das wirkt sich auch enorm auf die eigene Psyche aus, nicht nur hilfloser Beobachter zu sein und selbst etwas unternommen zu haben.

Nebenbei wird die KM und ihr advokatischer Freund feststellen, daß Du Dich zu wehren verstehst und jetzt Schluss ist mit Kopf in den Sand usw.

Es wurde Zeit für Dich :thumbup:

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2007 15:38
(@officertommy)
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Ok. habe lange überlegt, aber jetzt weiss ich, was zu tun ist. Da meine Anzeige beinhaltet, dass automatisch ein verfahren wegen Missbrauchs gg. mich eingeleitet werden muss, wird mein Sohn dort auch vorgeladen. Die Anwältin gab mir auf den Weg, dass er dort nicht allein im Beisein der KM hingeht, sondern ich selbst entweder dabei sein sollte oder nur ein Kinderpsychologe. Ich weiss noch nicht, wie ich das regeln soll, da ich die Behörden (irr)wege gut kenne ... :knockout: aber ich muss!
Von PAS usw. habe ich schon soviel gelesen, es reicht mir. In allen Aufsätzen ist explizit dargestellt, wie und warum meine EX so reagiert und dass dies leider "normal" ist. Nur verstehe ich nicht, dass ein JA so etwas nicht erkennt. Naja, die werden sich rausreden und sagen, solange der Missbrauchsvorwurf exitiert machen sie gar nichts. Und die Gerichtsentscheidung kann dauern... Ich halte euch auf dem Laufenden!!! Guten Rutsch an alle!!! 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2007 18:23
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Officer, Nerven behalten!

Wenn Du lediglich die KM angezeigt hast, wird nicht automatisch ein Verfahren gegen Dich eingeleitet. Wenn bei den Ermittlungen gegen die KM herauskommt, daß an den Dir gemachten Vorwürfen nix dran ist, wird nix gegen Dich eingeleitet und die KM wird bestraft werden. Vorstellbar wäre aber leider dann, daß dann auf den Privatklageweg verwiesen wird. Aber immerhin, Du bist diese Geschichte erst mal los.

Wenn die StA aber Anhaltspunkte dafür findet, es könnte doch was gewesen sein, dann werden Ermittlungen gegen Dich eingeleitet. Dann brauchst Du einen guten Strafverteidiger.

Ich kann nur hoffen, daß Du Dich nicht selbst angezeigt hast :knockout:

Sollte Dein Junge deswegen bei der Kripo ( in einem laufenden Ermittlungsverfahren!!!) angehört werden, hast Du      (als mutmaßlicher Täter!!) keinen Anspruch auf Teilnahme. Dein Verteidiger natürlich schon! Ob Du zu dieser Anhörung/Vernehmung einen Kinderpsycho hinschickst, liegt an deinem Geldbeutel. Mir ist nicht bekannt, daß das die Staatsanwaltschaften machen.

Ich habe mal im Polizeipräsidium in meinem Heimatort so ne Vernehmung über Monitor beobachten dürfen. Das war eine speziell geschulte Kripobeamtin, die das in einem als Spielzimmer ausgebauten Büro gemacht hat. Ich war positiv beeindruckt vom Vorgehen dieser Beamtin.

Und jetzt 😡 Ich habe Dir schon mal gesagt, laß Dich nicht vom JA veralbern!!  Mach denen Feuer wegen der Umgänge. Die dürfen das nicht wegen irgendwelcher blöden Behauptungen ablehnen, dazu haben die keinerlei Berechtigung. Das wär ja noch schöner wenn die vorverurteilen dürften.

Umgangsausschluß, Umgangsfestlegungen machen hier die Gerichte und keine Diplomsoziologen! Klar?

Hol Dich weiterhin aus der Passivität raus, mach Dich nicht für Dich selbst zum Verdächtigen und kusche vor denen. Dazu hast Du keinen Grund. Ich wiederhole mich: Zeige Selbstbewusstsein und Stärke dem JA gegenüber!

Beantrage schriftlich erst mal begleitete Umgänge, mit der Bitte um einen Rechtsmittelfähigen Bescheid. Auch das hatte ich schon gepostet.

In einer Woche schreibst Du an die Staatsanwaltschaft:

-----------------" In der Strafsache gegen........(Name der KM - Anzeige vom??? Datum)bitte ich um Übermittlung des Aktenzeichens."

Mit freundlichen Grüßen--------------------

Kümmere Dich um den Umgang, vedammt noch mal 😉 😡 :dauendrueck:

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2007 19:15
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Ok...verstanden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 15:58
(@officertommy)
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Antwort des JA: Angesichts der massiven Vowürfe, die im Raume stehen, kann von seiten des JA derzeit kein begleiteter Umgnag eingeleitet werden. Es wird bis Mitte Januar beim FG angeregt, das Kind von einem psychologischen Gutachter untersuchen zu lassen.  😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2008 14:20
(@angela)
Rege dabei Registriert

Hallo Officer

Ich würde nach so einem Brief,nach Rücksprache mit meinem RA eine schöne Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen, da freuen sich alle Beamte 🙂 :).
Denn die Vorwürfe als Argument für eine Ablehnung eines begleiteten Besuches, dass ist so eigentlich nicht richtig.
Ich versuche es mal so zu erklären, wenn denn eine wirkliche Gefahr für die Kinder durch deine Anwesenheit bestehen würde, dann müsste nicht nur das FG. sondern auch die StA  eingeschaltet werden, da hier massivste Vorwürfe im Raum stehen , die dir nur schaden können, denn etwas von einem sex. Vorwurf bleibt leider immer hängen.
Bsp. Bei mir im Hafthaus sass ein Papa wg. Betrug und sex. Missbrauch aber an eine Prostituierten, wie die missbraucht wurde haben wir nie verstanden, keine Vergewaltigung.Selbst bei dem wurde ein begleiteter Umgang gemacht, gut die Ja -Mitarbeiterin hatte Panik, aber ich hab ja auf sie aufgepasst 🙂 :).
Ich würde jetzt wirklich auf die Barrikaden gehen, du hast das Recht und die Pflicht deine Kinder zu sehen und dich um diese zu kümmern.
Weis darauf hin.
zweitens wenn nur ein Verdacht besteht, in Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung, solange bis deine bzw. die Schuld festgestellt wird.
Drittens ist wenn so ein Vorwurf im Raume steht ( hier sex.missbrauch $174 ff STGB) dann sollte man doch denken dass das Amt eine Anzeige schaltet, die sollen doch die Kinder schützen.
Nur auf keinen Fall die Selbstanzeige, das kann in die Hose gehen, hat auch mal ein Knacki von mir gemacht, und ist direkt wg. eben sex. Vorwurf in U-Haft gewandert, er war aber unschuldig, stellte sich 6 mon. später bei der Hauptverhandlung raus. Nur der Ruf war und ist ruiniert, denn nochmal gesagt so ein Vorwurf bleibt leider immer an einem Hängen.
Kämpfe weiter ich drück die Daumen. Du schaffst das.
ANGELA

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2008 15:12
(@PhoeniX)

Moin

Angela hat es ja schon sehr genau beschrieben......

Hast du die Anzeige zu der dir geraten wurde geschaltet?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 02:41
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Oh Mann,

da krieg ich Herpes auf die Hirnschale...... 😡 😡 😡

Andrea und Martin haben Recht! Sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB des JA.

Aus diesem Grund selbst BU zu versagen, ist eine Präjudizierung, die denen schon mal gar nicht zusteht. Mit mir hätten die jetzt richtig Spass. :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :yltype: :yltype: :yltype:

Officer lass Dir das nicht bieten, die müssen den BU bewerkstelligen, nur ein FG kann das per Beschluss untersagen.  Und selbst die warten bis die Strafsache rechtskräftig abgeschlossen ist.  Eben die Unschuldsvermutung!!

Psych. Gutachten ordnet allein das Gericht an, und selbst da gibt es Rechte für Dich und Pflichten für die Richter nach dem FGG :exclams:

Dienstaufsichtsbeschwerden reicht man immer bei den Mittelbehörden ein, hier in Hessen sind das die Regierungspräsidien. Woanders nennt man das auch Kommunalaufsicht.

Drohe denen mit dem Bundesverfassungsgericht wegen Verstosses gegen Art. 1+2+3+6+103.1

Jetzt steck nur nicht den Kopf in den Sand, heb Deinen Ar... hoch!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 21:43




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