Ha! Nach langer Vorankündigung ist nunmehr der Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts bei mir eingetroffen! Datum des gerichtlichen Schreibens: 19.06.07, Eingang 03.07.07!
Aufforderung, innerhalb von 14 Tagen Stellung zu nehmen...
Begründung: keine Kommunikation über Erziehung, Umgang usw.
Anhang: detaillierte Auflistung meiner "Taten" über den Zeitraum von einem Jahr, natürlich sehr einseitig und falsch!
Für mich stellen sich nunmehr folgende Fragen:
1. Soll ich selbst schnelle Stellung nehmen oder einen Anwalt damit beauftragen?
Ich selbst würde kurz beantragen, ihren Antrag zurückzuweisen wegen Unbegründetheit.
2. Kann ich meinerseits im Rahmen diesen Gerichtsverfahrens Anträge stellen? Ich würde das alleinige SR für zumindest eines meiner beiden Kinder (14J., 11 J.) beantragen wollen, weill die KM offenbar psychische Probleme hat, die sich negativ auf die Kinder auswirken. Zudem hat sie mir mehrfach den Umgang mit den Kindern unterbunden, was beim JA bekannt ist.
Hierzu könnte man ein Gutachten über den psychischen Zustand der KM einholen...
3. Was kostet mich der Spass? Ich bin nicht bereit, auch nur einen Cent für dieses dumme Zeug zu zahlen, was mir vorgeworfen wird. Ich will nur einen geregelten häufigen Umgang mit meinen Kindern!
😡
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Anm.: Titel angepasst nach Zusammenführung
... ich nehme an mit "gerichtlichem Schreiben" meinst Du, die Anklage. Also das ist erstmal nicht viel wert. Was wird Dir denn vorgeworfen? Also wenn es nicht sehr schwerwiegende Gründe sind, kann man Dir "normalerweise" das Sorgerecht nicht entziehen. In Deinem Falle ist es wichtig, Dokumentationen vorzulegen, wie Du bisher die Kids gehabt hast, bzw. Deine Ex sich weigert, sie zu sehen. Am besten über einen längeren Zeitraum. Ich würde es nicht alleine machen - und bei Hinzuziehung eines Anwaltes Möglichkeit PKH beachten. Was sagt das JA dazu?
Hier kann es in der Tat Sinn machen, auch bei dem Alter der Kinder, selbst auf alleiniges Sorgerecht zu pochen. Was sagt denn der Große? Will er unbedingt zu Dir? Welche Vergehen kannst Du der KM vorwerfen? ---> Trinksucht? Schlägt Kinder? etc.? Meine Zeilen sollen mal ein Einstieg in die Materie sein ...
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
na ja aufgeber:
... ich nehme an mit "gerichtlichem Schreiben" meinst Du, die Anklage. Also das ist erstmal nicht viel wert
Wenn er nichts oder das falsche erwidert ist es schon was wert. Denn über eine Klage muß entschieden werden und wenn sich der "Beschuldigte" nicht äußert wird für den Käger entschieden.
Also wenn es nicht sehr schwerwiegende Gründe sind, kann man Dir "normalerweise" das Sorgerecht nicht entziehen.
Das mag in der Theorie stimmen. In der Praxis reicht es meist, wenn die KM dem vater Kommunikationsverweigerung oder Probleme bei der Kommunikation vorwirft undschon hat sie das ASR.
@ officetommy:
Hierzu könnte man ein Gutachten über den psychischen Zustand der KM einholen...
Das wird eher auf ein Gutachten hinauslaufen bei dem beide Elternteile betrachtet werden.
2. Kann ich meinerseits im Rahmen diesen Gerichtsverfahrens Anträge stellen? Ich würde das alleinige SR für zumindest eines meiner beiden Kinder (14J., 11 J.) beantragen wollen, weill die KM offenbar psychische Probleme hat, die sich negativ auf die Kinder auswirken. Zudem hat sie mir mehrfach den Umgang mit den Kindern unterbunden, was beim JA bekannt ist.
Wenn du meinst das die Psyche der KM sich negativ auf die Kinder auswirkt soltlest du das ASR für beide beantragen, nicht nur für ein Kind, das macht dich unglaubwürdig. Das sie den Umgang unterbidnet ist allein noch kein Grund ihr das SR zu entziehen ( obwohl auch das in der Theorie möglich wäre). Natürlich kannst du Anträge stellen, aber ich würde das zusammen mit einem fachlich kompetenten Anwalt tun.
3. Was kostet mich der Spass? Ich bin nicht bereit, auch nur einen Cent für dieses dumme Zeug zu zahlen, was mir vorgeworfen wird. Ich will nur einen geregelten häufigen Umgang mit meinen Kindern!
Tja kosten wird dich das leider schon was, außer du bekomsmt PKH.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo officertommy,
Das ASR vergiss mal ganz schnell. Mit solch einem Antrag machst du einen Bauchklatscher. Beim ABR sieht die Sache anders aus, schon weil dein Grosser gehört wird und sein Wille nicht vom Tisch zu wischen ist. Der ist mit 14 alt genug, dass er für voll genommen wird. Stellt sich die Frage, ob er immer noch zu dir möchte. Was ist mit dem zweiten Kiddy?
Ich würde dir in jedem Fall zu einem Anwalt raten. Gib mal ein paar Infos mehr zum Willen der Kinder und zu dem Umfeld.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Danke! Sie wirft mir mangelnde Kommunikation vor, obwohl auf mein Betreiben hin eine Vermittlung bei der Caritas aktuell stattfinden soll!
Ich selbst habe nichts in der Hand, ausser den starken Verdacht, dass die Kinder unter psychischem Druck stehen und dann das sagen und machen, was die KM möchte! Ferner hat sie selbst psychische Probleme aufgrund eigener sex.Missbrauchserfahrungen!
Mein Sohn (11 J.) hat aber mehrfach betont, er wolle zu mir ziehen!
Muss sie nicht als Klägerin zahlen, wenn sie verliert?
Reicht eine kurze Stellungsnahme meinerseits nicht aus?
Das JA wird sich noch äussern.
@ nichtaufgeber
es müssen keine schwerwiegenden Gründe sein...es reicht schon eine falsche Behauptung!
Mit einer EA hat eine KM das alleinige SR bekommen, indem sie einfach behauptete, der KV sei nicht zu erreichen. Wissentlich hat sie dafür die alte Adresse des KV angegeben. Da er auf Schreiben des Gerichts nicht reagieren konnte, siehe falsche Adresse, bekam sie es. Nun muss der KV nicht nur um den Umgang, den die KM seit 9 Mon. boykottiert, kämpfen, sondern auch um sein SR.
Du siehst, hier in Deutschland geht alles....erstmal.
Hallo officertommy,
du solltest zunächst einen Anwalt mit dem Schreiben aufsuchen...bevor du etwas falsches antwortest.
Ausserdem solltest du genau überlegen, was am Verhalten der KM dir zuwider ist.
Ist es ihr Lebenswandel...er geht dich nichts an!
Ist es wirkliche eine psychische Erkrankung, die auch schon bekannt ist, oder willst du ihr nur eins "auswischen" ?
Maßgebend ist der Wille der Kinder, nicht deiner und nicht ihrer !!
Denk mal drüber nach....
Gruß Dari
Sie hat psychische Probleme, aber diese nicht natürlich nicht ärztliche dokumentiert, zumal sie sich nur homöopathisch behandeln lässt.
Ich kenne sie aber und will ihr bzw. den kindern weiss Gott keins auswischen!!!
Nichtsdestotrotz stellt sie eine Menge falscher Behauptungen auf!
Ich denke, sie will nur ihre Unterhaltsansprüche wahren, da mein Sohn ernsthaft zu mir will und dann eine ganze Menge Geld flöten ginge...
Meine 14 Jahre alte Tochter wird nichts gg. das allinige SR der KM einwenden, weil sie das tut, was die Mutter will und dadurch auch keine Einbussen hätte!
Ferner hat sie selbst psychische Probleme aufgrund eigener **tsts - ID 10**.Missbrauchserfahrungen!
/quote]
Dieses Argument anzuführen, ist ....gelinde gesagt, einfach nur schäbig.
Sorry....aber da bleibt mir die Spucke weg.Ich bin mir nicht so sicher, ob DU dann der geeignete Sorgeberechtigte für deine Kinder bist, wenn du bereit bist, ihre Mutter "so" ans Messer zu liefern.
Dann frag sie doch, in dem Termin bei der Caritas, wie du ihr helfen kannst....und überleg dir nicht, wie du sie fertig machen kannst.
Damit kannst du ihr den Wind aus den Segeln nehmen und sie lernt dich vielleicht von einer neuen Seite kennen.Gruß Dari
Nichts da! Sie projeziert m.E. ihre Ängste usw. auf die Kinder und hat negativen Einfluss auf die psychische Entwicklung der Kinder!
Ich habe tatsächlich Befürchtungen diesbezüglich!
Im übrigen habe ich ihr angeraten, sich therapeutisch behandeln zu lassen und ihr zu helfen, was mir jetzt aber vorgeworfen wird!
Sie verweigerte entweder den Umgang oder boykottiert ihn manigfaltig. Selsbt das alleinge SR für sie würde defacto praktisch gar nichts ändern, auch nicht beim ABR oder Umgang!
Moin officertommy,
wenn Du mit dieser "Argumentation" vor Gericht aufschlägst - am Ende noch mit der Intention, "keinen Cent für dieses dumme Zeug" zu zahlen, wirdt Du achtkantig auf der Nase landen. Deine persönlichen Vermutungen, Beobachtungen und Behauptungen über Deine Ex oder gar ein "psychologisches Hobbygutachten" von Dir sind für ein Gerichtsverfahren weniger wert als nichts; sie werden Dir dort im Gegenteil schmerzhaft auf die eigenen Füsse fallen.
Der Weg kann nur heissen: Mit Hilfe eines versierten Fachanwalts zunächst einmal den Umgang sicherstellen und Deine Bemühungen um sachliche Kommunikation mit der Mutter belegen; zusätzlich Sanktionen für den Fall weiteren Boykotts verlangen und schriftlich fixieren lassen. Mehr als regelmässiger Umgang ist im Moment nicht drin. Und selbst das wird Dich tatsächlich eigenes Geld kosten, auch wenn Du es nicht einsiehst; der Streitwert für Umgangsverfahren liegt aktuell meines Wissens bei 3.000 EUR; die Anwalts- und Gerichtskosten wirft der Prozesskostenrechner aus. Deiner Ex entstehen die gleichen Kosten. Eine Aufteilung nach "gewonnen" und "verloren" ist in einem Umgangsverfahren schlechterdings nicht möglich; eine entsprechende Aufteilung der Kosten ebenfalls nicht.
Für das Gericht gibt es erst einmal keine "richtigen" und "falschen" Behauptungen, sondern nur sehr unterschiedliche von Dir und Deiner Ex, mit deren Wahrheitsgehalt sich das Gericht befassen kann, aber nicht muss. Es spielt auch keine wesentliche Rolle, was in der Vergangenheit passiert ist; eine Umgangsboykotteuse kriegt dort nur schwarz auf weiss, wie der Umgang gerichtlich geregelt wird (beispielsweise jedes ungerade Wochenende von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 18 Uhr sowie eine verbindliche Feiertags- und Ferienregelung); Schuldfragen à la "der macht aber immer..." oder "die will nie..." spielen dabei keine Rolle; persönliches Gerechtigkeitsempfinden von juristischen Laien ebenfalls nicht.
Nur wenn das dauerhaft und böswillig nicht klappt, wäre ein Familiengericht bereit, sich überhaupt mit einer Sorgerechtsübertragung zu befassen. Für den Aufenthalt der Kinder spielt ihr eigener Wille eine durchaus massgebliche Rolle; Dein Anwalt sollte also ggf. eine entsprechende Befragung anregen. Was die Kinder Sohn dem Familiengericht dann unter 4 Augen sagen, wird sich zeigen; Kinderbesitzerin sind oft recht einfallsreich im In-Aussicht-Stellen gewisser Vorteile für die "richtige" Antwort. Aber selbst, wenn sie dort sagen "Wir wollen bei Papa leben" hat das nur mit ihrem Lebensmittelpunkt zu tun; eine Sorgerechtsübertragung lässt sich daraus noch lange nicht basteln.
Aber wie gesagt: Wenn Du nicht bereit bist, Zeit, Geld und Nerven zu investieren, kannst Du es gleich lassen; damit verfestigst Du - bestenfalls - die Position Deiner Ex.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hab Dank für die Hinweise. Bin jetzt aber erst recht geschockt. Na, dann werden wir mal kämpfen! :gunman:
Nachdem wir in einer Vermittlung bei der Caritas gewesen sind und mein Anwalt gegen die Sorgerechtsklage tätig werden soll sagt sie mir jetzt, dass sie nunmehr keine weitere Vermittlungsgespräche führen und den Antrag ggf. "ruhen lassen" will!
Wie würdet ihr reagieren???Ich will selbst das SR haben, denke aber, die Aussichten sind gering.
Das JA hat sich noch nicht geäussert.
Hi,
schön, dass ihr zumindest schon den ersten Termin bei einer Beratungsstelle hattet.
Nun, um dir besser antworten zu können, wären noch ein paar infos nützlich.
Z.B. warum sie jetzt nicht mehr zu dieser Beratungsstelle will und keine weiteren Gespräche?
Und warum sie den Antrag ruhen lassen will?
Nun, sie kann ruhen lassen, was und so lange sie will....
Entscheidend ist, dass du, solange ihr das nicht regelt, nichts....gar nichts in händen hast.
Also...ruhen lassen...ja,....aaaaaaaber....nur wenn sie im gegenzug bereit ist, eine schriftliche Elternvereinbarung bezüglich Umgang...Informationsmöglichkeit bei Lehrern, Ärzten etc. zu unterschreiben.
In einer, notfalls bei Gericht durchsetzbaren Form.
Und dafür würde ich auf einen nochmaligen Termin bei der Beratungsstelle oder dem JA bestehen.
Wünsche dir viel Kraft dafür.
LG
Dari
Alos, der Grund ist unklar. Sie will vermutlich eine VGermittlung finden, die ihr "genehmer" ist, wo sie sich besser gehört fühlt, anders kann ich es mir nicht vorstellen.
Also es läuft nicht in ihrem Sinne, nach mittlerweile drei Sitzungen!
Und die SR-Klage hat m.E. derzeit kaum Aussicht auf Erfolg.
Ein "Gegenzug-Geschäft" wird sie nicht vereinbaren, dafür sind wir zu verstritten.
Kann ich die Situation nutzen?
Hallo officertommy
Mit welcher Begründung willst du das ASR bekommen? Ein solcher Versuch in der momentanen Konstellation ist doch von vornherrein sogut wie aussichtslos. Lasse den Umgang regeln und wenn dein Kiddy zu dir will, kannst du bestenfalls das ABR für ihn beantragen und wirst es möglicherweise auch bekommen, da dein Junge ja alt genug ist um mitzureden. Das ganze aber nur unter der Premisse, dass die EX sich weigert ihn zu dir ziehen zu lassen.
Deine Kiddys sind alt genug. Du solltest mal darüber nachdenken, ob du nicht mal offen mit ihnen redet und herausfindest, was sie überhaupt möchten. Dann hast du auch eine Grundlage, eventuelle Handlungen zielgerichtet folgen zu lassen. Aber dieses blind in den Wald feuern.....?
Selbst wenn sich das JA vorab äussert, werden die vermutlich nicht hurra schreien.
Informationsmöglichkeit bei Lehrern, Ärzten etc. zu unterschreiben.
Wozu ??? Das sind Rechte die er schon hat. Er muss sie nur nutzen.
Und dafür würde ich auf einen nochmaligen Termin bei der Beratungsstelle oder dem JA bestehen.
Dari ( nicht böse gemeint ), manchmal bist du so rührend naiv. Er kann bestehen vorauf er will. Das kann er im stehen oder auch im sitzen.
Wen sie nicht will, dann muß sie auch nicht.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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Also das Problem ist folgendes: Die KM verweigerte inder Vergangenheit mehrfach den Umgang der Kinder mit mir. Besuche werden nach ihren Wünschen geregelt. Ich habe bislang- mangels gerichtlicher Regelung- keine Mittel, dies zu verhindern und muss mich damit begnügen, dass die Kinder zu mir kommen, wenn sie es genehmigt.
Mein Sohn (11) hat mehrfach gesagt, er würde gerne zu mir ziehen.
Meiner Tochter (14) hat relativ selten mit mir Kontakt, angeblich mangels eigenen Wunsches.
Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Lass den Umgang regeln. Notfalls per Gericht!
Sprich mit den Kindern. Die sind alt genug für ein solches Gespräch!
Danach kannst du weitersehen. Wenn es sein muss, auch das ABR einklagen, wenn dein Krümel ganz klar macht, dass er zu dir möchte. Das alles hat aber nichts, rein garnichts mit dem ASR zu tun.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Moin,
das SR_Verfahren ruhen zu lassen hat den Hintergrund, dass die Ex nicht allein auf den Kosten sitzen bleibt und sie jederzeit den Joker aus dem Ärmel ziehen kann. Ihre Entscheidung diesbzgl. wirst du wenig bis gar nicht beeinflussen können.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Aber ich denke, sie hat sowieso nur die halben Kosten zu tragen, egal, wie es ausgeht...
Nunmehr Termin beim JA gehabt: wahrscheinliche Empfehlung kann ich schon absehen:
Alleiniges SR für die KM, um ihr Rechtssicherheit zu geben in Hinsicht auf Fragen der Schule, der Gesundheit usw.
Daneben soll das Umgangsrecht einvernehmlich geregelt werden, wenn die Kinder sich dahingehend äussern, dass sie tatsächlich- wie von mir argumentiert- öfters bei mir sein wollen. Die KM sagt aber, die Kinder, insbesondere mein Sohn (12) wollen nicht öfter zu mir!!!