Hallo zusammen,
2 meiner 3 Kinder leben in England bei Ihrer Mutter. Letzten Sommer habe ich die Kinder auf unbestimmte Zeit zu mir genommen, da die Mutter gesundheitlich angeschlagen war.
Nach kurzer Zeit haben die Kinder (damals 4/5/7 Jahre) geäußert sie würden gerne bei mir u. meiner Partnerin Leben. Als die Mutter dies erfuhr spielte Sie kurzzeitig mit dem Gedanken dies zuzulassen - hat mir aber dann unangemeldet die Polizei vor die Haustür geschickt - ich würde die Kinder "festhalten".
Nach langem hin u. her hat Sie per deutschem Gericht die beiden jüngeren zugesprochen bekommen und der Große durfte bei mir bleiben.
Ich habe seit dem meine beiden kleineren nicht mehr sehen können - sie verweigert mir das Besuchsrecht (und auch den Geschweister) aus Angst ich würde die beiden wieder bei mir behalten wollen.
ICH habe aber über Weihnachten meinen Sohn nach England gelassen, da er Sehnsucht nach seinen Geschwistern hatte und dies auch zwichen der KM u. mir abgesprochen war.
Nun sollten die beiden in den SF zu uns kommen - wieder die Aussage - ich könne Sie in England sehen...
Mein Großer ist sehr traurig darüber und ich mag gar nicht mehr an beiden denken vor Sehnsucht.
An welches Amt kann/muss ich mich in England (Redbridge) wenden um mein Besuchsrecht durchsetzen zukönnen?
Selbstverständlich habe ich das halbe Sorgerecht.
Für Eure Hilfe/Denkanstöße/Tipps bin ich Euch im Vorraus dankbar.
Stephan