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Angst um Kind, trotz Sorgerecht

 
 Seeb
(@seeb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe vatersein.de Community,

für mich stellen sich dieser Tage wichtige Fragen, auf die ich einfach keine Antworten finde.
Im Netz habe ich leider nichts derartiges gefunden und ohnehin sind die meisten Fragen vorausgesetzt ohne Sorgerecht. Ich hingegen habe das Sorgerecht über unseren nicht ehelichen Sohn.

Kurz zm meinem Fall
Ich wohne zZ mit meiner "Ex-Freundin" und unserem gemeinsamen Sohn zusammen. Endgültige Trennung steht bevor. Voraussichtlich zum 01.12. werde ich ausziehen. Unser kleiner ist 4 Monate alt und ich habe die Vaterschaft annerkannt, sowie geteiltes Sorgerecht mit ihr. Der kleine trägt meinen Nachnamen und nicht ihren.

Soweit so gut. Das Problem das gleiche, welches auch die Beziehung zum Ende gebracht hat.
Zum einen kommt sie aus einer sehr "extremen" Familie. Dort findet man alles von Drogen, Dauerkarte in der JVA, Verschuldung/ negative Schufa (auch bei Ihr), niemand im weiten Kreis der Familie arbeitet und zwar absichtlich, usw!

Zum anderen ist sie ich sag mal schlicht, krank. Soll heissen, sie hat Stimmungsschwankungen. Mal hasst Sie mich, dann kann sie wieder nicht ohne mich. Sie hat bisher (24 Jahre) weder einen Schulabschluss noch eine Angefange Tätigkeit o. Ä. erreicht. Ausserdem war sie mehrfach schon in einer Tagesklinik. Es gab allerdings bei Ihr keine Fehltritte hinsichtlich Drogen oder Strafvollzug o.Ä.!

So, ich (28) komme hingegen aus gutem Elternhaus. Ab dem 01.12. werde ich bei meiner neuen Freundin einziehen. Sie hat eine "gute" Postiton in einem Europaweitführenden Unternehmen, steht mit beiden Beinen im Leben.

Diese Beziehung hat mir zugegeben den Boden unter den Füßen weggerissen. Seid eiem halben Jahr bin ich Arbeitslos. Dank besagter neuer Freundin könnte sich das aber bald wieder ändern. Es liegt eine Tortur hinter mir, erst 4 Jahre mit meiner Ex-Freundin und nein, ich weiss nicht warum ich das alles mitgemacht habe. Und seid Anfang diesen Jahres habe ich gute Miene zum bösen Spiel gemacht. Mich echt jeden Tag aufs neue motiviert um mit der Kindesmutter über die Schwangerschaft zusammenzubleiben. Aus einzig einem Grund, um jetzt dass Sorgerecht (geteiltes mit Ihr) sowie meinen Nachnamen bei dem kleinen zu erwirken. Was wie gesagt gelungen ist.

Zum Problem
In Ordnung, soviel zum Hintergrund und nun zum Problem. Erstens gehe ich davon aus, dass sie mir den kleinen wegnehmen will. Mir also das Recht verwehrt ihn bei mir zu haben zB. am Wochenende. Gesagt hat sie in der Tat schon, wenn ich ihn sehen will sollte ich bei ihr vorbeikommen, könnte ihn dann kurz unter ihrer Aufsicht sehen.
Zweitens habe ich verdammte Angst um die Zukunft des kleinen. In dieser verkommenen Familie hat es wirklich niemand zu etwas gebracht. Die männlichen, Vater/ Bruder/ Cousin/ Onkel, beschäftigen sich mit Einbrüchen und Seife im Knast auf heben. Die Mädels, wie gesagt bis auf sie haben Drogenkarrieren hinter sich.

Besonderes Problem; Ihre Mutter.
Sie kann nicht ohne Ihre Mutter und wird voraussichtlich auch wieder mit dieser zusammen ziehen oder in die Nähe, den die wäscht die Wäsche oder passt auf den kleinen auf usw. Aber diese Mutter wechelt ihre Bekanntschaften im Monatstakt und das sind meistens zwilichtige Gestalten aus besagter sozialer Unterschicht, ich kann es nicht beweisen aber ich vermute stark, dass sie in der Nähe des kleinen raucht, Sie hat selbst Ärger mit dem Jugendamt, da sie (wen wunderts) ein Problemkind  (16) hat der seid ca 2 Jahren keine Schule von innen gesehen hat und sie tolleriert das!, usw.
Ich habe einfach verdammte Angst, dass mein kleiner bei dennen genauso untergeht. Er wäre der erste dem es nicht so geht in der Familie.

Zu meinen Fragen
Ich würde gerne Wissen;
    - Kann Sie mir meinen kleinen Jungen wegnehmen/vorenthalten? (mit meinem Hintergrund/Sorgerecht etc)
    - Gibt es noch etwas, was ich im Vorfeld tun kann? (irgendwelche Nachweise oder sonstiges)
    - Wie stehen die Chancen, den kleinen ganz zu mir zu nehmen?
    - Wie sollte ich mich ab jetzt verhalten, betreffend Sie und betreffend Jugendamt?

Vielen Dank schonmal für das lesen bis hier her.

Lg Seeb

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 10:00
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Die "Abwertung des Alten" und die "Aufwertung des Neuen" sind schon sehr interessant.

- Kann Sie mir meinen kleinen Jungen wegnehmen/vorenthalten? (mit meinem Hintergrund/Sorgerecht etc)

ja

- Gibt es noch etwas, was ich im Vorfeld tun kann? (irgendwelche Nachweise oder sonstiges)

Jugendamt kontaktieren

- Wie stehen die Chancen, den kleinen ganz zu mir zu nehmen?

Habe meine Glaskugel nicht dabei, aber bei soviel Streitpotenzial wird da bestimmt drum gekämpft

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 10:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo seeb,

nur um es sicher zu stellen, neben der Vaterschaftsanerkennung und der Erteilung deines Nachnamens habt ihr beide beim JA auch eine Sorgerechtserklärung unterschrieben?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 11:05
 Seeb
(@seeb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr beiden und danke für die schnelle Antwort.

Erstmal zu Comet´s Ja zu; Sie kann mir den kleinen noch wegnehmen.
Das schockiert mich schon, ich habe gehofft, mit Sorgerecht bessere Chancen zu haben. Ich habe auch ehrlich gesagt etwas Angst vor der Kompetenz durch das Jugendamt. Habe vor der Geburt schon ein Gespräch gehabt und die Mitarbeiterin sagte mir damals schon, dass die Mutter es relativ einfach hat, selbst bei einem kaputten Lebenshintergrund.

Zu Tina, also wir waren erst beide beim Standesamt und haben dort beide die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, ebenso wie die Einwilligung, dass der kleine meinen Namen trägt. Danach waren wir beide beim Jugendamt und haben beide die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge gemäß § 1626 a BGB unterschrieben.

Bei letzterem wurden wir darüber belehrt, dass für wichtige Entscheidungen beide Elternteile ihr Ja geben müssen, bspw. an welcher Schule er angemeldet wird etc. Demnach konnte ich mir nicht vorstellen, dass sie mir das Kind vorenthalten kann.
Ich meine das würde doch jeder Logik wiedersprechen. Sehen nein, entscheiden ja?!

Lg Seeb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 11:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Seeb!
Mit dem GSR (und damit verbunden meist ABR) ist es leider so:
wenn KM Dich einbeziehen will im Leben des Kindes, werdet ihr weiterhin GEMEINSAM zum Wohl des Kindes entscheiden. :thumbup:
Will sie es nicht, ist das GSR ein zahnloser Papiertiger, weil es hier in D (fast) keine Sau interessiert, wenn KM z.B. 500 km wegzieht, um sich dort zu verwirklichen... :thumbdown:

Klingt zwar komisch, is aber son!

Grüßung ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 11:57
 Seeb
(@seeb)
Schon was gesagt Registriert

Servus Marco,

also mal aussen vor, dass die KM wegzieht. Das wird sicher nicht passieren. Sie kann sich also, wenn sie es so entscheidet, ganz einfach über das gemeinsame Sorgerecht hinwegsetzen ohne das ich etwas dagegen machen kann? Ich frag mich grad, warum zum Geier ich das alles gemacht habe, wenns sich anscheind eh nicht ausgeht.

Ich mein wenn man einen Handy-, Autoleasing- oder was auch immer Vertrag unterschreibt, kann ich auch nicht machen was ich will und in so einem wichtigen Fall wo es um die Zukunft eines Kindes geht ists passe mit dem Vertrag bzw der Vereinbarung?!

LG Seeb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 12:15
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo seeb,

im Alltag ist das GSR für die Katz. Wenn Mama nicht will, dann hilft dir das nicht weiter. Als betreuende Mutter kann sie dich boykottieren, und niemanden interessiert es. Das gilt wohl für die allermeisten Fälle.

ABER: Du beschreibst einen ziemlich kaputten Hintergrund. Und da wird das GSR dann doch interessant, denn falls der Kleine unter dieser Mutter tatsächlich leiden sollte und das ganze Richtung Kindeswohlgefährdung geht, dann kannst du das ABR für´s Kind beantragen, ohne dass eine sog. Kindeswohlgefährdung in voller Härte (wie die Richter meinen fordern zu müssen - also Kind quasi fast tot...) vorliegen muss. Du musst dann nur belegen, dass das Kind es bei dir besser hätte, also besser gefördert, versorgt wäre, etc.

Also, solange noch kein Grund für einen Antrag auf ABR durch dich vorliegt, hast du vom GSR nicht viel. Sollte es aber mal zum definitiven Streit um den Aufenthalt und das Wohl des Kindes kommen, dann hast du mit GSR weitaus bessere Karten.

So ist die Rechtslage. Wenngleich damit Kinder diskriminiert sind, die nur eine ASR-Mutter haben, denn denen kann der viel besser zur Erziehung geeignete Vater nicht helfen, weil Mama ja das Recht hat, die Sorgeerklärung zu verweigern. In diesen Fällen heißt es dann für den Vater: Warten, bis sich die Mutter schlussendlich doch noch viel zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Und hoffen, dass das Kind dann nicht schon völlig verkorkst ist.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 12:35
 Seeb
(@seeb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Krishna,
klingt erstmal nach einer Möglichkeit. Nun würd ich gern wissen, wer prüft das? Ich meine, wenn ich beim Jugendamt vorspreche und den Fall schilder, muss das ja auch irgendwie nachgewiesen werden.
Muss ich in dem Fall Nachweisen, dass meinem Sohn dort schlecht geht und ich seine Entwicklung in Gefahr sehe? Oder rückt das Jugendamt dann aus? Muss sie in diesem Fall ein psychologisches Gutachten abgeben? Ich gehe mal davon aus, dass sie dieses nämlich nicht besteht.
Was mir noch einfällt, sie hat sich verschuldet. Klingt etwas unglaublich, aber ich hab über das Thema schulden bei ihr immer nur Bruchstücke mitbekommen. Da wollte sie nie drüber reden und hat das auch alles immer soweit es ging versteckt. Aber ich weiss, dass sie monatl. an mehrere Gläubiger zahlen muss über Ratenverträge. Schufa usw is eh klar und ich bin mir nicht sicher aber eidestaatliche hat sie meines Wissens nach auch abgelegt.
Ich denke in dem Zusammenhang grad nur darüber nach, dass monatl. erstmal Kindergeld u. Elterngeld in Schuldentilgung laufen, wenn sie allein wohnt.
Ist doch sicher nicht im Sinne des Erfinders?!

Lg Seeb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 12:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Seeb,

ganz grundsätzlich: Du erreichst nichts, indem Du Deine Ex schlecht machst. "Befürchtungen" allein bringen Dich keinen Schritt weiter, und wenn Schulden machen oder haben ein Erziehungshindernis wäre, dürften in diesem Land hunderttausende von Menschen sich nicht um ihre Kinder kümmern.

Gleiches gilt für das familiäre Umfeld Deiner Ex: Wieso sollten Knastaufenthalte von Verwandten oder die Partnerwechsel der Grossmutter unmittelbar schädlich für's Kind sein? Mal abgesehen davon, dass Du sehr schnell an die Grenzen des Datenschutzes stossen würdest, wenn Du solche Dinge einzuwenden versuchst. Und bestenfalls mit der Frage konfrontiert wärst: "Wenn Sie das alles wissen und soziale Unterschiede Sie so stören - warum haben sie mit dieser Frau überhaupt ein Kind auf Kiel gelegt?"

Dein Weg ist, mit Deiner Ex eine vernünftige Basis für eine reibungslose Umgangsregelung zu schaffen - aber nicht, sie über ihr familiäres Umfeld zu diskreditieren.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 13:08
 Seeb
(@seeb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

ich will sie wirklich nicht schlechter machen als sie ist. Mir geht es nur um den kleinen und das Umfeld gehört nunmal dazu, wie gesagt, sie wird wieder mit ihrer Mutter zusammen ziehen und da die Familie nunmal so zusammenhängt nehmen dort alle Einfluss auf die Erziehung. Ich hab sie immer für anders gehalten und gehofft mit ihr einen Weg daraus zu finden. Hat nicht geklappt, dazu fehlt ihr der Antrieb.
Zu ihren Eltern, Verwanden usw hab ich mäßigen bis keinen Kontakt gehalten, da es einfach nicht meine Welt ist und sie weiss selbst auch ganz genau was für Verhältnisse dort herrschen. Der Ärger kommt nun einfach durch die Trennung, die sie nicht will. Der kleine ist übrigens auch dadurch entstanden, dass sie dachte ich würde nie gehen, wenn wir ein Kind zusammen haben. Sprich sie hat einfach die Pille weggelassen und damit rechnet man nach knapp 4 Jahren halt nicht.

Aber er ist da und ich will das es ihm gut geht. Mir geht es weder um Unterhalt noch darum ihr eins auszuwischen, ich will einfach in 20 Jahren nicht auf seinen Lebenslauf blicken und denken, warum hab ich nicht mehr getan.
Mit ihr einig werden funktioniert einfach nicht. Sie weiss, dass der kleine ihr einzigstes Druckmittel ist und nutzt das auch jetzt schon aus.
Wenn die Umstände anders wären, hätte ich wenigstens das gute Gefühl, dass es dem kleinen gut geht und aus ihm etwas wird, selbst wenn sie ihn mir vorenthält.

Lg Seeb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 13:21




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Seeb,

stell Dir einfach vor, Du begegnest nachts allein einem Kerl - zwei Meter hoch, einen Meter breit, der Dein Portemonnaie und Deine Uhr haben will. Wird es sinnvoll sein, ihn mit körperlicher Gewalt daran hindern zu wollen? Oder werden zum vorhersehbaren Verlust des Portemonnaies und der Uhr noch eine gebrochene Nase und versaute Klamotten hinzukommen?

In dieser Situation befindest Du Dich derzeit: Deine Ex sitzt am längeren Hebel; sie ist die Mutter. Und der nimmt niemand ein 4 Monate altes Kind weg; ganz egal, was Du für "Befürchtungen" haben magst. Allein der Satz "Kind wird noch gestillt" würde jeden Versuch aushebeln, am Lebensmittelpunkt des Kindes irgendetwas zu ändern. Auch was in 20 Jahren sein könnte, interessiert in diesem Zusammenhang nicht. Und das Vorstrafenregister der Verwandtschaft wird sich in diesem Zusammenhang auch niemand ansehen, solange sich die Vorstrafen nicht auf pädophile Straftaten beziehen.

Als Du mit Deiner Freundin ins Bett gestiegen bist, hat Dich ihre heute beklagte Zugehörigkeit zur "Unterschicht" auch nicht gestört. Zumindest nicht so, dass Du Dich selbst um Verhütung gekümmert hättest. Befasse Dich also mit Realitäten und nicht mit Wunschdenken. Eine dieser Realitäten ist: Es gibt auch nach Deiner Beschreibung keinen Grund, der Mutter das Kind wegzunehmen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 13:41
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

klar musst du deine "Befürchtungen" auch entsprechend belegen. Natürlich reichen da nachvollziehbare Erklärungen schon aus, um das JA auf den Plan zu rufen. Auf reinen Dunst hin unternimmt das JA allerdings nichts. Sollte es also Auffälligkeiten beim Kind geben, dann würde ich erst mal versuchen, das JA ins Boot zu holen.

Ein psychologisches Gutachten muss sie nirgendwo erstellen lassen. Will ein Gericht das, und sie entspricht dem nicht, dann kann das Gericht aber die notwendigen Schlussfolgerungen daraus ziehen.

Mit in Richtung Kindeswohlgefährdung geht es auch, wenn die Gelder für´s Kind zur eigenen Schuldentilgung genutzt werden. Das dürfte aber erst dann wirklich zum Tragen kommen, wenn das Kind deswegen schlecht versorgt, bekleidet wird, etc. Ansonsten dürften Millionen Eltern morgen schon "sorge"nfrei sein...

Der kleine ist übrigens auch dadurch entstanden, dass sie dachte ich würde nie gehen, wenn wir ein Kind zusammen haben. Sprich sie hat einfach die Pille weggelassen und damit rechnet man nach knapp 4 Jahren halt nicht.

Aber er ist da und ich will das es ihm gut geht. Mir geht es weder um Unterhalt noch darum ihr eins auszuwischen, ich will einfach in 20 Jahren nicht auf seinen Lebenslauf blicken und denken, warum hab ich nicht mehr getan.
Mit ihr einig werden funktioniert einfach nicht. Sie weiss, dass der kleine ihr einzigstes Druckmittel ist und nutzt das auch jetzt schon aus.

Woher kenne ich das nur?

Wenn die Umstände anders wären, hätte ich wenigstens das gute Gefühl, dass es dem kleinen gut geht und aus ihm etwas wird, selbst wenn sie ihn mir vorenthält.

Du sprichst mir aus der Seele...

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 13:43
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo seeb 

Grundsätzlich würde ich erstmal nicht aus der gemeinsame Wohnung ausziehen.

Willst du nur UG oder soll dein Kleiner bei dir leben ? 

Kontaktiere das JA und schildere dein Problem. Ziehe auf keinen Fall über die KM
her,egal was passiert ist. Überlege dir ,wie es in Zukunft weitergehen soll.
Konzentriere deine Energie auf das Wohl deines Sohnes.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 16:04
 Seeb
(@seeb)
Schon was gesagt Registriert

Also zu Martin nochmal, ich will keine "Gewalt" anwenden in Form von rechtlichen Schritten und ich will auch niemanden Schlecht machen. Ich habe lediglich versucht möglichst jedes Detail anzusprechen, da mir vielleicht irgendetwas davon helfen könnte ohne das ich es weiss. Dazu müsst ihr aber den Hintergrund wissen und mal davon ab, angenommen ich hätte das volle Sorge- und ABR und den kleinen bei mir, dann würde ich ihr trotzdem gestatten den kleinen ein paar Tage in der Woche zu sich zu nehmen. Etwas anderes wäre einfach nicht fair für den kleinen und auch nicht für sie, egal was sie da jetzt mit mir macht.

Zu Krishna, ich mache mir schon monatelang einen Kopf darüber, wie das alles enden soll. Das es dir genauso geht tut mir wirklich leid, ich wünsche keinem so eine Situation. Nicht alleine da zu stehen hilft mir grad. Danke.

Und zu Jenpa, die Situation ist leider so verfahren, dass mir nichts anderes bleibt als auszuziehen. Ich denke, wenn ich UG bekämme im optimal Fall eine Sie Woche, ich Wochenend Regelung könnte ich mich schon glücklich schätzen. Natürlich würd ich ihn auch gern ganz zu mir nehmen. Ich werde mir direkt einen Zeitnahen Termin beim JA geben lassen und da nochmal vorsprechen. Mal sehen was die meinen. Danke für die Tipps.
PS: Meine Energie im Moment konzentriere ich wirklich komplett auf das Wohl des kleinen. So langsam dämmert mir, dass dies ein langer ekliger Kampf werden kann, wenn sie sich wirklich quer stellt. Aber ich habe nicht vor aufzugeben. Kein Vater sollte das jemals tun.

Lg Seeb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 16:50
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Seeb,

die Situation ist leider so verfahren, dass mir nichts anderes bleibt als auszuziehen.

Entschuldige bitte wenn ich hier jetzt eine abweichende Meinung vertrete.

Oben beschreibst du, dass die KM "gestört" ist.
Gleichzeitig lässt du KM aber mit (deinem) Baby allein.

Sorry, das verstehe ich nicht.
Ich würde mein Baby einer gestörten Frau nicht unbeaufsichtigt überlassen.

Wie willst du das später einem JA Sachbearbeiter erklären ?

Meiner Meinung nach solltest du unbedingt die Stellung halten, bis es eine robuste kindgerechte Lösung gibt.

Viele KV werden von den KM sehr rasch nach Auszug "eliminiert".
Ein einziger Umzug der KM reicht hierfür bereits aus.

Übrigens waren alle KV bis kurz vor dem Wegzug der KM noch der Meinung, das ihnen dieses nicht passieren kann.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2009 01:06