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angeblicher Alkoholmisbrauch

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(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Hm, ich weiss nicht recht.

Angenommen die Exe wirft vor, dass KV eine Bank überfallen und das Geld im Keller versteckt hat. Vorausgesetzt er hat KEINE Bank überfallen - was soll er tun? Das SEK bitten mal auf nen Kaffee vorbei zu kommen und in den Keller zu gehen? Sich von der betreffenden Bank eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass er die Bank nicht überfiel?

Oder sollte er darüber besser kopfschüttelnd grinsen und die Sache unter "Nonsens" abheften?

Egal, so´n Test schadet dem TO ja nix. Aber ich bin sicher, dass ihn nie jemand danach fragen wird...!?

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 14.08.2011 23:53
(@volleyballer)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

erst einmal vielen Dank für die rege Teilnahme und die vielen Tipps. Mein Anwalt sagt ganz klar ich soll nichts tun. Wie schon erwähnt wäre es aus seiner Sicht ein Schuldeingeständnis.Die Unterlassungsklage ist raus und hat sie bereits bekommen. Mal sehen ob sie dfie Unterlassung unterschreibt oder ob sie es auf einen Gerichtstermin ankommen lässt. Aber da sie all dies bezahlen muß ist es mir egal.
Da ich mich nun schon vier Jahre mit dieser Frau rumärgere und ich denke es auch erst aufhören wird wenn mein Kind klar äußern kann das sie nicht bei der Mutter leben will mache ich mich nicht mehr fertig. Der zweite Ordner mit Prozessunterlagen ist voll also legen wir den dritten an.
Die Idee mit dem Jugendamt ist aber eine gute. Werde ich heute gleich ein Schreiben mit der Anlage senden. Zumal sie in diesem Schreiben das Jugendamt und die Richterein in den Dreck zieht.

Vielen Dank für Eure Hilfe, ich werde berichten sobald der Prozess war.

Gruß Volleyballer

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Themenstarter Geschrieben : 15.08.2011 09:57
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ihr habt ja alle Recht. Warum sich wegen Falschanschuldigungen rechtfertigen? Trotzdem habe ich lieber Sicherheiten und bin auf alles vorbereitet. Zudem gibt es positive Nebenaspekte. Von amtlicher Seite, JA, oder ärztlicher Seite kann es durchaus noch hilfreiche Ratschläge geben. Dies kann bei wesentlich übleren Vorwürfen sehr nützlich sein.

Und so einfach mache ich es euch nicht. Erlaubt mir eine kleine Erklärung dazu.
Die Kinder waren bei mir gemeldet. Die Kinder waren mehr bei mir als bei ihr. Es gab keinerlei Urteile über KU/EU, ABR oder SGR. Es gab keinerlei Veranlassung Unterhalt zu leisten. Trotzdem zahlte ich viel mehr als ich hätte müssen wenn die Kinder bei ihr gewesen wären. Sie weigerte sich trotz mehrfacher Aufforderung den Kindern neue Schuhe zu kaufen. Die Kinder benötigten neue Sommerschuhe. Schliesslich kaufte ich die komplette Ausstattung. Ich teilte Ex mit, dass sie Unterhalt erhält um die Kinder angemessen auszustatten und ich eben die Zahlungen entsprechend kürze. Dann kam es es zu einer Unterhaltsverhandlung. Ich bestätigte, das ich die Zahlungen gekürzt hatte und meine Ex äußerte so dreist und unverschämte die Lügen, "...wenn er einmal 2 paar Stiefel kauft..". Ohne weitere Infos einzuholen gab das Gericht nur kurz zurück, dass ich das nicht dürfe und der Titel war gestrickt obwohl ich immer mehr gezahlt hatte, den Kindern immer Kleidung gekauft hatte und aus der bestehenden Situation gar nicht hätte zahlen brauchen sondern Unterhaltsempfänger gewesen wäre. Ich war einfach sprachlos. Aber warum sollte ich mich deswegen groß wehren? Ich hatte ja sowieso immer mehr geleistet, merken die es eigentlich noch?

Meine Ex sprach sich in einer anderen Verhandlung in Rage und brachte eine Lüge nach der anderen, auch Alkoholmissbrauch. Hätte ich dies nicht zuvor bereits beim JA und RA erwähnt hätte das Gericht wahrscheinlich wie beim Titel gehandelt. Nach den üblen Äusserungen der EX für die sie in der Verhandlung sehr viel Raum erhielt fragte sie das JA ob dieses von den Anschuldigungen weiß. Da kam aber die Überraschung denn das JA erklärte, dies zu wissen, erwiderter zu meiner Ex, selbst wenn alles zutreffen würde hätten der Vater und die Kinder Recht auf Umgang und erklärte dem Gericht, dass weniger Umgang, Mittwochs und Freitags bis Montag früh jede Woche, schlecht für die Kinder sei. Schliesslich meinte das Gericht zu meiner Ex, dass auch das Gericht die Probleme bei Ex sieht.

Ich habe wahrscheinlich grundsätzlich viele Fehler gemacht. In diesen Situationen denke ich eher nicht.

Die Aussagen, dass solche freiwilligen Untersuchungen ein Schuldeingeständnis sei, finde ich absurd und äußerst gefährlich. Erstens kann ich wann immer ich möchte mich in jeder Hinsicht untersuchen lassen. Wenn jemand daraus und ohne Ergebnis ableitet, dass deswegen eine Krankheit vorliegt, ist dies einfach falsch. Wird dies auch noch weiter verbreitet so ist dies zumindest eine Unterstellung vielleicht sogar Verleumdung.

Bei einem Unfall wenn einem die Vorfahrt genommen aber trotz Vollbremsung nicht vermieden werden konnte hat derjenige Schuld, der die Vorfahrt genommen hat. Es sei denn der Vorfahrtberechtigte fuhr zu schnell. Dies lässt sich aber an der Bremsspur nachweisen die von der Polizei bei der Unfallaufnahme vermessen wird. Wenn ich ganz sicher gehen möchte und später zur Unfallstelle gehe um die Bremsspur selbst zu vermessen wird mir sicher keiner dies als Schuldeingeständnis werten.

Warum ist aber das allgemeine Empfinden in Trennungsfällen anders?

Gruß

PS (wurde lang, verzeiht mir. Aber wie kann ich mich sonst verständlich ausdrücken?)

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Geschrieben : 15.08.2011 13:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Loge,

Wenn ich ganz sicher gehen möchte und später zur Unfallstelle gehe um die Bremsspur selbst zu vermessen wird mir sicher keiner dies als Schuldeingeständnis werten.

Warum ist aber das allgemeine Empfinden in Trennungsfällen anders?

weil es bei der juristischen Aufarbeitung von Trennungen nicht um Schuldfragen und Schadenersatz geht - was nichts daran ändert, dass die Familienrechtsreform von 1977 in vielen Köpfen noch nicht angekommen ist, weshalb viele Menschen noch immer in Schuld- und Sühnekategorien denken und leben. Und dass ihnen just (und erst) zum Zeitpunkt der Trennung aufgefallen sein will, was der andere doch für ein schlechter Mensch sei.

Man muss sich nicht sicherheitshalber gegen jeden Vorwurf wappnen, den irgendwer aus schlechten Absichten erheben könnte; dann landet man tatsächlich leicht in der Schublade "wer sich verteidigt, klagt sich an." Davon abgesehen: Wie wappnet man sich gegen den ebenfalls möglichen und gerne erhobenen Vorwurf, pädophil zu sein?

Wer etwas behauptet (inklusive der möglichen negativen Folgen für die beteiligten Kinder), muss es auch belegen. Ein guter Anwalt arbeitet das heraus; ebenso, dass jeder nicht belegte Vorwurf nur eine Latrinenparole zur Stimmungsmache gegen den Ex-Partner ist. Aber in "vorauseilender Resignation" muss man da sicher nicht tätig werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 15.08.2011 14:05
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Brille,

Was für ein schwieriges Thema.

Gegen Vorwürfe jeglicher Art kann man sich überhaupt nicht schützen. Man muss in geeigneter Art und Weise mit diesen umgehen können. Ein Gericht kümmert sich um die juristischen Belange und wird sich zu jeglichen Vorwürfen Gutachten einholen und auf Basis dieser Ergebnisse urteilen.

Wenn solche Vorwürfe erhoben werden, werden diese nicht nur öffentlich gegen die Person gerichtet? Vermute ich mal. Es wird auch intregiert. Deswegen halte ich es für sinnvoll die ersten Möglichkeiten zu nutzen dem allem Einhalt zu bieten. Das Gericht ist eine Instanz, es gibt aber mehrere wenn man sie denn wahrnimmt.

Das Gericht zieht, soweit ich weiß, zunächst das JA zu Hilfe. Wenn das JA meine Position stärkt habe ich doch schon fast mein Ziel erreicht.

Der Kinderarzt kennt die Kinder. Unser Kinderarzt ist beispielsweise sehr engagiert und bietet Beratungssgespräche rund ums Kind an. Warum sollte man diese Möglichkeit nicht nutzen? Evtl kennt er ja KM, KV und die Kinder und kann sich schon ein Urteil erlauben oder Verhaltensauffälligkeiten bemerken? Im Zweifelsfall kann er sogar moderierend und beschwichtigend eingreifen. Zudem ist er zum Schweigen verpflichtet. Warum also nicht diese Möglichkeit nutzen? Es geht doch um die Kinder. Darum, dass sie merken dass sie beide Eltern behalten und diese zusammen eine gute Lösung suchen. Eine ähnliche Rolle kann auch der Hausarzt übernehmen.

Ein weiterer positiver Aspekt könnte sein, zu merken dass man nicht alleine ohne Hilfe da steht. Ich weiß nicht wie sich die Personen einer solchen Situation fühlen. Evtl. kann ein Gespräch auch in psychologischer Sicht stärkend wirken.

Ich wüßte nicht was dagegen spricht diese Möglichkeiten auszuschöpfen.

Natürlich sollte man sich nicht unschuldig schuldig fühlen.

Letzlich sind dies nur gute gemeinte Ansätze und soll niemanden überzeugen.

Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 20:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Loge,

Gegen Vorwürfe jeglicher Art kann man sich überhaupt nicht schützen. Man muss in geeigneter Art und Weise mit diesen umgehen können. Ein Gericht kümmert sich um die juristischen Belange und wird sich zu jeglichen Vorwürfen Gutachten einholen und auf Basis dieser Ergebnisse urteilen.

eben. Und wenn dazu (was ich noch nie gehört habe) die Vorlage von Leberwerten gehören würde, muss man die nicht im gleichen Moment aus der Tasche ziehen können; es würde vollauf genügen, ein entsprechendes Gutachten erst dann in Auftrag zu geben (zumal sowieso kein Gericht ein Privatgutachten eines beliebigen Arztes als "wahr" akzeptieren muss).

Alles andere erinnert an den Dieb, der seine Taschen bereits nach aussen dreht, bevor er überhaupt des Diebstahls beschuldigt wurde.

Niemand verbessert seine juristische Position dadurch, dass er für jede nur denkbare Beschuldigung aus dem Stand einen Persilschein vorlegen kann. Aber wie ich unter #16 bereits schrieb, verliert man leicht die wirklich wichtigen Dinge aus den Augen, wenn man ständig über die Stöckchen der Gegenseite springt - noch bevor sie einem überhaupt hingehalten werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 15.08.2011 21:16
 elwu
(@elwu)

Gegen Vorwürfe jeglicher Art kann man sich überhaupt nicht schützen. Man muss in geeigneter Art und Weise mit diesen umgehen können.

Genau. Und das ist, vorauseilend gehorsam Leberwerte zu testieren? Und: wo soll das enden? Was würdest du empfehlen als geeigneten Umgang mit Vorwürfen, wenn diese z.B. lauten, du wärest ein rechtsfaschistoider Staatsfeind, ein ultralinker Autoanzünder, ein Vergewaltiger deiner Kinder? Dier attestieren lassen, dass das nicht stimmt? Vom wem, und mit welcher Relevanz?

Nein.

So etwas muss von vornherein mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft werden. Hier: gar nicht darauf eingehen, sondern sofort Strafanzeige und/oder Unterlassungsklage. Keinesfalls aber das sammeln von Leberwerten.

Man muss dem Wahnsinn so früh und hart wie möglich entgegentreten. Niemals einknicken, nie. Nicht zuletzt, weil die Kids daraus lernen, welche Strategien den Erfolg zeitigen. Und das soll ja wohl nicht sein: behaupte irgendwas, diskreditiere den anderen, dann springt der schon.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 23:46
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

n'abend,

damit habe ich nicht gerechnet und kann es auch kaum begreifen. Das geht einfach zu weit.

Mag sein dass ich falsch liege wenn ich nicht auf den starken Max mache. Vielleciht hast du auch deswegen mehr Glück bei den Frauen. Und ich gönne es dir wenn ich dich mit deiner Blodine im Arm sehe wenn ich mit meinen Kindern spazieren laufe.

Wie ist das für dich?

Grüße

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Geschrieben : 16.08.2011 01:19
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Genau. Und das ist, vorauseilend gehorsam Leberwerte zu testieren?

Wenn es dem dem Kindeswohl entsprechent dient, festzustellen ob an der Behauptung was drann ist.

Und: wo soll das enden?

In dem Wahnsinn, in dem wir uns befinden.

Was würdest du empfehlen als geeigneten Umgang mit Vorwürfen, wenn diese z.B. lauten, du wärest ein rechtsfaschistoider Staatsfeind, ein ultralinker Autoanzünder, ein Vergewaltiger deiner Kinder? Dier attestieren lassen, dass das nicht stimmt?

Ach elwu, sind wir das nicht alle?

  Dier attestieren lassen, dass das nicht stimmt? Vom wem, und mit welcher Relevanz?

Ach Gott,... die Relevanz, das er kein Alki ist.

Nein.

Was?

So etwas muss von vornherein mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft werden. Hier: gar nicht darauf eingehen, sondern sofort Strafanzeige und/oder Unterlassungsklage. Keinesfalls aber das sammeln von Leberwerten.

Unterlassensklage, gegen was?
Gegen die Behauptung des Alkoholkonsums in grösseren Mengen?
Was ist denn die Strafanzeige?, eine Bestätigung?, nein, Blödsinn.
Um der ''Srafanzeige '' gerecht zu werden, musst du doch erst mal beweisen, das sie ungerechfertigt war.

Man muss dem Wahnsinn so früh und hart wie möglich entgegentreten. Niemals einknicken, nie. Nicht zuletzt, weil die Kids daraus lernen, welche Strategien den Erfolg zeitigen. Und das soll ja wohl nicht sein: behaupte irgendwas, diskreditiere den anderen, dann springt der schon.

Wenn man aber beweisen kann, das alles Lügen sind, warum sollte man sich der Gefahr aussetzen, das doch ein Fünktchen Wahrheit hinter dem ganzen steckt.

Ich habs gatan und nur so konnte ich das beweisen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 01:42
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wenn einer der beiden ET das Kind entführt und dafür vom anderen ET angezeigt wird - stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Wenn einer der beiden ET gewaltsam in die ehemals gemeinsame Wohnung einbricht und sie leer räumt - stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Wenn einer der beiden ET den anderen falscher Dinge beschuldigt - stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Im angewandten Familienrecht gibt es so gut wie keine Taten, die strafrechtlich geahndet werden. Aus einem einfachen Grund - um den streitlustigen Eheleuten nicht zu ermöglichen Familienstreitigkeiten über die Staatsanwaltschaft zu führen. Solcherart Anzeigen werden i.d.R. mit Verweis auf das zivilrechtliche Familiengericht eingestellt.

Und der Familienrichter wird konkret danach fragen, wenn er es für das Verfahren für wichtig erachtet. Meiner Erfahrung nach werden Drogenvorwürfe i.d.R. als nicht relevant betrachtet durch die Familiengerichte.

Solche Vorwürfe gehören erst belächelt und dann abgeheftet. Vielleicht weil nicht wenige der Schwarzkittel selbst Alkoholiker sind oder in der Kantine koksen...

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 03:34




 elwu
(@elwu)

Mag sein dass ich falsch liege wenn ich nicht auf den starken Max mache. Vielleciht hast du auch deswegen mehr Glück bei den Frauen. Und ich gönne es dir wenn ich dich mit deiner Blodine im Arm sehe wenn ich mit meinen Kindern spazieren laufe.

Sprichst du mit mir? Ich kann dir nicht folgen. Was haben deine Vermutungen über anderer Leute Glück bei Frauen, deren Haarfarbe, sowie dein spazierengehen mit deinen Kindern damit zu tun, wie man mit Übler Nachrede umgeht? Bleib' bei der Sache statt irgendwelche abstruse Dinge zu konstruieren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 09:15
 elwu
(@elwu)

Was? Unterlassensklage, gegen was?
Gegen die Behauptung des Alkoholkonsums in grösseren Mengen?

Allerdings. Siehe da.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 09:16
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Allerdings. Siehe da.

Das, verläuft sich im Sande.
Um aber diesen Behauptungen entgegen zu treten ist es m.M.n sinnvoll diesen Gammatest zu machen, es sei denn man hat etwas zu verbergen.

Ein kleiner Pieks und schon ist alles in Butter.
Ich habe das damals im Zuge einer Routineuntersuchung beim Hausarzt machen lassen und es kostete nichts.
Danach kann man soviel wegen übler Nachrede anzeigen, wie man will.

Mir hat das damals geholfen, diesen Vorwurf sofort aus der Welt zu schaffen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 11:04
(@volleyballer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hätte ja nicht gedacht das sich so viele zu diesem Thema äußern. Vielen Dank dafür. Ich habe jetzt meine Hausärztin angerufen, bei der ich mich alle zwei Jahre untersuchen lasse, ( mein TÜV ) und natürlich auch die Leberwerte geprüft werden. Für die letzten 15 Jahre kann ich also belegen das es keine Aufälligkeiten gibt. Mein Anwalt sagt zwar ich brauche es nicht, aber ich kann es notfalls bei Gericht vorlegen.

Dem Jugendamt habe ich die Äußerung meiner Ex auch zur Verfügung gestellt. Da sie darin auch das Jugenamt angreift macht sie sich nicht unbedingt Freunde.

Viele Grüße und vielen Dank

vom Volleyballer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 11:28
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo /elwu,

hatte wenig Zeit und musste mir auch meine Antort überlegen und kann dir über PN nicht schreiben.

Ich möchte mich bei dir entschuldigen. Meine Verhalten dir gegenüber war unangemessen und ich hätte nie so reagieren dürfen.

Ich bitte dich also um Entschuldigung.

Du / ihr betrachtet eine Unterstellung oder üble Nachrede als Sache als solches unabhängig des Inhaltes. Ich aber mache einen Unterschied bei den Inhalten. Ich unterscheide zwischen direktem und indirektem Einfluß auf die Kinder welches das angezeigte Verhalten eines Elternteils hat. Ein an Tourettesyndrom erkrankter Mensch oder Terrorist jederzeit in der Lage ist fürsorglich sein Kind zu betreuen während ein an Epilepsie erkrankter Mensch, mit entsprechendem Krankheitsbild, nicht unbedingt dazu in der Lage ist.

Wenn ich zu einer Behörde gehe habe ich persönlich den Focus auf das Kindswohl gelegt und bin überzeugt einen Missstand anzuzeigen um die Kinder, auch mit behördlicher Unterstützung und sehr zeitnah, aus der Situation zu retten.

Direkten Einfluss auf die Kinder sehe ich bei Misshandlung, Missbrauch, Drogen- und Alkoholkrank, die Krankheitsbilder sehr unterschiedlich sein können und man verbindet damit Verlust der Selbstkontrolle und dieser Mensch ist gar nicht in der Lage Verantwortung zu übernehmen.

Indirekten Einfluss sehe ich bei Terroristen, Fanatismus......

Also wenn ich meine Kinder bei einem Menschen sehe, der diese jeglichem Missbrauch aussetzt oder nicht in der Lage ist diese angemessen zu betreuen und ich die Kinder nicht aus dieser Situation holen kann suche ich die Hilfe der Behördenund erwarte, dass diese schnell handeln. Das bedeutet, dass die Kinder noch um 19:00 bei dem anderen Elternteil sind und um 19:30 bei mir. Viel zu oft wird genau jegliche Verzögerung der Behörden kritisiert.

Sollte ich aber falsch beschuldigt worden sein und die Behörden schreiten ein, dann kann ich  mit gutem Gewissen nicht nur mich persönlich vorstellen, das reine Gewissen zeigen sondern auch noch einen Nachweis erbringen.

Ich habe es genauso getan, habe dem JA berichtet, dem Kinderarzt, dem Hausarzt. Alle haben Hilfe angeboten und gefragt woher dieser Hass der Ex kommt? Ich habe mich sehr über geärgert und in einem nachfolgenden Gespräch dargelegt, dass man bestimmte Dinge einfach nicht tut egal was war oder auch nicht. Aber alle haben auch die Bereitschaft angeboten mit Ex zu reden. Das war toll.

Ich weiß nicht welchen Situationen ihr ausgesetzt wart und welche Erfahrungen ihr gemacht habt. Aber mich haben manche Anfeindungen sehr mitgenommen. Und auch hierkam die Unterstützung, nämlich dass einem Irrläufer nicht geglaubt wird.

Ich setze also eine üble Nachrede mit einer üblen Nachrede nicht gleich.

Und ich bin juristische Laie.

Ich hoffe dieser Beitrag hilft und du kannst meine Entschuldigung annehmen.

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 23:47
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