Hallo zusammen.
Ich konnte leider nicht so richtig einsortieren, ob mein Beitrag nun zu Umgangs- oder Sorgerecht gehört.
Da mein Bestreben aber Richtung Sorgerecht geht, hab ich es mal hier einsortiert.
Stehe momentan etwas neben den offenen Möglichkeiten, von daher erhoffe ich mir etwas Feedback von euch 🙂
Meine Situation ist relativ komplex. Bin ich mal gespannt, ob es jemand komplett liest 🙂
Nutze mal gängige Abkürzungen für Kindesmutter usw.
Ausgangssituation ist folgende:
- Ich war mit der KM nicht verheiratet.
- Ich kam aus NRW, sie aus Berlin.
- Wir führten eine Fernbeziehung mit recht großen Plänen.
- Sie wurde schwanger und beendete fast direkt nach der Entbindung die Beziehung. "Doch nicht so der Bezehungstyp" war die Aussage.
- Ich zog dennoch nach Berlin und fing dort für meine Tochter neu an.
Die KM ist im Generellen ein ziemliches Arbeitstier. Bis 2 Tage vor der Entbindung arbeitete sie noch bis zu 10 std täglich (Gastronomie).
Kurz nach der Entbindung hielt sie das Daheim sein schon nicht mehr aus und suchte nach einem neuen Job. Haken ist natürlich, das einen
im Mutterschutz niemand offiziell einstellt und sie durch Entbindung eh auf Harz IV gerutscht ist. Sie fand dann einen anderen Betrieb, welcher
ihr gelegentliche Wochenendarbeiten anbot. Bezahlung unter der Hand.
"Ob ich gelegentlich mal einspringen könne und auf Tochter aufpasse, während sie arbeitet." - Mit der Frage fing alles an.
Aus gelgentlichen Wochenenden wurden ganz schnell volle Wochen. Aus vollen Wochen wurden teils auch wirklich 7 Tage am Stück.
Sie stieg dort recht schnell auf zur inoffiziellen Geschäftsführerein, da ihre Chefin in Mutterschutz ging. Sie sprang auch nahezu immer für
ausgefallene Kollegen ein. Eventmäßsig hat die Gastro dort (riesen Betrieb) auch regelmässig viel zu tun, inkl eigenem Oktoberfest mit mehreren tausend Gästen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich konnte nichts mehr planen und stand ständig nur noch auf abruf. Spontane "kannste heute mal aufpassen?" waren an der Tagesordnung
und die Schichten gingen meist von ca 14 uhr bis rund 0 / 1 / 2 / 3 Uhr nachts.
Bei Familien wo die Eltern Partner sind, mag sowas ja normal sein. Aber wir sind getrennt gewesen und es wurde nicht honoriert. Während sie auf diese Weise gefühlte
3000 € so monatlich nach Hause brachte (1100 Harz, 1500 Lohn bei den endlosen stunden, 500 Trinkgeld), stand ich völlig neben der Spur. Hab das Ganze ein gutes Jahr
mitgemacht und nach einer Weile war mir das Argument "seih doch froh, siehste deine tochter öfters" schlicht egal.
Ich hab nur argumentiert, dass das 2 Paar Schuhe sind und es sich hier lediglich um ausbeuten handelt.
Hab einen Schlussstrich gezogen und sie zwang das, eine KITA stelle zu suchen. Die bekommt man nur mit Vertrag, ergo fielen ihre 1100 Harz IV weg.
KM gab mir dafür natürlich die Schuld. Dadurch das wir dann beide normale Arbeitsverträge hatten, trafen wir die Regelung, dass meine Tochter 14 Nächte
pro Monat bei mir schläft. Das ging mit etwas zerreissen auch ganz gut - für einen Monat.
Dann fand sie eine Babysitterin, die für fast nichts arbeitet. Exakt ab diesem Moment überschlugen sich die Ereignisse:
- Einen Tag nachdem sie die Babysitterin fand, bekam ich eine Anzeige wegen Körperverletzung. (Es gab keinen Vorfall)
- Ein Arzt bestätigte ihr Blessuren an einer Stelle die sie vorher falsch angab.
- Sie entzog mir volle 4 Monate meine Tochter. (Begründung nach aussen: Angst)
- Ich stellte einen Eilantrag beim Gericht auf Umgangsregelung, sowie ein weiteren Antrag auf Übertrag der Teilsorge.
- 4 Monate später kam es zur ersten Verhandlung. KM bekam die Auflage die Tochter wieder herauszugeben in wachsenden Zeitfenstern zur erneuten Annährung.
- Sie brach in den ersten 1-2 Monaten nahezu alle Termine. Die Klassiker "wichtige Termine" oder Kind angeblich 4 von 6 Wochenenden Krank.
- Als dann langsam Unbehagen vor Strafen bei ihr auftraten, folge eine nächste Anzeige gegen mich. Dieses mal Stalking massivster Art. Diese konnte natürlich mit den Anruflisten wiederlegt werden.
- Dann plötzlich durfte ich meine Tochter regelmässig sehen. Aber MAX 1,5 Std und NUR in Begletung der KM und ebenfalls NUR draussen. Diese Regel stellte sie selbst auf.
- Nach aussen rechtfertigte sie so: "Tochter ist noch nciht so weit. Muss man langsam angehen." Gleiche rechtfertigung auch noch beim ca 20. Treffen gleicher Art. Auch diese Ausrede hatte keinen Bestand mehr.
- Dann wurde der 2. Gerichtstermin bekannt gegeben, welcher 3 Wochen später statt fand. Plötzlich gab sie mir meine Tochter allein für ne Stunde und 2 Tage später gleich 6 stunden allein. Wohl kaum zufall..
Dann kam es zur 2. Verhandlung. Die Richterin hat sich 0 dafür interessiert, was seit der ersten Verhandlung unter ihrem Vorsitz so passiert ist. Ebenfalls wies sie meine Versuche, die Geschehnisse inkl erneuter Anzeigen zu protokoll zu nehmen, wehement zurück. Ich handelte mir beihnahe ein Ordnungsgeld ein, da ich sie der Ignoranz bezichtigte, offene Gegebenheiten von erheblicher Bedeutung nicht zu Protokoll zu nehmen - ungleich ob sie sanktioniert werden oder nicht. Im Endeffekt wurden wieder neue Zeiten vereinbahrt für den Umgang. Ebenfalls wurde auch das in der Luft stehende Verfahren für die Teilsorge angesprochen. Ich regte mich erneut offen über die Richterin auf, warum das Verfahren bereits seit 9 Monaten gestundet sei, aber ich weder über Ursache - noch stundung informiert wurde. Angleich bat ich um weitere Bearbeitung. ICh betonte, das sowohl das JA meine väterlichen Qualitäten sowie meine Wohnverhältnisse für in Ordnung befand. Ebenso sprach sich die gerichtliche Beistandschaft meiner Tochter für 2-3 Umgänge pro Woche aus. Zusätzlich erwähnte ich, das beide Anzeigen heisse Luft waren und es somit keinerlei Begründung mehr für eine Stundung gäbe. Die Richterin war verwirrt und ch wies sie daraufhin auf die neuen, aber absolut eindeutigen Gesetzesänderungen vom April 2013 hin. Sie war natürlich nicht begeistert..
Das war erstmal die Grundstory, so kompakt wie möglich.
Meine Eigentliche Frage stützt sich auf Situationen, in denen die KM ganz eindeutig beweist wie egal ihr der Umgang mit ihrer eigenen Tochter ist:
- Sie gab unstere Tochter wegen arbeit ein komplettes WE zu einer Freundin. Diese berichtete mir, das die Kleine zeitweise sehr hohes Fieber hatte und sie keine Medikamente. Die KM verneinte ausdrücklich einen Abbruch ihrer Arbeit und holte sie
erst nach dem WE wieder ab.
- Sie gibt die Kleine jeden Tag in die Kita, holt sie aber danach nicht wieder ab. Diesen Part übernimmt die Babysitterin, da die KM erst kukrz vorher (oder auch ganztags) anfängt zu arbeiten. Meist bis in die Nacht, so dass sie die Kleine gar nicht sieht.
- Sie verneint ganz klar meinen Wunsch, sich Tätigkeiten zur Kitazeit zu suchen.
- Die Babysitterin hat die Kleine fast jedes Wochenende von Freitag bis Montag durchgehend und unter der Woche auch viele Tage.
Ich kann noch endlos mehr Beispiele nennen...
Das ihr die Arbeit wichtier als Leichen im Keller ist, beweist zB folgende Situation:
Ich habe noch eine grosse Tochter (7 Jahre alt.) Diese Wohnt mit ihrer Mutter in Süddeutschland. War also bereits in NRW nicht mehr greifbar für mich. Ich sehe sie immer wenn ich Urlaub nehme und fahre dann hin.
Das entsprich dann wegen der massiven strecke momentan leider nur 2-3x im Jahr. Dafür skypen wir fast täglich. Als die KM wieder mal Schichtpläne für ihre Arbeit in der Gastronomie schrieb, frug sie mich 6 Wochen vor Pfingsten, ob ich
auf die Kleine aufpassen kann. Ich bejahte, aber verneinte 2 Tage später wieder, da mir der Pfingstbesuch in Süddeutschland wieder einfiel. (immer noch 6 Wochen vorlauf, damit sie ihre Pläne anpassen konnte). Stattdessen rief sie die KM meiner
grossen Tochter an, und bat sie mir abzusagen. Sie solle doch sagen, dass keine Zeit für mich ist, weil sie woanders hinfahren. Und alles NUR, damit ihre Arbeit gesichert ist. Völlig egal wie selten ich meine grosse sehe..
Weiteres Beispiel:
Sie hatte Oktoberfest bei sich in der Gastro. Wurde ortsauswärts in riesen Festzelten organisiert und sie bettelte mich an, mir eine Woche urlaub zu nehmen um auf die Kleine aufzupassen.
Ich lies mich breit treten und sie bot mir auch Entlohnung für den genommenen Urlaub an. Die knappen 2000 Euro Schwarzgeld der Woche investierte sie allerdings lieber in ein neues Wohnzimmer. 25€ für mich.
Der grösste Witz im Übrigen ist, das ich gerade wie ein Dorftrottel von meinem Elektrikergehalt die Verhandlungen und Anwaltskosten zahle, während sie sich mit immer noch locker 2000€ Gehalt auf Armenrecht beruft.
Offiziell arbeitet sie ja nur sehr geringfügig und ist der arme, arme harzi. Paradox und wutschürend. Wer viel hat zahlt nix, wer wenig hat zahlt viel...
Nun meine Frage an euch:
Meine Anwältin meinte, es wäre sehr schwierig nur wegen Fremdbetreuung ans Sorgerecht zu kommen.
Aber was ist das denn bitte für eine Welt in der wir leben? Sie will die kleine nicht und ich kriege sie aus Trotz nicht. Ergebnis ist, das die Kleine von keinem der Elternteile wirklich was hat, egal ob ich sie will oder nicht.
Das zerreisst einen. Erst Recht nach allem was war und nach dem kompletten Neuanfang in Berlin.
Hat jemand zufällig einen Tipp, der mir weiter helfen könnte? Rechtlich scheint ja nicht so viel zu holen zu sein...
Hallo Pyneos,
gut, dass Du den Weg in dieses Forum gefunden hast. Willkommen.
Was aus Deinem langen Text nicht deutlich wird:
Habt Ihr eigentlich gemeinsames Sorgerecht oder hat die KM das alleinige Sorgerecht?
Gruss
Tarek
Erstmal danke für das nette Willkommen.
Stimmt, das habe ich vergessen zu erwähnen.
Sie hat das alleinige Sorgerecht. Meine kleine Tochter ist erst 2 Jahre alt und soweit mir bekannt ist, erfolgt bei unverheirateten Eltern die automatische Übertragung
des Sorgerechts mit Geburt des Kindes auf die KM. Es lies sich aber auch aus dem Text entnehmen. Der Teil als ich die Richterin auf die Gesetzesänderung im April 2013
hinwies, sowie der Faktoren die ich Ihr Gegenüber als erfüllt darlegte.
(Lt neuem Gesetz erfolgt eine Übertrage der Teilsorge immer, es sei denn, eine Kindeswohlgefärdung liegt vor. Diese wurde bereits ausgeschlossen)
Dachte das schließt sich gegenseitig aus. Sry 😉
Hi Pyneos & willkommen,
Was mir aus deinem Bericht nicht so klar ist - wurde der Umgang nun gerichtlich endgültig geregelt? Und wenn ja -wie? Wurde Zwangsgeld angeordnet für den Fall, dass der Umgang nicht eingehalten wird?
Oder wurden wieder nur ein paar Termine vereinbart und danach wieder eine Verhandlung?
Bzgl. dem SR (Sorgerecht) hat deine Anwältin wohl recht.
Die Fremdbetreuung ist nicht kindeswohlgefährdend - denn sonst müßte man wohl jedem alleinerziehenden, berufstätigen Elternteil das Kind wegnehmen (da ist der Alltag ohne Fremdbetreuung meist nicht möglich).
Du sprichst an, die KM würde das Kind aus Trotz "behalten" - so ungerecht es ist, aber leider hat sie da deutlich bessere Möglichkeiten, ihren Willen durchzusetzen.
Und es gibt ja auch - aus Deiner Beschreibung heraus - keine Anzeichen, dass es dem Kind schlecht geht...?
Daher würde ich Dir erst mal raten, den Umgang auf wirklich feste Füße zu stellen, damit der Kontakt zum Kind erhalten bleibt.
Du kannst so für das Kind da sein und vielleicht merkt die KM auch, dass durch den Umgang für sie Vorteile entstehen - d.h. dass sie darauf vertrauen kann, dass Du regelmäßig und planbar gut für das Kind sorgst.
Auf jeden Fall ist es für das Kind gut, wenn es regelmäßigen Kontakt zu seinem Papa hat.
Ein Zustand wie am Anfang, dass Du jederzeit abrufbereit dastehst, sollte wohl nicht mehr einreißen - aber geregelter Umgang sollte so viel wie möglich stattfinden.
Dabei ist es jeweils die Sache desjenigen Elternteils, bei dem sich das Kind grade befindet, wie der Alltag mit dem Kind geregelt wird. Der andere hat da absolut nichts mitzureden (eben so lange das Kindeswohl nicht gefährdet ist).
D.h. Du kannst / darfst / solltest nichts gegen den Babysitter sagen - ebensowenig wie die KM bemängeln dürfte, wenn Du das Kind mal zu irgendwem aus deiner Familie bringst.
Und wenn Du das gemeinsame SR anstrebst, dann ist eine gute Kommunikation zwischen den Eltern unbedingt erforderlich - also die gegenseitigen Schuldzuweisungen und Vorwürfe sollten da auf jeden Fall ein Ende haben.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Moin Pyneos,
ein paar kleine Anmerkungen auch von mir:
- dass die Mutter Eures Kindes arbeiten geht oder sogar ein "Arbeitstier" ist, entlastet(e) Dich von Unterhaltszahlungen für sie. Ich kann mich nicht erinnern, dass sich darüber hier im Forum jemals jemand beschwert hätte; üblicherweise heisst es in solchen Fällen "meine Ex ist stinkfaul und sitzt sich auf meine Kosten den Hintern platt."
- Kinder müssen nicht von biologischen Verwandten betreut werden, sondern gut und sinnvoll.
- ob Deine Ex schwarz arbeitet, geht Dich nichts an; Du kannst es weder gerichtsfest beweisen noch hast Du irgendeinen Auftrag, es zu recherchieren. Auf ihre mütterlichen Qualitäten hat es jedenfalls keinen Einfluss.
- Es ist ein Irrtum, wenn Du annimmst, Du müsstest nur genügend Dreck ausgraben und in Richtung Deiner Ex werfen, um automatisch zum Sorgerechts-Mitinhaber (oder gar Alleininhaber) zu werden. Aus Sicht der Behörden hast Du bislang noch gar nicht unter Beweis gestellt, dass Du Dich überhaupt um ein Kind kümmern kannst. So wird das nichts mit dem Sorgerecht.
Dein Weg ist der einer einvernehmlichen und verantwortungsvollen Elternkommunikation. Der führt über Respekt; nicht über Spionage und das Verpetzen vermeintlicher "Erkenntnisse".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
...noch eine Ergänzuung hierzu:
ob Deine Ex schwarz arbeitet, geht Dich nichts an;
Natürlich ist es frustrierend für Dich und es ist ungerecht und es macht einen total wütend, wenn man sieht, wie der / die Ex betrügt und einen finanziellen Vorteil daraus zieht - das haben sehr viele hier selbst schon erlebt.
Aber wenn Du wirklich eine gute und stabile Beziehung zu eurem Kind aufbauen möchtest, dann mußt Du da drüber stehen und diesen Hass, diese Wut überwinden.
So lange einer dem anderen (und hier sind Mütter und Väter gemeint) etwas neidet oder auf den anderen wegen irgendwas in seinem / ihrem Leben wütend ist (was weder einen selbst noch das Kind direkt betrifft), so lange wird das Kind darunter leiden.
Hier zeigt sich dann, wer wirklich im Mittelpunkt steht: der / die Ex oder das Kind...
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Moin vj,
Natürlich ist es frustrierend für Dich und es ist ungerecht und es macht einen total wütend, wenn man sieht, wie der / die Ex betrügt und einen finanziellen Vorteil daraus zieht - das haben sehr viele hier selbst schon erlebt.
seien wir mal ehrlich; das Ganze gibt's üblicherweise in zwei Ausführungen:
1. Schwarzarbeit, Steuerbetrug oder wasauchimmer fanden bereits zu Ehe- oder Beziehungszeiten statt. Da hat derjenige, der sich heute moralisch darüber aufplustert, in der Regel selbst fleissig mitgemacht oder zumindest dazu geschwiegen, weil er selbst davon profitierte. Nach dem Ende der Beziehung plötzlich die eigene Steuermoral und Gesetzestreue entdeckt haben zu wollen ist ist dann (mindestens) scheinheilig.
2. Die Gesetzesverstösse finden erst nach dem Ende der Beziehung statt. Da sollte man realistischerweise davon ausgehen, dass ausgerechnet ein Ex-Partner nicht unbedingt jemand ist, dem man sie auf die Nase bindet. Man muss also gehörig im Leben des Ex-Partners herumschnüffeln, um überhaupt etwas "herauszufinden" - und selbst das muss nicht stimmen.
Man löst das "Problem" am einfachsten dadurch, dass man sich nicht überflüssigerweise im Leben des/der Ex aufhält. Denn wer sich selbst damit beauftragt, dort Dreck finden zu wollen, befindet sich unter ganz gewaltigem Druck, dabei auch erfolgreich zu sein.
Grüssles
Martin
(dem es zu allen Zeiten vollkommen egal war, ob seine Ex ihre Kunden oder das Finanzamt betuppt hat)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Pyneos,
Dein Eingangsposting ist ziemlich wirr, deshalb wollte ich hinsichtlich des Sorgerechts nochmal nachfragen. Auch scheinst Du nicht gut informiert zu sein:
Denn das
soweit mir bekannt ist, erfolgt bei unverheirateten Eltern die automatische Übertragung
des Sorgerechts mit Geburt des Kindes auf die KM.
ist nicht richtig bzw. nicht vollständig:
Unverheiratete Väter konnten schon vor der Reform im letzten Jahr das gemeinsame Sorgerecht erhalten, nämlich mit Zustimmung der KM. Und zwar sogar bereits vor der Geburt. Das wäre in Deinem Fall sicher sehr gut gewesen.
Und es ist heute auch nicht so, dass Du automatisch das Sorgerecht erhältst. Der Begriff des "Kindeswohls" ist bekanntlich sehr dehnbar. Es geht nicht nur um Dich als Person (ob Du eine "Kindeswohlgefährdung" darstellst). Denn auch dauernde Gerichtsstreitigkeiten der Eltern können eine Gefährdung darstellen und sprechen daher aus Sicht vieler Richter dagegen, ein gemeinsames Sorgerecht zu installieren. Insofern ist dieses Problem längst nicht vom Tisch.
Dass Du das alleinige Sorgerecht anstrebst, ist jedenfalls völlig unrealistisch. Was Du der KM vorwirfst, rechtfertigt keinen Entzug des Sorgerechts. Und falls doch, kommt das Kind eher in ein Heim oder eine Pflegefamilie als zum nichtsorgeberechtigten Vater, v.a. wenn dieser wie Du lange keinen Umgang hatte.
Deine bisherige Taktik gegenüber der KM, wie Du sie beschreibst, war offensichtlich ein Desaster. Du hast Dir den Kontakt mit dem Kind selbst kaputt gemacht, ebenso das Elternverhältnis zur KM.
Die Ratschläge der anderen User hier im Forum hingegen sind gut: Fokus weg von der KM und dem was sie beruflich und hinsichtlich der Betreuung tut. Keine Versuche mehr, sie in die Richtung zu zwingen, die Dir passt. Auch Deinen Umgang mit dem Gericht würde ich an Deiner Stelle stark überdenken. Familiengerichte honorieren kooperationsbereite Elternteile, nicht Rechthaber.
Gruss
Tarek
Moin Pyneos,
ein paar kleine Anmerkungen auch von mir:
- dass die Mutter Eures Kindes arbeiten geht oder sogar ein "Arbeitstier" ist, entlastet(e) Dich von Unterhaltszahlungen für sie. Ich kann mich nicht erinnern, dass sich darüber hier im Forum jemals jemand beschwert hätte; üblicherweise heisst es in solchen Fällen "meine Ex ist stinkfaul und sitzt sich auf meine Kosten den Hintern platt."- ob Deine Ex schwarz arbeitet, geht Dich nichts an; Du kannst es weder gerichtsfest beweisen noch hast Du irgendeinen Auftrag, es zu recherchieren.
Grüssles
Martin
Wenn sie offiziell arbeiten geht, hat mit Sicherheit niemand etwas dagegen.
Der Thread Opener hat jedoch noch nichts konkretes dazu geschrieben, ob KM auch Betreuungsunterhalt fordert, aber das könnte noch zum Thema werden.
Und wenn sie dann, wie geschrieben, offiziell von Hartz4 lebt, aber schwarz noch 2 Mille dazu verdient, halte ich das nicht für korrekt.
Sollte die KM wegen dem offiziellen und inoffiziellen Verdienst keinen BU fordern, sollte der TO ebenfalls die Füsse still halten.
Moin,
Und wenn sie dann, wie geschrieben, offiziell von Hartz4 lebt, aber schwarz noch 2 Mille dazu verdient, halte ich das nicht für korrekt.
das ist genauso korrekt oder inkorrekt wie wenn der Nachbar oder der eigene Bruder schwarz arbeitet und nebenbei Stütze kassiert. Fragwürdig ist allein die Annahme, man könne durch Publizierung eines solchen Sachverhalts an "passender Stelle" die eigene Rechtsposition in Sachen Sorgerecht verbessern - denn beide Sachverhalte haben nicht das Geringste damit zu tun. Niemand wird dadurch besser, dass er andere schlecht macht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@TS
Du solltest bezügl- KM drei Gänge zurückschalten. so wie du hier drauf bist,wirst du
in zukunft keinen Erfolg haben. Was ide s.g. Scharzarbeit der KM in der Gastronomie betrifft
wage ich zu bezweifeln jedenfalls in der Grössenordnung wie du das geschrieben hast.
Kein Gastrobetrieb in der Grössenordnung wie du beschreibst,setzt sich so einem existenzvernichteten
Risiko der Scharzbeschäftigung aus. Ich komme aus der Gastrobranche.
Ich würde meinen Blickwinkel ändern und versuchen das UG regelmäßig stattfindet.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hey, Leute.
Danke euch für die zahlreichen Beiträge und gehe mal auf einige Dinge ein:
ein paar kleine Anmerkungen auch von mir:
- dass die Mutter Eures Kindes arbeiten geht oder sogar ein "Arbeitstier" ist, entlastet(e) Dich von Unterhaltszahlungen für sie
Im Bezug auf BU stimmt das, ja.
Deine bisherige Taktik gegenüber der KM, wie Du sie beschreibst, war offensichtlich ein Desaster. Du hast Dir den Kontakt mit dem Kind selbst kaputt gemacht, ebenso das Elternverhältnis zur KM.
Sekunde. Ich hab mir den Kontakt selbst kaputt gemacht? Keineswegs. Oder sieht das noch jemand so, dass es verwerflich ist, wenn ich irgendwann die Reißleine ziehe?
Ich habe halt irgendwann zu ihr gesagt, das ihr Argument Blödsinn ist. "Seih froh dann siehst du die Kleine öfters". Das mag im begrenzten Rahmen stimmen.
Allerdings in dem Ausmaß war es ledglich noch eine Ausrede. Ich habe ihr nach einer ganzen Weile gesagt: "Das ich meine Tochter sehe, oder dir den Rücken für die Arbeit ständig frei halte, sind 2 Paar Schuhe.
Ich will die Kleine auch sehen dürfen wenn du nicht arbeitest - und nicht ständig deine Arbeit und dein Einkommen auf meinen Schultern lasten haben."
Für mich war so gut wie gar nichts mehr planbar. Ich kann doch als Mutter nur die Möglichkeiten nehmen, die mir zur Verfügung stehen. Wozu bekomme ich denn bitte ein Kind, wenn ich es direkt nach der Entbindung
nur noch beim Ex ablade, weil ich ein Workaholic bin?
Du sprichst an, die KM würde das Kind aus Trotz "behalten" - so ungerecht es ist, aber leider hat sie da deutlich bessere Möglichkeiten, ihren Willen durchzusetzen.
Und es gibt ja auch - aus Deiner Beschreibung heraus - keine Anzeichen, dass es dem Kind schlecht geht...?
Wenn gut gehen reinweg auf Gesundheit und Sachgüter bezogen ist, dann geht es ihr sogar wirklich sehr gut. Die KM kauft extrem viel für sie. Fast schon so viel, dass ich hoffe,
das es sozial keine Probleme irgendwann mal gibt. Kinder die immer alles haben was sie sich wünschen? Da habe ich echt Bedenken.
Was mir aus deinem Bericht nicht so klar ist - wurde der Umgang nun gerichtlich endgültig geregelt? Und wenn ja -wie? Wurde Zwangsgeld angeordnet für den Fall, dass der Umgang nicht eingehalten wird?
Oder wurden wieder nur ein paar Termine vereinbart und danach wieder eine Verhandlung?
Bei dem 2. Termin vor kurzem wurde das UR vollends geregelt. Sehe sie jedes Wochenende einen Tag (später jedes 2. Wochenende voll) und jeden Dienstag nach der Arbeit für 2,5 Stunden. Und da bin ich sehr
froh drüber.
1. Schwarzarbeit, Steuerbetrug oder wasauchimmer fanden bereits zu Ehe- oder Beziehungszeiten statt. Da hat derjenige, der sich heute moralisch darüber aufplustert, in der Regel selbst fleissig mitgemacht oder zumindest dazu geschwiegen, weil er selbst davon profitierte. Nach dem Ende der Beziehung plötzlich die eigene Steuermoral und Gesetzestreue entdeckt haben zu wollen ist ist dann (mindestens) scheinheilig.
In meinem Fall keins der beiden. Hab weder mitgemacht, noch von profitiert. Ich hab dazu geschwiegen, weil ich meine Kleine öfters so sah. Zumindest bis es irgendwann völlig aus dem Gleichgewicht geraten ist mit den Zeiten.
Unverheiratete Väter konnten schon vor der Reform im letzten Jahr das gemeinsame Sorgerecht erhalten, nämlich mit Zustimmung der KM. Und zwar sogar bereits vor der Geburt. Das wäre in Deinem Fall sicher sehr gut gewesen.
Gefragt habe ich immer wieder mal, aber wurde abgelehnt wegen dem "Papierkram" der dann wachsen würde mit den künftigen Entscheidungen.
- ob Deine Ex schwarz arbeitet, geht Dich nichts an; Du kannst es weder gerichtsfest beweisen noch hast Du irgendeinen Auftrag, es zu recherchieren.
Das ist auch gar nicht meine Intention. Sie kann meinetwegen arbeiten so viel sie will. Ob schwarz oder nicht, hat ja damit nichts zu tun. Allerdings finde ich es verwerflich,
das Kind nicht nur zur zweckmässigen Betreuung während der Arbeitszeit weg zu geben, sondern in solch erheblichen Ausmaß. Die Kleine sieht ihre Mutter oft Tagelang nicht.
Angesprochen hab ich die Schwarzarbeit an sich nur, um die Herleitung zum aktuellen Stand deutlich zu machen.
(Und natürlich um mich kurz aufzuplustern, weil es mich "ankotzt", dann auf Armenrecht zu gehen - während man den anderen zwingt, vor Gericht zu gehen.)
Was ide s.g. Scharzarbeit der KM in der Gastronomie betrifft
wage ich zu bezweifeln jedenfalls in der Grössenordnung wie du das geschrieben hast.Kein Gastrobetrieb in der Grössenordnung wie du beschreibst,setzt sich so einem existenzvernichteten
Risiko der Scharzbeschäftigung aus. Ich komme aus der Gastrobranche.
Das Konzept ist doch ganz einfach. Geringfügige Beschäftigung anmelden, aber die Stunden nicht befristen.
Glaub mir, das geht. Hab das ja über längere Zeit mitbekommen 🙁
Dass Du das alleinige Sorgerecht anstrebst, ist jedenfalls völlig unrealistisch. Was Du der KM vorwirfst, rechtfertigt keinen Entzug des Sorgerechts. Und falls doch, kommt das Kind eher in ein Heim oder eine Pflegefamilie als zum nichtsorgeberechtigten Vater, v.a. wenn dieser wie Du lange keinen Umgang hatte.
Eher in ein Heim, wo weder Verwandte, noch der Vater ist? Ich hab ja selbst mit wenig Bezug noch wesentlich mehr als völlig Fremde. Ziemlich grotesk wenn dass das Standardprozedere ist :/
Aber alles in allem sind hier doch eine Menge guter Hinweise von euch enthalten.
Danke an dieser Stelle!
Hallo Pyneos,
gut, dass Du unsere Einschätzungen hier sportlich nimmst. In diesem Sinne zurückgefragt:
Was ist das hier
Hab einen Schlussstrich gezogen und sie zwang das, eine KITA stelle zu suchen. Die bekommt man nur mit Vertrag, ergo fielen ihre 1100 Harz IV weg.
KM gab mir dafür natürlich die Schuld. Dadurch das wir dann beide normale Arbeitsverträge hatten, trafen wir die Regelung, dass meine Tochter 14 Nächte
pro Monat bei mir schläft. Das ging mit etwas zerreissen auch ganz gut - für einen Monat.
Dann fand sie eine Babysitterin, die für fast nichts arbeitet. Exakt ab diesem Moment überschlugen sich die Ereignisse:- Einen Tag nachdem sie die Babysitterin fand, bekam ich eine Anzeige wegen Körperverletzung. (Es gab keinen Vorfall)
- Ein Arzt bestätigte ihr Blessuren an einer Stelle die sie vorher falsch angab.
- Sie entzog mir volle 4 Monate meine Tochter. (Begründung nach aussen: Angst)
- Ich stellte einen Eilantrag beim Gericht auf Umgangsregelung, sowie ein weiteren Antrag auf Übertrag der Teilsorge.
- 4 Monate später kam es zur ersten Verhandlung. KM bekam die Auflage die Tochter wieder herauszugeben in wachsenden Zeitfenstern zur erneuten Annährung.
- Sie brach in den ersten 1-2 Monaten nahezu alle Termine. Die Klassiker "wichtige Termine" oder Kind angeblich 4 von 6 Wochenenden Krank.
anderes als ein Desaster? Klar, das war so von Dir nicht beabsichtigt, aber im Ergebnis lief es eben auf ein Desaster hinaus. Wohin die Reise mit dieser KM gehen würde, wenn ihr mal nicht einer Meinung sein würdet, hätte Dir angesichts dessen:
Gefragt habe ich immer wieder mal, aber wurde abgelehnt wegen dem "Papierkram" der dann wachsen würde mit den künftigen Entscheidungen.
bereits während der Schwangerschaft klar sein können.
Aber immerhin sehr gut, dass Du schon eine Umgangsregelung hast. Wenn der Umgang stabilisiert ist und eine Weile keine gerichtlichen Streitigkeiten waren, hast Du gute Chancen auf gemeinsames Sorgerecht. Dann kannst Du den Umgang weiter ausbauen. Die langen Arbeitszeiten der KM sind dabei vielleicht eher Deine "Verbündeten" als Dein Problem.
Gruss
Tarek
Ja, das leuchtet ein.
Sehr sachlicher Rat 🙂
Schlussstrich sagt ja nicht aus, das ich meine Tochter nicht mehr sehen wollte. Ging nicht um "bockig" sein oder ähnliches.
Lediglich das eine klare Trennung her musste zwischen ihrem Job und meiner Zeit mit meiner Tochter.
Und das auch nur wegen dem wehemenden Ausmaß. Die Kita war dann einfach die logische Folge.
Ich muss sie in keine "Richtung" drücken. Solche Machtspielchen sind mir nix 🙂