Alleiniges Sorgerec...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Alleiniges Sorgerecht beantragen, Vorladung des Gerichts nicht zustellbar

 
(@fintail)
Schon was gesagt Registriert

Mahlzeit!

Ich wende mich heute mal wieder ans Forum mit einer Frage, die einer Bekannten Sorge bereitet.

Und zwar ist die Sachlage so, dass der KV seit mehreren Jahren keinen Kontakt zu den Kindern hat (interessiert ihn alles nicht), keinerlei Unterhaltzahlungen leistet, diverse "Suchterkrankungen" hat und zu alledem nicht auffindbar ist.

Die KM will nun das alleinige Sorgerecht beantragen, das es schon immens schwierig wird Unterschriften für z. B. neue Ausweise zu bekommen. Wie verhält sich das Gericht, wenn die Vorladung nicht zugestellt werden kann, die Meldeadresse ist seit gut einem Jahr definitiv nicht mehr aktuell. Die KM hat eine Anwältin, aber mit der Aussage: "wenn die Vorladung nicht zugestellt werden kann, kann man nichts machen" kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

Gruß

fintail

Ich bin nicht nachtragend. Sobald ich mich gerächt habe, ist wieder alles okay....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2010 13:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

zu alledem nicht auffindbar ist.

Die KM will nun das alleinige Sorgerecht beantragen, das es schon immens schwierig wird Unterschriften für z. B. neue Ausweise zu bekommen.

Das ist Zickenlogik.

Wenn er nicht auffindbar ist, ist es nicht "immens schwierig", sondern unmöglich, von ihm eine Unterschrift zu bekommen. Die man im übrigen für Ausweise garnicht braucht. Oder nenn mir die Stadt, wo das so ist.  In den mir bekannten jedenfalls nicht:

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2916&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=58408

Das "Gerücht" mit dem Kinderausweis hält sich aber nachhaltig in der Szenze der Entfremderinnen.

Nicht bös gemeint, aber die Story stimmt nicht.

Und wenn doch, ist es ja garkein Problem, soll sie halt statt einem Antrag nach §1671 einen nach §1674 stellen ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1674.html ). Muss sie halt bisschen besser aufpassen und das mit dem "immens", "Schwierig", "unmöglich", "nicht ausffindbar" besser sortieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2010 14:05
(@fintail)
Schon was gesagt Registriert

Hab grad mal geguckt, und lt. Internet stimmt das schon, die Ausnahmen wie in Frankfurt a.M. gibt es dort nicht: http://www.luedenscheid.de/buergerservice/produkte/33/pr495.php . Auch das Formular lässt vergleichbare Ausnahmen nicht zu.

Bei den Formulierungen muss sie nicht aufpassen, sondern ich, weil ich das in diesem Fall etwas sorglos getippt habe. Es ist nicht immens schwierig die Unterschrift zu bekommen, sondern in der Tat unmöglich, aber es ist immens schwierig dennoch einen Ausweis zu bekommen (immens schwierig ist jetzt gleichbedeutend mit "aufwändig" mit JA, Zeit usw.).

Ich bin nicht nachtragend. Sobald ich mich gerächt habe, ist wieder alles okay....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2010 14:31
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

1. betr. ausweis: schaust du mal >hier<.
hat damit bei mir letztes jahr, nach entspr. hinweis 😉 und überreichung einer kopie des urteils  :knockout:, prima geklappt.

2. betr. zustellung der vorladung: ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht nachvollziehbar sein soll, wo nun der KV aktuell gemeldet ist.
laut aussage 'meines' Bürgerservicebüros (von vor 5 min.) darf jeder(!) eine entspr. anfrage nach der (neuen) meldeadresse eines ex-partners stellen (kostet ein paar euro). wenn eine auskunftssperre eingerichtet ist, wird dennoch ein RA 'bei berechtigtem interesse' die info erhalten. letzte möglichkeit: das gericht erhält die aktuelle meldeadresse auf jeden fall. die müssen nur fragen.
einzig mögliches problem: wenn die aktuelle meldeanschrift nicht mit dem tatsächlichen aufenthaltsort übereinstimmt (= wenn sich KV verdünnisiert hat). dann kann das gericht im einzelfall und auf antrag die unterschrift des KV (unter was auch immer) durch gerichtsbeschluss ersetzen.

gruß
ulli

p.s.: ich könnte mir in eurer situation gut vorstellen, künftig die zitierte anwältin in ihrer lethargie alleine zu lassen.

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2010 15:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Gericht wird vor der Zustellung eine zustellfähige Adresse zu ermitteln versuchen. Wenn er sich beim EMA abgemeldet hat und nirgends wieder angemeldet, dann ist das zwar eine Ordnungswidrigkeit, an sich "sein Ding", aber in diesem Fall natürlich erst mal ein Problem.

Wenn also der Antrag auf ASR gestellt wird und das Gericht keine zustellfähige Adresse hat, dann wird gem. § 185 ZPO die Klage öffentlich zugestellt. Es würde dann, wenn der KV nicht erscheint, ein Versäumnisurteil gem. § 331 ZPO oder nach Aktenlage gem. § 331a ZPO ergehen. Sonst wäre es ja auch einfach, sich gerichtlichen Verfahren zu entziehen. Die Anwältin würde ich schon mal wechseln.

@ Pappasorglos: Formulierung hin oder her, wenn der KV nicht auffindbar ist, dann halte ich die Klärung des SR für geboten.

LG LBM

Edit: Ergänzung

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2010 22:33
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das ist Zickenlogik.

Finde ich auch.

Ich frage mich, lebt er(der Vater) schon oder schläft er noch?
Oder, schläft er schon oder lebt er noch?

Nach deiner Signatur,:
Ich bin nicht nachtragend.Sobald ich mich gerächt habe ist alles wieder ok...

Stelle ich mir die Frage, wie lange ist er nicht mehr auffindbar, und welcher Auslöser war dafür verantwortlich?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2010 23:12
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

das, liebe LBM,

Wenn er sich beim EMA abgemeldet hat und nirgends wieder angemeldet

sei heutzutage nicht (mehr) möglich, da erst dann beim bisherigen EMA eine (automatische) 'Abmeldung' erfolge, sobald und sofern die bestätigung eines anderen EMA über eine 'Neuanmeldung' vorliege  - sonst nicht.

das mit der 'öffentlichen Zustellung' und dem versäumnisurteil ist natürlich genau der weg, der letztendlich in solchen fällen beschritten wird.

Gruß
Ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 12:13