HAllo, vor JAhren hatte ich schon mal hier geschrieben als Vater wo sein Kind nicht mehr sehen durfte und die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte. Nach Jahren kehrte ich in die Heimat des Kindes (durch Zufall eigentlich und einer neuen großen Liebe) zurück. Eines Tages stand mein Kind (Tochter oder Sohn möchte ich mal nicht nennen um nichts aufzuwühlen da sich die Mutter hier auch aufhällt) vor der Tür und sagte " Ich weiß jetzt alles was wirklich war und meine Mutter nur lügen verbreitete" ich will nicht mehr zu Ihr ich kann Ihr nicht mehr in die Augen sehen. Klar ich schickte mein Kind nicht weg und nahm es auf. Es gab viel Stress mit dem JA usw. bis eine Eintscheidung viel das es vorerst bei mir bleibt zum Test. Der Test war vorbei und es stellte sich heraus das mein Kind sich zu positive entwickelte in den 6 Monaten. Angefangen bei der Schule vom vorherigen Durchschnitt 4,5 auf 1,6, nicht mehr abends in der Stadt rumlungerte, den Bekanntenkreis wechselte und ganz Anständigt jetzt auch herumlauft. Jetzt kam es zu dem Punkt eine Entscheidung zu treffen, zurück oder bleiben. DAs Kind weigerte sich zurück zu gehen und nach Gesprächen mit dem JA und meiner Anwälte kam es dazu das Notariell ohne Gericht das alleinige Sorgerecht und ABR zu mir kommt. Sogar das JA wollte es so. Gerne würde ich die formulierte Begründung hier schreiben aber wie gesagt kein Öl ins Feuer giesen das muß nicht sein. Mir kommt jetzt die Frage auf welche Finanziellen Hilfen bekommt man da ich nur 950.- netto verdiene, und das Kindergeld habe. Unterhalt von der Mutter habe ich bis heute nicht gesehen. (Wenn ich zurückdenke wurde ich weil ich 6 Monate wegen Arbeitslosigkeit vor JAhren nicht zahlen konnte zu 7 Monate auf Bewährung wegen Unterhaltspfl. verl. verurteilt). Ach ja der Grund des geringen Gehalt ist wegen Teilzeit da ich mich um mein Kind mittags kümmere was ja auch Wirkung gezeigt hat da es ja bis heute ein Problemkind ist. Aber ich sag immer jeder soll eine Chance bekommen was ich dem Kind jetzt gebe damit es nach der Hauptschule auf die Realschule kann was ganz gut auss. Wenn mir jemand sagen kann ob man Hilfe bekommt wäre ich dankbar.
Gruß ein stolzer Vater
guten Morgen
Da ich nicht weiß wie alt dein Kind ist kann ich nur spekulieren.
Ist dein Kind unter 12 Jahre kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Ich weiß leider nicht in wie weit deine Unterhaltsschulden dies beeinträchtigen..davon hab ich keine Ahunung.Aber ich denke mal das eine hat mit dem anderen nihts zu tun.
Darüber hinaus kannst du ergänzendes Hartz4 beantragen wenn du mit der Miete unter dem hartz4 satz liegst.. Wenn ich das jetzt mal grob überschlage: wenn dein Kind unter 14 ist sind es nur ein paar euros die du drüber bist ist es über 14 sind einige euros unter dem Satz-.,,.Kommt dann auch noch auf die Höhe der Miete an..genauer kann ich dir das sagen wenn ich die zahlen kenne.. kannst du mir auch gern per pn zusenden.,
und wegen kein Öl in Feuer werfen..sorry wenn ich das schreibe: aber es wenn die Mama hier auch ist weiß se auch so das sie gemeint ist anhand der Informationen.Aber da mache dir keine sorgen.hast ja nicht wirklich was schlimmes geschrieben
LG susi
Hallo,
wenn dein KInd bei dir gemeldet ist kannst du das der Kindergeldkasse schreiben und dann überweisen sie das Kindergeld auf dein Konto.
Was den KU angeht: wenn jetzt alles in Sack und Tüten ist mit dem Aufenthalt des Kindes kannst du doch über das Jugendamt eine Beistandschaft machen und die kümmern sich drum, bzw. wenn das Kind unter 12 ist kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen.
Im übrigen kannst du auch Wohngeld, Hartz 4 oder den Kinderzuschlag beantragen. Es wird aber nur 1 von diesen 3 genehmigt. Wie und in welcher Reihenfolge man das deshalb beantragen sollte, google doch einfach. Es gibt Wohngeld, Hartz 4 und auch Kinderzuschlagsrechner im Internet.
Sophie
@liebne annaSophie
er bekommt beeits das Kindergeld 😉
achja das vergass ich: Du kannst wohngeld beantragen oder Kindergeldzuschuss, Hartz4 greift nur wenn WG und KGZ nicht ausreichen euren Bedarf zu decken
Hallo, danke erst mal für die ersten Info's, also Unterhaltsschulden bestehen nicht mehr sind alle bezahlt, das Kind ist 15 und der gute Mitarbeiter beim JA wo vorher gegen mich war mit dem Unterhalt und Jahre lang böse Briefe schreib ist zwar auf einmal Freundlich aber meint für Ihn ist alles erledigt ich brüchte erst mal einen Beschluß das er gegen Sie tätig wird was ich anderst sehe. Was die Wohnung angeht sieht es so aus das ich bei Bekannten wohne die ein Haus gemietet haben und ich in einer Etage zur Untermiete wohne auf 70 qm allerdings gemeinsame Kühe für 550.- kalt. War auf die schnelle damals die beste Lösung und gut da ab und zu auch Aufsicht da ist.
Moin top family,
mit 15 Jahren gilt Deine Tochter nicht mehr als (besonders) betreuungsbedürftig. Zumindest nicht in einer Form, die sozialrechtlich eine Beschränkung auf eine Halbtagstätigkeit respektive Übernahme der dadurch entstehenden Einkommenslücke durch Arge & Co rechtfertigt. Auch alleinerziehende Mütter von 15-jährigen Kindern sind schon lange (also nicht erst seit der letzten Familienrechtsreform) zu einer Vollzeit-Berufstätigkeit verpflichtet. Und das ist ja eigentlich auch richtig so; die Allgemeinheit kann nicht für alles und jedes einspringen.
Grüssles
Martin
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bei 550 kaltmiete und 70 qm zahlt das amt sowieo nicht Da müsstet du auf jedenfall ausziehen. Und ganz ehrlich? wenn ich nur 950 euro verdiene nehme ich mir keine Wohnung die 550 kalt kostet.. da bleibt ja mit Nbenkosten nichts mehr übrig. Du wärst gut beraten dir eine andere Wohnung zu suchen. Da bezweifel ich auch das das Wohngeld angemessen sein wird. Musst du dein Kind mit 15 Jahren noch groß betreuen? ich denke mal in dem alter gehen die schon fastihre eigenen wege. Und sorry das ich das schreibe aber d has dir eben selbst wiedersrochen..zum meinen schreibst du : halbtags weil: Ach ja der Grund des geringen Gehalt ist wegen Teilzeit da ich mich um mein Kind mittags kümmere zum anderen :
War auf die schnelle damals die beste Lösung und gut da ab und zu auch Aufsicht da ist.
sorry aber du kannst Vollzeit arbeiten,...