ABR gerichtlich ein...
 
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ABR gerichtlich einklagen? Erfahrungen?

 
(@officertommy)
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Wer hat dies schon mal versucht? Mein Sohn (11) will unbedingt zu mir ziehen, nachdem er die Jahre nach der Trennung und Scheidung gerne bei seiner Mutter war.
Jetzt darf er nur alle zwei Wochen zu mir, das ist ihm zuwenig! Seine Schwester (13) lebt weiter bei der KM.

Also das Kontinuitätsprinzip spricht dagegen.

Habe ich überhaupt Chancen, wenn es den Kindern bei der KM nicht alszu schlecht geht?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2007 21:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi officertommy,

die Wünsche eines 11-jährigen Kindes über seinen Lebensmittelpunkt haben im Familienrecht schon erhebliches Gewicht. Das Kontinuitätsprinzip greift hier deshalb nicht, denn das würde ja nur bedeuten "Wir lassen aus Gewohnheit alles so, wie es ist." Bei einer gerichtlichen Regelung hätte Dein Sohn (sofern Ihr nicht gerade an einen Familienrichter von vorgestern geratet) also sehr gute Chancen, seinen Wunsch auch umzusetzen; er würde dort auch gehört.

Mütter wenden hier sehr oft ein, die daraus resultierende Geschwistertrennung sein absolut nicht tolerabel. Das ist Unsinn: Gerade in diesem Alter "lieben" Geschwister sich nicht unbedingt in einem Mass, dass sie sich täglich sehen müssten. Bemerkenswerterweise haben die gleichen Mütter zuvor keinen Gedanken daran verschwendet, dass auch eine Trennung von Kindern und Vater tiefe Einschnitte bedeutet. Wichtig ist hier vor allem eine gute Besuchsregelung; dann kann eine "Geschwistertrennung" sogar vorteilhaft sein, weil beide im Haushalt des jeweiligen Betreuungselternteils den Status eines Quasi-Einzelkindes haben. Das ist gerade in der (Vor-)Pubertät oft ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Der Grund für den Umzugswunsch sollte allerdings nicht nur gelegentlicher Stress mit Muttern sein. Es besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen Alltag und Wochenende. Auch Deinem Sohn muss klar sein, dass es in Deinem Haushalt ebenfalls Regeln gibt, die sich im Alltag anders anfühlen als bei gelegentlichen Besuchen. Wenn Dein Sohn Dir bei der ersten Vater-Sohn-Unstimmigkeit erklärt "Tu, was ich will, sonst gehe ich zurück zu Mama", hast Du mit Zitronen gehandelt.

Wichtig ist auch, dass die Mutter das Ganze halbwegs mitträgt. Das tun sie nämlich oft nicht - zum einen geht ihnen dadurch der Kindesunterhalt verloren, der sich bei diesem Betreuungsmodell gegeneinander aufhebt. Da fehlen ganz schnell einige hundert Euro im Monat, ohne dass die Lebenshaltungskosten im gleichen Masse sinken würden. Zum zweiten klebt unsere Gesellschaft einer Mutter unter diesen Voraussetzungen gerne das Etikett "Rabenmutter" an ("...wie schrecklich muss es dort sein, wenn das Kind zum Vater ziehen will..."), und diesen unausgesprochenen Zweifel an ihrer mütterlichen Kompetenz hält nicht jede Mutter aus. Meiner Ex ist jedenfalls eine Menge an "Vorteilen" eingefallen, die die Kinder hätten, wenn sie nur wieder zu ihr ziehen würden. Und beide haben sich kaufen lassen...

Trotzdem: Wenn Sohnemann und Du es wirklich wollt: Zieht es durch! Möglicherweise kannst Du mit Deiner Ex ja noch gut genug reden, um sie mal zum Essen auszuführen und das Ganze mit ihr unter 4 Augen zu besprechen.

Ermunternde Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 12:09
(@officertommy)
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Danke Martin!!! Ja, Recht hast du in allem. Natürlich muss ich mit meinem Sohn reden, warum er überhaupt- und jetzt relativ plötzlich- zu uns ziehen will. Außerdem habe ich mit massivestem Widerstand der KM zu rechnen, die- aus welchen Gründen auch immer- nicht einen Deut von dem bisher üblichen Besuchsrecht meinens Sohnes alle 2 Wochen abweichen will... Sie versucht jetzt sogar, dass JA auf ihre Seite zu bekommen und uns als "unfähig" darzustellen ( wir hätten weder ausreichend Zeit, noch Räumlichkeiten, würden Alkohol trinken usw...).Alleiniges Sorgerecht möchte sie einklagen.

Ich überlege schon sehr, ob ich den gerichtlichen Schritt wagen soll, auch meines Sohnes wegen, der vielleicht nur kurzzeitig gegen seine Mutter "verstimmt" ist.
Andererseits kann ich ihm kaum sagen, dass es besser wäre, er bliebe da, wo er ist. Das versteht er auch nicht!
Kleine Zwickmühle, aber so ist das halt...

😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 18:37
(@PhoeniX)

Moin

Anmerkend noch:

Mütter wenden hier sehr oft ein, die daraus resultierende Geschwistertrennung sein absolut nicht tolerabel. Das ist Unsinn: Gerade in diesem Alter "lieben" Geschwister sich nicht unbedingt in einem Mass, dass sie sich täglich sehen müssten.

Die Elternbindung ist in jedem Fall der Geschwisterbindung nachzuordnen. D.H. Die Elternbindung wirkt höher.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 18:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi officertommy,

ich würde das Ganze gelassen angehen und in den nächsten Monaten versuchen, die tatsächlichen Beweggründe von Sohnemann in Erfahrung zu bringen. Wenn sie wirklich ernst zu nehmen sind, wirst Du das auch herausfinden.

Das ist auf jeden Fall besser als ein unüberlegter Schnellschuss. Denn wenn es sich tatsächlich nur um eine momentane Verstimmung handelt, schaust Du in die Röhre - dann winkt Madame nämlich kurz vor der Verhandlung einfach mit einem neuen Handy oder Fahrrad und Dein Sohn erklärt bei seiner Anhörung, dass er doch lieber bei Muttern bleibt. Die schönen grünen Scheine, die Du jeden Monat über den Tisch reichst, sind jedenfalls ein megastarkes Motiv für viele Mütter, sich als Kinderbesitzerinnen aufzuspielen.

Das alleinige Sorgerecht kann sie übrigens nicht einklagen; dafür müsste das Wohl Eurer Kinder bei Dir schon akut gefährdet sein. Im Alltag spielt aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht (hier im Forum abgekürzt mit ABR) die viel entscheidendere Rolle.

Also: Zeig Sohnemann "von Mann zu Mann", dass Du für ihn da bist. Und wenn sein Wunsch in einigen Monaten immer noch so gross ist: Erfülle ihn ihm! Sag aber vorher nochmal hier Bescheid; da gibt es noch einiges dazu zu sagen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 19:13
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

hallo willkommen hier,(obwohl es wohl schöner wäre wenn niemand die seite besuchen müßte)

also ich muß noch sechs mal schlafen dann habe ich verhandlung auf alleiniges ABR dann kann ich dir schonmal mehr sagen wie so was ausgehen kann  ..........................................

kannst ja schonmal einen teil nachlesen bei...................  HilfeHilfe nun gehts richtig los..Papa stellt antrag auf ......

stelle den Antrag jetzt schon zum zweiten male ohne Rechtsanwalt,beim ersten mal hat die Mama es nicht zu einer verhandlung kommen lassen wir haben uns beim JA dann geklärt und ich bekomme jetzt auch halbes Kindergeld.......

habe aber nun auf anraten meiner mitleidensgenossen hier bei dieser Verhandlung heute einen RA eingeschaltet
,aber nur zur Verhandlung den rest mache ich nach wie vor alleine(Schriftverkehr).............(obwohl mir der rechtsanwalt der gegenseite gar nicht mehr schreibt...... :rofl2:  )

gruß
michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 19:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

stelle den Antrag jetzt schon zum zweiten male ohne Rechtsanwalt

das kann übel in die Hose gehen; solche Ratschläge sollte niemand hier geben. Es mag Leute geben, die auch das ABS ihres Autos selbst reparieren; für die allermeisten ist der Rat zum Verzicht auf einen Fachmann aber einfach grottenfalsch.

habe aber nun auf anraten meiner mitleidensgenossen hier bei dieser Verhandlung heute einen RA eingeschaltet

Das ist der einzig richtige Weg...

aber nur zur Verhandlung den rest mache ich nach wie vor alleine(Schriftverkehr)

...und das kann fürchterlich in die Hose gehen. Was hast Du "gewonnen" oder "gespart", wenn Dein ABR-Antrag nicht durchgeht?

Das deutsche Familienrecht ist sowieso schon ungerecht und kompliziert. In keinem Fall ist es etwas für Hobbyisten und Dilettanten...

Ratlos
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 19:26
(@PhoeniX)

Moin

Eigentlich hat brille007 schon alles gesagt.

Würde die Aussagen von meinem Namensvetter sofort unterschreiben.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2007 15:12
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke an alle, komme neu, wenn ich genaueres weiss...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2007 16:49
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Nachdem meine Anwältin geraten hat, zunächst abzuwarten, weil die Kinder besonderes Gehör ab 13/14 Jahre finden, habe ich nichts getan. Natürlich zu meinem Nachteil, denn jetzt hat sie erneut den normalen Umgang mit mir zu den Ferien verweigert und auch sonst muss ich um jede Stunde mit den Kindern kämpfen. Also überlege ich, wenigstens die Besuchsregelung gerichtlich festklopfen zu lassen. Was kostet das i.d.R.?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2007 16:56




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Streitwert in Umgangssachen ist i.d.R. 3.000 €. Wenn du selbst einen RA nimmst, kommen Kosten i.H.v. 853,08 € raus (siehe Prozesskostenrechner im Hauptmenü). Du kannst dich auch selbst vertreten auf AG-Ebene. Umgangssachen enden zumeist als Vergleich, so das jede Seite die eigenen Kosten zu tragen hat.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 10:44
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi officertommy!
Ich habe das Umgangsrecht/Besuchsregelung mit meinen Kindern gerichtlich klären lassen. Da ich Prozesskostenhilfe bekam, musste ich zum Glück nichts bezahlen. Wir haben die ganze Tour zum Glück hinter uns: Kinderanhörung vor Gericht, Besuch einer Sachverständigen/Psychologin in den Haushalten von Mutter und Vater. Für meine Kinder und mich ist es super gelaufen, obwohl ich zwischenzeitlich schon alles hinschmeißen wollte  wegen dem ganzen nervlichen Stress. Aber es hat sich gelohnt: Kinder sind die halben Ferien bei mir sowie alle 14 Tage von Donnerstag bis Montag! Die KM wollte das absolut nicht, musste sich vor Gericht dann aber unterordnen. :frech2:

Gruß klatt007

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 16:39