Servus Leute,
meine Lebenspartnerin und ich (unverheiratet) haben am 12.07.2012 ein gemeinsamses Kind bekommen. Nach vor der Geburt haben wir das gemeisame Sorgerecht beantragt. Seit 01.04.2012 lebten wir in einer gemeinsamen Wohnung.
Sie hat seit ihrer Kindheit bipolare Störungen (mansich depressiv) die mit Medikamenten behandelt werden, ebenso hat sie mehrere Suizidversuche im Jugendalter hinter sich. 11 Jahre lang war ihr Zustand aufgrund der Medikamente stabil und hat ein normales Leben geführt.
Durch die Schwangerschaft und das anschließende Stillen kam es im Oktober 2012 zum erneuten Krankheitsausbruch. Sie war nicht mehr sie selbst, tat unverständliche Dinge (Geld sinnlos ausgeben, in der Gegend mit Kind umherfahren, Hauswand meiner Mietswohnung beschädigen) und ich hatte ständig Sorgen um unsere Tochter. Im Dezember 2012 wurde sie in die geschlossene Station in einem psychologischen Krankenhaus eingewiesen. Beim Aufnahmegespräch zeigte sie sich sehr aggressiv der Ärztin gegenüber. Mitte Januar wurde sie entlassen, musste jedoch aufgrund selbständiger Medikamentenabsetzung wieder ins Krankenhaus. Mitte 02/2013 hat sie sich selbst entlassen, konnte jedoch den Zustand zuhause nicht stabilisieren, so dass sie Ende 02/2013 wieder ins Krankenhaus ging. Anfang 03/2013 hat sie sich wieder selber entlassen und war seitdem zuhause. Während ihrer Krankenhausaufenthalte habe ich mich allein um unsere Tochter gekümmert (von 12/2012 bis 03/2013), mit meinem Arbeitgeber eine gütige Regelung gefunden, einen Krippenplatz organisiert, das Kind von Brust auf Flasche umgestellt, einen Umzug organisiert, etc.. 2 Wochen nach der Entlassung hat sie mich nun unangekündigt am Umzugswochenende verlassen, ist zu ihren Eltern (beide ebenso in psychatrischer Behandlung) gefahren mit unserem Kind und kam nicht wieder. Ich habe das JA informiert, mit ihrer behandelnden Psychologin gesprochen, die Krippe informiert, usw.
Morgen früh um 10 Uhr kommt sie mit dem Kind zu mir, ich habe ihr eine gütige aussergerichtliche Einigung vorgeschlagen. Falls sie mir das ABR nicht freiwillig übergibt, stelle ich am Montag mit Hilfe einer Familienrechtsanwältig den Antrag auf Überschreibung des ABR beim Familiengericht. Wie seht ihr meine Chancen? Die Richterin meinte 70/30 für mich. Trotzdem habe ich Sorgen, dass die Richter für die Mutter entscheiden. Das JA war vor Ort und konnte, aufgrund der Momentanaufnahme, keine Kindsgefährung feststellen.
beste Grüße
Daniel
Die Anwältin meine natürlich dass die Chancen 70/30 für mich stehen, nicht die Richterin , sorry 😉
Moin Schnarch,
erstmal willkommen bei Vatersein.
Die Chancen sind natürlich schwierig einzuschätzen, da wir nur deine Schilderungen der Sachlage kennen. Wenn du eine Frau wärst, wäre die Entscheidung wohl nicht schwierig vorherzusagen - so mag deine Anwältin mit ihrer Schätzung aber durchaus richtig liegen, dass du das ABR zumindest vorläufig übertragen bekommst. Ob das dann dauerhaft so bleibt, ist aber wieder eine andere Frage.
Übrigens kann deine Ex dir das ABR morgen nicht freiwillig übertragen, da darüber nur auf Antrag von einem Gericht entschieden wird.
Gruß
Brainstormer
Moin Schnarch,
Geld sinnlos ausgeben, in der Gegend mit Kind umherfahren, Hauswand meiner Mietswohnung beschädigen)
natürlich ist soetwas nicht schön - aber eine Kindswohlgefährdung kann ich hier noch nicht erkennen.
Deine Ex-Partnerin ist "halt" krank. Da wir alle keine Mediziner sind, können wir das von hier aus auch nicht wirklich beurteilen. Das JA konnte wohl auch nichts feststellen.
Trotzdem ist natürlich allein vom Bauchgefühl zu wünschen, dass hier eine (möglichst einvernehmliche) Lösung gefunden wird (bei der auch die KM einsieht, dass sie wohl Hilfe benötigt), ihr als Elternteile aber beide wirken könnt. Gruß Ingo
Übrigens kann deine Ex dir das ABR morgen nicht freiwillig übertragen, da darüber nur auf Antrag von einem Gericht entschieden wird.
Gruß
Brainstormer
HM, ich dachte, man kann das beim JA oder Rechtsanwalt/ Notar gemeinsam so festhalten? Und dann spielt die Zeit eine grosse Rolle wegen der Kontinuität?
A life lived in fear is a life half lived
Nein, kann man nicht.
Darüber kann nur ein Richter entscheiden.
Nur wenn man sich sowieso einig ist, braucht man das ja auch nicht juristisch fest zu legen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Hexyl,
nein, man kann einvernehmlich festlegen ,dass beide mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes bei Papa oder Mama einverstanden sind und das noteriell "beglaubigen"lassen. Dann liegt das ABR aber weiterhin bei beiden Elternteilen und hat eine Indizwirkung, falls später doch mal um das ABR gestritte nwird.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Okay. Und um so länger das Kind bei einem Elternteil ist, um so weniger wird er aus diesem Umfeld gerissen. Das ist ja das Prinzip der Kontinuität dann, was zum Beispiel bei einem plötzlichen Umzug/ Wegzug zum Tragen kommt.
A life lived in fear is a life half lived
Hallo Daniel,
Das JA war vor Ort und konnte, aufgrund der Momentanaufnahme, keine Kindsgefährung feststellen.
Durch einen simplen Hausbesuch des JA ist natürlich eine Kindeswohlgefährdung nicht auschließbar.
Möglicherweise wird das Gericht bei Deiner Antragsstellung einen Gutachter beauftragen, das muss aber nicht sein - besonders bei Vorliegen des Einverständnisses der KM.
Nach meiner persönlichen Auffassung stellt eine bipolare Störung immer eine Kindeswohlgefährdung dar - das darf Mann aber niemals laut äußern !!!
Beschäftige Dich mal mit dem Begriff Kindeswohlgefährdung, u.a. hier:
Unter den Begriff Kindeswohlgefährdung fallen: missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, Vernachlässigung des Kindes, das unverschuldete Versagen der Eltern, die Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten Dritter, der mangelnde Wille oder die mangelnde Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr29. Vernachlässigung und Verwahrlosung, mangelnde emotionale Zuwendung, seelische und körperliche Misshandlung, Verhinderung altersgemäßen Umgangs, mangelnde Förderung der geistig-kognitiven Fähigkeiten des Kindes, Isolation und Entzug von vom Kind gewünschten familiären Beziehungen können gehäuft festgestellt werden, insbesondere dann, wenn der erkrankte Elternteil allein mit dem Kind lebt. Wenn Hilfen angenommen werden, heißt dies natürlich nicht, dass eine Kindeswohlgefährdung in jedem Falle ausgeschlossen ist. Wenn ausgleichende Hilfen nicht ermöglicht oder gar abgelehnt werden, ist die Frage der Kindeswohlgefährdung immer zu stellen. Bei kleinen Kindern kann sich z.B. mangelnde materielle und/oder emotionale Zuwendung gleichermaßen verheerend auswirken.
http://www.carookee.net/forum/Staatsterror/11/26640429
Morgen früh um 10 Uhr kommt sie mit dem Kind zu mir, ich habe ihr eine gütige aussergerichtliche Einigung vorgeschlagen. Falls sie mir das ABR nicht freiwillig übergibt, stelle ich am Montag mit Hilfe einer Familienrechtsanwältig den Antrag auf Überschreibung des ABR beim Familiengericht.
Eine Vollmacht von Ihr genügt nicht für eine längerfristige juristische Stabilität.
Die KM kann diese jederzeit widerrufen.
Sollte sie jedoch freiwillig eine Vollmacht unterzeichnen, sollte Dich das nicht daran hindern, trotzdem einen Antrag bei Gericht zu stellen :wink:.
Mit einer freiwillig von Ihr unterzeichneten Vollmacht stehen Deine Chancen wesentlich besser - nutze diese mögliche einsichtsvolle Phase der KM, bevor die wieder umschlägt.
Deine Begründung (bzgl. Deiner Antragstellung trotz Vollmacht) sollte dann lauten, dass Du im Interesse des Kindes "einfach nur Rechtssicherheit möchtest".
Anfang 03/2013 hat sie sich wieder selber entlassen und war seitdem zuhause.
Wesentliche Bedeutung zur Entscheidung dürfte eine (zu erstellende) Stellungnahme der Klinik haben, dass der Zustand der Mutter (nicht) stabilisiert ist.
Ebenso wichtig ist eine stabile Bindungstoleranz von Deiner Seite aus, Du solltest sowohl gedanklich als auch aktiv die Mutter-Kind-Bindung tolerieren und unterstützen.
Mangelnde Bindungstoleranz wird Deinem Antrag entgegenstehen.
Arbeite Dich mal durch diesen Beschluss (allerdings kein gSR):
OLG Brandenburg: Kind zur psychisch kranken Mutter und alleiniges Sorgerecht
Erstmal vieeeelen Dank für die zahlreichen kompetenten Antworten :thumbup:
Wie zu erwarten war, hat die KM sich nicht auf eine aussergerichtliche Einigung eingelassen. Ich habe heute dem Antrag beim AG auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge gestellt (einstweilige Anordnung). Weiterhin hatte ich heute und gestern Umgangstermine mit meinem Kind gehabt und werde diese ebenso morgen und übermorgen für ca. 30 Minuten bei der KM einfordern. Dem Kind ging es soweit gut, jedoch weist die Mutter in meinen Augen keinen stabilen Zustand auf, sondern befindet sich aufgrund der aktuellen Drucksituation in einer angehenden Depressionsphase. Morgen bekommt sie von ihrem Psychologen ein Gutachten, ebenso hat sie sich rechtlichen Beistand geholt.
Guten Abend,
Ich habe heute dem Antrag beim AG auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge gestellt (einstweilige Anordnung).
Die muss zwingend gut begründet werden.
Würde Dir der behandelnde Arzt ihren instabilen Zustand mit einer Stellungnahme bestätigen ?
befindet sich aufgrund der aktuellen Drucksituation in einer angehenden Depressionsphase.
Na ja, besser als eine bevorstehende manische Phase.
Morgen bekommt sie von ihrem Psychologen ein Gutachten, ebenso hat sie sich rechtlichen Beistand geholt.
Wer hat dieses Gutachten warum beauftragt ?
Die Anwältin hat den Antrag mit meiner Hilfe und Aufzeichnungen sehr gut begründet und sieht die Chancen sehr postitiv. Sie ist Familienrechtsanwältin und hat am AG ein "Heimspiel".
Das JA hat der KM eine Stellungnahme vom Arzt empfohlen. Angeordnet hat dies keiner, ich denke dies basiert auf ihrer eigenen Initiative, genaue Informationen fehlen mir leider.
Die Anwältin hat den Antrag mit meiner Hilfe und Aufzeichnungen sehr gut begründet und sieht die Chancen sehr postitiv.
Noch einmal:
Würde Dir der behandelnde Arzt ihren instabilen Zustand mit einer Stellungnahme bestätigen ?
Siehe mein letzter Satz.
Sie ist Familienrechtsanwältin und hat am AG ein "Heimspiel".
Der Entzug des ABR einer deutschen Mutter, der noch nicht einmal (bewiesene) Gewaltausübung vorgeworfen wird, ist niemals ein Heimspiel.
Ich warne ausdrücklich vor leichtsinnigem und frühzeitigem Erfolgsempfinden.
Hast Du denn nicht das von mir verlinkte Urteil studiert ?
Das JA hat der KM eine Stellungnahme vom Arzt empfohlen. Angeordnet hat dies keiner, ich denke dies basiert auf ihrer eigenen Initiative,
Also genau wie ich vermutet habe - ein Gefälligkeitsgutachten.
Die Beweislast liegt damit umso mehr auf Deiner Seite.
Würde der Arzt mir ein Gutachten ohne Schweigepflichtsentbindung ausstellen?
Das Urteil habe ich gelesen und verstanden, dies war jedoch auch das Einzige im Netz veröffentlichte, was für eine psychisch kranke KM positiv ausgegangen ist. Aber wahrscheinlich ist dies kein Einzelfall.
Meine RA meinte, wahrscheinlich bekommen wir die einstweilige Anordnung sogar ohne persönliche Anhörung vor Gericht durch. Darf mich dies nicht optimistisch stimmen?
Würde der Arzt mir ein Gutachten ohne Schweigepflichtsentbindung ausstellen?
Kein Gutachten, nur eine kurze Stellungnahme zum Stabilitätszustand (... zur Selbstentlassung und der verordneten Medikamentierung).
Dürfen tut er es nicht, Du musst es zumindest versuchen.
Argumentiere mit dem Wohl des Kindes.
Das Urteil habe ich gelesen und verstanden, dies war jedoch auch das Einzige im Netz veröffentlichte, was für eine psychisch kranke KM positiv ausgegangen ist.
Im Netz liest Du nur, was dort veröffentlicht wurde.
Meine RA meinte, wahrscheinlich bekommen wir die einstweilige Anordnung sogar ohne persönliche Anhörung vor Gericht durch. Darf mich dies nicht optimistisch stimmen?
Optimismus ist ein schlechter Ratgeber bei solchen Verfahren.
Eine eAO wird nicht selten ohne Anhörung entschieden.
Der Ausgang ist dennoch offen.
Meine Prognose: Richter ordnet bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ein Erziehungsfähigkeitsgutachten an.
Das Gefälligkeitsgutachten der KM wird nicht zwingend als solches benannt werden.
Bis dahin können 3 bis X Monate vergehen.
Eine Stellungsnahme des Arztes werde ich mir ggf. einholen, dies stimme ich nochmal mit meiner RA ab.
Mal angenommen die eAO geht zu meinem Gunsten bzw. zum Kindswohl aus -würde ein Richter in der Hauptsache nach 3-X Monaten das Kind noch aus der gewohnten Umgebung rausnehmen, selbst wenn der Mutter eine Erziehungsfähigkeit bestätigt wird? Immerhin geht es ja um Kontinuität und Kindswohl.
Das ist nicht vorhersehbar.
Eine bestätigte Erziehungsfähigkeit würde vermutlich bedeuten, dass die KM das ABR erhält (da es strittig ist, wird es zwingend ein Elternteil zugesprochen bekommen).
Zum Zeitpunkt der ABR-Übertragung verliert die Kontinuität in Deinem Haushalt natürlich seine Bedeutung - ob sie zur Entscheidung beiträgt ... vor Gericht und auf hoher See ...
Der "gewohnten Umgebung" nach 3-X Monaten solltest Du jedenfalls nicht zu viel Bedeutung beimesssen - siehe OLG Brandenburg.
Im Fall des OLG Brandenburg ging es aber um das aSG, diesen Schritt werde ich vorerst nicht unternehmen, es sei denn, die KM müsste auf Grund ihrer Krankheit erneut ins Krankenhaus. Vorerst strebe ich nur das ABR und die Gesundheitsfürsorge an, in der Hoffnung dass der Richter realistisch und zum Wohle unserer Tochter entscheidet.
Neuer Stand:
Die KM hat, während ich ihr Aufschub gegeben habe, dass wir es aussergerichtlich klären, einen Antrag über Übernahme des ABR beim AG gestellt. Ich habe eine Einladung zur mündlichen Verhandlung am 03.04.2013. Mein Antrag ist erst gestern beim AG eingangen.
Sie verweigert mir den, mit dem JA vereinbarten, Über-Nacht-Umgangstermin über Ostern.
Welches AG ist zuständig, dass wo das Kind gemeldet ist, oder wo es sich derzeit aufhält?
Die KM hat, während ich ihr Aufschub gegeben habe, dass wir es aussergerichtlich klären, einen Antrag über Übernahme des ABR beim AG gestellt.
Das überrascht mich nicht.
Teil ihrer Strategie ist vermutlich das von ihr selbst beauftrage Gefälligkeitsgutachten.
Sie verweigert mir den, mit dem JA vereinbarten, Über-Nacht-Umgangstermin über Ostern.
Mit welchem Argument ?
Welches AG ist zuständig, dass wo das Kind gemeldet ist, oder wo es sich derzeit aufhält?
Der eingetragene Meldeort des Kindes.
Ist Dir bekannt, ob sie derzeit eine verordnete Medikamentation einhält ?