Ablehnung des behan...
 
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Ablehnung des behandelnden Arztes.

 
(@crisd)
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Guten Tag,

dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und falls es bereits eine solche Fragestellung geben sollte, bitte ich diesen Beitrag dort hin zu verschieben. Leider ergab meine Suche hierzu keinen passenden Treffer.

Ich bin Vater zweier Töchter, die zur Zeit im gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter leben. Für die älteste Tochter (10) teilen wir beide uns das Sorgerecht. Wir wohnen allerdings knapp 400km voneinander entfernt, was es mir erschwert direkt an der Erziehung beteiligt zu sein. Kontakt besteht dennoch zu beiden Kindern täglich, mittels Skype, Whatsapp oder Telefon. Neben Alltäglichkeiten geht es hier dann auch schon mal um Hausaufgaben, Freunde und all die Sorgen die Kinder eben so haben. So steht bei meiner ältesten Tochter die vorsorgliche HPV Impfung an. Über die grundsätzliche Notwendigkeit dieser Indikation sind sich die Kindesmuter und ich absolut einig (Bitte keine Impfdiskussion, darauf lief es an anderer Stelle hinaus 🙁 ), allerdings nicht über den durchführenden Mediziner. Bereits seit langem beschwert sich meine Tochter darüber, dass sie mit der behandelnden Ärztin nicht zufrieden ist. Dies geht sogar soweit, dass sie ausdrücklich von Angst spricht. Leider kann ich keinerlei Information dazu finden, inwieweit ich berechtigt bin, dieser Ärztin zu untersagen, dass sie mein Kind behandelt. Die reine Impfe kann ich wohl nicht untersagen, da es sich hierbei um einen Routineeingriff zu handeln scheint. Vielleicht hat ja hierzu jemand Informationen oder weiß, an welcher Stelle ich genaueres nachlesen kann.

Entschuldigung für den langen Text. Ich hoffe mir kann jemand weiter raten.

MfG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2016 21:45
(@susi64)
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Hallo,

was sagt denn die Mutter dazu? Wäre es nicht sinnvoller gemeinsam zu überlegen mit der Ärztin zu reden bzw. den Arzt zu wechseln?

Bei einem Routineeingriff kann davon ausgegangen werden, dass der anwesende Elternteil den abwesenden vertritt (<a href="http://www.aerzteblatt.de/archiv/123624>Einwilligung" von Kindern und Jugendlichen</a>).
Andererseits kannst Du als sorgeberechtiger Vater Dich selbst an die Ärztin wenden und über die Bahndlung Deiner Tochter reden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2016 22:03
(@ingo30)
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Moin,

hier würde ich konkret bei der Tochter nachfragen, was ihr an der Behandlung nicht passt. Solange es nur um Routinesachen wie Impfen geht, kann ich mir kaum vorstellen, dass es hier zur irgendwelchen Problemen, die über Sympathieprobleme hinaus gehen, kommen kann.

Ansonsten sollte Eure Tochter auch lernen, sich gegen die KM durchzusetzen. Es geht ja nicht um die Behandlung an sich, sondern die ausführende Fachkraft.
Wenn die Tochter dort nicht hingehen will, sollte die KM halt einen anderen Mediziner auswählen und dort einen Termin machen. Wie gesagt, dazu ist Eure Tochter aber auch mittlerweile alt genug, das durchzusetzen.

Solange es sich bei der Ärztin um eine zugelassene Fachkraft handelt, sehe ich ansonsten keinen Handlungsbedarf. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2016 22:08
(@crisd)
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Guten Tag Susi64,

die Kommunikation zur Mutter würde ich mal als schwierig bezeichnen. Nach ihrer Auffassung ist es bereits störend, dass ich überhaupt mit meinen Töchtern Kontakt pflege. Laut Angaben meiner Tochter, lehnt die Mutter einen Arztwechsel ab. Da ich der Meinung bin, dass ein 10jähriges Mädchen selber bestimmen sollen dürfte, wer es behandelt, wollte ich mich vorab informieren und ausloten in wie weit ich mich aus dem Fenster lehnen kann, wenn es zu einer Unterredung zwischen mir und der Kindesmutter kommt. Die Situation ist so bereits angespannt genug und ohne einen festen Standpunkt vertreten zu können, möchte ich daher ungern einen Streit entfachen, zumal es im direkten Fall "nur" um eine Impfe geht. Den von dir verlinkten Beitrag hatte ich bereits auch gefunden, danke dennoch dafür. 🙂

Guten Tag Ingo30,

es geht in der Tat um den Sympathiefaktor. Die behandelnde Ärztin ist sehr schroff und herrisch. Früher habe ich die Arzttermine mit meinen Töchtern wahrgenommen und bin des öfteren mit der Frau aneinandergeraten. Jedoch waren meine Töchter damals nicht in der Position sich selber zu Wort zu melden. Mit der Behandlung an sich hatte ich selber auch nie ein Problem, jedoch häufen sich nun die Klagen meiner ältesten Tochter, die zudem auch noch sehr sensibel ist. Deine Meinung ob des Durchsetzens teile ich vollkommen. Aber dies ist eine andere Baustelle, die wohl noch etwas mehr Arbeit braucht, als das momentane Problem. 😉

Leider komme ich bislang zu dem selben Entschluss, dass eine Handhabe momentan nicht vorliegt.

Danke für eure Antworten, zumindest weiß ich nun, dass ich nicht falsch vorgehe, wenn ich es erstmal so hinnehme, wie es ist.

Mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2016 17:52
(@totohh)
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Moin.

Da ich der Meinung bin, dass ein 10jähriges Mädchen selber bestimmen sollen dürfte, wer es behandelt,

Naja, eine recht gewagte Meinung.Ich als Elternteil würde mich schlecht fühlen, mein Kind zu einem Arzt zu schleppen, den es als Person ablehnt. Aber wenn der BET hier anderer Auffassung ist, dann wird das ihm niemand verbieten in dem Alter des Kindes.

es geht in der Tat um den Sympathiefaktor. Die behandelnde Ärztin ist sehr schroff und herrisch.

und wenn es "nur" das ist,dann lohnt sich jeder Streit diesbzgl mit der KM nicht, auch wenn Du wahrsch bei Tochter als Held der für sie kämpft darstehen würdest.

Wie es scheint, hast Du andere offene Baustellen mit der KM.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2016 00:32
(@crisd)
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Guten Abend TotoHH,

wie bei vielen Dingen, spielen auch bei der Arztwahl mehrere Punkte eine Rolle. Die Mutter und meine Kinder leben in einer recht ländlichen Gegend. Ein Arztwechsel würde diesbezüglich auch bedeuten mehr Zeit einplanen zu müssen. Zudem, so zumindest mein erleben, kommt ein solcher Wechsel nicht gut an in der Nachbarschaft, in der jeder wirklich jeden kennt. Ein paar komische Sitten, die mich immer den Kopf schütteln ließen, da dies in tatsächlich allen Lebensbereichen relevant gewesen ist. 😉

Ich für meinen Teil würde es jedenfalls so halten, dass meine Tochter ihren Arzt selber wählt. Allerdings habe ich auch den Luxus, dass sich allein in meinem Stadtteil bereits mehr Kinder- und Jugendärzte tummeln, als dort im gesamten Landkreis.

Gerade wegen deines zweiten Einwandes wollte ich vorher informieren. Ich muss bei meinen Töchtern nicht als Held dastehen, aber mit solider Grundlage, würde ich auch die kleinsten Kleinigkeiten zu einem Streitfall erklären, wenn es ihr Interesse ist. Allerdings liegt eine solche Grundlage hier nicht vor.

Was die Baustellen angeht, da hast du sicherlich Recht, jedoch sind diese keineswegs offen und erst recht nicht angehbar. Dazu würden hier zwei komplett unterschiedliche Lebensstile aufeinanderprallen. 😉 Danke für deine Einschätzung und Kritik. Dadurch fühle ich mich um so mehr bestätigt, in dieser Situation nicht weiter vorzugehen.

MfG

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Themenstarter Geschrieben : 11.03.2016 00:49
(@Mrs_Mima)

hi,

kannst du denn (sämtliche) Arztbesuche im Zweifel selber übernehmen? Geht das? Also auch kurzfristige Arztbesuche, wenn das Kind bei der KM weilt?
Wenn nicht, kannst du das vergessen mit der Arztwahl, du wirst der KM keinen Mehraufwand aufbrummen können, nur weil du mit dem Arzt nicht einverstanden bist.

Überleg mal: kein Richter würde sagen: liebe KM, du musst ab jetzt 50km zum Arzt fahren und darfst nicht mehr zu dem gehen, der unmittelbar am Wohnort ist. Wie du das logistisch wuppst ist Hupe, der KV kann das leider auch nicht übernehmen.

Mima

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Geschrieben : 11.03.2016 11:11
(@crisd)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag Mrs_Mima,

dieser Aspekt kam mir auch in den Kopf. Rein von der Theorie her, wäre es natürlich eine Option, sämtliche planbaren Untersuchungen in die Zeit zu legen, in der sich meine Töchter bei mir befinden, alltagstauglich wäre dies allerdings kein Stück weit. Allerdings möchte ich deiner Antwort noch entgegnen, dass nicht ich, sondern meine Tochter mit einer Behandlung durch den Arzt nicht einverstanden ist. Mir ging es lediglich darum, inwieweit ich hier ihre Interessen vertreten kann um ggf. ihrem Wunsch nach einem Arztwechsel zu unterstützen. Ich hoffe jedoch, dass ich wegen einer solch banalen Angelegenheit niemals ein Gericht behelligen muss, denn diesen Vorgang habe ich tatsächlich unberücksichtigt gelassen, daher danke für den Hinweis.

MfG

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Themenstarter Geschrieben : 11.03.2016 17:21
(@fruchteis)
Registriert

Moin crisd.

Das ist doch eine sehr schöne erzieherische Aufgabe für Dich als erntfernter Vater:
Stärke und unterstütze Deine Tochter mit Worten in der Selbstwahrnehmung und im Verfolgen ihrer Interessen.
Motiviere sie, sich mit der Mutter über ihre Sorgen und Bedenken auseinander zu setzen UND dies evtl. auch mit dem Arzt.
Eine 10-jährige Patientin sollte sagen können, ob sie mit der Behandlung unzufrieden ist oder diese sogar verweigern, wenn die Antipathien zu groß sind.

Man weiß aus Untersuchungen, daß die gute Wirkung von Medikamenten auch vom Vertrauen zum Arzt bestimmt wird.
Verbinden sich hier der Pickser mit Antipathien, dann könnte das weiterreichende Folgen für das Kind haben.

Hilf Deiner Tochter, indem Du SIE unterstützt. Sie wird es Dir danken.

W.

 
 

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2016 21:38
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine 10-jährige Patientin sollte sagen können, ob sie mit der Behandlung unzufrieden ist oder diese sogar verweigern, wenn die Antipathien zu groß sind.

Man weiß aus Untersuchungen, daß die gute Wirkung von Medikamenten auch vom Vertrauen zum Arzt bestimmt wird.
Verbinden sich hier der Pickser mit Antipathien, dann könnte das weiterreichende Folgen für das Kind haben.

Moin.

Was Du/ ihr alles 10jährigen Kindern zutraut und letztlich auch in deren Verantwortung legt...  :puzz: :puzz:

Nee Du,  gerade weil es "nur" um

es geht in der Tat um den Sympathiefaktor. Die behandelnde Ärztin ist sehr schroff und herrisch.

geht, halte ich jegliches Einschreiten des UET  in diesem konkreten Fall für absolut unangemessen.
Als BET würde ich die Bedenken meines Kindes ernst nehmen und versuchen eine andere Lösung zu finden - wenn der BET dies aber - warum auch immer ... - anders sieht, würde ich hier gar nichts unternehmen, da es absehbar zum Scheitern verurteilt ist!

Was ich als UET aber tun würde - und auch dies ist schon hier angeklungen - ist, das Kind ganz unabhängig vom konkreten Einzelfall zu Selbstbewusstsein zu erziehen, auch gg. die KM (und auch den KV!) wenn es sein muss.

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2016 01:47