Hallo,
eine ähnliche Situation muss ich leider auch gerade erfahren. Meine Frage hierzu.....meine Ex kommt aus Brasilien und möchte mit unserem Sohn (der bei Ihr lebt) Ihre Familie in Brasilien besuchen. Ist es richtig, daß sie hierzu meine schriftliche Genehmigung braucht, sowohl für den Reisepass als auch für die Reise selbst. Ich habe Ihr bereits gesagt, daß ich nicht zustimmen werde, da ich weiß das Sie nicht zurück kommen würde. Natürlich möchte ich auch, daß der Kleine seine Oma, Tanten und Cousinen kennenlernt, aber nur wenn ich ebenso mitreise.
Sofern GSR vorhanden ist bedarf die Ausstellung eines Reisepasses die Zustimmung beider Elternteile. Sie kann jedoch die Zustimmung auch per Gericht erhalten.
Sofern Sie auch die Rückflugtickets nachweisen kann, hat Sie verdammt gute Chancen diese zu erhalten, ich spreche aus Erfahrung. Gibt es Anzeichen dafür das Sie plant nicht mehr zurückzukommen?
Hallo,
eine ähnliche Situation muss ich leider auch gerade erfahren. Meine Frage hierzu.....meine Ex kommt aus Brasilien und möchte mit unserem Sohn (der bei Ihr lebt) Ihre Familie in Brasilien besuchen. Ist es richtig, daß sie hierzu meine schriftliche Genehmigung braucht, sowohl für den Reisepass als auch für die Reise selbst. Ich habe Ihr bereits gesagt, daß ich nicht zustimmen werde, da ich weiß das Sie nicht zurück kommen würde. Natürlich möchte ich auch, daß der Kleine seine Oma, Tanten und Cousinen kennenlernt, aber nur wenn ich ebenso mitreise.
wieso soll sie für die reise eine schriftliche genehmigung brauchen? wo hast du das her? glaubst du, dass da am flughafen einer nach einer genehmigung zum reisen fragt?
seid ihr denn geschieden? habt ihr gemeinsames sorgerecht? wie alt ist das kind?
schau mal hier: 5 sekunden gegoogelt:
http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/kinderreise_b.html
wenn ihr gemeinsames sorgerecht habt, dann braucht sie auch deine unterschrift für den deutschen pass.
und schau auch mal hier unter "Reisepass für Minderjährige":
http://www.consbras-frankfurt.org/
sie kann für euer kind auch einen brasilianischen pass beantragen. so wie ich das auf der seite des konsulats verstehe, muss sie aber auch deine einwilligung haben. trotzdem würde ich da noch mal nachfragen, wie sich das verhält, wenn man geschieden ist!
mit einem brasilianischen pass fürs kind in der tasche ist es nämlich sehr schwierig wieder auszureisen. da braucht man dann, solange man alleine mit dem kind reist, eine notariell beglaubigte ausreiseerlaubnis des abwesenden elternteils. ist diese nicht vorhanden, dann wird das kind bei der passkontrolle nicht durchgelassen. die sind da sehr streng! und das muss man alles vor der abreise beim konsulat ausstellen lassen. sie wird sich wohl hüten das zu tun.
was man wohl im notfall machen kann, ist eine einstweilige verfügung zu beantragen, damit dem kind die ausreise aus deutschland verweigert wird.
problematisch ist es eben, wenn das kind mal in brailien auf brasilianischem boden ist. dann gelten deren gesetze und wenn es auch noch einen brailianischen pass hätte, dann wird es wohl sehr schwierig. also wenn du eine zustimmung für einen pass gibst, dann würde ich das nur nur für den deutschen pass machen.
Also mit der Verweigerung von Unterschriften würde ich sehr vorsichtig sein.
Das kann leicht als Aufhänger genutzt werden das GSR anzugreifen wegen mangelnder Kooperation deinerseits. Gefundenes Fressen für den Anwalt deiner Exe.
Ich selber mit binationaler Ehe hatte die Unterschrift damals verweigert, weil mir das Amt sagte, die Kinder in dem Alter würden üblicherweise keine eigenen Pässe bekommen, sondern in den Pass der Mutter eingertragen.
Das ist nun der Aufhänger für den ASR Antrag der Exe - mit guten chancen durchzukommen.
Es gibt Frauen, die total allergisch und hysterisch darauf reagieren, wenn du über so Sachen wie die Unterschrift für die Pässe versuchst deren Handlungsfreiheit einzuschränken.
... und bekommen vom Jugendamt und Richter gar Verständnis dafür!
Da kannst du dich auf einiges gefaßt machen.
Grüße