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1 leibliches und 1 nichtleibliches kind im ausland

 
 paco
(@paco)
Schon was gesagt Registriert

hallo

ich hoffe das ich bei der fachkompetenz hier im forum ein paar fragen klären oder ein paar tips bekommen kann.

zum fall:

ich habe 12 jahre mit einer frau zusammengelebt die bereits ein kind mit in die partnerschaft gebracht hatte.

ich war von geburt an für meine nichtleibliche tochter da und mit verantwortlich. die erziehung haben wir gemeinsam bewältigt.
wir haben auch noch einen sohn, bei dem ich der leibliche vater bin.

vor ca. 10 jahren sind wir nach spanien ausgewandert, wo wir auch nach unserer trennung noch leben.

alle sind deutsche staatsbürger.

seit einiger zeit gibt es probleme, die kinder leben zwar ofiziell bei der mutter, sind aber in der regel bei mir.
die mutter kümmert sich nicht mehr um die kinder, bzw sagt das sie sehr beschäftigt.
das geht von der täglichen versorgung, über termine bei schulkonfrenzen bis zum nichtmelden über mehrere tage.

bisher ist es für mich nicht unbedingt ein problem, aber der notorische geldmangel meiner ehemaligen partnerin lässt mich befürchten das die kinder als druchmittel benutzt werden könnten.

die kinder äussern seit einer zeit, dass sie bei mir leben möchten.

nun meine fragen:

was habe ich für möglichkeiten ein sorgerecht zu bekommen 1leibliches ,9 jahre,  1 nichtleibliches 12 jahre ?

was für nachweise muss ich erbringen ?

kann die mutter beispielweise einfach mit den kindern nach deutschland gehen ( beide sind voll in die spanische gesellschaft integriert, besuchen auch die spanischen schulen)?

ich habe eigentlich kein interesse eine gerichtliche auseinandersetzung zu suchen, möchte mich aber im vorfeld erkundigen.

würde mich freuen wenn mir jemand dazu etwas schreiben könnte oder über erfahrungen berichten kann.

danke
paco

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2007 12:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hola paco!

Erst mal willkommen hier!

was habe ich für möglichkeiten ein sorgerecht zu bekommen 1leibliches ,9 jahre,  1 nichtleibliches 12 jahre ?

Das gemeinsame Sorgerecht (GSR) kannst und wirst Du nur erhalten, wenn KM damit einverstanden ist.
Es einzuklagen ist hier in Deutschland so gut wie aussichtslos...
Ergo bleibt Dir nur übrig, mit KM zu reden und sie um urkundliche (z.B. im Jugendamt) Übertragung des GSR und ABR bitten.

kann die mutter beispielweise einfach mit den kindern nach deutschland gehen ( beide sind voll in die spanische gesellschaft integriert, besuchen auch die spanischen schulen)?

Kann sie, wäre allerdings für die Kids nicht so gut.
Da Du weder GSR noch Aufenthaltbsetimmungsrecht (ABR) hast, würdest Du nix dagegen unternehmen können...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 12:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für das nichtleibliche Kind allerdings kannst du auch mit Zustimmung der Km kein GSR bekommen.

Allerdings gehe ich mal davon aus, wenn ihr beide in Spanien lebt, das in Sachen Unterhalt, Sorgerecht u.s.w das spanische Recht gilt und wie das dort gereglt ist, davon hab ich keinen blassen Schimmer.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 12:50
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und herzlich willkommen!

Bin der Meinung, dass erstmal geklärt werden müsste, welches Recht überhaupt anzuwenden wäre. Kinder und Eltern sind in Spanien gemeldet und Kleiner ist ja glaube ich in Spanien geboren.
Und "nur" weil die Eltern Deutsche sind, ist ja nicht zwingend deutsches Recht anzuwenden?

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 12:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @ll

alle sind deutsche staatsbürger.

Damit ist meines Wissens das dt. Familienrecht zuständig,oder?

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 13:02
 paco
(@paco)
Schon was gesagt Registriert

hola

danke für die schnellen antworten 🙂

@ marco

grs  =  gemeinsames sorgerecht ?   abr =  aufenthaltsbestimmungsrecht ?

@  tina , nichtaufgeber

habe mit dem jugendamt in deutschland telefoniert, die konnten mir nicht sagen welches recht gilt !

zum unterhalt, kann ich nur sagen, dass ich alle kosten übernommen habe,
hatte es hat also keine gerichtliche auseinandersetzung gegeben.

interessant wär wirklich zu wissen ob hier spanisches recht oder deutsches recht gilt.
den ich kann mir nicht vorstellen , dass ein spanisches gericht , zuständigkeit bei der ausreise eines deutschen staatsbürger hat.
auf der anderen seite ja auch kein deutsches gericht in spanien verhandeln würde

vielleicht hat hier jemand erfahrungen

danke
paco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2007 13:06
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Servus @ll
Damit ist meines Wissens das dt. Familienrecht zuständig,oder?

eher nööö!
Das würde ja dem Grundsatz widersprechen ... zuständig ist das Familiengericht den Wohnsitz betreffend - was für eins sollte das hier sein?

Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz:
ihr zahlt spanische steuern
ihr lebt in spanien
geht dort zur schule - nehmt die leistungen in anspruch
ergo ...

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 13:07
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo - Zusatz!

Du hast von auswandern gesprochen - damit hast Du auch keinen Wohnsitz mehr in Deutschland - das ist für mich die Vorlage gewesen. Alles andere wäre dann nicht auswandern.

Grüße *nichtaufgeber*

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 13:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn die Mutter plötzlich auf die Idee kommt, beide Kinder zu schnappen und per Billigflug nach Deutschland zu jetten, kann sie das als ASR-Inhaberin zum einen folgenlos tun; zum anderen für das gemeinsame Kind von dort aus eine Unterhaltsklage nach deutschem Recht auf den Weg bringen. Die spanische Justiz wird sich nicht die Bohne dafür interessieren.

Das einzige, was ich nicht weiss, ist, ob ein deutsches Unterhalts-Urteil auch in Spanien vollstreckt werden könnte, falls der Opener nicht bezahlt. Aber da beide Länder in der EU sind, wird selbst das per Rechtshilfe vermutlich möglich sein; bei Park-Knöllchen geht es ja auch.

@ paco
Zusammenfassend: Wenn Deine Ex-Partnerin die o. a. Fakten schafft, hast Du praktisch keine Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen. Am besten versuchst Du daher, mit ihr eine einvernehmliche Lösung zu finden, bei der Ihr alle Euren Lebensmittelpunkt in Spanien behaltet, auch und gerade im Interesse der Kinder: Für die wäre ein Wechsel in eine deutsche Schule vermutlich eine Katastrophe; die Bildungssysteme sind ziemlich unterschiedlich; das Sprachproblem (speziell beim Schreiben) käme noch hinzu.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 13:32
 paco
(@paco)
Schon was gesagt Registriert

hola nichtaufgeber

grundsätzlich würde es kein problem darstellen eine wohnsitz in deutschland anzumelden, wenn es der sache helfen würde.

also das jugendamt in düsseldorf, sagte das man nicht zuständig sei, aber auch nicht weiss wer den zuständig sein könnte.

ich glaube das wird eine komplizierte sache.

so wie ich es hier schon in anderen beiträgen lesen konnte, ist die stellung eines vaters = 0

ich möchte aber auch nicht die mutter an den pranger stellen, den es sind schliesslich auch ihre kinder.
momentane probleme der mutter, könnten ja irgendwann verschwunden sein und sie sich wieder mehr um ihre kinder kümmern wollen.

es geht mir um die momentane sicherheit der kinder, um in dieser situation keinen schaden zu erleiden.

oder aus ihrem noch intakten umfeld sowie schul- und freundeskreis gerissen werden.

was ich bis jetzt weiss ist das ich für unseren gemeinsamen sohn das gemeinsame sorgerecht mit ihr einvernehmlich vereinbaren kann.
in einem anderen forum wurde mir gesagt das ich das auch bei der deutschen botschaft machen kann

für meine nichtleibliche tochter aber eigentlich kaum chancen habe.

@Martin

genau das ist es was ich bedenke,  die kinder jetzt in einer deutschen schule anmelden, würde für beide eine katastrophe bedeuten.
ein umzug selbst ist nicht das problem, bin selbst in meiner kindheit in verschiedene länder umgezogen, hatte aber immer das selbe schulsystem.
beide sind dem grunde nach wie spanier aufgewachsen.

danke erstmal für die vielen schnellen antworten

saludos
paco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2007 13:44




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

für meine nichtleibliche tochter aber eigentlich kaum chancen habe

Hallo paco,

nicht eigentlich, sondern definitiv nicht. Du bist nicht Vater und hast somit keinerlei Rechte, aber zur Not auch keien Pflichten.

Ein anmelden in Deutschland würde in soweit auch nichts bringen, da Gerichtsort in erster Linie der Meldeort der Kinder ist.

Allerdings hätte ich noch eine andere Frage. Euer gemeinsames Kind ist doch 9 Jahre, also in der Zeit geboren in der ihr schon in Spanien ward. hat es die deutsche, die spanische oder eine Doppelstaatsbürgerschaft?

Zum anderen können wir dir hier nursagen wie es nach deutschem Recht aussieht. Allerdings muß das ja nicht mit dm spanischen übereinstimmen. Deshlab wäre es agnz gut, wenn du dich mal kundig machst wie das spanische Recht diese Punkte behandelt.

Tina

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 13:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@tina

Für das nichtleibliche Kind allerdings kannst du auch mit Zustimmung der Km kein GSR bekommen.

Und wenn er sie adoptieren würde (immer vorausgesetzt, KM hat ASR für Töchting)?

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 13:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin paco,

das GSR ist ein Papiertiger, auf den Du nicht allzuviel geben solltest: Es kann für Deinen Sohn überhaupt nur dann vereinbart werden, wenn Deine Ex damit einverstanden ist. Ein "Recht" darauf hast Du nicht. Und am Umziehen samt der Kinder würde es Deine Ex auch nicht hindern.

Wenn es eine einvernehmliche Gesprächsbasis mit ihr gibt, solltest Du eher versuchen, mit ihr zu einer Art "Elternvereinbarung" zu kommen; die wäre in Deiner Situation viel wertvoller (nähere Infos beispielsweise >>>HIER<<< ). Eine solche Vereinbarung ist rechtlich zwar ebenfalls nicht bindend, aber sie erinnert die Unterzeichner in strittigen Situationen zumindest moralisch daran, dass sie das Kindeswohl im Auge behalten wollten. Und dazu gehört sehr offensichtlich ein Verbleib im gewohnten Umfeld.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 13:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@tinaUnd wenn er sie adoptieren würde (immer vorausgesetzt, KM hat ASR für Töchting)?

Hallo marco,

eine Adoption ist, nach deutschem Recht, nicht so einfach. Auch wenn das AR beider Mutter liegt muß der leiblicher Vater zustimmen, desweiteren muß das Paar verheiratet sein (von der hier ja bestehenden Stiefvater-Kind-Beziehung mal abgesehen). Für die Stiefkindadoption wurden die Hürden zu Recht sehr hoch gelegt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.10.2007 13:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina, hi paco,

eine Adoption ist, nach deutschem Recht, nicht so einfach. Auch wenn das AR beider Mutter liegt muß der leiblicher Vater zustimmen, desweiteren muß das Paar verheiratet sein (von der hier ja bestehenden Stiefvater-Kind-Beziehung mal abgesehen). Für die Stiefkindadoption wurden die Hürden zu Recht sehr hoch gelegt.

mal abgesehen vom zugehörigen Behördenmarathon: Auch mit einer solchen Adoption hat man im Zweifelsfall nur Pflichten, aber keine Rechte, wenn die Mutter nicht will. Alles in dieser Richtung wäre (auch) vom Einverständnis der Mutter abhängig. Wenn es aber schon eine Gesprächsbasis in Sachen Adoption gäbe, wären andere Dinge noch viel einfacher zu vereinbaren.

@paco
Rechtssicherheit gibt es für Dich nicht; davon können hier sogar die ehedem verheirateten Väter und GSR-Inhaber ein Lied singen. Arbeitet an einvernehmlichen Lösungen im Interesse der Kinder; dann vermeidet Ihr unzählige Probleme. Dein Vorteil: Ein Umzug Deiner Ex nach Deutschland ist nicht unbedingt lohnend, da Ihr nicht verheiratet wart, gibts keinen nachehelichen Unterhalt. Mit dem Kindesunterhalt, den sie dort für Euren Sohn einklagen könnte, käme sie dort nicht weit, und mehr als Hartz4 wäre erst einmal kaum für sie drin. Da ist das in den letzten Jahren gewachsene soziale Netz in Spanien vermutlich viel verlässlicher für sie.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 14:08
 paco
(@paco)
Schon was gesagt Registriert

@ alle

ich bedanke mich für die vielen beiträge und werde versuchen im gespräch mit der mutter diese dinge zu klären
die seite mit den mustervereinbarungen war ein super tip, da werde ich grundlagen nutzen können

werde von zeit zu zeit wieder hier im forum reinsehen und auch über das erreichte berichten

danke

paco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2007 14:15