Wenn der Bundesrat nicht nächste Woche noch eine Reissleine aus der Tüte zieht, werden die schon länger diskutierten Änderungen im Kostenrecht nun zum 01.08.2013 tatsächlich in Kraft treten
Für uns hier sollte (in absoluter Kurzform, mal frei zusammengestoppelt) relevant sein:
-> Die Rechtsanwaltsgebühren steigen - auch die Streitwertstufen werden neu festgelegt
-> Die PKH/VKH-Tabelle beginnt künftig erst bei 5.000 Euro (also bis zu diesem Wert erhält ein beigeordneter Anwalt das gleiche Geld wie ein Wahlanwalt)
-> Differenzverfahrens- und Differenzterminsgebühr für eine Scheidungsfolgenvereinbarung sind künftig von der VKH mit abgedeckt (bisher war es nur die Einigungsgebühr)
-> Gerichtskosten erhöhen sich
-> Notargebühren erhöhen sich ebenfalls, die Bezahltung der notariellen Tätigkeiten ist komplett neu geregelt
-> Der Notar erhält künftig auch dann ein Geld, wenn man den angefertigten Entwurf am Ende nicht beurkunden lässt
Bei der Honorierung wird idR auf den Auftrag abgestellt. Wenn ihr also sowieso vorhabt, Eure DEF zu verklagen, dann geht am 31.07. zum Anwalt und nicht erst am 01.08.
Wir reden allerdings über Erhöhungen zwischen 4 und 20 Prozent. Kein Grund, etwas über's Knie zu brechen.
Gruss von der Insel
Moin Inselreif,
Bei der Honorierung wird idR auf den Auftrag abgestellt. Wenn ihr also sowieso vorhabt, Eure DEF zu verklagen, dann geht am 31.07. zum Anwalt und nicht erst am 01.08.
Gilt das auch für die Gerichtskosten? Ich habe nämlich immer noch keinen Termin für die Scheidungsverhandlung, obwohl der Antrag im Februar raus ist.
Gruß
Brainstormer
Ja. Bei den Gerichtskosten wird auf Anhängigkeit oder Einleitung des Verfahrens (für uns also Antragseingang bei Gericht) bzw. Einlegung des Rechtsmittels abgestellt.
Gruss von der Insel
Danke!
Gruß
Brainstormer