Was, wenn der Anwal...
 
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Was, wenn der Anwalt nicht tätig wird?

 
(@hase75)
Schon was gesagt Registriert

Ende des Jahres 2011 war ich bei einer Anwältin wegen dem gem. Sorgerecht.
Diese schrieb auch einen Brief an die Mutter mit Bitte um Stellungnahme.
Kurz vor Weihnachten 2011 kam ein Brief vom Anwalt der Mutter zurück und wir verblieben auf Rat unserer Anwältig so das wir über die Weihnachtsfeiertage nichts unternehmen und im Januar einen Termin machen.
Im Januar 2012 besprachen wir mit unserer Anwältin das wir den Antrag auf gem. Sorgerecht einreichen und eine Stellungnahme zu den Vorwürfen aus dem Brief 2011 schreiben.
Bis heute haben wir nichts mehr von unserer Anwältin gehört.
Mitte März 2012 riefen wir in der Kanzlei an um nachzufragen wie der Stand der Dinge ist. Die Sekretärin entschuldigte sich, sagte das die Akte ganz oben liegen würde und wir so schnell wie möglich bescheid bekommen würden.
3 Wochen lang geschah dies nicht. Also riefen wir am 05.04.2012 erneut an. Die Sekretärin sagte diesmal das die Anwältin im Urlaub sei und erst am 10.04.2012 zurück sei und sie nichts dazu sagen kann. Wir sollen Mittwoch den 11.04.2012 noch mal anrufen.
Gesagt, getan.
Aber auch heute konnte die Sekretärin wieder keine Auskunft geben da sie angeblich die Anwältin nicht sprechen konnte. Wir wurden auf Freitag vertröstet.

Mittlerweile haben wir jegliches Vertrauen verloren.
Ein viertel Jahr ging ja erst mal ins Land ohne das überhaupt etwas passiert ist.

Wie kann man sich verhalten?
2 Anwälte bezahlen wird kaum tragbar sein.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2012 16:08
(@bagger1975)

Servus hase75,

so geht das nicht und dauert offenkundig viel zu lange. Wie bist Du denn an die Anwältin geraten?

Es empfiehlt sich grds. vor Mandatserteilung einschlägige Erkundigungen einzuholen und im Zweifel auch nicht eine sog. Großkanzlei zu bemühen, wo man ggfs. Anwalt A, B und C jedesmal seine Geschichte neu und von vorne erzählen muss.

Es genügt ein versierte(r) Fachanwalt(in) für Familienrecht mit ausreichend Lebens- und Berufserfahrung und nötigem Biss, bei dem/der Du Dich gut aufgehoben fühlst.

Heißt für Dich sofort(!) umhören udn suchen... noch bevor es richtig "ernst" wird. Ein Anwaltswechsel ist m.E. ersthaft in Erwägung zu ziehen.

Im Hinblick auf die belegte Untätigkeit (es wurde seit Weihnachten(!) lediglich 1x außergerichtlich korrespondiert) würde ich auch die Honorarfrage offensiv angehen, d.h. maximal eine 1,3 Geschäftsgebühr aus Gegenstandswert 3.000,00 € akzeptieren. Das macht mit Postpauschale und MwSt. eine Gebührenforderung i.H.v. 316, 18 € brutto.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 17:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich würde aufhören zu telefonieren und statt dessen schrift auffordern, nun die Arbeit bis zum (2 Wochen) aufzunehmen, ansonsten würdest du das Mandat wegen Untätigkeit zurückziehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 17:30
(@hase75)
Schon was gesagt Registriert

@bagger 1975
Nun ja, wie holt man sich denn einschlägige Erkundigungen ein? Woher denn?
Anwalt für Familienrecht ist sie ja. Aber das scheint kein Garant zu sein für zuverlässige Arbeit.

@Beppo
Hatten heute mal bei der Anwaltskammer angerufen (ohne Namen zu nennen) um einen Rat zu bekommen. Die sagten auch schriftlich anmahnen mit dem Hinweis das Mandat wegen Untätigkeit zurück zu ziehen wenn sich nichts tut. Oder eben Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen.
Aber mal ehrlich: Wird sie mich dann auch noch gut genug vertreten? Auch Anwälte fühlen sich sicher mal schnell angepisst.
Die Vertrauensbasis ist einfach weg und die Sache um die es geht einfach zu wichtig.
Am liebsten würde ich ihr das Mandat entziehen und einen anderen Anwalt nehmen. Aber das sind Kosten die doppelt sind.

Schei ....

Und selbst wenn ich einen anderen Anwalt einschalte .... wie stelle ich sicher das er in meinem Interesse zügig und sinnvoll arbeitet? Wie stelle ich im Vorfeld fest ob er kompetent ist?
Meine jetzige Anwältin ist es scheinbar nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2012 20:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hase,

Und selbst wenn ich einen anderen Anwalt einschalte .... wie stelle ich sicher das er in meinem Interesse zügig und sinnvoll arbeitet? Wie stelle ich im Vorfeld fest ob er kompetent ist?

such mal nach Bewertungsportalen wie >>>DIESEM<<< oder >>>DIESEM<<<. Gibt noch einige mehr, einfach googeln. Am Ende entscheidet zwar die "persönliche Chemie", aber auch die Bewertungen bei ebay sind schliesslich hilfreich.

Und falls die bisherige Anwältin tatsächlich eine Rechnung für's Nichtstun schreibt, ist das im worst case eben ein Schaden von 300 EUR; allemal besser, als wegen eines solchen Betrages bei einem Anwalt zu bleiben, dem man nicht mehr vertraut.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 21:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber mal ehrlich: Wird sie mich dann auch noch gut genug vertreten? Auch Anwälte fühlen sich sicher mal schnell angepisst.

Hast du das Gefühl, dass sie dich jetzt gut vertritt?

Natürlich ist es immer ein Problem, wenn man jemand in den Hintern tritt, dass er darüber meist nicht besonders froh ist.
Deswegen muss man dabei natürlich auch auf einen möglichst neutralen und geschäftsmäßigen Ton achten.
Du kannst das, was du zu schreiben gedenkst, hier mal rein stellen, und wir redigieren das für dich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 21:34
(@bagger1975)

In Ergänzung zu Beitrag Nr. 4 von Brille:

Nun ja, wie holt man sich denn einschlägige Erkundigungen ein? Woher denn?

Freunde, Bekannte, Familienkreis, Kollegen, Feuerwehrkameraden, Nachbarn, etc.
Du bist laut Profil 35 und in diesem weiten Umfeld wird ja schon irgendwer einmal eine Scheidung, ein Umgangsverfahren, o.ä. hingelegt haben...

Und @beppo hat Recht, dass Du auf persönliche Befindlichkeiten eines RA keine Rücksicht nehmen solltest, dafür ist die Sache zu wichtig und die Kosten halten sich in Grenzen s.o.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2012 13:28