Hallo zusammen,
ich bin sehr unzufrieden mit meinem Anwalt.
Das Trennungsjahr ist um, Scheidung beantragt und der Gerichtstermin ist in ca. 3 Wochen.
Ich ärgere mich aber sehr über meinen Anwalt und überlege, ob er gar nicht zur Gerichtsverhandlung dazu kommen soll.
Es ist auch nichts streitig.
Was macht es für einen Unterschied in seinem Honorar, wenn ich im jetzt so kurz vor Schluss "kündige"?
Ich würde dann vorher zur gegnerischen Anwältin und schriftlich festhalten, worüber wir uns einig sind.
Vielen Dank!
Moment,
bist Du der Antragsteller? Dann musst Du auch in der Verhandlung den Scheidungsantrag stellen, was nur mit Anwalt geht. Alles andere ist riskant und erfordert die Mitarbeit der Gegenseite.
Vom Honorar her kannst Du etwa davon ausgehen, dass die Verhandlungsgebühr etwas weniger als die Hälfte des Gesamtbetrags ausmacht.
Gruss von der Insel
Wir sind beide Antragsteller.
Also wenn ich mit der Gegenseite schriftlich vereinbare, dass der Versorgungsausgleich so stattfindet wie vom Gericht Vorgeschlagen, das Wechselmodell so beibehalten wird, Nachehelicher Unterhalt wie wir das machen wollen, etc. gehe ich doch kein Risiko ein, oder?
Wir sind beide Antragsteller.
Nee, das kann nicht sein. Lies den allerersten, verfahrenseinleitenden Schriftsatz genau.
Gruss von der Insel
Also ich habe die Scheidung beantragt.
Parallel dazu hat meine Ex aber auch die Scheidung beantragt.
(Hab mich immer gefragt warum...)
Ja, mach das :thumbup:
Parallel dazu hat meine Ex aber auch die Scheidung beantragt.
ok, das reicht dann. Dann mach das so wie beschrieben. Zum Versorgungsausgleich musst Du nichts vereinbaren.
Aber Antragsteller ist trotzdem nur einer von Euch (dessen Antrag früher bei Gericht war). Wie man mit Deinem Antrag förmlich korrekt umgeht wäre eine interessante Frage, spielt aber keine Rolle.
Gruss von der Insel