Was kostet es mich ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Was kostet es mich jetzt noch den Rechtsanwalt zu wechseln

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
ich bin sehr unzufrieden mit meinem Anwalt.

Das Trennungsjahr ist um, Scheidung beantragt und der Gerichtstermin ist in ca. 3 Wochen.

Ich ärgere mich aber sehr über meinen Anwalt und überlege, ob er gar nicht zur Gerichtsverhandlung dazu kommen soll.

Es ist auch nichts streitig.

Was macht es für einen Unterschied in seinem Honorar, wenn ich im jetzt so kurz vor Schluss "kündige"?
Ich würde dann vorher zur gegnerischen Anwältin und schriftlich festhalten, worüber wir uns einig sind.

Vielen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2016 20:23
(@Inselreif)

Moment,
bist Du der Antragsteller? Dann musst Du auch in der Verhandlung den Scheidungsantrag stellen, was nur mit Anwalt geht. Alles andere ist riskant und erfordert die Mitarbeit der Gegenseite.
Vom Honorar her kannst Du etwa davon ausgehen, dass die Verhandlungsgebühr etwas weniger als die Hälfte des Gesamtbetrags ausmacht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2016 20:47
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Wir sind beide Antragsteller.

Also wenn ich mit der Gegenseite schriftlich vereinbare, dass der Versorgungsausgleich so stattfindet wie vom Gericht Vorgeschlagen, das Wechselmodell so beibehalten wird, Nachehelicher Unterhalt wie wir das machen wollen, etc. gehe ich doch kein Risiko ein, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2016 22:03
(@Inselreif)

Wir sind beide Antragsteller.

Nee, das kann nicht sein. Lies den allerersten, verfahrenseinleitenden Schriftsatz genau.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2016 14:17
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Also ich habe die Scheidung beantragt.
Parallel dazu hat meine Ex aber auch die Scheidung beantragt.
(Hab mich immer gefragt warum...)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2016 15:35
(@psoidonuem)
Registriert

Ja, mach das  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2016 15:39
(@Inselreif)

Parallel dazu hat meine Ex aber auch die Scheidung beantragt.

ok, das reicht dann. Dann mach das so wie beschrieben. Zum Versorgungsausgleich musst Du nichts vereinbaren.
Aber Antragsteller ist trotzdem nur einer von Euch (dessen Antrag früher bei Gericht war). Wie man mit Deinem Antrag förmlich korrekt umgeht wäre eine interessante Frage, spielt aber keine Rolle.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2016 17:21