Hallo zusammen!
ich habe eben eine Rechnung vom RA bekommen und wundere mich, warum nicht die einfache Verfahrensgebühr genommen wird. (sondern die 1,3 fache)
Gegenstandswert: 14.490€
Verfahrensgebühr 1,3 fach 845,00€
Post Pauschale 20€
19%MwSt 164,35€
Gesamtsumme 1.029,35€
Ich habe gelesen, dass der Faktor zwischen 0,5 und 1,3 liegen kann.
Was muss ich dem RA jetzt bezahlen?
Ich war echt sehr unzufrieden mit Ihm und habe ihm mittlerweile das Mandat entzogen.
Vielen Dank!
Hallo,
die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG ist eine Festgebühr. Sie beträgt 1,3. Einen Gebührenrahmen, wie Du ihn angibst, gibt es bei der Verfahrensgebühr nicht.
Gruß
Sleepy
Sleepy
OK. Danke. Dann kann/muß ich die Rechnung so bezahlen.