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suche guten familienrechtsanwalt in düsseldorf

 
(@walterego)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten morgen liebe foristen..
ich suche einen guten rechtsanwalt in düsseldorf, um die meiner meinung nach viel zu überhöhte neuberechnung des kindesunterhaltes durch das JA überprüfen zu lassen.
Wer hat da erfahrungen gemacht oder kann mir anderweitig helfen?
Einen schönen Dienstag noch und LG
walterego

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 10:53
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Walter,

Du kannst die Zahlen auch hier einstellen; ist erst mal billiger als wenn Du gleich zum Anwalt gehst.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 10:56
(@walterego)
Schon was gesagt Registriert

Habe eine Erhöhung von 375 Euro für 3 Kinder auf 606 Euro für 2 Kinder berechnet bekommen....
Im Schreiben steht, ich soll rückwirkend ab 01.11.2013 jeweils 100% des Mindestunterhaltes bezahlen,
wobei sich mein Lohn um 100 euro erhöht hat seit der letzten Berechnung
Kann das JA bestehende Titel einfach abändern? Es handelte sich um statische Titel...

lg walterego

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 11:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wie hoch ist denn dein Lohn?

Warum nur noch 2 statt 3 Kinder?

Das JA kann einen Titel nicht einfach ändern, das musst du entweder unterschreiben oder das JA muss klagen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 11:25
(@walterego)
Schon was gesagt Registriert

Eines der Kinder ist volljährig geworden und in Berufsausbildung und daher für das JA nicht mehr relevant...

Habe vom JA eine Hochrechnung meines Einkommens auf 1830,62 euro bekommen aber verdiene tatsächlich 1721,02 euro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 11:33
(@walterego)
Schon was gesagt Registriert

Was passiert wenn ich mich weigere die Abänderung zu unterschreiben? Dass geklagt wird,ist mir klar aber darf ich auch mit Konto-oder Lohnpfändungen rechnen??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 11:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

grundsätzlich dürtest du tatsächlich alles über 1000 € für den KU einsetzen.

Allerdings muss dein Einkommen noch bereinigit werden. Ich sehe aber wenig Spielraum weniger als Mindestunterhalt zu zahlen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 11:36
(@walterego)
Schon was gesagt Registriert

Wie sieht es mit der Option aus ,eigene Titeländerungen in natürlich angemessener Form/Höhe beim Notar/JA einzureichen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 11:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das kannst du natürlich tun.

Dann würde das JA evtl. den nach ihren Berechnungen fehlenden Betrag einklagen.

Welcher Betrag schwebt dir denn vor?

Wichtigist für jedes Kind ein eigener Titel und diesen auf Volljährigkeit begrenzen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 11:54
(@walterego)
Schon was gesagt Registriert

Würde da an Beträge von 200 euro pro kind (also 400 Euro für die beiden im JA-Schreiben angesprochenen) und nochmal 200 Euro für deren Geschwisterkind (es besteht keine Beistandschaft des JA und ich würde von mir aus Unterhalt bezahlen)

Also insgesamt 600 Euro für 3 Kinder wären meine Vorstellungen für den von mir angestrebten Titel...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 12:08




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin walter,

die Marschrichtung hat Dir @midnightwish bereits genannt:

grundsätzlich dürtest du tatsächlich alles über 1000 € für den KU einsetzen.

Allerdings muss dein Einkommen noch bereinigit werden. Ich sehe aber wenig Spielraum weniger als Mindestunterhalt zu zahlen

Das volljährige, in Ausbildung befindliche "Kind" hat grundsätzlich ebenfalls noch einen Unterhaltsanspruch; im Unterschied zu früher ist lediglich auch die Mutter unterhaltspflichtig (sofern sie leistungsfähig ist) und eine eventuelle Ausbildungsvergütung wird angerechnet.

Eine Unterhaltsklage dürfte das Ergebnis haben, dass alles oberhalb Deines Selbstbehaltes von 1.000 EUR - mit entsprechender Quotelung - für den Unterhalt einzusetzen ist. Bei gut 700 EUR ist das nicht einmal der Mindestunterhalt für 3 Kinder; es gibt also auch wenig Verhandlungsspielraum. Eventuelle Pfändungen erfolgen erst bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils/Titels.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 12:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wobei beim volljährigen zu beachten ist, dass er nicht mehr priveligiert ist. Somit geht der Mindestunterhalt der anderen Kinder vor.

Für den volljährigen würde der Bedarf lauten (soweit er noch zuhause lebt):

100 % DDT ALterstufe 4 488 €

Von diesen ist das KGin Höhe von 184 € abzuziehen. Verbleibt ein Rest von 304 €

Davon wird sein Ausbildungseinkommen abzgl. einer Pauschale von 90 € (höher, wenn nachgewiesen je nach OLG) in voller Höhe abgezogen. Dann dürfte der Bedarf entweder 0 oder nicht mehr sehr hoch sein.

Von daher nützt dir ein Titel für den großen nix, weil diesem evtl. nichts zusteht. Und bei 600 € bist du ja fast beim Mindestbedarf für die kleineren.

Was Pfändungen angeht, kann nur aus einem bestehenden Titel gepfändet werden. Allerdings kann bei einer Klage, wenn du zum Mindestunterhalt verurteilt wirst der rückständige Unterhalt (das was zwischen der jeztigen Aufforderung und dem Urteilsdatum liegt) sofort gefordert werden und auchgepfändet. Ob das dann über dein Konto, deinen Arbeitgeber oder derGV sich erstmal in deinem Zuhause umguckt bleibt dann dem JA/der KM überlassen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 12:25
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Was passiert wenn ich mich weigere die Abänderung zu unterschreiben? Dass geklagt wird,ist mir klar aber darf ich auch mit Konto-oder Lohnpfändungen rechnen??

Nein, gepfändet werden kann nur, wenn Du den aktuellen Titel nicht bedienst, d.h. wenn Du brav zahlst, wozu Dich der aktuelle Titel verpflichtet, kann Dir unmittelbar nichts passieren.
Das JA muss erst ein Gerichtsverfahren einleiten und ein Urteil / neuen Titel erwirken, wenn ihnen nicht gefällt, dass Du der freiwilligen Abänderung des bestehenden Titels nicht zustimmst.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 15:53
(@walterego)
Schon was gesagt Registriert

Also kann ich theoretisch morgen zum notar/JA gehen und drei titel für drei Kinder (die beiden Beistandschaften und noch ein jüngerer bruder ohne Beistandschaft) mit jeweils 200 euro beantragen/abändern lassen? Der größere Bruder würde dann ja einen Minimalrest von beiden Elternteilen erhalten....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 19:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Walter,

Also kann ich theoretisch morgen zum notar/JA gehen und drei titel für drei Kinder (die beiden Beistandschaften und noch ein jüngerer bruder ohne Beistandschaft) mit jeweils 200 euro beantragen/abändern lassen? Der größere Bruder würde dann ja einen Minimalrest von beiden Elternteilen erhalten....

natürlich kannst Du das. Damit verringerst Du für den Fall einer gerichtlichen Klärung auch den Streitwert, denn dann ist nur noch die Differenz zwischen den titulierten und den geforderten Beträgen strittig. Ob das die Gegenseite von einer Klage abhält, wirst Du sehen. Kindesunterhalt kann man nur dann frei verhandeln, wenn die Gegenseite mitspielt. Dazu verpflichtet ist sie nicht.

Vielleicht stellst Du von Deinen drei Kindern aber mal das Alter, den Lebensmittelpunkt, die aktuelle Tätigkeit (Schule, Ausbildung, eventuelle Ausbildungsvergütung) hier ein; dann kann man sauberer rechnen. Ebenso Dein Netto auf dem Lohnzettel, Familienstand, Entfernung zur Arbeitstätte, eventuelle private Altersvorsorge etc. Sonst ist ds ziemliches Gestochere im Nebel.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 19:26
(@walterego)
Schon was gesagt Registriert

Dreijähriges Kind ohne Beistandschaft, Zehnjähriges Kind mit Beistandschaft (Schüler) und Siebzehnjähriges Kind mit Beistandschaft (Schüler)
Alle drei leben bei ihren Müttern....

Mein Gehalt beträgt genau 1721,02 Euro (Durchschnittsgehalt mit Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) davon ziehe ich die Werbekosten (ca 100 Euro) ab und dann nochmal den Eigenbehalt von 1000 euro und liege dann bei ca 621,02 Euro....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 19:33
(@walterego)
Schon was gesagt Registriert

Es sind übrigens vier Kinder um Verwirrung zu vermeiden...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 19:35