Hallo zusammen,
ich habe im Juli 2012 gegenüber meiner EX die Herausgabe meiner Verdienstabrechnungen verweigert. Sie wollte den KU und TU berechnen. Daraufhin schrieb mir ihr Anwalt, jetzt ist die Sache geklärt. An der bestehenden Kinderunterhaltszahlungen seit Okt. 2011 ändert sich nichts, TU wird auch nicht verlangt.
Da ich die Herausgabe anfänglich verweigert habe, muss ich die Rechnung des Anwaltes meiner Ex übernehmen. Auch wenn mir das schwer fällt, ok.
Aber jetzt die Frage:
Der RA benutzt einen Gegenstandswert von rund 7.500 EUR für den 12-monatigen Kindesunterhalt als Berechnungsgrundlage und legt mir nun Rechnung über 661 EUR.
Ist dieser Ansatz richtig, wenn man bedenkt, dass ich jeden Monat bereits den errechneten Kindesunterhalt begleiche und die Prüfung auf TU nichts ergeben hat? Muss der RA meine Zahlungen nicht gegenrechnen?
Bitte um viele Antworten und ggf. auch eigene Erfahrungen.
Vielen Dank dafür im Voraus.
Gruß Micha
Hi Micha,
der Gegenstandswert berechnet sich nach dem Auftrag des Anwalts. Der war, die Herausgabe Deiner Unterlagen zu erwirken und damit geht es um das Interesse am gesamten KU und nicht um eine Differenz zu irgendwelchen Zahlungen (die vermutlich nicht einmal tituliert sind).
Nach Deiner Logik wäre der Streitwert ja Null. Bzw. was wäre, wenn die Prüfung ergeben hätte, dass Du zu viel zahlst? 🙂
Die 661,16 sind ok.
Gruss von der Insel