Hallo, suche dringend einen sehr guten Anwalt/in in Chemnitz und Umgebung, der für die Rechte eines Vaters kämpft, dem sein Umgang nicht gewährt wird.
Habe das gemeinsame Sorgerecht, aber das Jugendamt tut nichts.
Habe das gemeinsame Sorgerecht, aber das Jugendamt tut nichts.
Auch wenn die Mutter das ASR hätte wäre im "Normalfall" Umgang zu gewähren. Auch das JA hat die Aufgabe, sich für das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen einzusetzen. Daher stellen sich die Fragen:
1. Welche Gründe führt die KM für die Nichtgewährung des Umgangs an?
2. Welche Gründe hat das JA nicht tätig zu werden?
3. Wurden die Umgangszeiten in irgendeiner Form festgeklopft?
Gruß,
gardo
@ gardo,
seit ein paar Tagen turnst Du hier mit leider nicht sehr zielführenden "Tipps" durchs Forum. Persönliche Vermutungen und Wunschdenken helfen aber niemandem weiter. Zur Vermeidung irgendwelcher Legenden ein paar Klarstellungen:
Auch das JA hat die Aufgabe, sich für das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen einzusetzen.
Wo steht das? Und welche Möglichkeiten hat das JA; Umgang gegen einen boykottierenden Elternteil durchzusetzen?
1. Welche Gründe führt die KM für die Nichtgewährung des Umgangs an?
Wen interessieren diese Gründe? Und welche Gründe wären akzeptabel?
2. Welche Gründe hat das JA nicht tätig zu werden?
siehe oben. Das JA kann nur Beratungsangebote machen; es kann nichts beschliessen oder durchsetzen. Das kann nur ein Gericht.
3. Wurden die Umgangszeiten in irgendeiner Form festgeklopft?
"Festklopfen" kann die - siehe oben - nur ein Gericht in Form einer Umgangsregelung. Ein JA-Mitarbeiter kann höchstens persönliche Meinungen äussern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also ich finde die Beiträge von Gardo nicht als falsch oder sinnlos.
Weder hie in diesem Faden noch in den anderen.
1. Die Gründe zu kennen ist sicher nicht verkehrt. Die wahren und die vorgeschobenen.
Ob man sie erfährt ist eine andere Frage aber versuchen schadet nichts.
2. Das JA hat die Aufgabe, zwischen den Eltern zu vermitteln. Auch wenn sie keine Entscheidungsgewalt haben.
Und es wird eben auch oft den Gerichten erwartet, dass man erst zum JA gehen soll, bevor man einen Richter weckt.
Wenn die sich weigern, sollte man schon mal nachfragen, warum.
Und zwar schriftlich.
3. Natürlich kann man sich auch außergerichtlich auf etwas einigen.
Auch wenn das dann nicht ganz so fest geklopft ist, wie vom Richter aber versuchen sollte man es trotzdem.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, vorige Woche zum Beispiel wollte ich es , wie sonst vereinbart, aus dem kindergarten abholen, dort wurde mir mitgeteilt, dass sie mir mein Kind nicht mitgeben dürfen, da es die Mutter untersagt hat.
Ans Telefon geht sie nicht, wenn ich anrufe und vom Jugendamt kam diese Woche nur, das sie mit der Kindesmutter reden wollen und mir dann Antwort geben.
Ich habe mein Kind damit wieder 4 Wochen nicht gesehen.
Umgangsregelung des Jugendamtes heute erhalten, nachdem ich Druck gemacht habe. (SEit April)
Folgenden Inhalt soll ich unterschreiben:
Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Kindesvater erklärt sich bereit die Kindesmutter zu bvollmächtigen, die alleinige Sorge auszuüben.
Umgang aller 14 Tage von Freitag , Abholung aus dem Kindergarten bis Sonntag 17 Uhr
Feiertage Weihnachten 2 Tage, Ostern 2 Tage (Pfingsten nicht erwähnt)
14 Tage Urlaub im Sommer von Samstag 9 Uhr bis Samstag 17 Uhr
nächstes Jahr eine Woche im Winter
beide unterlassen alles, was dem Kindeswohl schadet
Beide verpflichten sich bei Problemen zuerst das Jugendamt einzuschalten und keinen Anwalt.
Das Problem ist, es gab bisher oft Probleme, dh ich war dort, sie aber mit meinem Kind nicht da, sonder 400 km entfernt.
Auch an Feiertagen habe ich mein Kind bisher nicht sehen können.
Was haltet ihrvon der Vereinbarung, habt ihr Erfahrungen.
Ich hätte z.B. gerne eine Formulierung , wenn der Umgang ausfällt, was dann passiert.
Moin eanni,
ich habe vor allem den Eindruck, dass Dir mit der Formulierung
Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Kindesvater erklärt sich bereit die Kindesmutter zu bvollmächtigen, die alleinige Sorge auszuüben.
ein Sorgerechtsverzicht untergejubelt werden soll; anders macht die Formulierung nämlich keinen Sinn. Ich gehe davon aus, dass man beim JA das einschlägige Vokabular kennt.
Und dass Du unterschreiben sollst, bei Problemen keinen Anwalt einzuschalten, ist auch ein ziemlicher Eimer, wenn Deine Ex sich nicht gleichzeitig verpflichtet, selbst aktiv an der Problemlösung mitzuwirken. Dann beisst sich die Katze nämlich in den Schwanz: Die Ex boykottiert irgendwas, und Du hast das Gefühl, nicht mal dagegen vorgehen zu dürfen, weil Du das ja unterschrieben hast.
Ich habe den Eindruck, dass Du demnächst einen Anwalt brauchen wirst...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich hätte z.B. gerne eine Formulierung , wenn der Umgang ausfällt, was dann passiert.
Eine solche Formulierung wirst du außerhalb eines Gerichtssaals nicht bekommen.
Zumindest keine wirksame.
Solche Vereinbarungen basieren auf reiner Freiwilligkeit.
Wenn dir diese Regelung gefällt und deine Ex zustimmt, kannst du sie natürlich trotzdem unterzeichnen. (Natürlich ohne den Passus mit dem Sorgerechtsverzicht. Damit zeigt das JA nur, dass es dir nicht helfen, sondern dich über den Tisch ziehen will und für blöd hält.)
Ich halte das aber für Zeitverschwendung.
Ich denke nicht, dass du um eine Umgangsklage herum kommst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Eanni,
ich habe vor allem den Eindruck, dass Dir mit der Formulierungein Sorgerechtsverzicht untergejubelt werden soll; anders macht die Formulierung nämlich keinen Sinn. Ich gehe davon aus, dass man beim JA das einschlägige Vokabular kennt.
Man kann nicht durch eine einfache Erklärung auf das Sorgerecht verzichten. Eine Änderung des Sorgerechts bedarf eines Gerichtsbeschlusses. Durch diese Erklärung verzichtest du nicht auf das Sorgerecht. Trotzdem ist der Inhalt blöd formuliert und man gewinnt den Eindruck, dass die Regelung parteiisch ist und deine Position schwächen soll. Der Passus über das Sorgerecht ist nämlich schlicht überflüssig. Und man darf unterstellen, dass die Jugendamtstante das weiß.
Und dass Du unterschreiben sollst, bei Problemen keinen Anwalt einzuschalten, ist auch ein ziemlicher Eimer, wenn Deine Ex sich nicht gleichzeitig verpflichtet, selbst aktiv an der Problemlösung mitzuwirken. Dann beisst sich die Katze nämlich in den Schwanz: Die Ex boykottiert irgendwas, und Du hast das Gefühl, nicht mal dagegen vorgehen zu dürfen, weil Du das ja unterschrieben hast.
Ganz so ist es auch wieder nicht, denn
Beide verpflichten sich bei Problemen zuerst das Jugendamt einzuschalten und keinen Anwalt.
Es wäre nicht gegen die Regelung bei fehlendem Erfolg einen Anwalt und das Gericht einzuschalten.
Aber das:
Hallo, vorige Woche zum Beispiel wollte ich es , wie sonst vereinbart, aus dem kindergarten abholen, dort wurde mir mitgeteilt, dass sie mir mein Kind nicht mitgeben dürfen, da es die Mutter untersagt hat.
Ans Telefon geht sie nicht, wenn ich anrufe und vom Jugendamt kam diese Woche nur, das sie mit der Kindesmutter reden wollen und mir dann Antwort geben.
Ich habe mein Kind damit wieder 4 Wochen nicht gesehen.
lässt nichts Gutes erwarten. Die KM scheint einfach nicht zu respektieren, dass ein Kind ein Recht auf Mutter UND Vater hat.
Ich habe den Eindruck, dass Du demnächst einen Anwalt brauchen wirst...
Den Eindruck habe ich auch.
Solche Vereinbarungen basieren auf reiner Freiwilligkeit.
Wenn dir diese Regelung gefällt und deine Ex zustimmt, kannst du sie natürlich trotzdem unterzeichnen. (Natürlich ohne den Passus mit dem Sorgerechtsverzicht. Damit zeigt das JA nur, dass es dir nicht helfen, sondern dich über den Tisch ziehen will und für blöd hält.)
Ich halte das aber für Zeitverschwendung.Ich denke nicht, dass du um eine Umgangsklage herum kommst.
Ich auch. Leider.
Beste Grüße,
Schultze
Ich fühle mich auch vom Jugendamt im Stich gelassen, diese Regelung habe ich erhalten, nachdem ich gedroht habe, mich an eine Anwalt zu wenden. Sollte bis zum 1.5. uns vorliegen.
Nach dem wieder vereidelten Wochenende teilte der Jugendamtsmitarbeiter mit, ich soll ruhig warten , bis er mit der Kindesmutter gesprochen hat.
Ich wäre sonst nicht kooperationsbereit.
Hatte aber schon bei unserem Gespräch im April den Eindruck, das er auf Seiten der Kindesmutter steht, da er mich nicht mal angehört hat.
Die ganzen ausgefallenen Wochenenden waren ihm auch egal, es wirde jetzt neu losgehen.
Ich denke mir bleibt nur der Anwalt, also noch mal die Bitte, kennt ihr einen guten in Chemnitz und Umgebung.