Werte Forumsmitglieder,
nachdem die Scheidung jetzt durch ist habe ich hier alle Rechtsanwaltsrechnungen da liegen.
Ich bitte die erfahrenen Mitglieder hier mal drüber zu schauen ob das alles so in Ordnung ist bevor ich den Löwenanteil der jetzt noch zu überweisen ist zur Zahlung anweise :
1. Rechnung zu Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt
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Verfahrenswert wurde festgelegt auf € 6.000.-
Geschäftsgebühr € 6.000.- / 1.3 = 439,40
Anrechnung auf Verfahrensgebühr € 6.000.- / -0,75 = - 253,50
Verfahrensgebühr € 6.000.- / 1.3 = 439,40
Terminsgebühr € 6.000.- / 1.2 = 405,80
Einigungsgebühr € 6.000.- / 1 = 338,00
Postgebühren = 20.-
Postgebühren = 20.-
Fahrtkosten € 0,30 x 134 km = 40,20
Tages bzw. Abwesenheitsgeld = 20.-
2.) Rechnung zum Scheidungstermin
Gegenstandswert € 10.490.- ( wie errechnet sich das ? )
Vergleichsmehrwert € 30.000.- ( denke das ist die SFV ??? ) > Investitionen in eheliche Wohnung in Höhe von rund € 20.000.-
> Verzicht nachehelicher Unterhalt
> Verzicht auf nacheheliche Solidarität im Falle der Not wobei dies ja nicht "wasserdicht" ist
Verfahrensgebühr € 10.490.- / 1.3 = 683,30
Verfahrensgebühr ermaessigt / 0,8 = 606,40
Verfahrensgebühr € 40.490 / 1,3 = 1.266,20
Terminsgebühr € 40.490 / 1.2 = 1.168,80
Einigungsgebühr bei nicht anhängigem Verfahren € 30.000.- / 1,5 = 1.137.- ( ist das die Gebühr für die von mir erarbeitete SFV ? )
Postgebühren € 20.-
Was bedeuten denn diese Faktoren ?
>>> ist der Anwalt hier frei in seiner Entscheidung welche Faktoren er berechnet ?
Habe die Daten mal so abgetippt wie auf der Rechnung geschrieben.
Wäre schön wenn ich von den erfahrenen / geplagten hier mal eine Rückmeldung bekommen würde.
Vielen Dank schon einmal vorab
DG
Moin DG,
mal ein paar Anmerkungen von mir, auch wenn ich mich nicht genau auskenne:
1. Rechnung zu Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt
Wenn es ein Verfahren gab, dass mit einem Vergleich beendet wurde, erscheint mir das in Ordnung.
2.) Rechnung zum Scheidungstermin
Gegenstandswert € 10.490.- ( wie errechnet sich das ? )
Das wäre die Summe von drei monatlichen Nettoeinkünften von dir und deiner Ex.
Vergleichsmehrwert € 30.000.- ( denke das ist die SFV ??? )
Das sieht nach SFV aus.
Verfahrensgebühr € 10.490.- / 1.3 = 683,30
Verfahrensgebühr ermaessigt / 0,8 = 606,40
Verfahrensgebühr € 40.490 / 1,3 = 1.266,20
Terminsgebühr € 40.490 / 1.2 = 1.168,80
Einigungsgebühr bei nicht anhängigem Verfahren € 30.000.- / 1,5 = 1.137.- ( ist das die Gebühr für die von mir erarbeitete SFV ? )
Postgebühren € 20.-
Warum hier die Verfahrensgebühr von € 10.490 dreifach abgerechnet wird, kann ich mir nicht erklären. Vielleicht weiß der Inselreife mehr.
Grundsätzlich hättet ihr euch einen Teil der entstandenen Kosten sparen können, wenn ihr die SFV bei einem Notar unterzeichnet hättet.
Was bedeuten denn diese Faktoren ?
>>> ist der Anwalt hier frei in seiner Entscheidung welche Faktoren er berechnet ?
Nein, der jeweilige Faktor ist im RVG-Vergütungsverzeichnis festgelegt.
Gruß
Brainstormer
Das wäre die Summe von drei monatlichen Nettoeinkünften von dir und deiner Ex.
plus der Wert für den Versorgungsausgleich. Auch das muss gerichtlich festgelegt worden sein.
Warum hier die Verfahrensgebühr von € 10.490 dreifach abgerechnet wird
Wird sie hoffentlich nicht (DG: bitte nach der Summe schauen).
Man macht hier eine Vergleichsberechnung:
1,3 aus 10.490 sind 683,30 für den rechtshängigen gerichtlichen Teil
0,8 aus 30.000 sind 606,40 für den im Verfahren mit verhackstückten aber nicht rechtshängigen aussergerichtlichen Teil (die SFV eben)
sind zusammen 1.289,70
aber: 1,3 aus 40.490 (der Summe der beiden Werte) sind nur 1.266,20 - ist weniger und geht daher so in die Berechnung ein. Die beiden vorstehenden Gebühren bleiben draussen.
Hintergrund ist, dass der Mandant durch die Berechnung der zwei Gebühren in der gleichen Sache nicht schlechter stehen darf als bei Ansatz nur einer (der höheren) Gebühr aus dem vollen Wert.
Die Rechnung schaut mir so ganz ok aus.
Gruss von der Insel
ok das mit den 10.490 das kommt hin. Das sind 3 Gehälter von mir, von der Ex und der Rentenausgleich. Passt soweit.
Das anderehabe ich jetzt irgendwie null kapiert.
Das anderehabe ich jetzt irgendwie null kapiert.
Rechne alle Einzelpositionen zusammen und ziehe die € 1289,70 (683,30+606,40) ab.
Wenn das Ergebnis mit der angegebenen Gesamtsumme übereinstimmt, ist alles in Ordnung.
Gruß
Brainstormer
vorher bitte noch MWSt draufhauen...
Gruss von der Insel
ok dann scheint das so zu stimmen lt. der Rechenformel von Braini
Verfahrengebühr € 10.490 ( 1,3 ) = 683,80
Verfahrengebühr ermassigt € 30.000.- ( 0,8 ) = 606,40
Verfahrensgebühr € 40.490.- ( 1,3 ) = 1.266.-
Terminsgebühr € 40.490.- ( 1,2 ) = 1168.-
Einigungsgebühr € bei nicht € 30.000.- ( 1,5 ) = 1137.-
anhängigem Verfahren
Post = 20.-
Fahrtkosten = 40.-
Tagegeld = 20.-
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gerundet € 3651.- >>> so stehts auch auf der Rechnung
+ Bananistansteuer
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in Summe rund € 4.350
Also Ihr sagt das ist kein Haken drin und alles in Ordnung ?
somit hatte ich rund € 6.500.- an Kosten für die Scheidung
ich hoffe das die Hexe den gleichen Betrag zahlen musste ? VKH hatte Sie ja keine !
Frage noch :
Ich habe ja einen Rechtschutz.
Was muss ich da machen ? Da kann man ja die Erstberatung irgendwie in Abzug bringen ?
Muss ich mich da drum kümmern ? oder der Anwalt ? oder wie läuft das ?
Nein, kein Haken, passt soweit.
Und Exes Rechnung schaut (Fahrtkosten und Tagegeld ausgenommen) identisch aus.
Eine Erstberatung hat der Anwalt nicht abgerechnet. Das nachträglich zu konstruieren würde auch schwierig, weil die Gebühr dafür in den neuen Rechnungen wieder zu Anrechnung käme.
Von daher würde ich die Füsse still halten und obendrein für die paar Kröten nicht noch einen Rechtsschutzfall konstruieren, der im Wiederholungsfall zum Rauswurf führen kann.
Gruss von der Insel
Wow ! das sind dann in Summe rund 12.000.- die das Anwaltspack verdient hat.
Und meiner hat ja echt nichts geleistet.
Nun bzegl. Rechtschutz :
Der Anwalt fragte mich zu Beginn ob ich eine Rechtschutzversicherung habe.
Ich sagte " ja !"
Er wollte dann die Vertragsnummer wissen.
Die habe ich Ihm gegeben.
Er sagte zu mir " damit kann man dann rund € 200.- zurückholen. Als Erstberatung"
Seitdem habe ich abe rnichts mehr gehört.
Nun aber warum sollte ich auf die € 200.- verzichten ?
Ob der was mit dem Rechtschutz abgerechnet habe weiss ich ja gar nicht ?!?!?!?
Also warum sollte ich den Anwalt eigentlich nicht fragen was denn nun eigentlich mit dem Rechtschutz ist ?
Ob der was mit dem Rechtschutz abgerechnet habe weiss ich ja gar nicht ?!?!?!?
kann er nicht haben. Das wäre Dir in Deiner Abrechnung angerechnet worden.
Du kannst ihn ja fragen. Du kannst auch die Rechtsschutz fragen. Nur wie gesagt bedenken, dass Du Dir nicht unbegrenzt viele Rechtsschutzfälle leisten solltest.
Gruss von der Insel
ja das ist mir schon bewusst das man da den Bogen nicht überspannen sollte
Ist ja bei der Privathaftpflicht auch nicht anders.
Aber wäre mein erster Rechtschutzfall in 10 Jahren insofern.
Nun werde mich da mit dem Anwalt mal in Verbindung setzen.
Wenn du sagst sonst wäre irgendwas auf der Rechnung vermerkt wenn er was gemacht hätte.
Da dort nichts steht hat er auch nichts gemacht. Was fragt der Dödel dann überhaupt nach wenn er eh nichts macht.
Naja nachhaken werde ich auch jedenfall.
€ 200.- oder nciht steht im Kochbuch. Reicht schon nen paar Kugeln Eis im Urlaub.
Werde dann die Rechnung mal zur Zahlung anweisen.
Ich danke recht herzlich für die Prüfung der Rechnung.
Unglaublich wie dieses Gesindel ihr Geld verdient für nix und wieder nix.
Nächste Klage gibts dann aber erst wenn ich VKH kriege 😉
so ich habe mal mit dm Anwalt gesprochen.
Obwohl er mir damals bei der erstenUnterredung gesagt hatte das man an der "Endrechnung" rund € 200.- über die Rechtschutzversicherung abziehen kann will er jetzt nichts mehr davon wissen.
Er hatte mich damals gleich bei der ersten Zusammenkunft gefragt ob eine Rechtschutzversicherung besteht. Ich sagte "ja"
Dann kam die o.g. Ansage von Ihm.
Und als ich ihn jetzt darauf angesprochen habe kam die Aussage " das sei im Nachhinein nicht möglich, es sei ja keine Beratung gewesen sondern wir haben ja eine Trennungs- und Unterhaltssache gehabt und eine Scheidungssache" Im Nachgang sei das sehr schwer für Ihn das gegenüber meiner Versicherung zu "vertütteln"
Ich komme ir da ziemlich verarscht vor ehrlich gesagt.
Wie eigentlich schon während des ganzen Mandats. Im Grunde hat der doch gar nichts gemacht. Alles relevante habe ich ausgearbeitet und er hat es nur zu Papier gebracht.
Was habe ich da für Möglichkeiten ? Bringt es da was wenn ich mich auf die Hinterbeine stelle ?
Hallo DerGelackmeierte,
ich wollte mal nachfragen, ob es bei Dir dazu Neuigkeiten gibt.
Ich habe gerade eine ähnliche Situation und daher sehr an dem "auf die Hinterbeine" stellen interessiert.
Gruß
Servus HelpMe,
es macht wenig Sinn, hier noch mal nachzufragen, da seit über einem Jahr sich nichts mehr getan hat.
Der User selbst ist auch seit einigen Monaten hier nicht mehr aktiv gewesen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo MArco,
ja jetzt habe ich das auch gesehen und gebe Dir vollkommen recht.
Schade ist es trotzdem 🙁
Gruß