Hallo und guten Morgen,
ich habe mal eine Frage.
Ich habe mehrere Verfahren führen müssen, immer von meinem Anwalt mehr oder weniger gut beraten. Habe viele Anträge auf Prozesskostenhilfe ausgefüllt, leider wurden einige, gerade Widerspruchsverfahren gegen entscheidungen vom Gericht abgelehnt.
Mein Anwalt bekam trotz Prozesskostenhilfeantrag mehrere Vorschüsse von mir (gesamt 1100 Euro)
Nun habe ich 2 Rechnungen bekommen 223,72 Euro und 586,08 Euro, meine Vorauszahlungen werden aber nicht in Abzug gebracht. Er beruft sich auf § 9 RVG und Nr. 3335 VV RVG und was weiß ich.
Aber ich beantrage Verfahrenskostenhilfe, gut diese kann abgelehnt werden, aber solche Rechnungen sind der Hammer und hätte er nicht vorher wissen müssen, dass gerade die Widersprüche gegen Amtsgerichtsentscheidungen als Mutwillig betittelt werden?
Warum werden meine Vorauszahlungen nicht in Abzug gebracht.
Hi codex,
wieso fragst Du nicht einfach den Anwalt und lässt Dir die Rechnung erläutern?
Ohne detaillierte Informationen kann Dir hier auch keiner sagen, was wieso berechnet wurde.
Gruss von der Insel
Hallo codex,
@inselreif hat Recht! Nachfragen!
Und Vorschüsse darf der Anwalt fordern, muss hierüber jedoch gemäß § 10 Abs. 2 RVG sauber abrechnen...
Viele Grüsse