Moin, folgender Fall zur Diskussion:
KV hat einen Anwalt beauftragt, ein Umgangsrechtsverfahren einzuleiten. Der Antrag wurde formuliert, eine Rechnung vom RA an KV unabhängig vom Streitwert gestellt (ca. 650 Euro).
Das Gericht hat reagiert und einen Termin anberaumt.
Nun haben sich die Parteien unter Beteiligung eines Mediators vor dem Gerichtstermin geeinigt, der Gerichtstermin wird storniert.
Muss KV nun dennoch die volle Gebühr bezahlen? Der RA muss ja schließlich nichts mehr vorbereiten, dabei sein, nachbereiten.
Würde mich mal interessieren...
Moin,
Der Antrag wurde formuliert, eine Rechnung vom RA an KV unabhängig vom Streitwert gestellt (ca. 650 Euro).
Unabhängig vom Streitwert heißt Honorarvereinbarung, d.h. der Anwalt rechnet minutenweise über ein Zeitkonto
den Aufwand ab. Dann wird die gestellte Summe fällig, weil es in diesem Fall egal ist, ob er in einem Termin saß
oder nicht.
Ansonsten muss in der Rechnung sowas wie Terminsgebühr und Verfahrensgebühr stehen. Die Verfahrensgebühr kann er
in Rechung stellen, die Terminsgebühr nicht, da dieser nicht stattgefunden hat. Es liegt aber natürlich ein Streitwert zugrunde,
und zwar 3000 €.
LG,
Mux
...danke, ich werd's weitergeben!
:thumbup: