Hallo,
mein RA hat in meinem Scheidungsverfahren vor ca. 3 Monaten VKH beantragt. Über den Antrag wurde noch nicht beschieden (warum eigentlich nicht?).
Mein RA hat in dem Scheidungsverfahren unterschiedliche Schriftstücke erstellt und fordert nun die üblichen anwaltlichen Vorschüsse, weil über VKH noch nicht entschieden wurde.
Ich erkenne an, dass der gute Mann Arbeit geleistet hat - allerdings wurde VKH ja nicht zum Spaß beantragt und der Streitwert liegt bei gut 30.000 Euro ... die Anwaltskosten sind daher nicht gerade gering. Bei Bewilligung von VKH bekäme ich dann die gezahlten Beträge zurück.
Unabhängig von der emotionalen Art, hier noch vor Xmas Honorar einzufordern, stelle ich mir die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Forderung. Wie gesagt: Ich erkenne die Leistung des RAs an, kann die geforderten Summen allerdings eigentlich nicht zahlen.
Hat jemand einen Rat für mich?
Childless
Hi
Vor Weihnachten würde ich mir erstmal keinen Kopf machen, denn da wird nicht mehr viel passieren.
Nach den Feiertagen würde ich ihn, wenn überhaupt dann, oder bei nächsten Besprechungstermin darauf ansprechen und er möge mit seinen Forderungen bis zur Entscheidung über die VKH abwarten, da deine finanzielle Situation nun mal ist, wie sie ist.
Ich denke nicht, das er seine ''Arbeit'' einstellen wird, wenn du in Anbetracht der Lage den Vorschuss erstmal nicht zahlst.
Rede mit ihm und mach dir jetzt erstmal keinen Kopf über die Vorschusszahlungen
Gruss Wedi
Danke für Deine rasche, schnelle Antwort.
Sicherlich passiert nichts, wenn ich ihn bitte die Forderungen bis zur Entscheidung zurückzustellen.
Mich interessiert aber auch die rechtliche Seite zu dieser Thematik. Hat jemand darauf eine Antwort.
Childless
Moin,
Über den Antrag wurde noch nicht beschieden (warum eigentlich nicht?).
Überlastung der Gerichte, Ferien, Unlust...das kann sich bis zur Verhandlung hinziehen.
weil über VKH noch nicht entschieden wurde.
Eben, und aus diesem Grunde fehlt die Legitimation für seine Forderung. Er kann 'ne Rechnung aufmachen, wenn VKH abschlägig entschieden wurde. Aber anders wird ein Schuh draus: Wird VKH bewilligt, bekommt er nicht das übliche Honorar sondern "nur" ca. 2/3.
Bei Bewilligung von VKH bekäme ich dann die gezahlten Beträge zurück.
Hehe, glaub da mal dran...
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
Er kann 'ne Rechnung aufmachen, wenn VKH abschlägig entschieden wurde.
das kommt darauf an, was beauftragt wurde und leider wird das immer super schwammig gehandhabt.
Hat Childless einen bedingten Auftrag erteilt - also der Anwalt soll nur den VKH-Antrag stellen und erst mal dessen Ausgang abwarten - dann kann der Anwalt die Gebühren für den VKH-Antrag abrechnen (1,0 - Gebühr), das Gericht entscheidet über den Antrag und bei Ablehnung oder Teilablehnung kann sich Childless dann noch überlegen, wie es weiter gehen soll. Nachteil: die Sache wird nicht rechtshängig, damit treten auch die Folgen der Zustellung des Scheidungsantrags usw. nicht ein. Es wird erst mal nur über den VKH-Antrag entschieden und ist der dann bewilligt, darf der Anwalt den eigentlichen Antrag einreichen (der vorher nur als "Entwurf" vorlag) und das Verfahren geht seinen Gang. Wird er nicht bewilligt, kann sich Childless überlegen, ob er -unter Anrechnung der Gebühr für den VKH-Antrag- den Rest auch noch selber zahlen möchte.
Der "gebührenoptimiert" arbeitende Anwalt macht das natürlich nicht so. Er lässt sich sofort einen unbedingten Auftrag erteilen. Gibt es dann VKH, zahlt er den Vorschuss möglichst schleunig zurück (sonst ist er gegenüber der Staatskasse anzurechnen). Wird VKH abgelehnt, ist der Auftrag vom Mandanten zu zahlen - der Antrag sollte ja auf jeden Fall eingereicht werden. Da Vollmacht in der Regel umfassend erteilt ist, hat der Anwalt auch kein Beweisproblem. Der Anschein spricht dafür, dass der Antrag unbedingt gestellt werden sollte und der Mandant muss das Gegenteil beweisen.
Der fair arbeitende Anwalt, so es den selten noch gibt, erklärt vorher den Unterschied oder verlangt zumindest keinen Vorschuss.
Aber anders wird ein Schuh draus: Wird VKH bewilligt, bekommt er nicht das übliche Honorar sondern "nur" ca. 2/3.
bei dem Gegenstandswert hier noch deutlich weniger 🙂
Aber, auch eine ganz gefährliche Sache: wird VKH mit Ratenzahlung bewilligt und sind die VKH-Gebühren und Gerichtskosten von den Raten irgendwann zurückgezahlt, dann werden weiter Raten eingezogen, bis der Regelgebührensatz erreicht oder die vier Jahre voll sind.
Gruss von der Insel
danke für die ausführlich und einleuchtende antwort ...