Moin Leute,
zwecks umfangreicher Beratung bzgl. KU (ggf. Muddi leistungspflichtig) und/oder Leistungspflicht ARGE suche ich einen versierten Anwalt, vorzugsweise in Hessen, irgendwo zwischen Kassel und Frankfurt/M.
Kenntnisse im Insolvenzrecht wären von Vorteil.
Hat jemand von Euch einen Tipp?
Gruß
Wolfgang
Moin,
z. Zt. erschöpft sich der KU in wechselseitiger Betreuung bzw. Naturalleistungen. Insoweit müsste man zwecks Bezifferung Dinge wie erhöhten Nahrungsmittel-, Strom-, ... Bedarf ansetzen oder eine wie auch immer geartete Pauschale für 15 Tage/Monat.
Schuhe, Klamotten, Vereinsbeiträge trägt z. Zt. die KM, Urlaub in den Ferien jeder selbst.
Zahlung von Barunterhalt könnte, wirtschaftlich gesehen, seitens der KM verlässlich geleistet werden. Von meiner Seite her nur mit Hilfe aus dem Sozialpool.
Mein Betrieb, der im Vorfeld und im Zuge der Trennung in ein bodenloses Loch fiel, erholt sich langsam, seit ich innerlich wieder auf dem Posten bin. Diese Erholung bezieht sich auf Feedback+Treue der Kundschaft, und ist in Zahlen noch nicht messbar.
Insoweit ist es möglich bis wahrscheinlich, dass diese Erholung zu spät kommt, denn es fehlt, u. a. durch Pfändungen, an Mitteln für das Allernötigste. Auch mein eigener Lebensunterhalt ist nicht sichergestellt.
Alternative: Callcenter o. ä. jobben und aufstocken. Das wird ernsthaft erwogen.
Körperlich intensive Arbeiten sind wg. Totalschaden in Hüfte+Knie auf Dauer nicht drin.
Moin Briese,
z. Zt. erschöpft sich der KU in wechselseitiger Betreuung bzw. Naturalleistungen. Insoweit müsste man zwecks Bezifferung Dinge wie erhöhten Nahrungsmittel-, Strom-, ... Bedarf ansetzen oder eine wie auch immer geartete Pauschale für 15 Tage/Monat.
da das Wechselmodell juristisch nicht existiert, gibt es auch keine juristischen Regelungen für die Aufteilung des Kindesunterhalts; das musst Du schon privat mit Deiner Ex verkaspern. Ein Anwalt wird Dir dabei nicht helfen können.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@brille007: Größtenteils richtig. Juristisch gesehen existiert das WM immer dann wenn es gilt, das Staatssäckerl zu schonen. Dann wird sogar zwischen "echt" und "unecht" unterschieden.
Wie auch immer. Z. Zt. erwäge ich ernsthaft, das seit 18 Monaten gut funktionierende WM zu meinen oder zugunsten der KM zu kippen.
Moin Briese,
@brille007: Größtenteils richtig. Juristisch gesehen existiert das WM immer dann wenn es gilt, das Staatssäckerl zu schonen. Dann wird sogar zwischen "echt" und "unecht" unterschieden.
der Steuerzahler ist nicht für Eure private Lebensplanung zuständig; die Betreuung und Finanzierung des eigenen Nachwuchses ist Aufgabe der Eltern. In vielen Trennungsfamilien übernimmt der eine schwerpunktmässig die Betreuung und der andere die Finanzierung; bei einem Wechselmodell leisten beide beides. Wo ist das Problem?
Wie auch immer. Z. Zt. erwäge ich ernsthaft, das seit 18 Monaten gut funktionierende WM zu meinen oder zugunsten der KM zu kippen.
Warum brauchst Du einen juristischen Überbau und eine Art "staatliche Gebrauchsanleitung" für die Aufteilung elterlicher Finanzierungs- und Betreuungsleistungen? Wechselmodell bedeutet vor allem elterliche Kommunikation; das kannst und solltest Du alles unter 4 Augen mit der Mutter Eures Kindes klären - und dabei immer im Auge haben, dass es Eurem Kind mit dem WM offenbar gut geht. Warum soll es in die eine oder andere Richtung gekippt werden? Nur damit alles "seine Ordnung hat"?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@brille: Falsch! Wenn zwei sich streiten, erhält das Kind 100% Vollbetreuung von einem ET und zusätzlich was ihm zusteht, nämlich Barunterhalt.
Im (häufigen) Fall (fiktiv ausgeurteilter) Leistungsfähigkeit wird dem pflichtigen ET aus öffentlichen Mitteln unter die Arme gegriffen, im umgekehrten Fall dem berechtigten ET.
Leer gehen die Kinder aus, bei denen die ET sich die Betreuung teilen.
Beispiel: Das ganze verschiebt sich in Richtung Betreuung durch die KM. KV muss Stütze beantragen (KU=> Bedarfsseite) und KM darf damit anstellen, was sie will. Nein, FAST, was sie will, denn entscheidet sie, dem KV einen Teil davon für lfd. kindbezogene Ausgaben zur Verfügung zu stellen, bewegt sich das Ganze gefährlich in Richtung vermuteten Sozialbetruges.
Im Prozess der Entscheidungsfindung und Ausgestaltung wird die KM nicht etwa verklagt werden, sondern umfassend einbezogen.
M. E. ist auf eine grundsätzliche Entscheidung hinzuwirken, oder es sind Verhältnisse zu schaffen, die in das derzeitige Rechtsschema passen.
Für sachdienliche Hinweis, Kritik, Anregungen, auch bzgl. Lösungsansätze, an die ich nicht gedacht hatte, bin ich dankbar.
Moin Briese,
@brille: Falsch! Wenn zwei sich streiten, erhält das Kind 100% Vollbetreuung von einem ET und zusätzlich was ihm zusteht, nämlich Barunterhalt.
da schrieb ich bereits in #5
Im (häufigen) Fall (fiktiv ausgeurteilter) Leistungsfähigkeit wird dem pflichtigen ET aus öffentlichen Mitteln unter die Arme gegriffen, im umgekehrten Fall dem berechtigten ET.
mal abgesehen davon, dass fiktives Einkommen alles andere als "häufig", sondern nur in einem verschwindend geringen Teil aller Trennungen ausgeurteilt wird, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, den Maximalbetrag aus jedem Sozialtopf zu holen, der irgendwo herumsteht. Auch wenn das in der weit verbreiteten "steht-mir-doch-zu"-Mentalität heute sehr oft so gesehen wird.
Leer gehen die Kinder aus, bei denen die ET sich die Betreuung teilen.
nein, die bekommen von beiden Elternteilen 50% Betreuung und 50% Barunterhalt, sofern die Eltern halbwegs identische Einkommen haben. Ansonsten eben 60:40 oder 70:30 oder worauf auch immer vernünftige Eltern sich einvernehmlich einigen (Hint: In "normalen" Familien passiert genau dasselbe).
Im Prozess der Entscheidungsfindung und Ausgestaltung wird die KM nicht etwa verklagt werden, sondern umfassend einbezogen.
das steht im diametralen Widerspruch zum Thema Deines Threads, in dem Du einen Anwalt suchst. Um Deine Ex zu Deiner Form von "Einvernehmlichkeit" zu zwingen? Das wird in die Hose gehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
mal abgesehen davon, dass fiktives Einkommen alles andere als "häufig", sondern nur in einem verschwindend geringen Teil aller Trennungen ausgeurteilt wird,
Ich hab nun keine statistischen Daten zur Hand und fürchte, auch das Bundesamt für Statistik kann hier nicht helfen, weil diese Entscheidungen schlicht nicht gezählt werden, aber "gefühlt" kommt das schon oft vor.
gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, den Maximalbetrag aus jedem Sozialtopf zu holen, der irgendwo herumsteht. Auch wenn das in der weit verbreiteten "steht-mir-doch-zu"-Mentalität heute sehr oft so gesehen wird.
Ganz ehrlich, wenn ein Gericht einem Koch, Lagerarbeiter, Kellner, Verkäufer, angestellten Handwerker etc. ein fiktives Einkommen zuschreibt, damit der Mindestunterhalt gezahlt wird, dann empfinde ich es als Pflicht und dem Folgen des Ur-Instinkts "Überleben", dass geprüft wird, wo, wie und womit der Staat an seiner Unrechtsprechung beteiligt werden kann. Anderrs lernt der Staat ja nicht und mit Bravsein hat sich noch nie etwas geändert.
Die Diskussion würde aber dieses Topic sprengen - vielleicht machen wir für diese Grundsatzfrage ein eigenes Thema auf. Für Beschneidungen gibt es ja auch eines...
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
das steht im diametralen Widerspruch zum Thema Deines Threads, in dem Du einen Anwalt suchst. Um Deine Ex zu Deiner Form von "Einvernehmlichkeit" zu zwingen? Das wird in die Hose gehen.
Nein, steht es nicht, konntest Du aber nicht wissen. Meine Ex, obwohl alles andere als doof, braucht in solchen Dingen "fachvorgesetzte Instanzen", um zu bestätigen, dass alles "seine Richtigkeit" hat/haben könnte. Sie war im übrigen von ihrer eigenen Anwältin herbe enttäuscht, weil diese sie nicht neutral, sondern für sie gewinnbringend beraten hatte.
Glaube es, oder glaube es nicht. Sie ist einfach so gestrickt!
...nein, die bekommen von beiden ... 50% Barunterhalt, sofern die Eltern halbwegs identische Einkommen haben. Ansonsten eben 60:40 oder 70:30 oder ...
Das ist der Knackpunkt, denn ihre 60, 70, whatever Prozent mag sie nicht beisteuern, denn dann müsste sie ihre Erwerbstätigkeit ausweiten und/oder selbst zur ARGE. Sofern sich ein geschlechtsneutral urteilender Richter fände, wären wir recht schnell bei Unsäglichkeiten wie fiktivem Einkommen...
Was solche Mittel angeht, gebe ich LBM Recht (sinngemäß in anderem Thread gelesen): Sowas wird nicht dadurch besser, dass man es gegen Frau wendet.
Konstruktive Vorschläge sind immernoch willkommen 😉
@DeepThought:
Ich teile Deine Denke. Was meinst Du, könnte man die relevanten Beiträge aus diesem Thread und diesem hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-25700.html unter einer passenden Überschrift zusammenfassen?
...Es sei denn, wir einigen uns gleich auf 42...
Thx