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Hallo,
da sich meine finanzielle Situation in den letzten 3 Jahren ( seit Trennung ) verschlechtert hat möchte ich fragen, ob die Möglichkeit besteht, während des Verfahrens noch PKH zu beantragen.
Es geht hier vor allem um Gerichtskosten und Gutachterkosten und zukünftige RA Gebühren die ich evtl. nicht mehr schultern kann ?
Vielen Dank
lg Michael
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2012 20:26
Hi
PKH kann auch während eines laufenden Verfahrens beantragt werden.
Die Bewilligung liegt aber (wie immer) im Ermessen des Richters.
Gruss Wedi
Geschrieben : 18.09.2012 20:38