Kosten Unterhaltsbe...
 
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Kosten Unterhaltsberechnung vom Anwalt

 
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle hier 🙂

ich habe eine Anwältin beauftragt (ohne was zu unterschreiben) den Unterhalt zu berechnen und mir Informationen bezüglich Nachhilfe, Zahnersatz und Konfirmation (Kostenbeteiligung)zu übermitteln.
Nun kam die Rechnung nach §3a RVG und §2 RVG über die Höhen von 350Euro. Ansich ja kein Problem, die Anwältin wurde Anfang 03/13 beauftragt und am 16.05.2013 wurde dann auch eine Berechnung übersandt. Ich musste aber mehrmals Nachfragen, wann ich damit rechnen kann und zu diesem Zeitpunkt war die Konfi auch schon durch und ich beteiligte mich, mit mehr als 60% der Kosten, ich zahle meinen Unterhalt pünktlich und mehr als nach Tabelle.

Ich bin mir nun nicht sicher ob die Höhe ok ist und ob die Berechnung von 3Std. á 80Euro + Pauschale und MwSt. so ok ist..

Ich danke für alle Hinweise und Anregungen..

vg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2013 22:08
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle hier 🙂

ich habe eine Anwältin beauftragt (ohne was zu unterschreiben) den Unterhalt zu berechnen und mir Informationen bezüglich Nachhilfe, Zahnersatz und Konfirmation (Kostenbeteiligung)zu übermitteln.
Nun kam die Rechnung nach §3a RVG und §2 RVG über die Höhen von 350Euro. Ansich ja kein Problem, die Anwältin wurde Anfang 03/13 beauftragt und am 16.05.2013 wurde dann auch eine Berechnung übersandt. Ich musste aber mehrmals Nachfragen, wann ich damit rechnen kann und zu diesem Zeitpunkt war die Konfi auch schon durch und ich beteiligte mich, mit mehr als 60% der Kosten, ich zahle meinen Unterhalt pünktlich und mehr als nach Tabelle.

Ich bin mir nun nicht sicher ob die Höhe ok ist und ob die Berechnung von 3Std. á 80Euro + Pauschale und MwSt. so ok ist..

Ich danke für alle Hinweise und Anregungen..

vg

noch ein Nachtrag:

wie wird der Streitwert berechnet? zu zahlender Unterhalt x 12 Monate oder derzeit gezahlter Unterhalt - neuer Unterhalt = Differenz * 12Monate

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2013 23:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mattes,

wenn ich 3 Stunden á 80 EUR lese, dann hört sich das nach einer Berechnung "nach Aufwand" an.
Der Gegenstandswert ist dann doch schnuppe.

Habt Ihr im Vorwege ihrer Berechnung irgend etwas vereinbart (hast Du was unterschrieben) ?

Ein Stundensatz von 80 EUR klingt erst mal nicht exorbitant hoch.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2013 10:35
(@Inselreif)

ich habe eine Anwältin beauftragt (ohne was zu unterschreiben)

Dann kann sie schon mal nichts nach §3a RVG abrechnen. Eine Vergütungsvereinbarung bedarf der Textform (es sei denn, Du hättest sie ggf. per Mail beauftragt).

Die 3x80 Euro bewegen sich innerhalb der Höchstgrenze des § 34 RVG und gehen problemlos als "üblich" durch. Allerdings sind 3 Stunden zu 80 Euro plus 20 Euro P/TK-Pauschale und MWSt für mich nur 309,40 und nicht 350.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2013 10:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mattes,

Anwälte arbeiten, um Geld zu verdienen; nicht, um armen Menschen gegen ihre Ex-Partner zu helfen. Ich halte sowohl die Anzahl der berechneten Arbeitstunden als auch die Höhe des Stundensatzes für absolut im Rahmen. Wenn man selbst nicht auf die Idee gekommen ist, eine Kostenpauschale oder -obergrenze zu vereinbaren, ist es dasselbe wie wenn man das Auto in die Werkstatt bringt und sagt "macht's mir fertig für den TÜV": Es kann teurer werden als gedacht.

Ich würd's bezahlen und abhaken. Streit darüber lohnt sicher nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2013 12:52
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

danke an alle für die Beiträge...

es ärgert mich nur das ich Anfang März da war und die Infos bzw. das Schreiben erst Mitte Mai erhalten haben und da brauchte ich viel rechtliche Informationen nicht ehr da diese schon gelaufen bzw. bezahlt wurden.
Ich musste auch mehrmals anrufen und Nachfragen, daher enttäuscht mich die Sache etwas...

Nach §34 RVG hat sie sich auch an Höchstgrenze von 250€ gehalten

vg
Mattes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2013 19:19
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Mattes,

leider muss man auch den Umgang mit den Rechtsanwälten etwas lernen. Die Rechnung ist - wie die anderen schon geschrieben haben - in Ordnung. Für die Zukunft nie als Bittsteller auftreten, sondern als Kunde. Also Auftrag erteilen in Kombination mit einer Fristsetzung. Bei Fristüberschreitung nachfragen. Wenn keine Reaktion erfolgt, Mandat entziehen und neuen Anwalt aufsuchen. Also immer dranbleiben. Von alleine passiert meistens nichts. Der Stundensatz meiner Anwältin ist wesentlich höher, und auch da läuft leider nichts von alleine. Von der Illusion, einen Anwalt zu beauftragen und dann läuft es, habe ich mich schon lange verabschiedet.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2013 21:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mattes,

es geht tatsächlich hierum:

Für die Zukunft nie als Bittsteller auftreten, sondern als Kunde. Also Auftrag erteilen in Kombination mit einer Fristsetzung. Bei Fristüberschreitung nachfragen. Wenn keine Reaktion erfolgt, Mandat entziehen und neuen Anwalt aufsuchen. Also immer dranbleiben.

wenn Du Dein Auto (als Kunde) in die Werkstatt bringst, wirst Du sicherheitshalber auch einen genauen Auftragsumfang und/oder eine Preisobergrenze mitteilen. Und natürlich eine Zeit wissen wollen, wann Du es wieder abholen kannst.

Wenn Du das alles nicht tust, kannst Du Dich Monate später schlecht über die Rechnungshöhe beschweren. Und auch nicht einwenden, dass Du sie ganz oder teilweise nicht bezahlst, weil Du das Auto gebraucht hättest, es aber noch nicht fertig war.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2013 22:02