Hallo Ziusammen,
sehr doofes Thema. Bin mit meinem RA nicht mehr so einverstanden. Das Vertratuen ist doch angeknaxt.
Geht es das Mandat in einem laufenden Verfahren zu entziehen. Wie wird dann abgerechnet.
Wer meine Einträge liest sieht dass es bei mir schon gut zwei Jahre geht. Es gab Unterverfahren die sind schon abgeschlossen, aber die Scheidung und hier im speziellen die Vermögensteilung ist noch nciht durch.
Wenn ich jetzt ihm das Mandat entziehe. Nach was wird abgerechnet. Nach dem Streitwert (aber Verfahren ist noch nciht zu ende), oder nach bisher angelaufenen Stunden (wobei ich noch nie eine Aufstellung gesehen habe).
Wer kann mir helfen?
Danke und Gruß
Blaubein
Moin Blaubein,
die Frage mit der Abrechnung taucht öfter hier mal auf. Es kommt erst mal drauf an, ob Du eine Honorarvereinbarung abgeschlossen hast
oder ob nach RVG abgerechnet wird. Im ersten Fall wird der Anwalt ein Zeitkonto anlegen und Dir auch genau die geleisteten Stunden nach-
weisen können. Im diesem Fall musst Du den bis zum Mandatswechsel geleisteten Arbeitsaufwand bezahlen. Der Streitwert spielt hier keine Rolle.
Wird nach RVG abgerechnet, spielt der Streitwert und Stand des Verfahrens eine Rolle. Es gibt hauptsächlich die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr
und die Einigungsgebühr. Die Verfahrensgebühr fällt immer an. Der Rest nach Stand des Verfahrens. Jede Verhandlung, die der RA geführt hat,
kann er natürlich abrechnen, sind Vergleiche erziehlt worden auch die Einigungsgebühr. Steht noch ein VErhandlungstermin an, und die brichst das Mandat
vorher ab, kann nur die Verfahrensgebühr und nicht die Terminsgebühr gefordert werden.
LG,
Mux
P.S.: Natürlich kannst Du jederzeit das Mandat entziehen. In der Regel zahlst Du dann aber drauf, weil Du den neuen RA ja auch bezahlen musst. Insofern ist
es finanziell besser, erst nach Abschluss des Verfahrens einen neuen Anwalt zu nehmen.
Wer kann mir helfen?
Dein Anwalt in Form einer Rechnung.