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Honorarvertrag mit Anwalt

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(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

Mein Anwalt überraschte mich heute damit, dass er mir einen Beratungsvertrag angeboten hat.
Mein Beratungsbedarf sehr erheblich. Beratungsarbeit müsse ausgehandelt werden. Jetzt sollen ganz viele Dinge in Zukunft mit 200€ die Stunde abgerechnet werden.
Der Anwalt wurde mir von einem Kumpel empfohlen, soll ein der besten Adressen hier oben im Norden sein. Hat mich auch schon gut durch das EA Verfahren gebracht, als es um das ABR ging.
Mich verunsichert das ganze natürlich, weil ich nicht genau kalkulieren kann, wie lange der arbeitet und wieviel Zeit der in meiner Sache arbeiten wird.
Habt ihr Informationen, die mir helfen, die Folgen dieses Honorarvertrages genauer einschätzen zu können?
Kann man ungefähr sagen, was eine Scheidung so kostet? Sicher nicht! Aber gibt es Richtwerte?
Ich bin für jede Information dankbar, die mir hilft, mir darüber ein Bild zu machen.
Danke

--
Kopf hoch

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2012 23:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

200,-Euro ist schon ne Hausnummer.
So weit ich weiss sind 150,-Euro schon an der Höchstgrenze, das kann man aber eben verhandeln.

Wenn nicht alles ''einvernehmlich'' ist können bei der Scheidung schon einige Stunden zusammenkommen, wieviel hängt aber auch davon ab, was der Anwalt gedenkt dir aus deiner Tasche ziehen zu können, er kennt sicher deine finanzielle Situation.

Richtwerte gibt es m.E. dafür nicht.

Am Ende kommt das böse Erwachen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 00:37
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

So ist es eben - Qualität hat ihren Preis.
Es stellt sich die Frage, ob Dein Fall so speziell ist, dass Du einen "Spezialisten" brauchst und sich das lohnt? Ansonsten ist FamR mE nicht so sehr Rocket-Science sondern lebt iW vom Engagement des Anwalts. Wobei das naturgemäß durch eine  Honorarvereinbarung auch wieder beeinflusst werden kann...

Letztlich musst Du Dich fragen, ob Dein Fall so nen Hochkaräter als Anwalt braucht und wie Dein Gefühl und Vertrauen zum Anwalt ist. Und dann würde ich mindestens mit ihm vereinbaren, für die einzelnen Bausteine/ Abschnitte Deines Kampfs PreisIndikationen zu nennen sowie eine "Warnung" zu vereinbaren, wenn das Budget zu überschreiten droht. Und Du musst willens sein, bei einem Erfolg auch gerne zu zahlen. Im Übrigen sind Anwälte häufig auch bereit, bei Misserfolg einen Discount zu gewähren (Erfolgshonorare sind standesrechtlich nicht erlaubt, das wirst Du also nicht schriftlich kriegen)

Gruss Toto, der beruflich auch schon Honorarvereinbarungen mit Anwälten für mehr als 400€/Std unterzeichnet hat, die jeden Cent Wert waren..

Ergänzung: hab grad in Deinem anderen Thread nachgelesen, dass es bei Dir ja um die Vereinbarung eines WM  :thumbup: geht. Dafür brauchst Du mE gar keinen Anwalt. Womit willst Du ihn denn beauftragen?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 01:17
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

Richtwerte gibt es m.E. dafür nicht.

Am Ende kommt das böse Erwachen.

Danke für die Rückmeldung. Einvernehmlich ist hier gerade eigentlich nicht so richtig was.

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2012 08:58
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

So ist es eben - Qualität hat ihren Preis.
Es stellt sich die Frage, ob Dein Fall so speziell ist, dass Du einen "Spezialisten" brauchst und sich das lohnt?

Und dann würde ich mindestens mit ihm vereinbaren, für die einzelnen Bausteine/ Abschnitte Deines Kampfs PreisIndikationen zu nennen sowie eine "Warnung" zu vereinbaren, wenn das Budget zu überschreiten droht.

Gruss Toto, der beruflich auch schon Honorarvereinbarungen mit Anwälten für mehr als 400€/Std unterzeichnet hat, die jeden Cent Wert waren..

Ergänzung: hab grad in Deinem anderen Thread nachgelesen, dass es bei Dir ja um die Vereinbarung eines WM  :thumbup: geht. Dafür brauchst Du mE gar keinen Anwalt. Womit willst Du ihn denn beauftragen?

Danke für Deine Rückmeldung...
Ich entnehme daraus, dass so ein Honorarvertrag etwas übliches ist. Bisher habe ich mit Anwälten auf so einer Ebene nicht so viel zu tun gehabt.

Bei mir hängen einige Spezialgeschichten dran: ein WM, das ich nicht beantragt habe, Krankenunterhalt, Nebenberuflichkeit, eine  Ex, die sich nicht bewegt, extrem aggro und unberechenbar ist.

Der Anwalt wurde mir von guten Bekannten empfohlen (beide gute Juristen), ich denke, der ist fachlich sehr gut. Mein Vertrauen in Irgendetwas ist leider momentan aus unterschiedlichen Gründen sehr getrübt. Habe das Gefühl, nie wieder etwas oder jemandem vertrauen zu können. Bin eben ausgesprochen durch den Wind. Was bei mir erhöhten Gesprächsbedarf auslöst. Ich denke, der Vertragsentwurf war so etwas wie ein Schuss vor dem Bug, weil ich zu häufig angerufen und Zeit gestohlen habe.

Das mit der Warnung habe ich mir auch schon überlegt. Ich werde hier alles erfassen und nach x000,-€ ein Resumee einfordern. (Das ich dann wohl wieder mit 200€ bezahlen werde)

--
Kopf hoch

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Themenstarter Geschrieben : 02.11.2012 09:16
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Nochmal etwas auf den Punkt gebracht:

Ich entnehme daraus, dass so ein Honorarvertrag etwas übliches ist.

Ja, insb. in solchen Bereichen (Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht), wo es zum einen um große Summen geht, aber die Dienstleistung weit seltener die Vertretung vor Gericht ist, sondern eben Beratung.

Bei mir hängen einige Spezialgeschichten dran: ein WM, das ich nicht beantragt habe, Krankenunterhalt, Nebenberuflichkeit, eine  Ex, die sich nicht bewegt, extrem aggro und unberechenbar ist.
[...]
Was bei mir erhöhten Gesprächsbedarf auslöst.

So ganz erschließt sich mir nicht, wozu Du bei den o.a. Themen in jedem Fall einen Anwalt brauchst. Vor allen Dingen, wenn Du beim  Anwalt einen "Full-Service" in Anspruch nehmen willst, wie jede Äußerung mit ihm vorbesprechen, jeden Brief von ihm draften und versenden lassen und jede Berechnung vom Anwalt erstellen lassen - dann wird's echt teuer! Ich sehe - von außen - lediglich Bedarf mit dem Anwalt die grobe Richtung abzustimmen, vielleicht mal ein Schreiben zu versenden (als Zeichen für die Gegenseite) und die Unterhaltsberechnung - bei der Dir hier auch gut geholfen wird - mal kurz(!) gegenzuprüfen. Mehr nicht. Aber das musst Du entscheiden!

Für erhöhten Gesprächsbedarf gibt es mE bessere und günstigere Therapeuten...

Achja: Aus meiner täglich erlebten Sicht, ist ein WM das beste fürs Kind! Leider braucht es dazu gewisse Voraussetzungen, zu denen aggro, unberechenbar und unbeweglich so überhaupt nicht passen! Aber das gehört in den anderen Thread!

Gruss, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 09:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich schließe mich TotoHH an.

Ich halte einen solchen Anwalt für deine Problematik für absolut oversized.

Die entscheidenden Inhalte deiner Argumentation  muss sowieso von dir kommen, der Anwalt gibt dir höchstens ein paar Tipps, in welche Richtung du denken musst und hilft dir Fehler zu vermeiden aber wenn dir das Geld nicht völlig egal ist, würde ich auch zu einem etwas bodenständigeren Anwalt raten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 10:03
(@Wolkenhimmel)

Für erhöhten Gesprächsbedarf gibt es mE bessere und günstigere Therapeuten...

Und uns...  🙂

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 10:18
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Honorarverträge sind gar nicht so selten, und der Stundensatz von 150 oder 200 € ist dann ebenfalls üblich. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer und manchmal besondere Auslagen (steht im Kleingedruckten des Vertrages). Dafür erhält man dann hohe Qualität und vor allem vorrangige schnelle Bearbeitung.

Aus meiner Sicht ist aber die beste Einigung ohne Anwälte, und gerade bei einem Wechselmodell sollten die Eltern nicht hochzerstritten sein, oder sich über den Tisch gezogen fühlen, was durch Anwälte eher forciert wird.

Meinen Mann allerdings hat so ein Honorarvertrag damals gerettet, als seine Ex nahe dran war, ihr Ziel zu erreichen: dass er den letzten Cent an sie gibt und am besten unter einer Brücke schläft. Die hat ihn förmlich an die Wand gedrückt. Sein Verhandlungs- und Einigungswille und seine Kompromissbereitschaft („ist ja alles für die Kinder“) wurde gnadenlos ausgenutzt, und hat der Ex immer noch nicht gereicht. In so einem Fall muss aus meiner Sicht Schluss sein mit eiapopeia und Wattebällchenwerfen, da hilft nur noch ganz konsequent Grenzen setzen und der Gegenseite beibringen, dass Aggression kein Nachgeben, sondern ebenfalls Aggression hervorruft. Zu vergleichen mit einem erfolgreichen Verteidigungskrieg. Da hat der Anwalt dann, arbeitend auf Honorarbasis, exzellente Arbeit geleistet. Jedes Schreiben der Gegenseite wurde umgehend mit einer gepfefferten, juristisch fundierten und – gnadenlosen - Antwort gewürdigt. Auch das Jugendamt durfte sich über seine kompetenten Hinweise sehr freuen 😉 So war sehr bald tatsächlich Ruhe. Teuer erkauft, aber himmlisch.

Die Abrechnung der aufgebrachten Stunden, Beratung, und Aufwand bei Schriftwechsel (Vorbereitung, rechtliche Würdigung, Formulieren usw.) war auch immer stimmig und eine Kostenbremse hatte mein Mann auch, der Anwalt hat ihn immer auf dem Laufenden gehalten, was es etwa kosten würde, wenn er jetzt weitermacht.

Ich hoffe, dass es bei dir nicht so weit kommt, und ihr einen Weg der Mitte findet. Leben und Leben lassen (von beiden Seiten aus).

Ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 11:17
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

So ganz erschließt sich mir nicht, wozu Du bei den o.a. Themen in jedem Fall einen Anwalt brauchst. Vor allen Dingen, wenn Du beim  Anwalt einen "Full-Service" in Anspruch nehmen willst, wie jede Äußerung mit ihm vorbesprechen, jeden Brief von ihm draften und versenden lassen und jede Berechnung vom Anwalt erstellen lassen -

Achja: Aus meiner täglich erlebten Sicht, ist ein WM das beste fürs Kind! Leider braucht es dazu gewisse Voraussetzungen, zu denen aggro, unberechenbar und unbeweglich so überhaupt nicht passen! Aber das gehört in den anderen Thread!

Wie gesagt, auch wenn ich eigentlich mich mit der Materie etwas auskenne, ich habe wenig Erfahrungen mit Anwälten.
Wie kläre ich denn Dinge, die ich in Erfahrung gebracht habe mit einer EX, die kaum mit mir reden kann oder will. Klinkt komisch, auch unter dem Gesichtspunkt des WMs, aber es ist gerade so.
Wie ich hier in diesem tollen Forum mitbekomme, kann ich mir ja eine Menge Wissen auch hier anlesen. Trotzdem müssen Dinge ja umgesetzt werden, Interessen bei Anhörungen vertreten werden (**tsts - ID 27**), finanzielle Dinge rechtssicher berechnet werden. Bei mir eben das Thema Krankenunterhalt für meine EX. Da gibt es wohl Möglichkeiten, dass man nicht eine Lebenlang daran hängen bleibt. Dann drängt sich mir das Gefühl auf, dass jede Möglichkeit genutzt werden könnte, mich fertigzumachen, also Rache zu üben.

Ich glaube einige Fragen werde ich mal testweise hier weiter stellen. Vielleicht spare ich mir dann auch die eine oder andere Stunde der Beratung. (Danke an Wolkenhimmel!) 🙂

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2012 13:04




(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

Honorarverträge sind gar nicht so selten, und der Stundensatz von 150 oder 200 € ist dann ebenfalls üblich.

Sein Verhandlungs- und Einigungswille und seine Kompromissbereitschaft („ist ja alles für die Kinder“)

Teuer erkauft, aber himmlisch.

OK, ich denke, ich werde den dann Anfang der Woche unterschreiben, damit ich mal weiterkomme und effizienter den RA nutzen.

Übrigens bin ich auch so gutmütig gestrickt und benötige sicherlich ein Regulativ...

Und Ruhe, danach sehne ich mich seit Jahren..., aber ich arbeite ja daran und das wird sicherlich irgendwann mal kommen.

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2012 13:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin greenhorn,

ich würde die Problematik mal splitten:

Für die Vereinbarung eines Wechselmodells braucht man überhaupt keinen Anwalt; weder einen billigen noch einen teuren und weder einen guten noch einen schlechten. Man braucht das Gespräch zwischen verantwortungsvollen Eltern. Selbst der teuerste Anwalt wird einen unwilligen Elternteil dazu überreden oder gar zwingen können; im Gegenteil wird die Einschaltung eines Anwalts hier eher für Bockigkeit bei der Gegenseite sorgen. Zu einem Wechselmodell verurteilt werden kann man gerichtlich nicht.

Eine Gehbehinderung ist allerdings kein Indiz für fehlende Erziehungseignung; ebenso wenig der Parteivortrag von daraus resultierender "schlechter Laune". Kinder haben kein "Recht" auf körperlich unversehrte Eltern; die sind für ihr Aufwachsen auch nicht erforderlich (sonst müsste man ja jedem Rolli-Fahrer gleich das Sorgerecht entziehen). Hier mit einem "Top-Anwalt" (Gerichte kennen ihre Pappenheimer) Druck ausüben zu wollen kann daher leicht nach hinten losgehen - Motto "bei der Heirat hat er was von 'in guten und schlechten Zeiten' gefaselt; jetzt ist die Frau krank und soll wie ein kaputter Kühlschrank entsorgt werden, und das Kind will er ihr auch gleich noch wegnehmen." Bei einem 5-jährigen Kind wird es da eher heissen "Kind bleibt bei der Mutter - fertig". Vor allem, wenn diese auch bisher - trotz Gehbehinderung - in der Lage war, den Löwenanteil der Betreuung zu leisten.

Die Frage des Betreuungsmodells solltest Du daher komplett ohne Anwalt regeln; eher mit einem Mediator (kostet auch Geld, aber deutlich weniger als 200 Ücken pro Stunde).

Für alle anschliessenden finanziellen Fragen kannst Du immer noch einen Anwalt beauftragen. Wobei Du Dir keine allzu grossen Hoffnungen machen solltest, um nacheheliche Unterhaltszahlungen herumzukommen; die nacheheliche Solidarität mit einem kranken/behinderten Ehepartner, der nur eingeschränkt oder überhaupt nicht erwerbsfähig ist,  dürfte da weit in die Zukunft reichen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 15:49
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Trotzdem müssen Dinge ja umgesetzt werden, Interessen bei Anhörungen vertreten werden

An was für "Anhörungen" denkst Du in Deinem Fall?

finanzielle Dinge rechtssicher berechnet werden.

Rechtsicher berechnen ist für Deine Unterlagen und zu Abschätzung Deiner Verhandlungsposition. Der Rest ist Einigung auf dem Basar oder durch einen Gerichtsbeschluss (und ja, bei letzterem ist es vermutlich ratsam mit Anwalt aufzukreuzen). Eine realistische Berechnung kriegst Du auch hier.

Totohhh

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 16:02
(@Inselreif)

An was für "Anhörungen" denkst Du in Deinem Fall?

Vielleicht beim Jugendamt  😉
Meine Ex hat es mal geschafft, mit Anwältin zu einem JA-Gespräch aufzuschlagen. Die JA-Tante war sichtlich (und auch hörbar) begeistert  :phantom:

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 17:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meine Ex hat es mal geschafft, mit Anwältin zu einem JA-Gespräch aufzuschlagen. Die JA-Tante war sichtlich (und auch hörbar) begeistert  :phantom:

deshalb rate ich ja auch davon ab, gleich mit der "dicken Berta" an Fragen heranzugehen, die verantwortungsvolle Eltern einvernehmlich lösen müssen und können. Wobei "einvernehmlich" in diesem Kontext ein Synonym ist für "keine Maximalforderungen stellen, kompromissbereit sein, auf Augenhöhe miteinander reden, sich respektvoll begegnen, die Vergangenheit ruhen lassen, die beste Lösung für's Kind im Auge haben etc."

Ich wüsste nicht, was ein Anwalt dazu beitragen könnte. Es sei denn, jemand ist der Ansicht, er würde selbst dadurch besser dastehen, wenn er möglichst viel Dreck gegen den anderen sammeln und auf Papier schreiben lässt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 18:59
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann dem nur beipflichten, was Martin geschrieben hat.

Am besten ohne Anwalt alles regeln.. Kostet nur unnötig Geld:-(

LG
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 19:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Am besten ohne Anwalt alles regeln.. Kostet nur unnötig Geld:-(

Manchmal geht es aber nicht ohne Anwalt, wie z.B. bei Unterhaltssachen etc.Dem Anwalt aber unnötig Geld hinterher werfen tut m.E. nicht Not.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 19:50
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

wird die Einschaltung eines Anwalts hier eher für Bockigkeit bei der Gegenseite sorgen. Zu einem Wechselmodell verurteilt werden kann man gerichtlich nicht.

Eine Gehbehinderung ist allerdings kein Indiz für fehlende Erziehungseignung

Die Frage des Betreuungsmodells solltest Du daher komplett ohne Anwalt regeln; eher mit einem Mediator

Für alle anschliessenden finanziellen Fragen kannst Du immer noch einen Anwalt beauftragen.

Die Anwältin der Gegenseite hat das WM vorgeschlagen. Ich bin gerade dabei, mich damit zu arrangieren..., ich weiß, das mag hier ungewöhnlich klingen, aber es ist so.
Die Bindung des Kindes zu den Eltern ist sicherlich gleichwertig. Es sind mehrere andere Dinge, die im Raume stehen. Wahrscheinliche weitere Krankenhausaufenthalte und somit die Gefahr des Ausfallens der Gegenseite. Auch psychische Probleme sehe ich, die kann man aber lange verstecken. Ich denke, dass der Krankheitsverlauf sehr entscheidend sein wird.

Wir gehen in die Erziehungsberatung und ich hoffe, dass wir da nicht feststellen, dass es unserem Kind mit dem WM schlecht geht und ich hoffe mittlerweile auch, dass wir uns über das WM einig werden. Soweit hat mich das Forum hier schon gebracht...

Gerade die finanziellen Dinge sind bei meinem Anwalt sicherlich gut aufgehoben. Habe noch mal ein paar Bekannte gefragt, die meinten, dass der Vertrag nicht ungewöhnlich ist und die Kanzlei einen guten Ruf hat. Ich werde also mitspielen, mir ein Limit für ein Resumeegespräch einfordern und versuchen effizient mit dem Anwalt zusammenzuarbeiten.

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2012 20:48
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

An was für "Anhörungen" denkst Du in Deinem Fall?

Rechtsicher berechnen ist für Deine Unterlagen und zu Abschätzung Deiner Verhandlungsposition. Der Rest ist Einigung auf dem Basar oder durch einen Gerichtsbeschluss (und ja, bei letzterem ist es vermutlich ratsam mit Anwalt aufzukreuzen). Eine realistische Berechnung kriegst Du auch hier.

Toto, wo kriege ich die Berechnung?
Ich rechne mit weiteren Anhörungen in Sachen ABR..., glaube nicht, dass wir den Status Quo so halten werden...

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2012 20:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Toto, wo kriege ich die Berechnung?

Genau hier.
Du gibst uns ein paar Zahlen zu deinem Jahreseinkommen und evtl. Abzugspositionen und wir rechnen für dich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 20:53




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