Hi Ihr alle!
Ich habe zwar ein gutes Verhältnis zu meiner Ex und habe meine Tochter oft, aber das war nicht immer so.
Ich habe Angst das es irgendwann mal wieder Streit wegen der Kleinen gibt und wir mal vor Gericht landen. Ich wollte wissen
ob es mir was bringt eine Familienrechtschutzversicherung anzuschaffen. Was kann ich damit eigentlich machen
und wie teuer ist sowas. Wenn Ihr ne gute kennt die auch bezahlt wenn es drauf ankommt, dann könnt ihr sie mir ruhig empfehlen.
Das wars auch schon und Danke.
Hey!
Rechtschutzversicherungen sind erstmal die teuersten Versicherungen..
Und zweitens deckt keine Rechtschutzversicherung i.d.R.das Wagnis: Trennung, Scheidung etc. ab ... (einige gewähren ein erst Beratungsgespräch, die Kosten aber für einen Prozess etc. werden meist von den Versicherungen nicht übernommen)
Wenn du das also abdecken willst, dann kannst du das fast schnell wieder vergessen ...
Gruß
Jens
Normalerweise zahlt eine Rechtsschutzversicherung bei einer Scheidung von Eheleuten, die vor Gericht landet, keinen Cent. Lediglich ein erstes Beratungsgespräch ist eventuell durch den normalen Rechtsschutz abgedeckt.
Die einzige Rechtsschutzversicherung mit Familienstreitigkeiten gibt es anscheinend bei der ARAG. Hier kan man nunmehr eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die auch Streitigkeiten im Familienrecht, wie z.B. die Scheidung abdeckt. Die angebotene Rechtsschutzversicherung deckt alle Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten ab, die in Zusammenhang mit der Scheidung entstehen, sogar Scheidungsfolgesachen, wie Unterhaltszahlungen werden bis zu einer bestimmten Summe von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ich kann aber nichts dazu sagen. Habe diese Versicherung nicht und weiss auch keine Kosten.
Moin!
Ich bin bei der ARAG und kann davon nur abraten!
Hier kan man nunmehr eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die auch Streitigkeiten im Familienrecht, wie z.B. die Scheidung abdeckt.
Das Stimmt so nicht ganz, lt. Homepage:
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, wenn Sie zum Beispiel unsicher sind, ob Sie ein Erbe annehmen oder ausschlagen sollen.
Wenn der Unterhalt strittig ist – bei angeblichen Vaterschaften oder wenn Sie für im Heim untergebrachte Verwandte zahlen sollen – übernehmen wir die Kosten für Anwälte und Gerichte, wenn in einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein deutsches Familiengericht zuständig ist oder wäre. Egal, wie es ausgeht.
1 Jahr Wartezeit
500 Euro Selbstbeteiligung
Maximal 30.000 Euro Versicherungssumme pro Rechtsschutzfall
Danach wirst du mit Sicherheit gekündigt werden, wenn überhaupt Kosten übernommen werden. Die ARAG übernimmt nur die Gespräche mit dem Rechtsanwalt per Telefon oder Beratungsgespräche, meistens nur das Erstgespräch mit deinem Anwalt in Familiensachen (Meist aber nur wenn du schon bei Gericht bist, also nicht nur zur "Information"). Sprich: Lastet dir eine Dame die Vaterschaft an und du mußt dich daraufhin gerichtlich auseinandersetzen - dann zahlt die ARAG (Vieleicht)!
Eine echte allumfassende Rechtsschutz in Familiensachen gibt es meines Wissens nicht!
Gruß, Stefan
Ja Danke! Mir geht es hauptsächlich darum was für kosten eine Rechtschutzversicherung übernimmt wenn ich das ABR oder das Sorgerecht für die Kleine einklagen will. Zahl da überhaupt eine Versicherung etwas? Ich habe gehört das man 3 Jahre erst eingezahlt haben muß bevor man diese Versicherung voll und ganz in Anspruch nehmen will. Was kann eigentlich so ein Rechtsstreit kosten? Der Prozesskostenrechner hilft mir bei so einer Frage nicht. Achso was wäre nun die richtige Versicherung eine Familienrechtschutz oder ein Privatrechtschutz?
Danke!
Hi,
Es geht immer über den Streitwert.
Bei einer SR-Verhandlung wird der Streitwert auf 3000 € festgelegt.
Wenn du den in den P-Rechner eingibst siehst du die Kosten, die auf dich zukommen.
Im übrigen SR-Verhandlungen sind die billigsten.
Dann gibts noch PKH mit und ohne Abzahlung.
Den PKH-Antrag kannst du mit deinem RA ausfüllen.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
unter http://www.arag.de/imperia/md/content/pdfs/20_154_individual_rs.pdf
steht unter anderem:
RS in Unterhaltssachen (optional) Wegen gesetzlichen Unterhalts, wenn deutsches Familiengericht zuständig ist/wäre
Eigene Unterhaltsansprüche durchsetzen, fremde abwehren
und
RS in Ehesachen vor Gerichten (optional) Interessen vor deutschem Familiengericht vertreten – für beide Ehepartner
wegen Scheidung oder Scheidungsfolgesachen, z.B. Streit um Rentenansprüche, Vermögen, Sorgerecht
Wobei "optional" gleichbedeutend ist mit "gegen Prämienaufschlag". Über dessen Höhe habe ich auf die Schnelle nichts gefunden; sie dürfte jedoch beträchtlich sein.
Im Übrigen muss - wie Stefan schon schrieb - eine Wartezeit von drei Jahren eingehalten werden. Wie wird wohl der andere Partner einer scheinbar noch funktionierenden Ehe darauf reagieren, wenn der eine sich extra gegen ein ganz bestimmtes Risiko absichert, das frühestens in drei Jahren eintreten darf?
Grüssles
Martin
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